Treffende Kritik – wie aber zu einer Lösung gelangen?

Und wie könnte Familie der Platz bzw. der Status geschaffen werden, damit sie tatsächlich als eigenständiges Sozialgebilde auch Anerkennung findet? Das geht nicht durch Arbeitszeitmodelle, die das Einkommen doch wieder an Erwerbstätigkeit knüpfen, wenn auch an einen reduzierten Umfang, denn selbst da bliebe der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen. Eltern wiederum zu entlohnen, saugte das Beziehungsgefüge in die Erwerbslogik hinein. Was bleibt? Ich sehe nur einen Weg: ein Bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe. Dann ließen sich Sorgetätigkeiten, die auf der Besonderheit persönlicher Nahbeziehungen (also diffusen Sozialbeziehungen) beruhen, ebenso einfach übernehmen, wie sie eine Professionalisierung von Sorgetätigkeiten als spezifische Dienstleistung unterstützten.

Siehe auch Beiträge zur „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und „unbezahlter Arbeit“.

Sascha Liebermann

Kindesunterhalt und Bedingungsloses Grundeinkommen – eine alte Frage wieder aufgegriffen…

https://twitter.com/susannewiest/status/1104344598535720961

…durch einen aktuellen Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Frauen, Jugend und Senioren, über den die Tagesschau berichtet. Daran wird eine weitere Facette eines BGE deutlich. Doch die Frage stellt sich angesichts des Vorschlags, ob das zugleich dazu führen wird, das Erwerbsgebot zu verstärken, weil der Unterhalt der Väter an die Mütter dann geringer ausfällt? Ein BGE würde einen anderen Weg ermöglichen, der, wie es in der Tagesschau auch hieß, den Eltern nicht vorschreibt, wie sie es zu machen haben nach einer Trennung. Sie müssen sich eine bestimmte Lösung aber leisten können. Siehe meine früheren Kommentare dazu hier, die in meinem Buch publizierte Fassung hier.

Sascha Liebermann

Keine Spur von Aufbruch…

…so klingt zumindest, wie die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey im Tagesspiegel zitiert wird:

„Es geht darum, dass eigentlich der Abstand zu denjenigen, die arbeiten, größer sein müsste. Das heißt nicht, dass man die Sätze senken soll. Aber man sollte schauen, wie können diejenigen, die arbeiten, besser verdienen.“

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass das sogenannte Lohnabstandsgebot, hinter dem das Armutsfallentheorem steht, eine empirielose Annahme ist, die sich als Vorurteil unbeirrt hält. Siehe dazu nachstehende Studien:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

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