Staatserbe, Grunderbe, Stakeholder Grant…

…diese Vorschläge erhalten neuen Wind in ihre Segel durch jüngere Diskussionen. Christian Endt und Mark Schieritz (Bezahlschranke) gehen diesen Vorschlägen in ihrem Beitrag auf Zeit Online nach. Eingebracht hat ihn zuletzt wieder das Forum New Economy.

„Im Prinzip funktioniert die Idee wie ein Grundeinkommen“, schreiben die Autoren, nur dass es sich nicht um eine monatliche Zahlung handele. Treffend wird darauf verwiesen, dass Einkommen ein wichtiges Mittel ist, um Möglichkeiten ergreifen zu können in einem Gemeinwesen, das nicht auf Naturaltausch beruht. Bei diesen Vorschlägen hier aber werden diese Möglichkeiten immer auf Erwerbsbeteiligung kanalisiert, denn ob dreißig, sechzig oder achtzigtausend Euro bei Erreichen der Volljährigkeit – der Vorschlag verschafft eine gewisse Unterstützung, solange er mit Erwerbstätigkeit kombiniert wird – und genau daran rüttelt er nicht. Deswegen ist es nicht überraschend, wenn er mit dem Ziel verbunden wird, die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu bessern, um langfristig ein höheres Einkommen erzielen zu können. Dagegen ist nichts einzuwenden, gegen die Fixierung auf Erwerbstätigkeit hingegen schon, weil sie eine normative Engführung bekräftigt, die heute schon vorherrscht. Wenn die Autoren die gestiegene Armutsgefährdung insbesondere bei Alleinerziehenden bemühen, gegen die ein Grunderbe helfen könne, thematisieren sie gerade nicht, in welchem Dilemma diese sich befinden: auf der einen Seite Zeit für ihre Kinder zu haben, auf der andere Einkommen heranschaffen zu müssen und zwischen beidem zerrieben zu werden. Der Konflikt resultiert aber gerade auf der Erwerbszentrierung, also darauf, Einkommen über Erwerbstätigkeit erzielen zu sollen. Aus dieser Engführung führt ein Grunderbe nicht hinaus, dazu bedarf es dann schon eines Bedingungslosen Grundeinkommens.

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„Grunderbe“ – schön paternalistisch

Siehe unsere früheren Beiträge zum „Grunderbe“ hier, zum „Staatserbe“ hier.

„Das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft“ – Grunderbe für alle, schön paternalistisch…

…so liest sich, woran Stefan Bach ein Grunderbe knüpfen will. Es spricht nichts gegen Bildungs- und Weiterbildungsangebote, viel gegen die Verknüpfung des einen mit dem anderen. Siehe dazu frühere Beiträge hier und hier. Es stellt sich in diesen Dingen immer eine grundlegende Frage. Muss die Existenzsicherung von Wohlverhalten abhängig sein, ja oder nein? Wenn die Würde für sich steht, darf sie nicht von andere abhängig gemacht werden. Wird sie von anderem abhängig gemacht, steht sie nicht für sich.

Sascha Liebermann

„20.000 Euro für alle“ – Staatserbe für alle…

…, damit knüpft Yannick Haan in seinem Beitrag in der taz an die schon länger zurückliegende, aber immer wieder einmal aufgegriffene Diskussion um einen stakeholder grant an, wie er von Bruce A. Ackerman und Anne Alstott vorgeschlagen wurde (hier ein instruktiver Band dazu). Auch Thomas Piketty hatte dies vor wenigen Jahren zur Diskussion gestellt.

Doch alles, was Haan ausführt, ist schon beim stakeholder grant diskutiert worden. Das Erbe muss investiv eingesetzt werden, wenn es längerfristig hilfreich sein soll. Es ist nur als Anschub verlässlich, rüttelt aber nicht am Erwerbsgebot heutigen Zuschnitts, lässt also, wie so oft, „unbezahlte Arbeit“ unter den Tisch fallen. Insofern ist das Staatserbe nicht wirklich innovativ und vertraut nicht so sehr auf die Fähigkeiten des Einzelnen – was Haan offenbar wichtig ist -, wie es ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte.

All die Ziele, die Haan beschreibt, wären viel konsequenter zu erreichen, wenn ein BGE eingeführt würde. Es würde Selbstbestimmung stärken, wäre für die Ablösung vom Elternhaus ebenso hilfreich wie es eine unabhängige, nie versiegende Quelle für Initiative darstellte, ohne dass diese Initiative in eine bestimmte Richtung weisen müsste. Weshalb auf halbem Wege stehenbleiben?

Sascha Liebermann