Gut, wenn viele Genoss*innen, wie auch @Simone_Lange, betonen: Für #HartzIV müssen wir uns entschuldigen. In aller Deutlichkeit. Es darf aber nicht bei der Entschuldigung bleiben, sondern muss komplett abgeschafft werden. Keine kleinen Reparaturen. #MachtSozialdemokratiemöglich
— Hilde Mattheis (@HildeMattheis) August 22, 2019
Simone Lange setzt sich immerhin dafür ein, ernsthaft über ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu diskutieren. Und Hilde Mattheis? Finden konnte ich zu dieser Frage nur den Hinweis auf einen Beschluss der SPD Ulm auf Mattheis‘ Website. Darin wird zwar ebenso die Abschaffung von Hartz IV gefordert, doch was heißt das konkret und was soll an die Stelle treten? Im Beschluss wird die Einführung eines solidarischen Grundeinkommens als Alternative genannt – nun, damit geht man den Schritt zurück zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Das solidarische Grundeinkommen soll ja auf Basis von „Freiwilligkeit“ in Anspruch genommen werden, was bleibt also für die, die es nicht in Anspruch nehmen? In Berlin ist die Antwort klar: sanktionsbewehrtes Hartz IV.
Nun will Mattheis die Sanktionen abschaffen, ist das denn in einem Sozialstaat möglich, dessen Sicherungssysteme zum normativen Kern das Erwerbsgebot haben (siehe dazu hier)? Weil das unrealistisch ist, plädieren diejenigen, die die Sanktionen für zu scharf halten, häufig nur für eine Lockerung, wie z. B. Helga Spindler. Wer über die „Anpassung der Zumutbarkeitsregelungen“ (wie im Beschluss oben zu lesen) nachdenkt, kann gar nicht Sanktionen abschaffen, denn Zumutbarkeitsregelungen setzen voraus, dass Leistungsbezieher bei Pflichtverletzung sanktioniert werden können. Was also weitreichend, gar grundsätzlich klingt, ist nur eine Modulierung des Vorhandenden. Oder gibt es mittlerweile Vorschläge von Mattheis, ein BGE einzuführen oder zumindest ernsthaft zu diskutieren?
Sascha Liebermann