…in einer Veröffentlichung. Die Befunde sind interessant angesichts der Vorurteile gegenüber Personen, die langzeitarbeitslos sind. Besonders überraschend sind sie aber nicht, weil schon frühere Studien darauf aufmerksam gemacht haben, dass auch der Verbleib im Leistungsbezug schon vor 2005 vielfältige Gründe hatte, die stets mit den konkreten Problemlagen der Bezieher zu tun hatten, so z. B. hier und hier. Immer wieder gab es Studien dazu, doch die meisten, wie auch diejenigen, über die Gerhard Krug im IAB-Forum berichtet, basieren auf standardisierten Befragungen, d. h. Antworten Befragter werden nur in Form von Skalenwerten erfasst. Was sie bewegt, wie sie selbst ihre Lage deuten, und zwar in ihren eigenen Worten, erfährt man auf diesem Wege nicht. Dazu benötigt es Studien, die nicht-standardisierte Interviews erheben, wie z. B. hier. Interessant auch die Aussagen des Leiters eines Jobcenters, siehe hier.
Was Krug nicht ausführt, allerdings zur strukturellen Seite der Stigmatisierung gehört, ist, dass jeder im erwerbsfähigen Alter durch den normativen Vorrang, der für Erwerbstätigkeit gilt, daran gemessen wird, ob er in dieser Hinsicht einen Beitrag leistet. Dabei spielt es keine Rolle, ob er einer anderen Tätigkeit nachgeht. Danach fragt die Norm nicht.
Sascha Liebermann