Zwar keine neue Einsicht, aber dennoch zutreffend auch anders herum: Wer sich mit Sorgearbeit ernsthaft auseinandersetzt, kommt an einem BGE nicht vorbei…

…weil nur es die normative Stellung von Erwerbstätigkeit relativiert und ihren Vorrang aufhebt, der bislang zur Degradierung anderer Tätigkeiten führt und stigmatisierend wirkt.

Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

Mehr Zeit, aber dennoch rangiert damit Erwerbstätigkeit über anderen Tätigkeiten…

…davon kommen wir nur weg, wenn wir eine Egalisierung von Tätigkeiten ermöglichen. Dazu bedarf es einer erwerbsunabhängigen Einkommensgarantie, die mit der Erwerbsnorm bricht – das erlaubt nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Davon abgesehen bedeuten 30 Stunden Erwerbstätigkeit plus Mittagspause plus Pendelzeit praktisch noch immer fast vollständige Abwesenheit tagsüber von den eigenen Kindern. Siehe dazu auch hier und hier.

Sascha Liebermann

Hilft neuer „Standard für Vollzeit“ von 30 bis 35 Stunden weiter?

Sonja Bastin scheint sich dessen sicher, in einem Dossier des entsprechenden Bundesministeriums (BMFSFJ) taucht der Vorschlag ebenfalls auf (S. 51), unter dem Stichwort Arbeitszeitmodelle ist er immer wieder einmal verhandelt worden. Würde der Vorschlag hier wirklich weiterhelfen in der Frage, wie Familie und Berufsleben überein gebracht werden könnten oder weicht er nur der Nicht-Vereinbarkeit aus?

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Treffende Kritik – wie aber zu einer Lösung gelangen?

Und wie könnte Familie der Platz bzw. der Status geschaffen werden, damit sie tatsächlich als eigenständiges Sozialgebilde auch Anerkennung findet? Das geht nicht durch Arbeitszeitmodelle, die das Einkommen doch wieder an Erwerbstätigkeit knüpfen, wenn auch an einen reduzierten Umfang, denn selbst da bliebe der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen. Eltern wiederum zu entlohnen, saugte das Beziehungsgefüge in die Erwerbslogik hinein. Was bleibt? Ich sehe nur einen Weg: ein Bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe. Dann ließen sich Sorgetätigkeiten, die auf der Besonderheit persönlicher Nahbeziehungen (also diffusen Sozialbeziehungen) beruhen, ebenso einfach übernehmen, wie sie eine Professionalisierung von Sorgetätigkeiten als spezifische Dienstleistung unterstützten.

Siehe auch Beiträge zur „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und „unbezahlter Arbeit“.

Sascha Liebermann