„Das Bürgergeldgesetz ist gescheitert“, aber wie genau?

Das Magazin focus gibt auf seiner Website ein Interview mit Essens Stadtdirektor Peter Renzel wieder, das in „Die Welt“ erschienen ist (Bezahlschranke, deswegen der Rückgriff auf focus für diese Anmerkung).

Was bemängelt Peter Renzel und was schlägt er vor (laut focus)?

Als eine „Art bedingungsloses Grundeinkommen“ würden Bezieher das Bürgergeld wahrnehmen, wird behauptet, nun das ginge an der Realität vorbei und wäre eine erstaunliche Umdeutung des sanktionsbewehrten, auf Beaufsichtigung setzenden Bürgergeldes, das nach wie vor nur eine „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ist, wie es im Gesetz steht.

Schwarzarbeit sei ein Problem – die hat aber mit dem Bürgergeld nicht direkt zu tun, das sind zwei verschiedene Dinge, es sei denn Rentzel verknüpft das eine notwendig mit dem anderen im Sinne dessen, dass Schwarzarbeit aus dem Bürgergeld folge. Wie auch immer – Schwarzarbeit ist eine Verletzung eines anderen Rechts und kann entsprechend geahndet werden.

Arbeit gehöre wieder in den Mittelpunkt, fordert Renzel, aber genau das steht im Gesetz, denn das Bürgergeld ist eine „Grundsicherung für Arbeitsuchende„. Er sagt weiter:

„Die fehlende Bereitschaft, sich anzustrengen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen, ist viel höher, als gemeinhin angenommen.“

Nun ist im focus-Beitrag leider nicht erwähnt, worauf er sich dabei beruft, denn bislang gibt es vor allem die Zahlen der Bundesagentur und die sind keine Annahmen, sondern zuerst einmal Statistik. Man kann beklagen, dass diese Zahlen vielleicht nicht genügend erfassen, dann müsste man die Datenerhebung verbessern. Man könnte aber auch entgegnen, dass sie nicht differenziert genug erfassen, was hinter der Ablehnung eines Angebotes steckt. Immerhin gab es schon vor zwanzig Jahren eine Untersuchung, die sich mit den Beweggründen befasste und interessante Einsichten bietet (siehe hier), andere Studien folgten.

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„Das ist nicht akzeptabel“,…

…darüber herrschte Einigkeit im Gespräch zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und Friedrich Merz hinsichtlich der Haltung eines Bürgergeldbeziehers, der mit einem Einspieler im „Duell“ bei Welt TV vorgeführt wurde. Diese Vorführung erinnert unweigerlich an die Fernsehkarriere Arno Dübels, der wiederholt als Vorzeigearbeitsverweigerer genutzt wurde und sich offenbar auch dafür angeboten hatte. Doch was ist von solchen Einspielern zu halten?

1) Eine Person wird aufgrund ihrer Lebenssituation für ein Interview ausgewählt, das später in den Medien ausgestrahlt wird, gekürzt oder auch nicht. Die Person befindet sich in einer Lebenssituation, die strukturell stigmatisierend ist und Bürgergeldbezieher in eine Rechtfertigungssituation bringt, man erinnere sich nur an die nicht selten pauschale Verunglimpfung. Die Stigmatisierung struktureller Art geht auf den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zurück. Warum ist es wichtig, sich das klarzumachen? Weil der Befragte dadurch schon in der Defensive ist.

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Arbeitsverweigerung? Da war doch was…

…ach, nein, ein Missverständnis oder vielleicht eher ein Vorurteil bzw. eine Verleumdung?

In einem jüngst erschienen Beitrag (mit einem missverständlichen Titel) zu dieser Diskussion schreibt focus:

„Minderungen und Sanktionen wegen einer Arbeitsverweigerung seien jedoch selten. Die Zahl dieser Gruppe, bei denen der Regelsatz aufgrund von Weigerung gekürzt wurde, betrug laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit in den ersten elf Monaten des Jahres 2023 insgesamt 13.838. Von den 1,6 Millionen arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfänger sind somit 0,86 Prozent „Totalverweigerer“ von Arbeit oder Ausbildungen.“

Darüber hinaus heißt es:

„‚Generell lässt sich feststellen, dass zuletzt mehr als 80 Prozent der Minderungen wegen Meldeversäumnissen festgestellt werden‘, so der Sprecher gegenüber der ‚Tagesschau‘ weiter. Dies betreffe etwa versäumte Termine bei ihrem Träger oder beispielsweise bei einem medizinischen sowie psychologischen Untersuchungstermin. Von Januar bis November 2023 wurden demnach insgesamt in 201.465 Fällen Leistungen gemindert.“

Nein, das ist ja gar nicht möglich, hätten wir das früher gewusst. Äh – das wissen wir aber schon ziemlich lange, z. B. 2018 gab es schon eine solche Meldung (hier). Stefan Sell wies schon 2014 darauf hin, dass die meisten Sanktionen (70%) wegen Meldeversäumnissen verhängt werden (hier). In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung wird bis 2007 dasselbe ermittelt (hier, S. 9).

Selbst der Wert von 0,86% „Totalverweigerern“, von denen der Beitrag spricht, muss hinterfragt werden, weil an ihm die Gründe für die „Verweigerung“ nicht zu erkennen sind, so dass schon der Ausdruck „Verweigerung“ womöglich an der Sache vorbeigeht und nur der Gesetzeslage geschuldet ist. Es werden also seit Jahr und Tag dieselben Aufreger erzeugt, durch die Medien gereicht und zugleich wieder revidiert, ohne dass sich etwas verändert hätte. Weiß man es nicht besser oder will man es nicht besser wissen? Will also auch der Spitzenkandidat der CDU, der Verschärfungen anstrebt, es nicht wissen und all jene, die diese Debatte kurz vor der Bundestagswahl befördern? Wo bleiben die Alternativvorschläge der anderen Parteien? Einst gab es von Robert Habeck den Vorschlag einer Garantiesicherung, zwar etwas unausgegoren, aber immerhin – vom Winde verweht, so scheint es.

Eine solche Debatte und das Niveau kann man zurecht als Denkstagnation bezeichnen, ohne das irgendein Problem gelöst würde.

Sascha Liebermann

„‚Mismatch-Problem‘ und ’nutzloses Ritual'“…

…so Bernd Fitzenberger, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, im Interview mit focus online. Fitzenberger äußert sich differenziert zu den Behauptungen Carsten Linnemanns, CDU, über die große Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher im Bürgergeld, die erwerbstätig sein könnten, es aber nicht seien. Auch weist er auf manche begriffliche Unschärfe in der Debatte hin und auf praktische Schwierigkeiten in der Umsetzung mancher Vorschläge.

An einer Stelle geht es darum, ob Sanktionen hilfreich sind.

„[focus] Helfen Sanktionen überhaupt, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen?

Fitzenberger: Ich würde sagen, dass Sanktionen notwendig sind. Aber sie sind nicht das Allheilmittel, um Menschen sofort in Beschäftigung zu bringen. Es klingt paradox, aber am besten sind die Sanktionen, die man nicht aussprechen muss – also wenn sie nur im Raum stehen, um sicherzustellen, dass die Leistungsberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.“

Fitzenberger hält zwar Sanktionen nicht für „das Allheilmittel“, erachtet sie jedoch für notwendig. Weshalb aber? Darauf gibt er nur eine indirekte Antwort, offenbar kann er sich nicht vorstellen, dass auch ein sanktionsfreies Sozialsystem, das Angebote macht, förderlich wirken kann. Aus seinen Ausführungen im Interview ließe sich jedoch der Schluss ziehen, dass es heute gute Gründe dafür gibt, weshalb bestimmte Leistungbezieher nicht erwerbstätig sind und Sanktionen gegen diese Gründe nicht helfen.

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„Berufstätige haben mehr Geld als Bürgergeldempfänger“…

…titelt die tagesschau und verweist pauschalierende Behauptungen zum Bürgergeld (siehe auch hier) in das Reich der Mythen. Das ist zwar nicht neu, aber angesichts der wiederholten, offenbar bewusst aufgestellten Behauptungen, ist es wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen. Selbst in einer Studie der Anreizanhänger aus dem ifo-Institut räumen ein, dass es sich immer „lohne“ erwerbstätig zu sein, auch wenn „lohnen“ hier stets gleichgesetzt wird mit Lohn und nicht damit, was Erwerbstätigkeit jenseits der Lohnfrage noch alles an Erfahrungen beinhaltet, die für wichtig erachtet werden.

Sascha Liebermann

„Faktencheck“ mit oder für Markus Söder

Siehe auch die Beiträge von Johannes Steffen zu diesen Fragen hier und hier auf der Website des Portal Sozialpolitik.

Sascha Liebermann