„Leistung lohnt sich eben nicht“ – nach welchem Maßstab? Und was ist überhaupt Leistung?

In Spiegel Wissenschaft erschien ein Beitrag zu obigem Thema, der letztlich auf ein nicht neues (dafür wird u.a. auf die Studien des Soziologen Claus Offe verwiesen), aber beharrlich fortbestehendes Phänomen hinweist, und zwar der Unterstellung, zwischen Einkommen und Leistung (hier natürlich nur Erwerbstätigkeit) bestehe ein notwendiges Verhältnis. Aus dieser Fiktion leiten dann „Leistungsträger“ durchaus ab, was ihnen zustehe und wodurch ihre „Leistungsbereitschaft“ angeblich beeinträchtigt werde, z. B. durch Steuern bzw. zu hohe Steuern.

Doch Leistung ist nicht das entscheidende Kriterium für die Bestimmung von Einkommen, sie bietet keine Erklärung für Ersteres. Grund dafür ist, dass es keinen Maßstab gibt, nachdem Leistung in Einkommen bzw. Lohn umgesetzt werden könnte und dazu noch einer Person zuzurechnen wäre. Genau das aber können Löhne suggerieren, wenn man vergisst, dass sie lediglich Einkommen einer Person zuweisen und dafür zu willkürlichen Kriterien greifen. So erklärt sich auch die enorme Diskrepanz zwischen der Bedeutung von Leistung bzw. Leistungen und Einkommen vor allem in Relation zu anderen Leistungen, der Spiegel-Beitrag nennt hier Beispiele (Erzieher versus Radiologe usw.). Gerade Bereiche, die zu denjenigen mit besseren Einkommenschancen gehören, die klassischen Professionen wie Rechtspflege und ärztliches Handeln, sind strikt reguliert, es gibt oder gab keinen Preiswettbewerb, denn geregelt werden die Leistungsgratifikationen weitgehend durch Gebührenordnungen. In ihnen lebt eine vergleichbare Willkür wie bei Löhnen im Allgemeinen. Manche Einkommen lassen sich über den aufwendigen Einsatz von Geräten teils erklären, deren Nutzung finanziert werden muss, manche über die Ausbildungswege, doch das erklärt die enorme Spreizung ebensowenig. Hierzu ist es nötig, deutlich zu machen, dass Löhne und Einkommen durch Vereinbarungen zustandekommen, sie haben etwas mit Verhandlungsmacht zu tun. In ihnen kommt die kollektive Wertschätzung bestimmter Leistungsformen zum Ausdruck oder es wird gar als Maßstab ein abstrakter Index verwendet wird, wie es im Fall von Gewinnbeteiligung durch Boni, bei Provisionen oder Aktienoptionen der Fall ist.

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