„AfD-Spitze will Grundeinkommen“ – meldeten verschiedene Medien,…

… die Süddeutsche Zeitung erklärt wieder einmal, es handele sich eigentlich um eine Idee „linker Parteien und Organisationen“. Dass dies keineswegs so ist und gerade in der Diskussion zumindest um ein Bedingungsloses Grundeinkommen übliche Lagergrenzen überschritten werden, ist jedem bekannt, der regelmäßig darüber liest. Dass in der AfD auch schon ganz oben gegen ein Grundeinkommen gewettert wurde, darauf macht die SZ aufmerksam. Worum geht es denn jetzt genau? Irritierend ist schon, dass es zwar um ein Grundeinkommen für Deutsche, was heißen muss, deutsche Staatsbürger geht, Arbeitslose es aber nicht erhalten sollen. Dass es für Nicht-Staatsbürger einer Regelung bedarf, scheint auch die AfD nicht auszuschließen, denn auch heute bedarf es eines Aufenthaltsstatus, also bestimmter Bedingungen, um Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können – das gilt auch für EU-Bürger. Wenn jedoch Erwerbslose davon ausgeschlossen sein sollen, hat es mit einem BGE nichts zu tun. Auch handelt es sich um ein Grundeinkommen in Gestalt einer Negativen Einkommensteuer (siehe auch hier), was ebensowenig mit einem BGE identisch ist.

Das Konzept geht auf das AfD-Mitglied René Springer zurück, siehe die Broschüre Staatsbürgergeld, darüber hatten wir schon einmal berichtet, siehe hier.

Sascha Liebermann

„AfD fordert Grundeinkommen“ – genannt „Staatsbürgergeld“…

…darüber berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung, obwohl der Vorschlag schon länger kursiert (siehe hier). Der Verfasser, Rene Springer, erläutert seinen Vorschlag hier und eine Broschüre gibt es dazu auch. Ist das nun innovativ?

Die AfD greift hier etwas auf, die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, und schlägt etwas vor, das keine der etablierten Parteien bislang vorgeschlagen hat. Sie will den Betrag aber niedrig ansetzen (Existenzminimum), auf deutsche Staatsbürger begrenzen, also auch Personen mit Aufenthaltsstatus sollen es nicht erhalten, wobei Springer offenbar weiß, dass dies rechtlich problematisch ist. Er kann sich durchaus vorstellen, das Staatsbürgergeld auch für Nicht-Staatsbürger zu öffnen, dazu benötigt es definierte Bedingungen. Wenn er das so sagt, dann ist die ganze Abgrenzung von Staatsbürgern und Nicht-Staatsbürgern aber eine Nebelkerze.

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