"Bringing UBI into the National Debate" – Vortrag von Sascha Liebermann

Anlässlich des 12. Kongresses des Basic Income Earth Networks in Dublin, vom 21.-22. Juni, hat Sascha Liebermann einen Vortrag über Erfahrungen in der Verbreitung der Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland berichtet. Aus der Sicht eines Aktivisten wird in dem Vortrag zuerst sehr knapp der gegenwärtige Stand der Debatte referiert; dann werden Anfangsprobleme geschildert, vor denen die Initiative vor 5 Jahren stand, welche Mittel zur Verbreitung hilfreich waren, wie in der Öffentlichkeit auf die Plakataktionen reagiert wurde und welche Einwände gegen ein BGE noch heute prominent sind. Der Vortrag enthält zahlreiche Fotos und steht zum Herunterladen bereit .



Freiheit und Selbstbestimmung statt bevormundender Integration – Replik auf Julian Nida-Rümelin

Der nachstehende Beitrag wurde der Frankfurter Rundschau zum Abdruck angeboten, die Redaktion hat ihn jedoch abgelehnt. Wir dokumentieren ihn in einer überarbeiteten Fassung an dieser Stelle.
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Eine „fundamentale Spaltung“ des Gemeinwesens befürchtet Julian Nida-Rümelin (Nida-Rümelin, Frankfurter Rundschau vom 5. Juni) durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Aus diesem Grund plädiert er für eine „Erneuerung der Idee der Arbeitsgesellschaft“, für eine „Integration durch Erwerbstätigkeit“. Er will also die Freiräume der Bürger zum Wohle unserer demokratischen Ordnung nicht maximieren, sondern auf ein bestimmtes Ziel kollektiv ausgerichtet sein lassen, das auch bislang dominiert: die Erwerbsverpflichtung. Damit wird aus der Bürgergemeinschaft eine von Werktätigen. Schon die Maxime „Integration durch Erwerbstätigkeit“ lässt aufhorchen. Sind wir als Bürger nicht immer schon integriert, Angehörige unseres Gemeinwesens und Souverän? Sind wir nicht Legitimationsquelle unserer politischen Ordnung und von daher ohnehin „integriert“? Es bedarf dazu keiner Erwerbsverpflichtung, die im Duktus von Nida-Rümelin zum Hilfs- und Fürsorgeprogramm für die Stärkung des Zusammenhalts wird. Statt einer solchen bevormundenden Integration, benötigen wir lediglich ein Einkommen, um auch auf Erwersarbeit verzichten zu können.

Was progressiv klingt und im Dienste der Bürger sein soll, setzt indes nur fort, woran unser Land krankt: dem Einzelnen vorschreiben zu wollen, wo er sich einzubringen hat. „Integration durch Erwerbstätigkeit“ heißt in aller Konsequenz auch, dass jegliches Engagement jenseits von Erwerbsarbeit eines zweiter oder dritter Klasse ist und auch bleiben soll. Bei allem Lob in Sonntagsreden für ehrenamtliches Engagement, bei allem Respekt vor der elterlichen Sorge für die Kinder – anerkannt wird dies nur, wenn zuerst Erwerbseinkommen erzielt worden ist. Nicht Freiheit und Selbstbestimmung stehen im Zentrum, sondern bevormundende Integration, bevormundend, weil das Ziel vorgeschrieben wird, wodurch sie erfolgen soll.

Wenn alle Bürger unseres Gemeinwesens (und davon abgeleitet alle Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung) ein Bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, dann kann von einer Spaltung gar keine Rede sein, vielmehr wird der Zusammenhalt mittelbar gefördert. Als Bürger – und nicht als Arbeitnehmer – werden die Bürger durch das BGE anerkannt. Der Volkssouverän ist grundlegender als der Zusammenhalt der Erwerbstätigen. Das BGE schafft Freiräume – stets vorausgesetzt, dass es hoch genug ist –, die in voller Verantwortung auch genutzt werden können. Schon heute überlassen wir es dem Einzelnen weitgehend, sein Leben in die Hand zu nehmen, das ist heute schon die Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Das BGE allerdings erweitert diese Freiräume noch erheblich. Von der Freiheit Gebrauch machen muss aber niemand, es kann sehr wohl sein, dass sie ungenutzt bleibt. Wer nun darin einen Einwand erblickt, träumt davon, Freiheit „sicherzustellen“, ganz so wie manche meinen, die Erwerbsbetätigung könne sichergestellt werden – das ist nicht nur eine Illusion, sondern noch Ausdruck eines Kontrollbedürfnisses. Auch heute wird niemand einem Arbeitsplatz zugewiesen. Es könnte also Bürger geben, die nur vom bGE leben, weil das, wofür sie sich einsetzen, im Gütermarkt nicht den rechten Ort hat. Andere, die sich auch heute mit ihrem Beruf identifizieren, werden sicher weiter erwerbstätig sein, vielleicht aber auch sich selbständig machen, mit einem BGE im Rücken wäre das viel einfacher. Unterschiedliche Lebenspräferenzen haben mit Spaltung nichts zu tun, sie stehen für Vielfalt. Offenbar sind wir uns darüber noch nicht ausreichend klar geworden, wovon das Fortbestehen unseres Gemeinwesens abhängt: von der Loyalität der Bürger. Wo sie sich mit dem Gemeinwesen identifizieren können, werden sie sich auch einbringen, das belegt das umfangreiche ehrenamtliche Engagement. Wenn heute Resignation zunimmt, sollte uns das nicht wundern. Wer glaubt, durch das Anziehen der Daumenschrauben die Bürger zu mehr Loyalität bewegen zu können, irrt. Um ihre Gefolgschaft muss geworben werden, und zwar durch eine freiheitliche Politik.

Für uns als Gemeinwesen muss doch entscheidend sein, dass wir Bürger als Bürger – nicht als Erwerbstätige – auf gleicher Augenhöhe stehen, dazu leistet das BGE einen maßgeblichen Beitrag. Darüber hinaus verleiht es in jeder Lebenslage Verhandlungsmacht, denn mit einem Einkommen im Rücken, müssen keine faulen Kompromisse eingegangen werden. Das BGE als solches ist schon Ausdruck von Solidarität, da bedarf es keiner Appelle mehr.

Statt eines dirigistischen Elterngeldes, das Prämien auf Fürsorge für die Kinder aussetzt, würde ein bGE fördern, was immer Eltern tun: ob sie zuhause bleiben oder erwerbstätig sein wollen, das wäre in ihre Hände gelegt. Das BGE ist keine Prämie auf ein bestimmtes Handeln, es ist allenfalls eine Ermöglichungsprämie für Bürger, ohne vorzusehen, wozu sie genutzt werden soll.

All diese Freiheiten seien schön und gut, sagen die Kritiker. Sie verweisen auf Studien zum ehrenamtlichen Engagement, die angeblich belegen, dass es Menschen in unserer Mitte gibt, die sich gerade nicht engagieren. Zum einen wird es solche immer geben, ja, und? Zum anderen, und das ist entscheidend, müssen wir eine Politik für die Regel, nicht für die Ausnahme machen. Außerdem – und das ist genauso bekannt wie diese Studien – wissen wir, welch demotivierende Auswirkungen der Bezug von Transferleistungen hat: die Stigmatisierung leistet ganze Arbeit. Wer kann schon durch die Straßen laufen und sich damit brüsten, arbeitslos zu sein angesichts einer Vergötterung der Erwerbsverpflichtung? Was aber, wenn die Stigmatisierung durch ein BGE aufgehoben wird? Das lässt sich erahnen.

Alle Einwände gegen das BGE zeigen, womit wir hadern: Die Vorstellung aufzugeben, dass die Bürger bestimmte Lebensziele zu verfolgen haben. Dazu denken wir uns alle möglichen Programme aus, sie sind gut gemeint und kommen doch Erziehungsprogrammen gleich. Deswegen stellen sie die eigentliche Gefährdung unserer demokratischen Ordnung dar, sie nehmen uns Bürger als Bürger nicht ernst. Ein BGE hingegen macht ernst mit der Stellung der Bürger in unserer Demokratie: Es eröffnet ihnen Freiräume, gibt ihnen Verantwortung zurück und sichert sie zugleich ab. Selbstbestimmung und soziale Sicherung sind kein Gegensatz, wie oft behauptet wird. Ermöglichung statt fürsorgender Hinführung, das muss unsere Maxime sein. Erst wenn wir ihr folgen, werden wir die Bevormundung im Geiste hehrer Ziele aufgegeben haben. Das BGE ist ein Schritt dahin.

Sascha Liebermann

Bürgerarbeit und Grundeinkommen – Wie Ulrich Beck beides zusammenführt

In einem Interview mit NGZ-Online äußert sich der Soziologe Ulrich Beck zu Bürgerarbeit und Grundeinkommen. Vor etwa zwei Jahren sprach er sich für ein BGE aus und sorgte für Irritation, da er zuvor stets einer Bürgerarbeit das Wort redete, die eine Voraussetzung dafür war, Transferleistungen zu beziehen. Unklar war damit, wofür Beck nun eigentlich steht. Jetzt aber hat er die Verhältnisse wieder in Ordnung gebracht, wie an nachstehendem Zitat zu erkennen ist:

Frage: Als Ausweg plädieren Sie für Bürgerarbeit. Was heißt das?

Beck: Bürgerarbeit eröffnet den Menschen neben der Erwerbsarbeit eine zweite Perspektive: Ihnen wird ein Grundeinkommen für Arbeiten garantiert, die auf kommunale Belange ausgerichtet sind und von den Bürgern selbst organisiert werden. In vielen Kommunen gibt es solche Projekte schon, finanziert von Landesregierungen, von den Kommunen selbst und teilweise aus eigenen Einnahmen: Bürger organisieren ein Theater oder Café, sie arbeiten mit Einwanderern oder Lernbehinderten zusammen, sie kümmern sich um Umweltbelange. Das schafft Identität und Anerkennung. Auch Arbeitslose sollten ermutigt werden, solche Tätigkeiten zu übernehmen.

Beck hält also an alten Vorstellungen fest. Seine Vorstellung von Grundeinkommen hat mit dem BGE nichts gemein. Becks Bürgerarbeit ist also das, wofür sie schon lange gelten mußte, ein Helfer der Workfare-Politik.

Interessant ist in dem Interview auch eine andere Passage, in der Beck seine Kritik am nationalstaatlichen Denken wiederholt, die er seit Jahren vorträgt:

Beck Wir sind mit einer Entwicklung konfrontiert, in der die Sicherheiten des Nachkriegs-Sozialstaates überholt sind. Ein Grund ist, dass der Staat von der weltweiten Standortkonkurrenz der Unternehmen überfordert ist. Der Nationalstaat als Antwort auf soziale Verwerfungen hat ausgedient.

Wer aber sollte sonst Antworten auf diese Verwerfungen bieten? Bislang ist die einzige Instanz hierfür der durch die Bürger legitimierte Nationalstaat. Alle existierenden transnationalen Kooperationen sind Kooperationen zwischen Nationalstaaten und nur dadurch legitimiert. Einzig die Europäische Union (Lissabonvertrag) könnte nach bisherigen Entwicklungen eine solch transnationale Gemeinschaft werden, die an die Stelle des Nationalstaats zu treten in der Lage wäre. Aber, und hier ist auch das entscheidende Defizit auszumachen, man muss sich nur die Verfassungsverträge und die Praxis der EU anschauen: sie wird nicht vom Parlament im vollen Umgang kontrolliert, sie ist eben noch keine politische Union – darauf wird immer wieder hingewiesen. Beck gibt sich als Technokrat zu erkennen, wenn er vorschnell den Nationalstaat verabschiedet und an seiner Statt vom Volkssouverän nicht kontrollierte Instanzen zu Hilfe ruft. Ihm kommt gar nicht in den Sinn, daß das Hauptproblem der EU gerade das Demokratiedefizit sein könnte.

Sascha Liebermann

Stillstand durch Diskussion – bei Anne Will

Unter dem Titel „Hungern muß hier keiner, ein Land redet sich arm“ hatte Anne Will in die Sendung am 24. Mai Gäste eingeladen, um über Armut in Deutschland zu diskutieren.

Wie gewohnt wurden in den Einspielern Experten aufgeboten, dieses Mal um zu widerlegen, daß Armut in den letzten Jahren zugenommen habe. Auf die umstrittene Datenlage ist von verschiedenen Seiten hingewiesen worden (hier und hier). Auch die üblichen Klischees über ALG-II-Empfänger erhielten ihren Platz (Frau Knobel-Ulrich tat sich hier hervor) – da mußte sogar Hubertus Heil widersprechen. Aber, so Herr Heil, man könne doch die Wenigen nicht mit den Vielen vergleichen. Flucks waren Leistungsempfänger in zwei Klassen unterteilt, in gute und schlechte, und damit das Argument zum Mißbrauch des Sozialstaates vorbreitet, der zwar nur von wenigen (Wieviele denn und worin besteht der Missbrauch?) mißbraucht werde, dieser Zustand keinesfalls aber kleingeredet werden dürfe. Der Sozialstaat solle ja den „Bedürftigen“ nicht den „Faulen“ dienen, letztere seien doch „Schmarotzer“ (Westerwelle). Auf „Staatskosten zu leben“, das – so konnte man den Eindruck gewinnen – dürfe auf keinen Fall geschehen, dabei leben in einem Gemeinwesen immer alle auf Kosten aller und keiner aus sich selbst.

Statt bloß beklagend und ermahnend darauf hinzuweisen, wie sehr in manchen Milieus das Leben von Sozialhilfe für selbstverständlich gehalten werde, sollten wir uns fragen, woher diese Haltung kommt, was dahinter steckt. Ist jemand damit voll beschäftigt, sein Leben auf die Reihe zu bekommen, weil seine Lebensgeschichte ihm mehr nicht erlaubt, dann sollten wir ihn doch nicht schlagen und treten, sondern unterstützen – ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte dies und noch viel mehr. Dann wäre auch die Stigmatisierung aufgehoben, die er oder sie heute noch erfahren. Gerade diejenigen, die sich am wenigsten verteidigen können, trifft die Hartz 4-Politik am stärksten.

Wo es Bürger gibt, die tatsächlich nichts beitragen wollen, werden wir dagegen ohnehin nichts ausrichten können, außer sie als Bürger zu kritisieren. Vielleicht aber sind die vielbeklagten Faulen auch nur mit etwas beschäftigt, das wir im allgemeinen nicht für richtig halten, weil es unseren Vorstellungen nicht entspricht. Darin kann zurecht ein großes Problem gesehen werden, die Neigung, andere daran zu messen, was man selbst für richtig hält.

Die Gäste waren also wieder einmal so gewählt, daß eine Polarisierung in die vertrauten Lager möglich wurde. Auf der einen Seite die Kritiker an dem zu niedrigen ALG-II-Regelsatz, die den Befürwortern einer härteren Gangart vorhielten, was es bedeutet, von ALG-II zu leben, wie weit die Schere von Arm und Reich auseinander gegangen sei und dass es eines Mindestlohns bedürfe. Auch müßten die Reichen, z.B. die „Brüder Albrecht“ (Butterwegge), stärker belastet werden. Auf der anderen Seite diejenigen, denen der Druck auf Leistungsempfänger noch nicht groß genug ist, denen zufolge die Faulen das System mißbrauchen und die wirklich Bedürftigen nicht genügend unterstützt werden. Heiner Geißler wies darauf hin, wie zerstörerisch gerade dieses ewig polare Denken ist.

Weder von Befürwortern noch von Kritikern gegenwärtiger Sozialpolitik fiel ein Wort über die Hartz-Mühle, die erniedrigende Antragsprozedur, den Druck auf Leistungsempfänger und die Verschärfung der Vergabebedingungen seit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Was zeigt uns das?

Es wird viel über arm und reich und wenig über Freiheit und Selbstbestimmung geredet. Die Selbstbestimmung der Bürger wird nicht wirklich für wichtig erachtet, ihrer Bereitschaft zu Engagement vertraut man nicht, sonst müßten die Damen und Herren nicht ständig Ausnahmen skandalisieren, statt nach der Mehrheit der Bürger sich zu richten. Angst und Bange kann einem auch werden, wenn Hubertus Heil angesichts eines starken Zusammenhangs zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen sagt, wir müssen diesen Zusammenhang „durchbrechen“ (Heil). Soll Bildung nun verordnet, eine neue Zwangsveranstaltung eingeführt werden? Als setze Bildung nicht die Bereitschaft, sich zu bilden, voraus. In sie gilt es zuerst einmal zu vertrauen; wo sie nur in geringem Maße vorhanden ist, wäre sie umso behutsamer zu fördern. Das allerdings tut nicht einmal unser Schulwesen: es herrscht allgemeine Schulpflicht.

Das größte Hindernis für die Einführung eines BGEs bleibt also das Mißtrauen. Solange wir nicht bereit sind, den Bürgern die Verantwortung zu geben, die sie gemäß unser demokratischen Ordnung tragen müssen, solange werden wir auf der Stelle treten.

Sascha Liebermann

Subsidiarität und BGE – kein Gegensatz

Immer wieder wird gegen das Bedingungslose Grundeinkommen eingewandt (z.B. hier), dass es gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße. Dieses Prinzip ist folgendermaßen definiert:

„Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, dass unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von großen bewältigt werden können, so muss doch allzeit unverrückbar jener höchst gewichtige sozialphilosophische Grundsatz fest gehalten werden, andern nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“ (Enzyklika QUADRAGESIMO ANNO, Abschnitt 79)

Deutlich wird schon zu Beginn des Abschnitts, dass nicht feststehende Aufgaben zugewiesen werden, sondern Aufgaben im Verhältnis dazu stehen, ob ein „kleineres Gemeinwesen“ sie tragen kann. Es bedarf also eines steten Abwägens und Prüfens, welche Aufgaben im Wandel der Verhältnisse von welcher Einheit der Gemeinschaft getragen werden können. Es handelt sich um kein statisches oder Aufgaben dogmatisch festschreibendes Prinzip. Der sozialphilosophische Grundsatz, an dem festgehalten werden soll, vertraut in die Kräfte des Einzelnen, er soll gestärkt werden, ohne dass damit eine individualistische Vorstellung vom Einzelnen betont wird. Denn der Einzelne ist immer Einzelner im Gemeinwesen, weswegen ihm nicht Aufgaben abgenommen werden sollen, die er bewältigen kann, das Gemeinwesen aber helfen muss, wo ohne Hilfe der Einzelne geschwächt würde. Überlassen werden soll ihm bzw. den kleineren Gemeinwesen nur, was sie zum guten Ende führen können. Was er tragen kann und was ihn überfordert, ist also stets zu erwägen und gegebenenfalls vom Gemeinwesen zu übernehmen.

Aus dem Subsidiaritätsprinzip kann also keinesfalls abgeleitet werden, dass die Einkommenserzielung dem Einzelnen überlassen werden muss, wie immer wieder behauptet wird, denn von ihr ist nicht die Rede. Mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist auch ein BGE, denn der Einzelne wird durch es gestärkt und es erlaubt ihm, Aufgaben wieder in die Hand zu nehmen, die das Gemeinwesen ihm abgenommen hat. Deswegen sprechen wir auch davon, dass das BGE einen starken und zurückhaltenden Staat zugleich ermöglicht. Stark muß er sein, wo es gilt, den Einzelnen in seinen Fähigkeiten zu schützen und zu fördern; zurückhaltend muss er sein, wo es seiner Hilfe nicht bedarf. Auch dies ist nicht einfach festzuschreiben, sondern stets zu erwägen.

Auf die Vereinbarkeit christlicher Traditionen insbesondere des viel gescholtenen Protestantismus mit dem BGE ist – entgegen anderer Stimmen – von Bischof Knuth ausdrücklich hingewiesen worden. Die christliche Tradition ist – auch nicht der Apostel Paulus, worauf wiederholt hingewiesen wurde – kein Gewährsmann gegen das BGE.

Sascha Liebermann

Mindestlöhne befestigen das Erwerbsideal, das BGE befreit uns davon

Seit einiger Zeit wird verstärkt über Mindestlöhne diskutiert, Befürworter und Kritiker tauschen regelmäßig ihre Standpunkte aus (z.B. hier). Doch diese Debatte führt uns nicht weiter, es besteht sogar eher die Gefahr, dass die Einführung von Mindestlöhnen und die damit häufig verbundene Forderung nach einer allgemeinen Reduzierung der Arbeitszeit das Erwerbsideal weiter befestigen. Statt also mit diesem Schritt das Bestehende zu festigen, sollten wir lieber gleich einen Schritt in die Zukunft machen.

Besonders bedeutsam wird die Diskussion, weil Mindestlöhne und allgemeine Arbeitszeitverkürzung auch unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. im Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) Anhänger haben. Hinter diesen Erwägungen geben sich noch Vorbehalte zu erkennen, und zwar Vorbehalte hinsichtlich dessen, ob der Einzelne die Verantwortung, die das bGE ihm aufbürdet, auch schultern kann.

Schauen wir uns manche der Einwände gegen ein BGE an:

1. Das bGE führt zu Lohndumping

Auf jeden Fall führt das bGE dazu, dass zwei Funktionen von Einkommen, die heute im Lohn vereint sind, getrennt werden: Existenzsicherung und Gehalt. Das bGE übernimmt die Existenzsicherung, das Gehalt ist dann nur noch ein Wertschöpfungsanteil am Erfolg des Unternehmens. Diese Trennung beider Funktionen erlaubte in der Tat ein Absinken der Gehälter. Entscheidend ist, welche Einkommenssumme (BGE + Gehalt) jedem zur Verfügung steht. Das BGE führt lediglich zu einer veränderten Zusammensetzung. Von dieser Seite aus betrachtet, stellt das Sinken der Gehälter kein Problem dar, weil es nicht zum Sinken der Einkommen führen muß.

Darüber hinaus ist allerdings festzuhalten, daß über Gehälter verhandelt wird und Unternehmen sie nicht diktieren können. Ein bGE in ausreichender Höhe verleiht ja gerade Verhandlungsmacht, die Arbeitnehmer heute in diesem Maße nicht haben. Jegliche Furcht vor Lohndumping ist also unberechtigt, sie ist noch noch Ausdruck von Mißtrauen in die Verhandlungsfähigkeiten des Einzelnen. Wer sich mit einem bGE im Rücken auf ein niedriges Gehalt einläßt, tut das aus freien Stücken und muß es dann auch verantworten.

2. Das bGE ist ein Kombilohn und subventioniert Erwerbsarbeit

Das bGE wird sich sehr wahrscheinlich auf die Gehaltsstruktur auswirken, das haben wir schon gesehen. Es wird jedoch nicht als Subvention für Erwerbsarbeit gewährt. Zweck und Effekt sind hier voneinander zu unterscheiden. Das BGE ist ein Bürgereinkommen, Auswirkungen auf die Gehaltsstruktur sind mittelbar, die Gewährung des bGE – im Unterschied zu Lohnsubventionen – ist nicht an Erwerbsarbeit gebunden und nur vom Bürgerstatus abhängig.

Es ist also mit allen Formen der Subventionierung von Erwerbsarbeit nicht vergleichbar. Wenn es etwas „subventioniert“, dann ist es Freiheit.

3. Die Untenehmen müssen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, das bGE jedoch entlastet sie davon

Was ist die Aufgabe von Unternehmen, welchen Beitrag können sie leisten? Sie sollen Werte erzeugen, also Dienste und Produkte für mögliche Kunden bereitstellen. Damit sie dies unter für sie förderlichen Bedingungen tun können, muß eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden. Sie wird aus Steuermitteln finanziert. Alle Kosten, die im Wertschöpfungsprozess entstehen, das ist wiederholt dargelegt worden (vgl hier und hier), müssen von einem Unternehmen erwirtschaftet werden – das geht nur über den Absatz. Deswegen reicht ein Unternehmen seine Kosten weiter – auch die Gehälter der Mitarbeiter -, so daß sie Bestandteil der Güterpreise werden. Wer also der Auffassung ist, Unternehmen müßten mehr beitragen und dürften von den Aufwendungen für Löhne nicht unverhältnismäßig entlastet werden (siehe z.B. Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) glaubt, die Weiterwälzung der Kosten in Netzwerkdie Güterpreise verhindern zu können. Das ist aber nicht möglich. Will man also Unternehmen in ihrem Zweck fördern, dann ist eine Steuer am wirksamsten, die am Verbrauch ansetzt, erst dann also, wenn der Wert erzeugt ist und konsumiert werden kann. Das würde die Wertschöpfung entlasten. Ein solche Steuer macht transparent, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, sie werden nicht, wie heute, in den Güterpreisen versteckt, sondern wären für jeden auf dem Rechnungsbeleg als Steuer ablesbar. Wie effizient und ressourcenschonend produziert wird, das liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Hoher Ressourcenverbrauch kann entsprechend besteuert werden, das würde Unternehmen dazu drängen, ressourcenschondend zu produzieren.

4. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ist nötig, damit Arbeitslast wie Arbeitschancen gerecht verteilt werden

Ein bGE soll die Entscheidungsfreiheit und damit einhergehend die Verantwortung des Einzelnen stärken. Von daher liegt es nahe, ihn über seine (Erwerbs-)Arbeitszeit genauso verhandeln zu lassen wie über die Höhe seines Gehalts. Ob er mehr oder weniger arbeiten will, darüber soll er selbst befinden, er alleine kann am besten bestimmen, wieviel er zu leisten in der Lage und willig ist.

Wer eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung zusätzlich zum bedingungslosen Grundeinkommen fordert, wertet Erwerbsarbeit auf, denn: Was verteilt werden muß, ist entweder besonders begehrenswert oder besonders wertvoll. Würden wir alle Arbeit gleich verteilen wollen, bedürfte es eines gigantischen Verteilungsapparats, der dann wieder eine Definition davon benötigte, was denn als Arbeit betrachtet wird. Jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit würde damit wieder abgewertet – wir hätten nichts gewonnen.

Vergleichbar verhält es sich mit der Forderung nach einem Mindestlohn: Nur wer dem Einzelnen nicht zutraut, vernünftig zu verhandeln, kann einen Mindestlohn für notwendig erachten. Beide, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung wie ein Mindestlohn, sind noch Ausdruck eines Mißtrauens. So ganz können wir dem Einzelnen doch nicht vertrauen, das für ihn Angemessene auszuhandeln, deswegen diese Schutzmaßnahmen. Damit wird ihm aber Verantwortung aus der Hand genommen, die er auch selbst tragen kann – vorausgesetzt, daß bGE ist hoch genug.

Keineswegs führt ein BGE von selbst dazu, daß es keine Gewerkschaften mehr geben wird. Das wird sich zeigen. Eines jedoch ist gewiß,
sie hätten andere Aufgaben als heute.

Sascha Liebermann

Die Ungewißheit der Zukunft – was bleibt?

Wer sich für ein BGE einsetzt und es in Diskussionen vorstellt, sieht sich sehr schnell der Forderung gegenüber, eine Voraussage darüber machen zu sollen, wie denn dann alles werde, ob denn überhaupt zukünftig ein BGE finanzierbar sei. Was werden die Bürger tun, wie werden sie ihr Leben gestalten, wenn sie über ein BGE verfügen. All das sind berechtigte Fragen – mit dem BGE ist eine große Ungewissheit in mancher Hinsicht verbunden.

So naheliegend und verständlich also die Sorgen sind, so missverständlich sind sie, wenn in ihnen die Hoffnung lebt, die Ungewissheit einer offenen Zukunft könnte doch vielleicht irgendwie beseitigt werden – z.B. durch Rechenmodelle. Sie können informieren, doch nur über die Vergangenheit; genauso können sie den Blick verstellen auf das konkrete, das wirkliche Leben.

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Leiharbeit, Zeitarbeit, prekäre Lebensverhältnisse – wie sähe es mit einem BGE aus?

Seit einiger Zeit wird viel über die Zunahme von Leiharbeit, Zeitarbeit und prekäre Lebensverhältnisse berichtet und diskutiert. Es scheint auf den ersten Blick eindeutig, worum es dabei nur gehen kann: um befristete Arbeitsverhältnisse, die zu Einkommensunsicherheit führen; um Beschäftigungsverhältnisse mit niedrigen, nicht existenzsichernden Einkommen sowie um Statusunsicherheit als Arbeitnehmer – der Einzelne verliert an Verhandlungsmacht. Unter den gegenwärtigen Bedingungen der Einkommenserzielung werden die Freiheiten enger, nicht nur für diejenigen mit geringen Qualifikationen, auch für andere: in keinem Bereich mehr sind Arbeitsplätze sicher. Diese Entwicklung hat zahlreiche Folgen. Entscheidungen, die über einen längeren Zeitraum sich auswirken und die zu treffen eine gewisse finanzielle Absicherung voraussetzt, werden so erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Auch für die Frage der Familiengründung ist diese Lage nicht ohne Wirkung, wenngleich sie nicht alleine entscheidend ist.

Doch all die aufgelisteten Phänomene werde nur zu Problemen, weil wir keine Absicherung vorsehen, die von einer Einkommenserzielung über geregelte Erwerbsarbeit unabhängig ist. Gäbe es ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe, was wäre an Leiharbeit problematisch? Verhandlungsmacht würden Leiharbeiter im Unterschied zu heute nicht einbüßen, sie würden erst welche gewinnen. Zeitarbeit könnte zu Projektarbeit werden, ohne dass Einkommensungewißheit damit verbunden wäre. Was bliebe von „prekären Lebensverhältnissen“ übrig?

Etwas ganz anderes, als heute damit verbunden wird. „Prekär“ kann eine Lebenssituation in zwei ganz verschiedenen Bedeutungen sein. Die eine benennt schwierige, die Existenz bedrohende Einkommensverhältnisse. Letztlich bleibt dann der Gang zur Sozialbehörde mit all seinen stigmatisierenden Folgen. „Prekär“ kann aber ein Leben auch in einem anderen Sinn werden, der für gewöhnlich mit dem Ausdruck nicht verbunden wird: dem einer Lebenskrise als Sinnkrise. Sie kann durch keine Einkommensgarantie aufgehoben werden, keine Bildungspolitik kann sie verhindern. Solche Krisen gibt es heute auch, jeder hat auf sie eine Antwort zu finden, allerdings geben wir heute noch eine Antwort vor, die wir für besonders gut halten: Erwerbsarbeit. Auch wenn jeder schon vor die Frage gestellt ist, was er mit seinem Leben anfangen, was er aus ihm machen will, kann er doch heute an dieser einen Krücke gehen, in ihr eine Antwort erkennen. Wer Erwerbsarbeit leistet, macht nach allgemeiner Anschauung auf jeden Fall etwas Sinnvolles. Das spürt besonders, wer zur Arbeitsagentur geht und ihr Kunde wird.

Längst schon ist diese Antwort aber brüchig geworden, die Sinnfrage verlangt nach individuierten Antworten, jeder muß die geben, die ihm gemäß ist. Gäbe es ein BGE, stellt sich die Frage radikaler, es gäbe keine Krücke mehr, an der wir gehen könnten. Nicht würden wir in einem Schlaraffenland leben, wie immer wieder suggeriert wird. Vielmehr wäre es genau anders herum, wir wären mit der Frage der Freiheit und des Lebensinns viel härter konfrontiert. Keine kollektiv posivtiv besetzte Antwort würden den Weg weisen, wir müßten ihn selbst finden. Die wirklichen Lebensfragen träten um so deutlicher hervor, wenn wir von Einkommenssorgen befreit wären, Fragen, auf die keine politische Planung eine angemessene Antwort zu geben vermag.

Genau eine solche Situation wäre unserer Demokratie gemäß: sie ruht auf der Bereitschaft der Bürger, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Ein BGE würde sie darin bestärken, ihnen den Rücken stärken, damit sie ihren Weg zu finden zum Gemeinwohl beizutragen. Mit einem BGE im Rücken trifft einen die Sinnfrage erst mit voller Wucht.

Sascha Liebermann