…diese Vorschläge erhalten neuen Wind in ihre Segel durch jüngere Diskussionen. Christian Endt und Mark Schieritz (Bezahlschranke) gehen diesen Vorschlägen in ihrem Beitrag auf Zeit Online nach. Eingebracht hat ihn zuletzt wieder das Forum New Economy.
„Im Prinzip funktioniert die Idee wie ein Grundeinkommen“, schreiben die Autoren, nur dass es sich nicht um eine monatliche Zahlung handele. Treffend wird darauf verwiesen, dass Einkommen ein wichtiges Mittel ist, um Möglichkeiten ergreifen zu können in einem Gemeinwesen, das nicht auf Naturaltausch beruht. Bei diesen Vorschlägen hier aber werden diese Möglichkeiten immer auf Erwerbsbeteiligung kanalisiert, denn ob dreißig, sechzig oder achtzigtausend Euro bei Erreichen der Volljährigkeit – der Vorschlag verschafft eine gewisse Unterstützung, solange er mit Erwerbstätigkeit kombiniert wird – und genau daran rüttelt er nicht. Deswegen ist es nicht überraschend, wenn er mit dem Ziel verbunden wird, die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu bessern, um langfristig ein höheres Einkommen erzielen zu können. Dagegen ist nichts einzuwenden, gegen die Fixierung auf Erwerbstätigkeit hingegen schon, weil sie eine normative Engführung bekräftigt, die heute schon vorherrscht. Wenn die Autoren die gestiegene Armutsgefährdung insbesondere bei Alleinerziehenden bemühen, gegen die ein Grunderbe helfen könne, thematisieren sie gerade nicht, in welchem Dilemma diese sich befinden: auf der einen Seite Zeit für ihre Kinder zu haben, auf der andere Einkommen heranschaffen zu müssen und zwischen beidem zerrieben zu werden. Der Konflikt resultiert aber gerade auf der Erwerbszentrierung, also darauf, Einkommen über Erwerbstätigkeit erzielen zu sollen. Aus dieser Engführung führt ein Grunderbe nicht hinaus, dazu bedarf es dann schon eines Bedingungslosen Grundeinkommens.