Das „Waltroper BGE-Konzept“ als Basis für eine gerechtere Welt!
Sozial, sicher und zukunftsfest!#Buergergeld #BGE #Arbeit #IchBinArmutsbetroffen #altersarmut #Kinderarmut #Armut #SPD #AfA #Rente #kindergeld
— Andreas Metz (@andreas_metz) November 14, 2022
Unternehmen sind was noch einmal? Ach ja, Erziehungsanstalten…
„Handwerker, Gastronomen, kleine und große Firmen – sie alle suchen händeringend nach Arbeitskräften. Und ausgerechnet jetzt, wo es mehr denn je darum gehen müsste, Menschen in Arbeit zu bringen, wird ein solches Gesetz verabschiedet“, so @_FriedrichMerz #Bürgergeld.
— CDU/CSU (@cducsubt) November 13, 2022
…oder besteht ihre Aufgabe nicht doch in der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen mit leistungsbereiten Mitarbeitern? Das scheint tatsächlich nicht so klar zu sein, wie sonst könnte Merz auf die Idee kommen, dass Sanktionen dazu führen könnten, leistungsbereite Arbeitgeber und ebensolche Mitarbeiter zusammenzubringen.
Siehe auch frühere Kommentare dazu hier und hier.
Sascha Liebermann
Einst hatte „unbezahlte Arbeit“ in der CDU noch ein gewisses Ansehen,…
Keine Milderung von ALG führt ins #BGE.
60 % der Arbeitsstunden sind keine Lohnarbeit. Das ist vor allem Fürsorge in den Familien. Die ist essenziell.
Es ist unfair & folgenreich, diese Leistungen wie Herr Merz als Nicht-Arbeit zu klassifizieren.#Grundeinkommen #Buergergeld https://t.co/jaJZZ34B7X
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 14, 2022
…was die Union hier abliefert, spricht dem Hohn. Da waren die Ausführungen Norbert Blüms noch ein Lichtblick, wenn er auch nicht weit genug ging, siehe auch hier.
Sascha Liebermann
Mit etwas Wohlwollen…
#BGEjetzt : „Work-Life- Balance ist keine Lösung. Wäre Arbeit etwas, was mit den Einzelnen wirklich zu tun hat, etwas, was man nicht als Last & Notwendigkeit sieht, wären alberne Begriffe wie Work-Life-Balance nicht nötig. Man braucht die nur, wenn man sich vorm Montag fürchtet.“ https://t.co/644HFO0eAG
— Mensch in Germany (@InMensch) November 14, 2022
…lässt sich hinter dem unglücklichen Begriff „Work-Life-Balance“ sehr wohl ein Problem erkennen, das auch dann nicht verschwindet, wenn der Einzelne eine „Arbeit“ findet, die zu ihm passt. Es bleibt nämlich das dauerhafte Spannungsverhältnis zwischen dieser „Arbeit“ und der Zeit für Familie und Kinder oder auch Angehörige – beides geht nicht zur selben Zeit. Das erste kann gut delegiert und von anderen erledigt werden, das zweite ist in seiner besonderen Form als persönliche Nahbeziehung an die konkrete Person gebunden und kann nicht delegiert, aber auch nicht nachgeholt werden. Selbst ein BGE würde dieses Spannungsverhältnis nicht aufheben, es würde lediglich den Raum schaffen, sich sorgsam zu überlegen, was wann Vorrang haben muss. Solange Erwerbstätigkeit Vorrang hat, gerät das andere unter die Räder.
Sascha Liebermann
Wirkungen, welche Wirkungen, woraufhin?
Bisschen arg unterkomplex. Schnelle Aufnahme von Erwerbsarbeit spricht nicht für positive Wirksamkeit von Sanktionen. Sagt u.a. nichts darüber aus, was für Erwerbsarbeit und wie nachhaltig. https://t.co/a3Gx6xexh0
— Thorsten Hild (@ThorstenHild) November 13, 2022
Insofern eine treffende Rückfrage von Thorsten Hild, denn welche Nebenwirkungen haben die Wirkungen, über welche Wirkungen sprechen wir konkret? Wenn das bloße Ziel ist, dass jemand in ein Arbeitsverhältnis gelangt, mag das eine erwünschte Wirkung sein. Was aber leistet er in dem Arbeitsverhältnis, ist es für den Arbeitgeber hilfreich, ist das Arbeitsverhältnis für die Arbeitsleistung hilfreich? Wäre er ohne Sanktionen in für ihn passendere Arbeitsverhältnisse gelangt, hätte er Fortbildungsmöglichkeiten aufgegriffen, benötigt er mehr Zeit zur Orientierung? Die Stellungnahme, auf die Schäfer sich bezieht, ist differenziert, bezieht sich jedoch weitgehend auf standardisierte Befragungen, deren Erkenntniswert dafür, was Leistungsbezieher bewegt, ziemlich gering ist.
Ganz ausgeblendet werden natürlich Tätigkeiten jenseits des Erwerbsarbeitsmarktes, aber das war auch nicht Gegenstand der Stellungnahme.
Nachtrag: 18:12 Uhr: Diese Studie hier des IAB hebt vor allem die Nebenwirkungen hervor, sie ist aus dem Jahr 2021 und fasst vorläufige Ergebnisse zusammen. Den standardisierten Daten und ihrer ebenso standardisierten Auswertung fehlt allerdings der konkrete Zusammenhang, der im Handeln der Leistungsbezieher zu erkennen wäre. Dazu bedarf es nicht-standardisierter Daten und deren fallrekonstruktiver Auswertung.
Sascha Liebermann
Guter Punkt,…
Ich stimme @johannesvogel völlig zu!
Beim Schonvermögen geht es vor allem auch um #Selbständige.
Und was den #Lohnabstand angeht: Den hat die Ampel vergrößert! (#Mindestlohn, #Zuverdienstregeln).
Wenn die Union da mehr will, können wir gerne drüber reden.#Bürgergeld https://t.co/HF8snSDdFr— Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (@W_SK) November 14, 2022
…, aber auch hier gilt: Beim wirklichen Bedingungslosen Grundeinkommen müsste darüber nicht diskutiert werden. Die ganze Frage der Absicherung und ihrer Folgen hängt an der Ausgestaltung der Absicherung. Die heutige Form führt zu erheblichen Verwerfungen und unnötig komplizierten, unübersichtlichen Leistungen. Gerade diejenigen, die sie brauchen, laufen Gefahr, ihre Ansprüche nicht geltend zu machen. Das nenne ich mangelnde „Zielgenauigkeit„.
Sascha Liebermann
Widerspruch in sich…
Bürgergeld-Plan der Ampel: Die Vorstufe zu einem befristeten bedingungslosen Grundeinkommen https://t.co/E2tAoLTYSF via @welt
— Nikolaus Doll (@MobyNikk) November 9, 2022
…, denn ein befristetes BGE ist eben kein BGE. Deutlich wird an solchen Äußerungen aber, welches Schreckgespenst am Horizont zu drohen scheint: der Übergang zu einem BGE. So nah ist es also schon.
Sascha Liebermann
Allerdings…
Gleich werden wir die Bezeichnung „Hartz IV“ abschaffen und durch „Bürgergeld“ ersetzen! Eine Meilenstein in der Geschichte der Umetikettierung.
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 10, 2022
…, es ist nachvollziehbar, dass man als Regierung kleine Erfolge bzw. Fortschritte feiert, weil solche Veränderungen errungen werden müssen. Doch daraus etwas zu machen, das es nicht ist, wirkt doch befremdlich. Sowohl Sanktionen bleiben erhalten als auch Mitwirkungspflichten, daran ändern rhetorische Aufhübschungen nichts. Leistungsbezieher müssen sich an einem Ziel orientieren, das über allem anderen steht: Erwerbstätigkeit.
Sascha Liebermann
„Betreuungsbedarf“ oder Aufgehobensein? Erwerbsintegration oder Freiheit, sich zu entscheiden?
Aktuell werden 838.700 Kinder U3 in Kitas betreut, das sind 35,5% in der Altersgruppe.
Trotz niedriger Betreuungsquote U3 fehlen 2023 schon 384.000 Kitaplätze.
Würden ab morgen alle Eltern von Kindern unter 3 Vollzeit arbeiten wollen, bräuchte es über 1,5 Millionen neue Plätze.
— teresa bücker (@teresabuecker) November 8, 2022
Auch wenn es in diesem Kommentar nur darum geht, dass Kitaplätze gemessen am Bedarf fehlen, sei doch auf etwas aufmerksam gemacht, wofür der Bedarf steht. Die prozentualen Angaben zur Altersgruppe stellen sich anders dar, wenn sie aufgeschlüsselt werden nach Alter. Dann gilt nur noch für Kinder unter einem Jahr einschränkungslos bzw. für Kinder im Alter bis zwei Jahren in Westdeutschland, nicht aber in Ostdeutschland, dass die Mehrheit tagsüber zuhause versorgt wird. Ab dem zweiten Jahr trifft es nicht einmal für Westdeutschland mehr zu (siehe Statistisches Bundesamt, hier mit Kartenmaterial), insgesamt werden da schon 64% der Kinder in Kitas versorgt. Die Betreuungsquoten haben sich rasant innerhalb von 15 Jahren verändert, ebenso der Betreuungsumfang, denn 54,3% der Kinder unter drei Jahren werden schon 35 Stunden und mehr pro Woche außerhäuslich versorgt (BMAS Kindertagesbetreuung kompakt, S. 34 f.). Dahinter zu erkennen ist eine Sozialpolitik, die die Erwerbsbeteiligung von Eltern für etwas sehr wichtiges hält, die Zeit für Familie hingegen für etwas erheblich weniger Bedeutsames, man schaue sich nur entsprechende Ausführungen im Neunten Familienbericht an, im Achten war es nicht anders. Die Diskussion über Vereinbarkeit von Familie und Beruf läuft in vielerlei Hinsicht auf den Beruf hinaus, zudem die Familie nur noch als Beiwerk erscheint. Die Frage wäre also, wie ist es möglich, Eltern mehr Zeit dafür zu verschaffen, sich entscheiden zu können, ohne dass ihnen eine Richtung hin zu Erwerbstätigkeit gewiesen wird? Wer das will, kommt an einem Bedingungslosen Grundeinkommen nicht vorbei.
Sascha Liebermann
Verschiedene Vorträge bzw. Public Seminars am Freiburg Institute of Advanced Studies (FRIBIS)
Vor Ort findet folgender Vortrag am 15. November, 18-20 Uhr, statt:
Manuel Franzmann: „Das BGE als Demokratisierung der sozialstrukturellen Verfügbarkeit von (bildender) Muße“ (siehe auch hier).
Über Zoom kann an folgenden Public Seminars teilgenommen werden (Anmeldung nötig):
Dr. Mikael Malmeus (zu Postwachstum und BGE, 17.11.22, 5-6.30 pm via Zoom): „Situation Basic Income in Two Futur Post Growth Scenarios“
Dr. Ina Prätorius (zu Freiheit in Bezogenheit und BGE, 12.12.22, 17-18.30 Uhr): „Freiheit in Bezogenheit lernen. Ohne BGE – oder besser: mit BGE“
Prof. Frank Schulz-Nieswandt (zu Sozialstaatskulturen und Psychodynamik, 6.2.23, 17-18.30 Uhr): „Sozialstaatskulturen und Sozialcharakter: Psychodynamische Grundlagen von Solidaritätsverständnissen“
Nähere Informationen finden Sie hier (nach unten scrollen ist nötig).