„…wir fordern ein bedingungsloses Recht auf Arbeit…“…

…das sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, in seinem Statement (S. 8) anlässlich des Transformationskongresses am 30. Oktober in Bonn. In Gänze lautet die Passage:

„Nein, Kolleginnen und Kollegen, wir fordern kein bedingungsloses Grundeinkommen, wir fordern ein bedingungsloses Recht auf Arbeit, und zwar auf gute Arbeit, für alle!
Und das bedeutet auch Teilhabechancen für alle und nicht gesellschaftliche Spaltung.
Und das verlangt Bildung und Qualifikation und eine gerechte Verteilung des Arbeitsvolumens. Das ist unser Zielbild, das sind unsere Forderungen an die Arbeitgeber und an die Politik.“

Worauf läuft denn Hofmanns Forderung hinaus, wenn nicht darauf, im Zweifelsfall lieber Arbeitsplätze zu erhalten, als menschliche Arbeitskraft durch Maschinen zu ersetzen? Dann würden Arbeitsplätze gerade nicht mehr an ihrem Leistungsbeitrag bezüglich der Bereitstellung von Gütern und Diensten gemessen, sie würden zum Selbstzweck.

Damit wäre gar nichts Neues erreicht, sondern das befestigt, was seit vielen Jahren schon der Fall ist. Dass Hofmann nicht bemerkt, wie sehr er dadurch das Arbeits- bzw. Leistungsethos entwertet, wenn es ein „bedingungsloses Recht auf Arbeit“ gäbe, kann einen erstaunen, zeigt allerdings, wie wenig klar offenbar ist, wozu „Arbeit“, gemeint ist hier ja nur Erwerbsarbeit, dienen soll. Dass über den anderen, viel größeren Teil des Arbeitsvolumens in unbezahlter Arbeit nicht gesprochen wird, ist angesichts dieser Fixierung auf Erwerbstätigkeit, nicht mehr verwunderlich, sondern eher symptomatisch.

Zuvor (S. 6) sagte er dies:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen, da auch in der digitalen Arbeitsgesellschaft Erwerbsarbeit der zentrale Platzanweiser in der Gesellschaft ist, prägt dies auch die Lebensstile.“

Ganz wie Albrecht von Lucke sieht Hofmann nicht – vielleicht ist das für einen Gewerkschaft besonders schwer zu sehen -, dass eben nicht Erwerbsarbeit entscheidend ist, sondern die Stellung des Einzelnen im Gemeinwesen. Bürgerrechte sind keine Erwerbstätigenrechte (siehe auch hier), alle Staatsgewalt geht laut Grundgesetz von den Staatsbürgern, nicht aber von den Erwerbstätigen aus. Genau deshalb ist es ein Missstand, dass Einkommenssicherheit im Sinne eines verlässlichen Sockeleinkommens von Erwerbstätigkeit derart abhängt, wie es heute der Fall ist. Statt einen Weg aus diesem Missstand zu weisen, wird er von Hofmann noch veredelt. Wen wundert es, wenn die Gewerkschaften mit ihrem Bedeutungsverlust ringen.

Sascha Liebermann