„Teuer und riskant. Bedingungsloses Grundeinkommen birgt Gefahren“…

…so die Überschrift des Leitartikels von Hans-Peter Kastenhuber in den Nürnberger Nachrichten. Welche Gefahren sieht der Autor im BGE?

„Natürlich ist das eine charmant klingende Idee: Ein bedingungsloses Grundeinkommen soll den Menschen vom Zwang zur Lohnarbeit befreien, ihm ohne Rechtfertigung ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen. Den Beginn der wahren Freiheit sagen die Befürworter voraus. Jeder könne sich, abgesichert durch die vom Staat zur Verfügung gestellte materielle Basis, endlich jenen Tätigkeiten widmen, die er als sinnvoll und erfüllend erachtet. Der alte Traum, das Paradies auf Erden zu verwirklichen, er schiene damit zumindest ein Stück weit realisiert.“

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Zur Historie eines Bedingungslosen Grundeinkommens – häufige Missverständnisse

In der öffentlichen wie akademischen Diskussion über das Bedingungslose Grundeinkommen werden immer wieder historische Verbindungslinien gesucht und hergestellt, die in die Irre führen. Das mag manchmal daran liegen, dass aus Beiträgen zitiert wird, in denen vermeintliche Vorläufer vorkommen, diese Darstellungen selbst aber nicht mehr mit den Quellen abgeglichen werden. Man vertraut eben auf andere, das ist eine manchmal hilfreiche Abkürzungsstrategie. Manchmal scheinen die Missdeutungen lediglich darauf zurückzugehen, dass zur sehr darauf geachtet wird, was „hinten ‚raus kommt“, also ein Mindesteinkommen, nicht aber wie dieses Mindesteinkommen bereitgestellt wird, ohne also die Bereitstellungspraxis zu betrachten (Bedarfsprüfung, Arbeitspflicht usw.). Ein solcher Fall ist z. B. Thomas Morus Utopia, wie Ronald Blaschke sehr deutlich gemacht hat. Blaschke hat sich mit weiteren Autoren befasst, wie z. B. Lady Rhys-Williams, um sie angesichts der Frage, wie sie denn nun zum BGE oder einer Vorform standen, einzuordnen (siehe hier und hier ab S. 9). Gut nachvollziehbar nutzt Blaschke dazu Originalquellen. Dass er dabei selbst manchmal eigenwillige Deutungslinien verfolgt, ist die Freiheit eines jeden Autors. Für die BGE-Diskussion ist die Darstellung hilfreich, damit nicht falsche Freunde zitiert werden.

Siehe z. B. auch:
„Speenhamland ≠ Bedingungsloses Grundeinkommen“
„Wie etwas loswerden, das man nicht haben will? Jürgen Borchert über das Bedingungslose Grundeinkommen“
„Milton Friedman, F. A. von Hayek, Negative Einkommensteuer und Bedingungsloses Grundeinkommen“ (und hier)

Sascha Liebermann

„Das BGE hat mit Sozialismus nichts zu tun“…

…ein Beitrag von Anabel Schunke auf der Website „Tichys Einblick“, der allerdings ein Bedingungsloses Grundeinkommen mit der Negativen Einkommensteuer gleichsetzt und damit entscheidende Differenzen übersieht. Das führt ebenso in die Irre wie die Bezugnahme auf Friedrich August von Hayek, der ein BGE befürworter gewesen sein soll, was so nicht haltbar ist, siehe hier. Eine genauere Auseinandersetzung damit, wie Hayek sich zum Mindesteinkommen und der Bedürftigkeit geäußert hat, finden Sie hier. Da Anabel Schunke, wie so viele Autoren, auf die „Anreize“ verweist, die so wichtig seien, damit Leistung erbracht wird, sei hier auf Forschungen zum Armutsfallentheorem verwiesen. Sie machen deutlich, wie missverständlich die Rede von „Anreizen“ ist und welche Vorurteile dahingehend herrschen, warum Menschen Dinge tun, die sie tun.

„Wirtschaft für Grundeinkommen“ – eine neue Website mit Stellungnahmen

Hier geht es zur Website, auf der Unternehmensgründer, Vorstände und Geschäftsführer zum Bedingungslosen Grundeinkommen Stellung beziehen. Dort findet sich auch der Hinweis auf einen Kongress am 4. Mai in Zürich: Social Policy 4.0 (Kongressbroschüre).

Auf der Website wird von einem „Bedingungslosen Grundeinkommen“ gesprochen und es entsprechend der gegenwärtigen Diskussion erläutert, in der meist die Bedingungslosigkeit im Zentrum steht und ein BGE von kompensatorischen Leistungen unterschieden. In der Kongressbroschüre hingegen ist vom „Universal Basic Income“ die Rede, ein Begriff, der weniger klar belegt ist. Ein Universal Basic Income muss nicht bedingungslos gewährt werden. Auf S. 5 findet sich dann dieser Absatz:

„The idea of „universal basic income“ (UBI) has been embraced by prominent economists and philosophers from the left and right (Friedrich Hayek, Robert Nozick, Milton Friedman, Robort Solow, Herbert Simon, Thomas Piketty). It currently experiences a worldwide revival: At this years World Economic Forum in Davos along with the discourse about the “4th Industrial Revolution”, a UBI was proposed as a promising concept in the context of upcoming disruption of traditional labour markets (e.g. Brynjolfsson MIT).“

Nimmt man den Begriff Universal Basic Income in einem weiten Sinne, dann ist der Passus zutreffend. Dann können auch die entsprechenden Personen als Befürworter oder Vordenker genannt werden. Wenn jedoch die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens und seine dauerhafte, individuelle und von jeglichem Einkommen unabhängige Gewährung im Zentrum steht, gilt das nicht gleichermaßen. Hayek und Friedman (siehe auch hier) waren keine Befürworter eines BGE. Brynjolffson spricht in diesem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung zwar davon, dass die Schweiz ein „mögliches Modell für die Zukunft“ sein könne und bringt dies in Zusammenhang mit der Abstimmung über ein Bedingungsloses Grundeinkommen. In dem Absatz zuvor jedoch spricht er von der Negativen Einkommensteuer, was wiederum kein BGE wäre. Er sagt wörtlich:

NZZ: Woran denken Sie?
Brynjolfsson: Lassen Sie uns zuerst die Bildung neu erfinden. Wir müssen den Menschen nicht nur Fakten beibringen, denn Maschinen lernen diese sehr gut auswendig, sondern sie lehren, wie sie kreativ sein und ihre sozialen Kompetenzen, Teamarbeit, Führung, Pflege, Überzeugungsarbeit verbessern können…“

Diese Debatte ist nun wahrlich nicht neu und das Bildungswesen wohl im deutschsprachigen Raum war mehr als eines, das „Fakten“ vermittelt hat. Es ist ja eher eine Tendenz des letzten Jahrzehnts, dass dies wieder zunimmt. Womöglich hat Brynjolfsson die USA vor Augen, dann wäre es gut das zu sagen.

Er fährt fort:

„…Zweitens müssen wir den Unternehmergeist fördern, indem wir es einfacher machen, neue Firmen zu gründen, die neue Güter, Dienstleistungen und Arbeitsplätze schaffen. Es gibt zu viel Stagnation, sowohl in Europa als auch in den USA. Das hindert Unternehmer daran, Technologie zu nutzen, um die Wirtschaft neu zu beleben…“

Ja, aber wie fördert man Unternehmergeist? Diese Aussage ist so allgemein, dass sicher jeder sie begrüßen würde.

Für das BGE wird es nun interessant:

„…Drittens müssen wir unsere Steuerpolitik überdenken. Dinge wie eine negative Einkommenssteuer könnten helfen, die Rückschläge für die Verlierer der Automatisierung abzufedern. Mit Steuern auf Umweltverschmutzung und Verkehrsstaus könnten wir einen Teil refinanzieren.“

„Negative Einkommensteuer“ (NES), „Verlierer“ – damit weist er in eine bestimmte Argumentationsrichtung. „Verlierer“ können nur diejenigen sein, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie brauchen dann eine Absicherung. Das wäre dann eine Absicherung für Arbeitslose, die im Grunde nicht als dauerhafte konzipiert werden kann, denn Arbeitslose können wieder in Erwerbsarbeit gelangen. Oder meint er damit Arbeitslose, die dauerhaft nicht mehr in den Arbeitsmarkt zurückgelangen werden? Wie würde man das feststellen? Auf jeden Fall geht es nur um die „Verlierer“ und es wird nur bezogen auf Erwerbsarbeit argumentiert. Die „Negative Einkommensteuer“ funktioniert genau wie ein solcher Ausgleich, zumindest in der Beschreibung von Milton Friedman. Wer unterhalb einer zu definierenden Einkommensgrenze mit seinem Einkommen bleibt, erhält einen Ausgleich über die NES. Wer darüberbleibt nicht. Das BGE jedoch ist ganz anders gedacht. Es soll immer verfügbar sein, unabhängig vom verfügbaren Individualeinkommen. Damit ist es keine ausgleichende oder kompensatorische Leistung. Was sagt Brynjolfsson noch:

„Ist ein Land wie die Schweiz gut darauf vorbereitet? 
Es ist eines der weltweit am besten vorbereiteten Länder. Es ist schon sehr wohlhabend, hat eine sehr gut ausgebildete Bevölkerung und eine gute, starke Demokratie. Die Schweiz hat bereits einige innovative Ideen wie das bedingungslose Grundeinkommen ins Auge gefasst, das in den nächsten 10 bis 20 Jahren erforderlich sein könnte, um die Folgen der Automatisierung abzufedern…“

Wiederum geht es darum, Folgen der Automatisierung aufzufangen. Den obigen Ausführungen gemäß geht es um die Folgen für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Wenn er hier von BGE spricht, ist also kein BGE drin, sondern eine NES, wie er sie zuvor selbst eingeführt hat. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Das BGE würde die Folgen der Automatisierung in einem anderen Licht erscheinen lassen, wenn wir es schon hätten. Wir würden über sie ganz anders diskutieren, gelassener, entspannter. Es ist aber viel mehr als nur ein Instrument, um Folgen abzufedern.

„…Das Land könnte sich dieses neue Modell leisten, weil es reich und produktiv ist und Technologie effektiv nutzt. Ich sehe die Schweiz als ein mögliches Modell für die Zukunft…“

Das klingt etwas befremdlich, denn ein Modell ist etwas Allgemeines, ein Land hingegen mit seinen historisch-kulturellen Eigenheiten ist etwas Besonderes. Sie sind gewachsen, durch ein Entscheidungen gestaltet worden. Ein Land kann insofern nicht Modell für ein anderes sein, man muss sich nur anschauen, wie stark sich die westlichen Demokratien bezogen auf ihre politische Kultur unterscheiden. Selbst die Gestaltung sozialstaatlicher Leistungen ist nicht aus einem Modell herzuleiten, sondern entsprechend einer politischen Kultur, einem politischen Selbstverständnis gestaltet.

Abgesehen davon, dass Brynjolfsson offenbar weniger ein BGE und mehr eine NES im Auge hat, hinterlassen seine Ausführungen den Eindruck, als könne das Was und Wie des Zusammenlebens in einem Gemeinwesen von einem Modell abgeleitet werden, so wie eine Maschine entworfen, geplant und realisiert werden kann. Das Leben ist aber keine Maschine.

Sascha Liebermann

Milton Friedman, F. A. von Hayek, Negative Einkommensteuer und Bedingungsloses Grundeinkommen

Zum Interview mit Theo Wehner und Sascha Liebermann auf ZEIT ONLINE sind mittlerweile 1428 Kommentare abgeben worden. Alle Fragen werden verhandelt, denen man in der Grundeinkommensdiskussion im allgemeinen begegnet. Darunter sind auch einige, die Milton Friedman und F. A. von Hayek als Vordenker eines Bedingungslosen Grundeinkommens betrachten und es mit einer Negativen Einkommensteuer gleichsetzen. Ich möchte diese drei Aspekte hier kommentieren, da ich zum einen die Vereinnahmung von Friedman und von Hayek für nicht gedeckt halte, zum anderen ein BGE und eine Negative Einkommensteuer nicht dasselbe sind.

Zu von Hayek sei folgende Passage herangezogen (Hervorhebungen von mir):

„Alle modernen Regierungen haben Fürsorge für die Bedürftigen, vom Missgeschick Betroffenen und die Arbeitsunfähigen geschaffen und haben sich mit Fragen des Gesundheitswesens und der Verbreitung von Wissen befasst. Es besteht kein Grund, aus dem der Umfang dieser reinen Dienstleistungen mit dem allgemeinen Wachstum nicht erweitert werden sollte […] Es kann kaum geleugnet werden, dass mit zunehmendem Reichtum jenes Existenzminimum, das die Gemeinschaft für die, die sich nicht selbst erhalten können, immer geboten hat, und dass das außerhalb des Marktes geboten werden kann, allmählich steigen wird, oder dass die Regierung nützlicher Weise, und ohne Schaden anzurichten, in solchen Bemühungen hilfreich oder sogar führend sein kann.“ (Friedrich August Hayek, Die Verfassung der Freiheit, Mohr-Siebeck, Tübingen 1971, 328/329, zitiert nach Wikipedia)

Wie die Hervorhebungen deutlich machen sollen, setzt von Hayek klare Bedingungen dafür an, wann die „Fürsorge“ greifen soll: im Fall von Bedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit usw. Er sieht aber keine allgemeine Einkommenssicherungsleistung vor, die unabhängig davon sein soll, ob sich jemand selbst erhalten kann, wie er es nennt. Wobei schon diese Wendung eine Illusion aufbaut, denn selbst erhalten im strengen Sinne kann sich niemand, jeder ist immer auf ein Gemeinwesen und die Zuwendung anderer, ganz gleich in welcher Form, angewiesen. Von Hayek wäre demzufolge kein Vertreter eines Bedingungslosen Grundeinkommens, wie wir es z.B. vertreten, sondern ein Befüworter eines Fürsorgeeinkommens für Bedürftige.

Zu Friedmans Ausführungen sie die nachstehende Passage bemüht (Hervorhebung von mir):

„Die Maßnahme, die sich aus rein technischen Gründen anbietet, ist eine negative Einkommensteuer. (…) Wenn eine Person ein steuerpflichtiges Einkommen von 100 Dollar bezieht, das heißt ein Einkommen von 100 Dollar über dem Steuerfreibetrag und den absetzbaren Sonderausgaben, zahlt sie dafür Steuern. Nach meinem Vorschlag würde sie, wenn das Einkommen »minus« 100 Dollar betrüge, das heißt 100 Dollar weniger als der Steuerfreibetrag plus der absetzbaren Sonderausgaben, negative Steuern bezahlen, also eine Zuwendung erhalten, Wenn der Zuwendungssatz beispielsweise 50 Prozent wäre, würde sie in unserem Beispiel 50 Dollar erhalten. Wenn sie überhaupt kein Einkommen bezöge und aus Gründen der Einfachheit auch keine Sonderausgaben geltend machen könnte, würde sie bei konstantem Zuwendungssatz 300 Dollar erhalten. Sie könnte noch mehr erhalten, wenn sie zum Beispiel für Arztkosten etwas absetzen könnte, sodass ihr Einkommen ohne Absetzbarkeit schon vor Abzug des Freibetrages negativ wäre.“ (Milton Friedman zitiert nach DIE ZEIT)

Friedman will das Instrument einer Negativen Einkommensteuer (NES) nutzen, um denjenigen eine Steuerzuwendung zu gewähren, die ein definiertes Mindesteinkommen nicht erzielen. Bleiben Sie mit ihrem Einkommen unter dem definierten Mindesteinkommen, erhalten sie vom Gemeinwesen, das Steuern erhebt eine Steuerausschüttung. Damit diese Ausschüttung erfolgen kann, muss aber erst festgestellt werden, ob sie ein Einkommen erzielen. Das kann durch die einfache Erfassung des Einkommens beim Finanzamt geschehen. Es bedarf also eine Einkommensfeststellung, um herauszufinden, ob eine Steuerausschüttung fällig ist. So bleibt die Steuerausschüttung also eine Ausgleichsleistung dafür, nicht ausreichend Einkommen zu erzielen, wodurch das Erwerbsprinzip, Einkommen selbst erzielen zu sollen, bestärkt wird. Entsprechen erhalten diejenigen, die oberhalb des definierten Mindesteinkommens bleiben auch keine Ausschüttung.

Das BGE hingegen sieht ja gerade vor, jederzeit unabhängig von der Einkommenssituation verfügbar zu sein. Es ist also weder davon abhängig, wieviel Einkommen man sonst erzielt, noch soll es verrechnet werden. Es ist auch keine Ausgleichsleistung, sondern eine eigenständige Einkommensquelle, die sich aus dem Status des Bürger herleitet. Während die NES also nachrangig bleibt und die normative Bedeutung des Erwerbsprinzips nicht antastet, ist das BGE vorrangig, wenn man so will. Das BGE ist das erste Einkommen, das Erwerbseinkommen kann nachkommen, ist aber unabhängig davon.

Sascha Liebermann