…ein Beitrag von Jörg Lang in Kontext: Wochenzeitung. Eine sehr eindrückliche Schilderung unseres Sozialstaats und dem Bestreben, Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen, darüber aber zu vergessen, zu welche komplizierten und langwierigen Verfahren das führt – das Nachsehen haben diejenigen, die der Leistungen bedürfen (siehe auch hier). Da nützt es wenig, dass es sich um Rechtsansprüche (siehe auch hier) handelt, müssen diese ersteinmal eingelöst werden. Hier ein Auszug aus dem Beitrag:
„Bei Gründung der Bundesrepublik gab es neben dem klassischen und noch aus der Bismarck-Zeit stammenden System der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) nur eine allgemeine Sozialleistung bei besondere Bedürftigkeit: die der „Fürsorge“. Daraus entwickelte sich dann der Anspruch auf Sozialhilfe. Heute gibt es dagegen Dutzende von verschiedenen Ansprüchen auf viele einzelne Sozialleistungen. Dies dient angeblich dazu, die speziellen Hilfsbedarfe von Betroffenen besonders abzudecken. Im Ergebnis und in Wahrheit aber ist dadurch das gesamte System komplizierter und undurchsichtiger geworden. Außerdem konkurrieren verschiedene Leistungen miteinander oder werden aufeinander angerechnet, so dass selbst Fachleute und oft auch die Behörden selbst nicht mehr durchblicken. Von den betroffenen Menschen ganz zu schweigen.