Armut – wovon reden wir und was würde ein bedingungsloses Grundeinkommen ändern?

Über Armut, ihre Beseitigung und ihre Verhinderung wird viel diskutiert, auch unter Grundeinkommensbefürwortern. Doch die Gründe für Armut sind sehr unterschiedlich, selbst für eine vermeintlich einfache Form der Armut, der Einkommensarmut, können schwierige Lebenslagen der Grund sein. Eine Statistik erfasst diese Gründe allenfalls sehr grob, erlaubt vor allem keine Erklärungen, sie stellt nur fest.

Wenn also Traumatisierungen des konkreten Lebens hinter einigen, wenn nicht sogar vielen Formen von Armut stehen, dann stellt sich um so mehr die Frage, wie es möglich ist, Armut zu vermeiden und Selbstheilungskräfte des traumatisierten Lebens zu stärken, statt sie durch Bevormundung zu schwächen. An diesem Punkt wird es heikel, es geht ums Ganze von Selbstbestimmung und Freiheit. Schauen wir, um einen Eindruck über die öffentliche Armutsdiskussion zu erhalten, in den Dritten Armuts-und Reichtumgsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2008, so ist er geprägt von einer Strategie, die man als Armutsvermeidung von oben bezeichnen könnte. Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens hat hierin einen geringen, Aktivierung und damit Fremdbestimmung einen hohen Stellenwert, wie an folgender Passage zu erkennen ist:

Kern sozial gerechter Politik ist es, ökonomische und soziale Teilhabe- und Verwirklichungschancen für alle Mitglieder in der Gesellschaft zu ermöglichen. Politik, die dazu beitragen will, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern, kann sich daher nicht in der Sicherung materieller Grundbedürfnisse erschöpfen. Dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge führt zur Verfestigung von Armut – teilweise über Generationen hinweg – und muss vermieden werden. (S. I)

Im Klartext heißt das: die Abhängigkeit von Transferleistungen muss beendet werden und der einzige Weg dazu ist bislang die Rückführung eines Leistungsbeziehers in Erwerbsarbeit. Dass nicht die Daueralimentierung als solche, wie es bei einem bGE der Fall wäre, der Grund für diese „Verfestigung“ ist, sondern dass es sich hierbei um ein Missverhältnis von Zielen der Transferleistungen und der Problemlage der Bezieher handelt, wird nicht erwogen. In der Studie werden die meisten Einschätzungen zu Gründen für Armut ins Verhältnis zu Einkommensmangel gesetzt. Folglich – und ganz konsequent – müssen die Chancen auf Einkommenserzielung durch Erwerb erhöht werden. Bildung steht ganz in ihrem Dienst. Alle gegenwärtigen Maßnahmen im Sozialgesetzbuch, die für Transferleistungsempfänger Anwendung finden, werden genau damit gerechtfertigt. Das Streben nach Aktivierung bedeutet immer auch die Bereitstellung von Sanktionsmitteln für diejenigen, die sich nicht aktivieren lassen wollen. (Im Beschluss zum Europäischen Jahr gegen soziale Ausgrenzung und Armut, Arikel 2 ff., klingt das nicht besser.)

Diese Armutspolitik setzt ein bestimmtes Lebensideal voraus, das nicht in Frage gestellt wird. Wer ihm nicht entspricht, gilt als gescheitert. Damit eröffnet diese Sozialpolitik in Form der Leistungen des SGB XII gerade für diejenigen keine Perspektive, deren Problemlagen nicht aus einer Einkommenslosigkeit resultieren, sondern deren Einkommenslosigkeit schon Ausdruck lebensgeschichtlicher Traumatisierungen ist. Artikel 1 besagt: Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

Wer aber von einer solchen Leistung gerade abhängig ist, muss sich dennoch vor dem kollektiv errichteten Erwerbsideal verantworten. Jegliche Sozialarbeit, die in diesem Zusammenhang erfolgt, muss sich ebenfalls vor diesem Ideal verantworten. Bis in Fördermassnahmen für Menschen mit Behinderung reicht dies hinein.

Was würde ein bGE hinsichtlich dieser Fragen ändern?

Die Antwort ist einfach. Wo es sich bei Armutsphänomenen um bloßen Einkommensmangel handelt, würde das bGE ihn beheben, sofern es ausreichend hoch ist. Initiative würde so gestärkt. Wo hingegen Traumatisierungen und vorübergehende Lebenskrisen Grund der Einkommensarmut sind, würde das bGE ausdrücklich dazu ermutigen, sich diesen Krisen zu stellen und Hilfe aufzusuchen, wenn der Einzelne sie will. Da das bGE kein Lebensziel mehr vorschreibt, müsste sich der Einzelne auch nicht mehr an einem bestimmten Ziel messen lassen. Durch die Ermöglichung von Selbstbestimmung macht das bGE mit Freiheit ernst, einer Freiheit, die auch es auch erlaubt, jegliches Hilfsangebot abzulehnen.

An einer so weit reichenden Freiheit scheiden sich die Geister. Die einen meinen, sogenannte bildungsferne Milieus dürfe man nicht sich selbst überlassen. Die Helfer wissen, was für diejenigen gut ist, denen zwangsgeholfen werden soll, kurzum: sie befürworten eine Helferdiktatur. Diese wird natürlich gerne mit aufklärerisch klingenen Schlagworten gepriesen wie „Verantwortung für andere“ oder „Fürsorge“.Eine solche Hilfe stünde der durch ein bGE gewonnenen Freiheit nicht nur entgegen, es verschärfte die Probleme derer, denen zwangsgeholfen werden soll, denn diese Hilfe verstärkt ihre Abhängigkeit. Statt die Selbstheilungskräfte durch das Eröffnen von Freiräumen zu fördern, würden sie durch Bevormundung geschwächt.

All zu leicht wird von den Helferdiktatoren übersehen, wie sehr schon heute Interventionen im Namen des Kindeswohls eine Gratwanderung darstellen. Wahrhaben wollen sie nicht, wie wenig sie diejenigen erreichen, die sich schon heute nicht helfen lassen wollen. Wer heute daran leidet in seinem Leiden nicht anerkannt zu werden, der würde durch ein bGE genau diese Anerkennung erfahren. Anerkennung ist als solche schon Ermutigung. Sozialarbeit stünde auf einem anderen Fundament, wenn Einkommensversorgung (durch das bGE) und Hilfsangebote, voneinander eindeutig getrennt würden. Kinder- und Jugendhilfe hätte ebenfalls eine andere Basis, nicht nur weil Jugendliche, die fremduntergebracht würden, ein BGE mitbrächten. Sie stünden ebenfalls nicht mehr unter dem Druck, auf Teufel komm raus, einen Platz im Arbeitsmarkt zu erringen.

Vielfältige Auswirkungen sind denkbar und zugleich weist das BGE dem Helfen eine Grenze: die des Individuums.

Sascha Liebermann

Direkte Demokratie, bedingungsloses Grundeinkommen und die Widerstände dagegen

In der Phoenix-Runde wurde Ende Mai über das Thema „Wir sind das Volk – Brauchen wir mehr Demokratie?“ diskutiert. Das Video der Sendung steht auf der Website bereit. Die geistige Verwandtschaft dieser Frage zum bedingungslosen Grundeinkommen liegt auf der Hand, wenn es auch keine notwendige Verbindung gibt. Beides kann ohne einander auskommen, wie man (zumindest bislang) in der Schweiz sieht.
Aufschlussreich war die Sendung aber dennoch, weil es einen Schweizer Diskutanten, Gebhard Kirchgässner, gab, der sich nicht nur wissenschaftlich mit der direkten Demokratie beschäftigt, sondern aus einem Land kommt, das sie praktiziert. Achten Sie unter anderem auf die Einwände von Norbert Geis (CSU) gegen Volksentscheide, dann verstehen Sie, weshalb es nicht nur die direkte Demokratie, sondern auch bedingungsloses Grundeinkommen so schwer haben. Allerdings bemerkenswert ist, dass Norbert Geis mit keiner Silbe die seit fünf Jahren sehr erfolgreichen Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene in Bayern erwähnt. Die funktionieren eben auch.

Grundeinkommen und Behinderung – ein Beitrag von Martina Steinheuer

Auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen findet sich ein Beitrag von Martina Steinheuer zum Thema „Grundeinkommen und Behinderung“. Die Autorin stellt heraus, wie sehr auch Behinderte durch ein Grundeinkommen an Freiräumen gewinnen könnten im Vergleich zu ihrer heutigen Lage. Damit wird die Grundeinkommensdiskussion um einen weiteren Aspekt bereichert, der bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden hat.

Wissenschaftliche "Empirie" und Positivismus – "Unsichere Zeiten" in MDR Figaro

Unter diesem Titel diskutierten Adrienne Göhler, Klaus Dörre und Sebastian Sooth am 3. Mai in MDR Figaro unter anderem auch über Grundeinkommen, das vor allem gegen Ende der Sendung zur Sprache kommt. Sie steht als Podcast bereit.

Während sich Adrienne Göhler für ein bedingungsloses Grundeinkommen aussprach, beurteilte Klaus Dörre es von der Warte des „empirischen Sozialforsches“ – darauf wies er wiederholt im Laufe der Sendung hin. Was zeichnet seine Einwände aus?

Sein Verweis darauf, nur von empirisch belegbaren Zusammenhängen ausgehend Einschätzungen vorzunehmen, wünschte man sich häufiger, wenn Wissenschaftler sich zu Wort melden. In seiner Argumentation gegen das bGE allerdings hält er wissenschaftliche Analyse und intellektuelles Plädoyer nicht auseinander. Es ist das eine, aus der „Empirie“ herauszupräparieren, welche Vorstellungen zu sozialer Sicherung gegenwärtig vorherrschen (Wissenschaft). Etwas anderes aber ist es, über andere mögliche Sicherungssysteme nachzudenken und für ihre zukünftige Einführung zu streiten (intellektuelles Räsonnement). Wird dann noch aus Gegenwärtigem – also der Vorstellung z.B., es dürfe keine Leistung ohne Gegenleistung geben – hergeleitet, dass es ein BGE nicht geben werde, weil die Menschen in der Gegenwart es nicht wollen, dann hat dies mit wissenschaftlicher „Empirie“ nichts gemein.

Es bedarf keiner großartigen Untersuchung, um herauszufinden, dass das BGE bislang keinen breiten Rückhalt hat.Verwunderlich ist das nicht, Vielen ist es gar nicht bekannt. Auch kollidiert es mit manchen unserer Überzeugungen. Bei näherer Betrachtung aber ist das BGE gar nicht so weit von der Gegenwart entfernt, wie auch Klaus Dörre meint. Was also möglich ist, hängt davon ab, was wir möglich machen wollen. Dazu bedarf es einer breiten öffentlichen Diskussion, dann werden wir sehen, wie weit wir zu gehen bereit sind.

Was Dörre ganz vernachlässigt, das ist, auf welchen Voraussetzungen wir heute schon leben auch hinsichtlich unserer politischen Ordnung. Daran könnten wir erkennen, dass wir nicht in einer „Arbeitsgesellschaft“ leben, denn die Stellung der Bürger als Souverän ist von Arbeit nicht abhängig, auch ist es die Geltung der Bürgerrechte nicht. Unser Denken hinkt also der Realität unserer politischen Ordnung hinterher. Gerade angesichts 60 Jahre Grundgesetz muss darauf hingewiesen werden.

Statt also gegenwärtige Vorstellungen einfach einzusammeln, sollte die Wissenschaft die Frage beantworten, wie die Diskrepanz zwischen diesen Vorstellungen und der politischen Ordnung zu erklären wäre. Dazu hat Klaus Dörre nichts anzubieten in der Sendung. Auch sagt er nichts dazu, wie sich das BGE zu dieser Ordnung verhält. Dann wird schnell deutlich, dass viele Einwände gegen ein BGE gar nicht das BGE treffen, sondern gegenwärtige Verhältnisse und Problemlagen, sie entstehen also nicht erst mit dem BGE, sondern sind schon da.

Was im Gestus einer wissenschaftlich empirisch gemeinten Stellungnahme auftritt, gerät unter der Hand zur politisch normativen – im Namen von Wissenschaft wird Politik gemacht.

Sascha Liebermann

Verkehrte Welt

Wer kennt ihn nicht, den wiederkehrenden Einwand, ein bedingungsloses Grundeinkommen sei ungerecht, weil dann diejenigen, die weiterhin erwerbstätig sind, diejenigen finanzieren, die es nicht sind. Was so einleuchtend scheint, ist es bei näherer Betrachtung nicht.

Sicher: die Erzeugung von standardisierten Gütern und Diensten, die gekauft werden können, ist wichtig. Wer würde das bestreiten. Ohne diese Güter wäre unser Leben beschwerlicher. Genauso wichtig aber ist auch dasjenige Engagement, das wir stets für selbstverständlich halten, es aber nicht gleichermaßen anerkennen.

Stellen wir uns vor, diejenigen, die sich ohne Bezahlung engagieren, z.B. in Parteien und Initiativen, in Familien und Wohltätigkeitsorganisationen würden ihr Engagement einstellen, nur weil es nicht bezahlt wird. Sie würden dies auch tun, weil sie darüber ungehalten sind, dass andere sich nicht gleichermaßen engagieren. Wahrscheinlich würden wir ihnen entgegenhalten, dass jeder selbst zu entscheiden habe, ob er sich ehrenamtlich oder familial oder wo auch immer engagieren will. Nun ist es aber gerade nicht so, dass die freiwillig oder ehrenamtlich Engagierten über die anderen schimpfen und ihre Untätigkeit beklagen. Sie hätten, vergleicht man ihre Situation mit derjenigen der Helden der Arbeit, durchaus Anlass, sich zu beklagen.

Denn ohne ihr Engagement könnten wir viele Leistungen nicht in Anspruch nehmen, die wir mehr oder weniger selbstverständlich voraussetzen. Wer auf den Fussballplatz geht, um dem lokalen Sportverein zuzuschauen; wer Stadtteilfeste besucht, um ein wenig mit den Nachbarn zu feiern; wer sich über die von einer Bürgerinitiative erwirkten baulichen Veränderungen in verkehrsberuhigten Zonen freut; wer die Dienste der freiwilligen Feuerwehr in Anspruch nimmt usw. usf. – für all das bezahlt er nicht, allenfalls steuert er einen Obulus bei.

Obwohl wir also auf dieses Engagement angewiesen sind und der Freiwilligen bedürfen, reden wir wenig darüber, wie es zu größerer Wertschätzung gelangen könnte, ohne es direkt zu bezahlen und dadurch in Erwerbsarbeit zu verwandeln. Womit hat das zu tun?

Je weniger sich der Nutzen von etwas direkt messen lässt, z.B. durch seinen Verkaufswert, desto weniger neigen wir dazu, es als Leistung anzuerkennen. Je weniger es in bestehende Schubladen passt, desto mehr zweifeln wir am Sinn einer Tätigkeit. Ist das nun das Problem derer, die dennoch sich dort weiter engagieren wollen, wo sie es für wichtig und richtig erachten, oder ist es das Problem der Helden der Erwerbsarbeit, die den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen?

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde Wertschätzung zum Ausdruck bringen, ohne dieses Engagement in Erwerbsarbeit zu verwandeln, Wertschätzung durch solidarische Ermöglichung, das ist der Weg, den das BGE vorschlägt.

Sascha Liebermann

Soziale Unruhen? – Über Duldsamkeit und Leidensfähigkeit

Jüngst haben Prognosen oder besser Prophezeiungen für Empörung gesorgt, dass womöglich in Deutschland mit Unruhen zu rechnen sei. Verantwortungslos (auch hier) seien solche Einschätzungen, sie könnten heraufbeschwören, was sie vorhersagen, meinen die Kritiker.

Spricht in der Gegenwart etwas dafür, dass es bald zu Unruhen kommen könnte? Durch Vorträge über das bedingungslose Grundeinkommen kommt man viel herum. Dabei trifft man gerade Menschen, die sich Gedanken machen oder mit dem Gegenwärtigen unzufrieden sind und nach Auswegen suchen. Ins Auge sticht dabei die Duldsamkeit, mit der wir uns Vieles gefallen lassen. Zu dieser Duldsamkeit fügen sich häufig Feindbilder. Es werden Zustände kritisiert, für die Interessengruppen verantwortlich gemacht werden. Sie seien so mächtig, hört man dann oft, dass Veränderungen aussichtslos sind.

Was wie eine kritische Bemerkung erscheint, erweist sich zum einen als Verantwortungsvermeidung, zum anderen als zynisch. Mit einer solchen Haltung bestätigen wir gerade diejenigen, die eine Basta-Politik betreiben, die uns suggerieren, es gebe keine Alternativen – wenn man sie nicht will, dann gibt es sie auch nicht.

Und zuguterletzt das Misstrauen. Selbst unter Grundeinkommensbefürwortern wird immer gefragt, ob wir schon fähig seien, die Verantwortung zu tragen, die das BGE uns gibt? Ja, wer denn sonst, wenn nicht wir? Ein Schweizer, dem die Frage gestellt würde, ob er zur Demokratie schon reif genug sei, würde uns – zurecht – den Vogel zeigen. Das BGE ist ein zutiefst demokratische Angelegenheit.

Symptomatisch ist auch der Mangel an Selbstkritik, auf den man stößt. Haben wir etwa Hartz IV gute Alternativen entgegengehalten? Haben wir etwa uns lautstark gegen die Privatisierung öffentlicher Aufgaben gewandt? Haben wir bzw. haben sich die Universitäten etwa gegen den Bologna-Unsinn gewehrt? Nach tragfähigen Gegenvorschägen konnten wir lange suchen, Einzelne allenfalls finden wir vor. Darüber können auch die gerne ztitierten Umfragen, denen zufolge so und so viele Deutsche gegen Hartz IV, die Rente mit 67 oder sonstiges seien, nicht hinwegtäuschen. Mit diesen Umfragen macht man sich die Lage schöner als sie ist. Es ist leicht kritisch zu sein, wenn es folgenlos ist. Mir scheint vielmehr, dass wir enorm leidensfähig, weil wir ein so ambivalentes Verhältnis zu unserer freiheitlich demokratischen Ordnung haben.

Das Ohnmachtsempfinden, dem man allerorten begegnet, hat seinen Grund auch in einer Selbstentmachtung. Wo es an Lösungen mangelt, wo man den Eindruck gewinnt, dass unsere Politiker nicht unsere Interessen im Sinne des Gemeinwesens vertreten, müssen wir uns einmischen, statt nörgelnd über sie herzuziehen. Wenn wir hingegen unser Meinung nicht öffentlich kundtun, wenn wir uns nicht z.B. in Initiativen organisiert gegen eine Politik der Intransparenz, wie sie angesichts der sogenannten Finanzkrise vorherrscht, wenden, dann wird sich auch nichts ändern. Wundern sollten wir uns darüber auch nicht.

Sascha Liebermann

Spargel-Panther – Erfindergeist und BGE


Eine Spargelstechmaschine ist entwickelt worden, die soviel Spargel erntet wie acht Arbeitskräfte in der Stunde. Da soll noch jemand behaupten, auch solche Tätigkeiten seien nicht zu rationalisieren. Wie im Film „Grundeinkommen“ am Ende ausgesprochen wird, dass wir einhundert Jahre gearbeitet haben, um uns von schwerer Arbeit zu entlasten, dem sind wir stetig näher gekommen. Rationalisierung und Freiheitsgewinn hängen miteinander zusammen, sind ein Erfolg und kein Problem, wenn es ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt.