Zwar keine neue Einsicht, aber dennoch zutreffend auch anders herum: Wer sich mit Sorgearbeit ernsthaft auseinandersetzt, kommt an einem BGE nicht vorbei…

…weil nur es die normative Stellung von Erwerbstätigkeit relativiert und ihren Vorrang aufhebt, der bislang zur Degradierung anderer Tätigkeiten führt und stigmatisierend wirkt.

Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier und hier.

Sascha Liebermann