Hartz IV: Verfassungsrichter bringen Regierung in Erklärungsnot

Als Niederlage der Bundesregierung kann die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts über die Methoden zur Ermittlung von Hartz IV-Regelsätzen gelten. Zahlreiche Zeitungen berichten darüber: die Süddeutsche, Spiegel Online, Frankfurter Rundschau.

Im Kommentar von Heribert Prantl in der SZ werden die Richter so wiedergegeben:

„Es geht um mehr, nämlich um das soziokulturelle Existenzminimum, also um den Betrag, den man benötigt, um am gesellschaftlichen Leben wenigstens ein wenig teilnehmen zu können. Eine moderne Sozialpolitik sorgt dafür, dass der Mensch Bürger sein kann; seine politischen Rechte brauchen ein soziales Fundament. Die Richter werden es beschreiben und befestigen.“

Doch, eines muss hier festgehalten werden: selbst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft noch keine Verbesserung. Sie ist nur politisch zu erreichen. Schon früher gab es Urteile des BVerG zum soziokulturellen Existenzminimum, die in der Hartz IV-Gesetzgebung nicht beachtet wurden.

Nur Engagement also wird zu Verbesserungen führen können, ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt uns niemand, wir – die Bürger – müssen es schaffen.

Nachwuchsvergessene Hochschulpolitik – und ein bedingungsloses Grundeinkommen

Wer nicht in Forschung und Lehre tätig ist oder dorthin strebt, weiß in der Regel wenig über die Karrierewege von Wissenschaftlern. Abgesehen von Klischees über taxifahrende Geisteswissenschaftler erhält ihre Lage wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Viele gehen davon aus, Wissenschaftler seien ohnehin verbeamtet oder auf Dauerstellen tätig. Das trifft auf einige (ca. 30%) in der Tat zu, auf die Mehrheit aber nicht. Hinzukommt eine enorme Zahl an Lehrbeauftragten an Universitäten und Hochschulen, die mit einem Hungerlohn abgespeist werden, aber für den laufenden Betrieb unerlässlich sind. Die meisten befristeten Mitarbeiter sind auf der Basis von Drei- bis Sechjahresverträgen angestellt. Die besonders schwierige Lage rührt allerdings nicht alleine daher, sondern aus der Eigenheit von Wissenschaft: sie bringt – vor allem in der Grundlagenforschung – nichts hervor, das direkt von Nutzen ist (siehe auch hier und hier). Deswegen bestehen auch so gut wie keine Möglichkeiten, außerhalb des Wissenschaftssystems weiter zu wirken. Dass es gerade in den letzten sieben Jahren zu einer gewaltigen Verschärfung der Situation gekommen ist, auch hier ein Ergebnis der Rot-Grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder, ist wenig bekannt, da die Universitäten samt ihrer Mitglieder, der Professoren, sich dagegen nicht wehren.

In seinem Beitrag „Weder Junior noch Professor“ (Die Zeit vom 15.10.2009) hat Martin Spiewak jüngst den Finger in die Wunden halbherziger, gar nachwuchsvergessener Hochschulpolitik gelegt. Anschaulich wird dies anhand von Qualifizierungswegen und Karriererisiken von jungen Wissenschaftlern im deutschen Universitätsbetrieb. Eines allerdings betrachtet der Autor nicht: die Folgen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das seit 2002, in geänderter Fassung seit 2007, in Kraft ist und weithin in Vergessenheit geraten zu sein scheint. Dieses Gesetz (auch 12-Jahresregelung genannt) beschränkt eine befristete Anstellung von Wissenschaftlern auf die Gesamtdauer von 12 bzw. 15 Jahren. Die Zeit vor der Promotion, auch wenn ein Kandidat von einer Universität nur als Doktorand anerkannt und in keiner Form angestellt war, wird als Anstellung angerechnet. Die Änderung des Gesetzes in 2007 führte nur zu einer Lockerung insofern als die Befristungsregelung nunmehr nur für Haushaltsstellen gilt. Aus Drittmitteln kann eine Anstellung weiterhin erfolgen – das war zuvor so gut wie nicht möglich. Wer jedoch nach 12 bzw. 15 Jahren auf keinen Lehrstuhl berufen wird oder eine der wenigen anderen Dauerstellen (z.B. als akademischer Rat) erhält, der hat Pech, um es zynisch auszudrücken. Dieses Pech bedeutet meist das Ende von Forschung und Lehre, schlimm für den Einzelnen – für die Wissenschaft ein Verlust und für unser Gemeinwesen ebenso. Da muss es zynisch anmuten, wenn die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin, Jutta Allmendinger, davon spricht, unter Akademikern herrsche Vollbeschäftigung (Erwerbslosigkeit bis 3%). Wem, der davon betroffen ist, nützt diese Statistik? Sie verhindert nicht, dass Wissenschaftler das aufgeben müssen, was sie am besten können, wenn sie keine Stelle erhalten. Für jeden Einzelnen ist das eine Katastrophe.

Nicht verwunderlich ist es also, dass Wissenschaftler sich im Ausland umschauen, die weiter lehren und forschen wollen. Ohnehin wird große Mobilität vorausgesetzt, denn selbstverständlich werden müssen Stellen immer bundesweit gesucht werden, sonst sind die Chancen noch schlechter.

Nun war es für einen Wissenschaftler schon immer ungewiss, ob er je auf eine Professur berufen wird, damit lebten und leben alle, die diesen Weg gehen wollen. Doch bevor die 12-Jahresregelung erlassen wurde, gab es immerhin noch befristete Verträge, die einen bis zur Rente tragen konnten und die es erlaubten, weiterhin zu forschen und zu lehren. Sie halfen auch die Zeit zu überbrücken, bis einen gegebenenfalls ein Ruf ereilte. Heute bleibt nur der Sprung ins Drittmittelrennen, das ist der einzige Ausweg und mit ebenso ungewissem Ausgang. Nur jeder dritte Forschungsantrag wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bewilligt – auch das ist wiederum nur Statistik. Sie hilft demjenigen nicht, dessen Antrag abgelehnt wird oder der sogar die Erfahrung machen muss, dass mehrere Anträge abgelehnt werden. Ihnen gehen stets umfangreiche Vorarbeiten voraus, sie sind im Fall der Ablehnung oft vergebene Müh.

Es stellt sich unweigerlich die Frage, weshalb die ungewisse berufliche Zukunft von Wissenschaftlern noch durch die Befristungsregelung verschlechtert werden musste? Oder fragen wir anders: Wie war es möglich, dass eine solch aberwitzige Regelung ohne nennenswerten Widerstand durchgesetzt werden konnte? Weil offenbar, ganz wie in Sachen Hochschulreform im allgemeinen, die Universitäten wie auch die darin tätigen Professoren, Einzelne seien ausgenommen, sich nicht als Fürsprecher der Wissenschaft, ergo des wissenschaftlichen Nachwuchses, verstehen. Würden sie sich ernsthaft darum sorgen, was aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs wird, dann hätte es anhaltende Proteste und Widerstand geben müssen. Innerer Widerstand, den manche geübt haben mögen, ist verantwortungslos. Der Protest, den es gab, ebbte jedoch schnell wieder ab, auch ging er vor allem vom wissenschaftlichen Nachwuchs aus.

Wer eine Professur ergattert hat, so könnte man meinen, kann die Befristungsregelung gelassen nehmen, selbst wenn er weiß, was sie für Folgen hat. Er muss nicht einen einzigen Drittmittelantrag stellen; stellt er einen und er wird abgelehnt, hat es für den Antragsteller keine Folgen, er hat ja eine Stelle. Wissenschaftlern, die schon mit einer befristeten Stelle zufrieden wären, damit sie wenigstens weiterforschen können, und die heute um ihre Zukunft bangen, kann es angesichts der mutwilligen Indifferenz und teils zynischen Haltung von Etablierten die Sprache verschlagen. Was könnte getan werden?

Ein erster Schritt zur Verbesserung wäre die Abschaffung der 12-Jahresregelung; ein weiterer die allfällige Forderung nach mehr Mitteln für die Universitäten. Sie hilft aber denen nicht, die nicht in den Wissenschaftsbetrieb hineingelangen. Eine dritter Schritt, und das würde die weitreichendeste Veränderung bedeuten, wäre die Einführung eines ausreichend hohen bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger. Denn, was im allgemeinen, für die Bürger, gilt, gilt auch im besonderen, für die Wissenschaftler. Es eröffnete die Möglichkeit, auch ohne Anstellung weiter zu forschen und zu lehren. Sich einer Forschergruppe zu assoziieren wäre auf einfache Weise möglich, ohne von einer Anstellung abhängig zu sein. Darüber hinaus würde es zu einer Pluralisierung des Wissenschaftssystems führen und die zentrale Ausrichtung auf die Universität aufheben.

Sascha Liebermann

FDP Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen

Seitdem der Ausgang der Bundestagswahl zeigte, dass die FDP aller Wahrscheinlichkeit nach Regierungspartei werden wird, nehmen die Pressemeldungen über das FDP Bürgergeld zu. Manche sehen darin einen Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen, weil Leistungen pauschaliert werden sollen, anderen sehen einen weiteren Abbau von Transferleistungen auf uns zukommen. Wer wissen möchte, was es mit dem FDP Bürgergeld auf sich hat, dem sind zwei Broschüren empfohlen, in denen Kerstin Funk (Broschüre ) und Peter Altmiks (Broschüre) ausdrücklich den Unterschied zwischen bGE und Bürgergeld darlegen. Beide Verfasser arbeiten für die Friedrich Naumann Stiftung. Ausführungen finden sich auch im Bundestagswahlprogramm 2009 (S. 9 und 16). Das FDP Bürgergeld ist nicht einmal so liberal wie eine radikale Negative Einkommensteuer, es verzichtet nicht auf die Bedürftigkeitsprüfung und es ist so niedrig angesetzt, dass es gerade keine Freiräume schafft. Darüber hinaus ist die Sprache in den Broschüren Zeugnis für die Haltung der Liberalen: Nicht auf Engagement und Gemeinsinn der Bürger wird vertraut, auf die bildende Kraft der Selbstbestimmung, wie sie den Bürgerrechten zugrundeliegt, sondern auf Anreize. Dass die FDP damit im Kreis derer verbleibt, die in der Bekämpfung von Faulheit und innerer Verwahrlosung die größten Übel der Gegenwart erkennen, ist nicht neu, wir haben darauf jüngst und in der Vergangenheit hingewiesen. (Einen treffenden Kommentar hat auch die Financial Times Deutschland verfasst) Die liberale Rhetorik kann und will gar nicht über den Geist des Arbeitshauses, der sie durchweht und damit die Reduzierung der Bürger auf Erwerbstätige, hingwegtäuschen.

Sascha Liebermann

Nachtrag (11.10.2009): Mittlerweile hat das FDP-Bürgergeld vielfältige kritische Kommentare hervorgerufen. Neben den oben genannten wird es nun ausdrücklich als Sozialstaatsfalle bezeichnet, das Transferabhängigkeit zementiere, so Hilmar Schneider vom IZA. Die Kritik weist zugleich den Weg, den der Verfasser vorschlägt: mehr Workfare, mehr Gegenleistung also, da das Bürgergeld nur den Niedriglohnsektor stärke, sonst aber gar nichts. Große Veränderungen zu Hartz IV bringe es nicht, insofern sei es eine Mogelpackung, oder eben nur eine Änderung der Nomenklatur. Gleichmacherei schaffe das Bürgergeld, so Klaus Ernst von der Linkspartei – ja, wenn es denn wenigstens eine Gleichheit für alle Bürger von der Wiege bis zur Bahre auf ausreichend hohem Niveau wäre, dann wäre das Ziel eines bGE erreicht. Davon ist bei Ernst natürlich keine Rede, auch er frönt dem Arbeitshaus. Es bleibt die Hoffnung, dass die Debatte, wie Enno Schmidt, Wasser auf die Mühlen eines bGE ist, denn sie macht sichtbar, wohin das Bürgergeld führen würde und mit welch aberwitzigem „Weiter so“ die Hartz IV-Befürworter am Alten festhalten. Das hatte wohl auch Götz W. Werner im taz-Interview vor Augen, als er davon sprach, das Bürgergeld helfe, neu zu denken.

Nachtrag (25.10.2009): Andere, wie Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn, erkennen im Bürgergeld auch Chancen, weil die Auszahlung des Bürgergeldes durch das Finanzamt stattfinden soll. Zugleich soll aber ein Prüfung von Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft stattfinden, diese aber seien dem Finanzamt „systemfremd“ und würden das Entstehen „neuer Bürokratie“ verlangen, so Strengmann-Kuhn. Würde aber ein echtes integriertes Steuer- und Transfersystem geschaffen, könnte dies zur Negativen Einkommensteuer führen, die ungleich liberaler ist als das Bürgergeld in der jetzigen Fassung und als Hartz IV. Opielka hält die Überprüfung der Arbeitspflicht vom Konzept des Bürgergeldes her für nicht durchführbar: „Die Arbeitspflicht bleibt bei einem Bürgergeld pure Rhetorik“ und sieht dadurch ungewollt ein Grundeinkommen heraufziehen. Bedenkt man jedoch, wie sehr auf Workfare im Wahlkampf direkt und indirekt gepocht wurde, dann wäre es ebenso denkbar, dass genau diese Seite des Bürgergeldes gestärkt und die andere, die Strengmann-Kuhn starkmacht, geschwächt wird. Wir werden sehen.

SPD Rhein Erft – SPD muss sich mit Grundeinkommen auseinandersetzen

Schon seit einiger Zeit hat sich die SPD Kreisverband Rhein Erft für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen. Nun hat Guido van den Berg, Kreisvorsitzender, in der taz gefordert, die SPD müsse sich nun an der Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen beteiligen, sie müsse den Mut haben, neue Ansätze zu denken.

"Was sozial ist, schafft Arbeit" – und wo bleibt die Freiheit?

Heiner Flassbeck greift unter dem Titel „Was sozial ist, schafft Arbeit“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.6.2009) einen Slogan der CDU – „Sozial ist, was Arbeit schafft“ – auf und wendet ihn. Das hat in demselben Dossier der FAZ, „Zukunft des Kapitalismus“, auch Martin Walser getan. Viele Argumente, die im Beitrag gegen einzelwirtschaftliches Denken vorgebracht werden, sind plausibel und treffend. Gespenstisch jedoch ist, dass die Frage nach dem Zweck des zu erwirtschaftenden Wohlstands nicht gestellt wird – oder besser gesagt: der Zweck – Arbeit bzw. Arbeitsplätze zu schaffen – wird als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt.

Folgerichtig kann auch die Frage danach nicht in den Blick geraten, ob der Wohlstand dazu dienen könnte, die Selbstbestimmungsmöglichkeiten von uns Bürgern zu erweitern, Selbstbestimmungsmöglichkeiten, die in ihrem engeren Sinne auch schon Grundlage des Wohlstands sind, den wir erreicht haben. Dazu müsste aber unsere Freiheit als Bürger und nicht als Erwerbstätige gestärkt werden, statt an alten Vorstellungen festzuhalten, dass erste Bürgerpflicht sei, Erwerbsarbeit zu leisten.

Nichts wäre naheliegender, nimmt man unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beim Wort, das Attribut „sozial“ so zu verstehen, dass es nur heißen kann: „Freiheit“ durch mehr Freiraum. Und diese Freiheit kann nichts anderes bedeuten als: Selbstbestimmung. Das ist kein Widerspruch zur unerlässlichen Solidarität in unserem Gemeinwesen, ohne die es nicht bestehen könnte. Doch solidarisch kann nur sein, wer sich zur Solidarität entscheiden kann, um sie aus freien Stücken zu tragen. Alles andere wäre Zwangssolidarität – und damit ein Widerspruch in sich. Solidarität kann aus Freiheit, nicht aber aus Zwang und Bevormundung erwachsen.

So erweist sich einer, der seine Kritik an der sogenannten neoliberalen Politik mit viel Tam Tam vorbringt und anderen vorhält, das Ganze nicht zu sehen, in mindestens einer Hinsicht als ebenso engstirnig: der Erwerbsfixierung. Heiner Flassbeck hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt ablehnend zum Grundeinkommen geäußert, doch diese Ausführungen lassen nur erkennen, wie wenig er sich mit der Idee auseinandergesetzt hat. Da ist er bei den „Neoliberalen“ in guter Gesellschaft.

Sascha Liebermann

Bedingungsloses Grundeinkommen – blitzt bei "Anne Will" auf

Wäre Sascha Lobo nicht in die Sendung „Anne Will“ (Video ab Minute 40, bGE in Minute 46.26) eingeladen gewesen, wäre es die übliche langweilende Sonntagsdiskussionsrunde gewesen. Auch hätte das bGE sicher keine Erwähnung gefunden. So aber sorgte sein Besuch für eine gewisse Überraschung. Kaum hatte er das bGE in die Diskussion geworfen, nachdem er zuvor die Untauglichkeit des bestehenden Sozialversichungssystems herausgestellt hatte, lockte er damit eine bezeichnende Stellungnahme bei Jens Spahn hervor. Da die Menschen kurzfristig denken, so sinngemäß seine Äußerung, bedarf es allgemeiner Verpflichtungsregelungen, um langfristige Sicherheiten zu erreichen. Dass ein so junger Bundestagsabgeordneter schon derart anti-freiheitlich und bevormundend denkt, kann einen nur wundern. Bernd Raffelhüschen hingegen zeigte sich reaktionsschnell und tat das bGE zuerst mit einem Verweis auf Experimente zum leistungslosen Grundeinkommen ab, um dann das bestehende auf Gegenleistung beruhende Sozialsystem zu verteidigen. Als Wissenschaftler ist die erste Aufgabe, für deren Erfüllung man auch alimentiert wird, zu argumentieren, ohne Werturteile abzugeben. Schnell geht beides durcheinander und die Wissenschaft dient nicht mehr der Analyse, sondern der Untermauerung politischer Ziele.

Sascha Liebermann

Wir machen Demokratie – Grundeinkommen im Bundestag

Susanne Wiest kandidiert für den Wahlkreis 16 (Greifswald, Demmin, Ostvorpommern) als parteilose Direktkandidatin für den Bundestag.

Noch sammelt sie die nötigen 200 Unterstützerunterschriften, um als Direktkandidatin antreten zu können. Das zeitigt schon Erfolge: Beim Einkaufen, in der Nachbarschaft, auf dem Wochenmarkt. Viele Gespräche ergeben sich über Grundeinkommen, bürgerliches Selbstbewusstsein, unser gesellschaftliches Miteinander, Demokratie. Die Idee hält Einzug in den Alltag.

Was sich tut, was sich alles ereignet, kann auf ihrer Website verfolgt werden.

Bedingungsloses Grundeinkommmen auf dem außerordentlichen Parteitag der SPD

Auf dem jüngsten Parteitag der SPD in Berlin war auch das bedingungslose Grundeinkommen wieder Thema, wenn auch offenbar vor allem im Antragsbuch. Der Ortsverein Ammerbuch (Landesverband Baden Württemberg) hat einen Antrag dazu eingebracht. Er steht auf S. 216, Antrag 10.

Schon länger setzt sich der Kreisverband Rhein Erft der SPD für ein bGE ein.

Stadtradio Göttingen – Interview mit Sascha Liebermann

Das Stadtradio Göttingen (Livestream) sendete am 13.6., 20-21.30 Uhr ein Interview mit Sascha Liebermann, das Gisela Brunken vom Arbeitskreis Grundeinkommen Göttingen geführt hat. Die Sendung soll demnächst zum Herunterladen bereitstehen.

Wiederholungen folgen am 20.6., 8-9 Uhr, und am 27.6., 20-21.30 Uhr,