„Die Grundrente als Einstieg in ein Grundeinkommen?“ – nicht notwendig…

…so würde ich ein Gespräch im RBB-inforadio zu dieser Frage beurteilen. Wie komme ich darauf? Die Rente ist eine Einkommensicherungsleistung, die für die Zeit nach dem Erwerbsleben konstruiert ist. Wie den Ausführungen des Interviewers – und den Medienmeldungen gleichermaßen – zu entnehmen ist, müssen für den Bezug der Grundrente Mindestleistungen erbracht werden, und zwar 35 Beitragsjahre. Das eine – die Grundrente – hat also mit dem anderen – dem Bedingungslosen Grundeinkommen – wenig bis gar nichts zu tun. Abgesehen davon ist die Abgrenzung der Beitragszeit willkürlich und schafft neue Schieflagen. Bernhard Neumärker, der hier befragt wurde, weist zurecht daraufhin, dass die Aufhebung der Bedürftigkeitsprüfung keineswegs gegen das „Leistungsprinzip“ sei, wenn Leistung breiter als bisher verstanden werde.

Sascha Liebermann

Tagung zum Bedingungslosen Grundeinkommen im Oktober an der Universität Freiburg

Unter dem Titel „Basic Income and the Euro-Dividend as Sociopolititcal Pillars of the EU and its Member Countries“ findet am 11. und 12. Oktober eine Tagung an der Universität Freiburg statt, die sich auch mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt. Veranstalter sind Bernhard Neumärker (Universität Freiburg) und Sascha Liebermann (Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter).

Veranstaltungswebsite und Call for Papers sowie weitere Informationen