„A choice of masters does not make a servant into a free person“ – und eine Anmerkung zur „job guarantee“

Siehe unsere früheren Beiträge zur Jobgarantie hier.

„Wie sinnvoll ist ein Grundeinkommen wirklich?“ – Ein differenzierter Beitrag mit blinden Flecken,…

…so würde ich den Beitrag auf Quarks charakterisieren, der gut gelungen ist. Er führt Argumente dafür und dagegen auf, so dass man sich ein Bild von der Diskussion machen kann. Hervorgehoben wird darüber hinaus, wie wichtig die Ausgestaltung ist, damit bestimmte Folgen eintreten können.

Vielleicht ist es nicht die Aufgabe eines solchen Überblicks, doch es verwundert ein wenig, weshalb gar keine Verbindung zwischen BGE und den Grundfesten der Demokratie gezogen wird. Dann würden sich manche Diskussionen nämlich erübrigen und Fragen anders gestellt werden müssen. Ob z. B. die Bürger mit einem BGE vernünftig umgehen, ist deren Sache, es gibt keine Instanz, die darüber zu befinden legitimiert wäre. Wer dieses Mündigkeitsprinzip aufgeben wollte, weil er sich um das Gemeinwesen sorgte, müsste die Demokratie gleich mit aufgeben – darüber sind sich manche, die sich besorgt äußern, nicht im Klaren. Hierbei geht es also nicht um Pro und Kontra BGE, sondern um die Frage, wie ernst die Demokratie genommen wird. Was diesen blinden Fleck betrifft, da handelt es sich um den zentralen in der Diskussion, in der Demokratie als empirisches Phänomen selten herangezogen wird, um ein BGE zu begründen.

Erst so aber gelangt man über die notorische Menschenbildfrage hinaus. Was unerwünschte Folgen betrifft, da verweist der Beitrag auf Studien über Arbeitslosigkeit, doch hier wird – wie meist – übersehen, dass die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit mit der normativen Stellung von Erwerbstätigkeit zu tun haben.

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„Eltern mit Doppelkarrieren: Am Rande der Erschöpfung“ – erst durch die Pandemie oder schon davor unrealistisch?

Nadine Bös (Bezahlschranke) schreibt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darüber und es erscheint, als sei das eine geradezu durch die Pandemie erzwungene Erkenntnis, dass Vollerwerbstätigkeit beider Eltern und Familienleben nicht zugleich möglich sind. Auch wenn hier der Aufhänger Schul- und Kitaschließungen in der Pandemie sind, so wird der Blick auf die Zeit davor verklärt, denn Vollerwerbstätigkeit erfordert Ganztragsbetreuung außer Haus, die für Familienleben nicht allzuviel Zeit übrig lässt – eben die Randzeiten des Erwerbsarbeitstages. Das gilt um so mehr, wenn, wie in dem Beitrag, die Eltern noch Leitungspositionen innehaben, die mit einer geregelten 40-Stundenwoche erst recht nicht zu haben sind. So können sich diese Paare, die Erziehungsaufgaben „zur Hälfte“ teilen, die noch übrigbleiben.

Eine kleine Überschlagsrechnung veranschaulicht, worum es geht. Gehen wir von einer 40-Stunden-Woche aus, dann heißt das pro Tag acht Stunden Arbeitszeit, etwa eine Stunde Pause und insgesamt eine Stunde An- und Abfahrtszeit, macht in der Summe 10 Stunden. Bring- und Abholzeit zu Schule oder Kita kämen noch dazu, auch etwa eine Stunde. Um das zu schaffen, müssen Eltern gegen 7.30 Uhr aus dem Haus gehen, um gegen 18.30 Uhr samt Kindern wieder zuhause zu sein. Im Fall des Artikels müssen eher höhere Arbeitszeiten veranschlagt werden, also legen wir noch eine Stunde oder zwei oben drauf bzw. verlagern sie auf das Wochenende. Das Familienleben reduziert sich auf Frühstück und Abendessen sowie das Schlafengehen. Vom Tag der Kinder nichts mitzubekommen heißt auch, wenig davon mitzubekommen, was sie beschäftigt, wie sie sich verändern, schon gar nicht kann man miteinander vertraut werden. Wo sollen gemeinsame Erfahrungen hier noch Raum haben? Genau dies fördert die erzwungene Zeit miteinander jedoch ebenso zutage.

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Ein Versuch, Argumente abzutun und sie als Resultat einer „Fan“-Haltung zu degradieren…

…- das ist noch weniger als eine „subjektive Präferenz“. Es stuft sie zu einer unergründlichen, gefühlsmäßigen Verbundenheit herab. Auch Ulrich Schulte hatte in der taz schon diese Einordnung genutzt; Götz W. Werner hatte einst gesagt, die BGE-Diskussion brauche keine Fan-Kultur, um deutlich zu machen, dass es nicht von selbst kommen werde. Noch drastischer als die Fan-Degradierung hat es einst Hans-Olaf Henkel ausgedrückt, der BGE-Befürworter als „Rattenfänger“ bezeichnete. Überhaupt ist die Vorstellung, durch den Vorschlag eines BGEs würden andere zu etwas verführt, das ihnen nicht zum Guten gereichte, nicht so selten, siehe die Rede vom „verführerischen Gift“ und der „Stilllegungsprämie“.

Sascha Liebermann

Subsidiarität ohne Erwerbsgebot – oft übersehen,…

…das lässt der Beitrag von Tine Stein erkennen, der in „Starke Familie – Solidarität, Subsidiarität und kleine Lebenskreise“, einer Veröffentlichung der Robert-Bosch-Stiftung, im Jahre 2009 erschienen ist. Auch wenn der Begriff „Subsidiarität“ jünger ist, so reichen die Überlegungen, die zu ihm führten, bis in die antike Philosophie zurück. Siehe hierzu den Beitrag von Otfried Höffe, zur einseitigen Auslegung des Subsidiaritätsgedankens siehe meine früheren Beiträge hier.

In der Veröffentlichung der Robert-Bosch-Stiftung findet sich auch ein Beitrag von Claus Offe zum Verhältnis Bedingungsloses Grundeinkommen und Familie.

Sascha Liebermann

„Would you describe Alaska as a socialist utopia? Because Alaska has had a UBI since 1982“

„Das universelle #Grundeinkommen beschleunigt die Innovation, indem es unsere Angst vor dem Scheitern verringert“…

…und, so könnte ergänzt werden, weil es Wertschöpfung höher bewertet als das Schaffen oder Erhalten von Arbeitsplätzen (siehe hier), das wäre eine ebenso wichtige Weichenstellung.

Sascha Liebermann

„Wahlprogramm der Grünen: Operation ‚Samtpfote'“…

…darüber schreibt Ulrich Schulte in der taz und fragt sich, wozu die Grünen wohl konkret bereit sein werden angesichts eines Entwurfs für das Bundestagswahlprogramm, der äußert große Spielräume lässt. Sie müssen sich zumindest an manchen Ansprüchen messen lassen, aber das war auch schon so, bevor sie in der Regierung mit der SPD Hartz IV eingeführt haben. Wir werden sehen. Siehe auch hier.

Sascha Liebermann