„Nieder mit dem Zwang zur Arbeit!“ – beschränkter Blick und Opferhaltung…

…das kommt in Franz Schuhs Rezension des bei Suhrkamp erschienenen Bandes zum Bedingungslosen Grundeinkommen, der von Birger P. Priddat und Philip Kovce herausgegeben wurde, zum Ausdruck. Deutlich wird das in der abschließenden Passage:

„Werden die Bedürftigen jemals irgendetwas Bedingungsloses haben? Unwahrscheinlich, dass die Staaten- und die Wirtschaftslenker (deren Arbeit ihnen Freude macht) auf den eingebürgerten Sadismus verzichten, mit dem man die Massen der Erwerbsarbeiter – durch die Angst vor der Arbeitslosigkeit – so gut in Schach halten kann.“

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„…niemand könne heute auch nur annähernd zuverlässig vorhersagen, wie sich die KI quantitativ und qualitativ in der Arbeitswelt auswirke…“…

…das wäre Anlass genug, sich weissagende Äußerungen zur Frage der etwaigen Folgen von Digitalisierung zu sparen. Aljoscha Burchardt vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) wird in einem Beitrag von Virginia Kirst auf Welt online zu Prognosen über die Folgen von Digitalisierung so zitiert: „Das ist nichts anderes als Kaffeesatzleserei“ und „Vor 20 Jahren hatte auch niemand eine Ahnung, wie das Internet unsere Berufswelt verändern würde.“

Genau so sehen wir das auch und haben immer wieder darauf hingewiesen, siehe hier. Eine bodenständigere Debatte ließe mehr Raum dafür, über Sinn und Unsinn von Digitalisierung sich Gedanken zu machen.

Sascha Liebermann

Sozialstaat ohne Existenzminimum? Frank Lübberdings verkürzte Darstellung

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt Frank Lübberding über die jüngste Sendung von maischberger (die ich nicht gesehen habe), in der es um Trotz Rente und Arbeit: Kann Armut jeden treffen?“ ging. Zurecht weist Lübberding auf Sinn und Zweck des heutigen Sozialstaats hin, dass er der Sozialstaat einer „Arbeitsgesellschaft“ sei und deswegen es nicht verwundern könne, wenn die von ihm bereitgestellten Absicherungsleistungen sich vor allem daran ausrichteten. Wobei das so ganz die Sache nicht trifft, denn Lübberding vergisst, dass die Aufgabe von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe dieselbe ist wie im Falle der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Trotz aller Erwerbszentrierung gibt es eine Fürsorgepflicht des Staates als politischer Gemeinschaft, die nicht eine für Erwerbstätige, sondern für Bürger und Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland insgesamt ist. Es geht um die Existenzsicherung, ganz gleich ob Erwerbsbeiträge gezahlt wurden. Allerdings ist auch diese Existenzsicherung nicht als Daueralimentierung gedacht, Leistungsbezieher sollen aus ihr wieder herausgelangen durch Erwerbstätigkeit. Lübberding verkürzt diesen Zusammenhang aber, wenn er folgendes schreibt:

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