Durchblicker – Holm Friebe (Digitale Bohème) zum Grundeinkommen

Mehr und mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens und äußern sich dazu – das ist ermutigend. Denn, nur wenn viele sich die Frage, wie wir leben wollen – denn darum geht es beim BGE – zu eigen machen und sich engagieren, steigen die Chancen, dass ein BGE auch kommen wird.

Auch Holm Friebe, der zur „Digitalen Boheme“ gehört, hat sich jüngst auf einer Regionalkonferenz der Grünen dazu geäußert und den Vorschlag befürwortet. Seitenhiebe allerdings hat er ebenso verteilt, wie an folgender Ausführung zu erkennen:

„Vor allem darf man sich nicht von dem Budenzauber blenden lassen, den philantrope Unternehmer zum Thema abfackeln, um sich von jeglicher Steuerlast zu befreien. Die Refinanzierung darf nicht über die Konsumsteuer passieren, da das wiederum die kleinen Einkommen ohne Sparneigung am härtesten trifft.“

Statt eines Arguments, solche haben Götz Werner und Benediktus Hardorp für eine Konsumsteuer reichlich vorgelegt, werden Vorurteile gepflegt. Die Argumente müssen hier nicht wiederholt, können aber nachgelesen werden. Auch ist Götz W. Werner nicht ein – man hört schon zwischen den Zeilen den Vorwurf: naiver, idealistischer – „Philanthrop“. Vielmehr geht er mit offenen Augen durch die Welt und sieht, dass die Menschen sich engagieren, ohne kontrolliert zu werden. Sie bedürfen keiner „Anreize“ und dergleichen. Und wo sie sich nicht engagieren, stösst man meist auf gute Gründe dafür, um es zu erklären.

Dass es der „Anreize“ bedarf, meint aber auch Holm Friebe: „Wichtig an der negativen Einkommensteuer ist, dass sie anreizkompatibel ist, das heisst vom ersten dazuverdienten Euro bleibt etwas übrig für die eigene Tasche. Das schafft Anreize zur Eigeninitiative und verhindert Schwarzarbeit“.

Der Siegeszug des Anreizdenkens hat also auch die Grundeinkommensbefürworter erreicht. Nur nebenbei sei hier bemerkt, dass ein bGE nicht dasselbe ist wie eine negative Einkommensteuer – mit ihr ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, denn mit ihr bleibt das Erwerbsideal bestehen und andere Tätigkeiten bleiben abgewertet. Wir können natürlich wohlwollend sein und die gute Absicht Holm Friebes anerkennen, schließlich versteht er sich als Befürworter. Worte allerdings sind nicht nur Hülsen und unbedeutend, sie transportieren, wes Geistes Kind eine Denke ist.

Vorzeitig gibt es Holm Friebe auf, für große Ziele zu streiten und feiert Vorschläge, die keinen Zugewinn an Freiheit, sondern nur einen an erwerbszentrierter Familienpolitik mit sich bringen:

„Grundsätzlich ist eine Ausweitung der Kinderbetreuung ja ganz im Sinne einer freiberuflichen Klientel. Aber die Ausgestaltung, sprich: die Öffnungszeiten von Krippen, und Kindertagesstätten folgen dabei dem gleichgeschalteten Normalarbeitstag des Industriezeitalters.“

Nicht Klientel-Politik ist vonnöten, damit Freiberufler bessere Betreuungsbedingungen für ihre Kinder vorfinden, sondern eine Politik der Freiheit, die uns Bürger – allen – vertraut und Möglichkeiten schafft. Das bGE würde es für Familien und Alleinerziehende ungleich einfacher machen als die gegenwärtige Politik des Elterngeldes. Auch könnten Eltern freier entscheiden, ob sie überhaupt eine solche Betreuung in Anspruch nehmen wollen oder sie gar privat organisieren. Für diejenigen, die für ihre Kinder zuhause bleiben wollen, bringen die Betreuungsplätze gar nichts ohne ein bGE.

Zu früh, bevor es eine breite Diskussion gibt, sich schon mit mittelmäßigen Überlegungen zu bescheiden, birgt die Gefahr, dass wir in kurzfristigem Denken steckenbleiben, ohne das langfristige Ziel schon gesehen und verstanden zu haben. Die enorm gestiegene Aufmerksamkeit für ein bGE zeigt doch, dass die Skeptiker einer Durchsetzung ins Hintertreffen geraten sind. In kurzer Zeit, in nur drei Jahren, hat es die Diskussion vermocht, nicht nur die Parteien dazu zu drängen, sich mit dem Vorschlag auseinanderzusetzen. Mittlerweile entwickelt sich die Diskussion auch unabhängig von der Medienberichterstattung weiter. Das bestätigt, welche Kraft gute Argumente und ein beharrliches öffentliches Engagement haben können. Wir haben keinen Grund, vorzeitig aufzustecken, es hat noch gar nicht richtig angefangen.

Sascha Liebermann

Grüne Regionalkonferenz zum Grundeinkommen

Am 8. September fand eine Regionalkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen in Berlin statt. Unter dem Titel „Von der Grundsicherung zum Grundeinkommen?“ wurde über eine Alternative zur gegenwärtigen Sozialpolitik diskutiert. Alle Beiträge stehen zum Herunterladen hier bereit. Sie geben einen Überblick über die Debatte bei den Grünen.

SPD Rhein Erft legt nach – eine Veranstaltung mit Götz W. Werner

Wir hatten wiederholt über die Aktivitäten der SPD Rhein Erft berichtet, die sich erst jüngst für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen und es in die Grundsatzdiskussion der Partei eingebracht hat. Nun geht die Diskussion weiter – am 15. September mit Götz W. Werner: Einladung

Meinungsumfrage statt öffentlicher Streit – zur Begründung eines „minimalen Existenzgeldes“ (Minimex)

Die Hamburger BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat sich für ein „minimales Existenzgeld“ ausgesprochen und das zu einem Zeitpunkt, da mit dem bedingungslosen Grundeinkommen ein durchdachter und in seinen vielfältigen möglichen Wirkungen dargelegter Vorschlag längst in der Diskussion ist. Ein Rückfall, ein schlechter Witz oder will man sich einfach als großartige Neuerer präsentieren?

In einem Interview mit Horst Opaschowski in der taz ist der Geist zu erkennen, der in dem Vorschlag weht. Auf die Frage der Interviewer, ob das Nichtstun gefördert werde, sagt Herr Opaschowski:

„Der Mensch ist auf Leistung programmiert. Menschen wollen immer etwas haben, das andere nicht besitzen. Sie wollen mehr Geld und sich damit von anderen abgrenzen. 86 Prozent der Befragten wollen weiterarbeiten. Der Wettbewerb ist im Menschen angelegt.“

Daß die Menschen sich einsetzen wollen, das weiß jedes Kind, man muß nur in die Welt schauen, um das festzustellen, es bedarf dazu keiner wissenschaftlichen Untersuchung. Einige schauen eben darüber hinweg und fragen sich nicht, was der Grund dafür ist, daß manche sich nicht engagieren. Diese Einsicht wird nun verbunden mit einer – wie soll man sagen – „kleinbürgerlichen“, die im Neid den Antrieb zu Leistung erkennt. Hilfsbereitschaft, Solidarität und bürgerschaftliches Engagement lassen sich damit nicht erklären.

Die Höhe des Betrages (580 €) soll an gegenwärtigen Leistungen anschließen. Es ist ein Rechenmodell, das nach systematischen Zusammenhängen nicht fragt. Aus diesem Grund wird von Bürgern und Demokratie, von Gemeinwesen und Solidarität auch nicht gesprochen. Da die „Leistungsfähigen“ die Finanzierung tragen, so Opaschowski, sollen sie nicht über Gebühr belastet werden. Es sind aber nicht die „Leistungsfähigen“, die den Fortbestand des Gemeinwesens sichern, sondern es ist die Loyalität der Bürger, ganz gleich, welche Erwerbsleistung sie erbringen.

Während der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens auch als Bürgereinkommen zu verstehen ist, gibt sich das „minimale Existenzgeld“ als Armenversorgung mit Gegenleistungsverpflichtung zu erkennen. Konsequent heißt es:

„Außerdem soll das Existenzgeld nach Meinung der Bevölkerung nicht bedingungslos bleiben. Soziale Dienste könnten Pflicht werden oder werden auf die Rente angerechnet. Das wird dann beispielsweise auch Kindererziehungszeit für Frauen sein.“

Und in der Vorstellung der Studie heißt es:

„Das Votum der Bevölkerung richtet sich eindeutig gegen die Anhänger eines ‚bedingungslosen Grundeinkommens‘, für dessen Erhalt es keinerlei Bedingungen gibt und auch Spitzenverdiener das Grundeinkommen beziehen sollen – ob sie es brauchen oder nicht. Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung widerspricht eine solche Option den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit.“

Hier wird wissenschaftliche Seriosität auf der Grundlage von Meinungsumfragen vorgegaukelt – doch Meinungsumfragen sind oberflächlich und statisch.

Da der Vorschlag eines BGE nicht den bisherigen Sicherungssystemen entspricht, löst er Befremden aus, das ist normal. Allerdings beruht dieses Befremden auch häufig darauf, sich mit den Folgen und Möglichkeiten des Vorschlags nicht auseinandergesetzt zu haben. Wo dies geschieht, und die Diskussion ist in Deutschland hier erst am Anfang, können sich Meinungen ändern – das ist entscheidend.

Opaschowski und die Stiftung wollen Argumente offenbar durch Meinungsumfragen ersetzen, statt den Prozeß der öffentlichen Meinungsbildung durch Argumente zu fördern. Sicherlich kann der Tag kommen, an dem dem BGE eine Absage erteilt wird, dann wollen die Bürger es eben nicht. Doch dieser Tag ist noch fern und alles spricht bislang eher dafür, daß das BGE tatsächlich die weitreichendste Lösung vieler Probleme verspricht, es ist weitreichender als alle anderen Vorschläge.

Sich auf Meinungsumfragen zu stützen, bevor der Versuch unternommen wurde, eine öffentliche Diskussion auch in der Breite anzuregen und zu führen, kommt einer Selbstentmachtung der Bürger gleich.

Nachtrag: Einem Hinweis von Jörg Walter folgend, möchten wir darauf hinweisen, daß die Befragung laut Hinweis einer Grafik Personen ab dem 14 Lebensjahr beinhaltet. Abgesehen von der Tauglichkeit von standardisierten Befragungen im allgemeinen ist zu bezweifeln, daß Jugendliche und Adoleszente die Folgen eines Existenzminimus angemessen einschätzen können.

Sascha Liebermann

Wie aus dem bedingungslosen Grundeinkommen ein Erziehungsinstrument wird – Anmerkungen zur Grünen Grundsicherung

Wiederholt haben wir den Entwurf einer Grünen Grundsicherung von Manuel Emmler und Thomas Poreski kommentiert (Kommentar 1, Kommentar 2). Wir wollten dabei aufzeigen, wie wenig vom BGE übrigbleibt, wenn aus zu frühen polittaktischen Gründen, die Idee zurechtgestutzt wird, bevor ihre Tragweite deutlich und in der öffentlichen Debatte angekommen ist.

Einem Hinweis von Matthias Dilthey folgend, wollen wir hier auf eine weitere Vergabebedingung eingehen, die sich auf Seite 10 des Entwurfs findet. Dort heißt es:

„Die Ausbezahlung der Kindergrundsicherung ist gekoppelt an den Besuch eines anerkannten Halbtagskindergartens (ab dem 3. Lebensjahr), sowie bei schulpflichtigen Kindern an den Schulbesuch im Inland.“

Daß überhaupt ein reduzierter Betrag vorgesehen ist, versteht sich auch nicht von selbst, wenngleich eine solche Überlegung zumindest bedenkenswert ist. Allerdings keineswegs bedenkenswert ist die Einführung einer Pflicht, Kinder in einem Halbtagskindergarten unterzubringen, wenn Eltern die Kindergrundsicherung beziehen wollen. Zwar befinden sich Emmler und Poreski hier in guter Gesellschaft mit unser Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, doch das zeigt nur, wie weit verbreitet die Vorstellung ist, Bildung oder Kinderbetreuung müsse erzwungen werden (siehe auch das „Elterngeld“).

Wer Eltern nicht zutraut, daß sie in der Regel für ihr Kinder das Beste wollen, der benötigt solche Regulierungen. Begründet werden sie meist mit dem Verweis darauf, wie viele Eltern heute ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Weil es das gibt, weil es also Ausnahmen gibt, muß man die Regel danach richten. Weil es Ausnahmen gibt, müssen alle nach ihnen beurteilt werden. Hier soll der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben werden. Dabei wird darüber hinweggegangen, daß wir heute in dieser Hinsicht liberaler sind. Wo Eltern tatsächlich ihrer Verantwortung nicht nachkommen, da haben wir zum Wohl des Kindes das Kinder- und Jugendhilfegesetz geschaffen. Es erlaubt dem Jugendamt eine Intervention zum Wohl des Kindes.

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Selbstbestimmung der Bürger oder Bevormundung durch Erziehungsprogramme? – Anmerkungen zum neuen Buch von Wolfgang Engler

Im Frühjahr 2005 ist Wolfgang Englers Buch „Bürger, ohne Arbeit“ erschienen. In diesem Buch findet man manches zum BGE und auch manch Widersprüchliches. Nun legt er ein zweites Buch vor, das sich mit einem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt: „Unerhörte Freiheit. Bildung und Arbeit in Zukunft“. Was haben wir davon zu erwarten? Auch wenn wird das Buch nicht direkt besprechen können, so läßt doch der Ankündigungstext Schlüsse zu, die wir mit Äußerungen aus den vergangenen Jahren bekräftigen können.

In einem Gespräch mit Matthias Greffrath, das in der taz abgedruckt war, äußerte sich Engler folgendermaßen:

„Engler: Nein. Es geht darum, Menschen so auszubilden, dass sie mit einem Grundeinkommen etwas für ihr Leben anzufangen wissen. In Kitas, Schulen, Familien und weiterbildenden Einrichtungen müssten Menschen für mehrere Existenzformen präpariert werden: eine, die um den Beruf kreist, und eine für ein Leben ohne Arbeit – weil Menschen nicht reinfinden in die Arbeitswelt, weil sie nicht können oder wollen. Bildungsbemühungen müssen die Voraussetzung für das Grundeinkommen sein. Denn diese Menschen müssen uns, den ‚Financiers’, ein Leben vorführen, mit dem wir wenigstens liebäugeln können.“

Klingt ganz nach Menschenzoo: Die Ungebildeten, die ausschließlich vom BGE leben, müssen den gebildeten Leistungsträgern erst beweisen, daß sie zu einem selbstbestimmten Leben fähig sind, bevor sie ein Grundeinkommen erhalten. Wäre es übertrieben, diese Haltung als reaktionär zu bezeichnen? Keineswegs, sie führt nämlich in eine Zeit zurück, in der es keine souveränen Bürger gab. Wo die Stellung des Einzelnen als Bürger von einer Bedingung abhängig gemacht wird – Bildung –, sind wir in vordemokratischen Zeiten gelandet, da helfen alle netten Vokabeln nichts, die sich in Englers Ausführungen sonst noch finden. Statt unsere Gemeinschaft von Bürgern zu stärken, führt seine Version des BGE zur Erziehungsdiktatur. Die Bildungsverpflichtung greift noch weiter in die Selbstbestimmung ein, als es die Erwerbsverpflichtung tut. Jetzige, wenn auch schon in Gefahr geratene Schonräume im Bildungswesen, in denen die Erwerbsorientierung kaum eine Rolle spielt, sollen offenbar ausdrüchklich der Bürgereziehung dienen. Damit wäre politische Freiheit verloren.

Statt einer fremdbestimmten Vorstellung von Bildung, die erst den Menschen zum Menschen mache, lebt eine Demokratie von der Selbstbestimmung der Bürger, ganz wie echte Bildung Selbstbestimmung voraussetzt.

Ist nun das BGE naiv, wie Engler meint, oder Engler naiv-reaktionär? Es hat in Deutschland eine gewisse Tradition, nach einem Bürger-TÜV zu rufen, wenn man den Bürgern mißtraut. Darin wird die Rettung der Demokratie erblickt, es würde sie aber vielmehr zerstören.

Erschreckend sind nicht diejenigen, die mit ihrem Leben nichts anzufangen wissen. Sie werden sich Hilfe und Rat suchen, wenn sie sie benötigen. Und wenn sie es nicht tun, ist das ihr gutes Recht, solange sie andere nicht gefährden. Erschreckend sind diejenigen, die anderen gerne einen Mangel bescheinigen und eine mögliche Kur nicht den Betroffenen überlassen, sondern sie zum „rechten Leben“ anleiten wollen.

Offenbar haben sich die Fronten verschoben. Nicht mehr die offenkundigen Kritiker sind es, vor denen sich die Befürworter in Acht nehmen müssen. Es sind manche Befürworter selbst, die das BGE in eine Erziehungsprämie umwandeln wollen.

Ein wirkliches BGE ist die Voraussetzung dafür, daß wir uns auch als Bürger auf gleicher Augenhöhe begegnen – wohlan denn, nehmen wir es in die Hand.

Sascha Liebermann

"Freiheit durch Bedingungslosigkeit" – ins Russische und Ukrainische übersetzt

Eine überarbeitete Fassung des Beitrages „Freiheit durch Bedingungslosigkeit“ von Sascha Liebermann, ursprünglich für die Tagung Zukunft der Gerechtigkeit (2004) verfaßt, ist ins Russische und Ukrainische übersetzt worden. Dies geschah auf Initiative von Jörg Drescher, der einen Band Die Idee eines Emanzipatorischen Bedingungslosen Grundeinkommens in Rußland und der Ukraine veröffentlichen will und gegenwärtig Verlage sucht.

"Adieu Grundeinkommen" – ein Abwicklungsversuch von Reinhard Bütikofer, Bündnis 90/ Die Grünen

„Adieu Grundeinkommen“ ist ein Beitrag übertitelt, in dem – oder besser: mit dem – Reinhard Bütikofer versucht, das Grundeinkommen abzuwickeln. Allerdings setzt er sich mit der Idee kaum auseinander, wie sich in diesem Zitat erkennen läßt:

„Vor allem ist es nicht gelungen, den Respekt vor der Würde der Arbeitenden und Arbeitslosen zur verlässlichen Richtschnur des Gesetzes zu machen. Viele Menschen spüren und erleben das. Sie werden nicht aufhören, dagegen zu rebellieren. Wenn wir dieses Problem nicht lösen, können wir gegen die verschiedenen sozialpolitischen Projektemacher, Demagogen und Illusionskünstler nichts ausrichten, die mit ihrer Proselytenwerbung genau an diesem Punkt ansetzen.“

Die Würde des Menschen ist an seine Freiheit gebunden, entscheiden zu können, was er mit seinem Leben anfangen will. Doch genau diese Würde kümmert Reinhard Bütikofer nicht. Er beläßt es bei allgemeinen Formeln, wenn es darum geht, die von ihm favorisierte bedarfsorientierte Grundsicherung zu propagieren. Angesichts der Möglichkeiten, vor denen wir heute stehen, mißachtet jede bedarfsorientierte Grundsicherung die Würde.

Und dann dies, man staunt:

„Es ist richtig, dass Leistungsempfängerinnen und -empfänger bereit sein sollten, „der Gesellschaft etwas zurück zu geben“. Doch diese Bereitschaft ist nicht identisch mit Arbeitszwang oder der Pflicht zu sinnloser Beschäftigung. Sie kann unterschiedliche Formen haben und reicht von der normalen versicherungspflichtigen Beschäftigung bis hin zum bürgerschaftlichen Engagement. Es sollte Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Alternativen geben, und die Selbstsuche und Selbstorganisation muss Vorrang haben vor „Zuweisung“.“

Von einer Idee nimmt man die wichtigsten Begriffe und schon klingt es gut. Doch hier geht es um mehr als nur Vokabeln, es geht darum, welche Möglichkeiten geschaffen werden. Der Einzelne hat nur dann Wahlmöglichkeiten, er kann sich nur dann bürgerschaftlich engagieren, wenn die Erzielung von Einkommen nicht an erster Stelle steht. Kein bürgerschaftliches Engagement ist ohne Erwerbseinkommen möglich, das ist klar. Eine bedarfsorientierte Grundsicherung – nomen est omen – behält diese Verpflichtung bei, denn sie wird nur gewährt, wenn ein Bedarf besteht. Dieser Bedarf ist ein Einkommensbedarf, der nur für diejenigen gilt, wie Bütikofer sagt, die kein ausreichend hohes Einkommen erzielen. Also doch: Erwerbsarbeit ist das größte und soll es bleiben.

All das, was Reinhard Bütikofer mit komplizierten Regelungen erreichen will, wäre mit einem BGE viel einfacher zu erreichen. Doch Voraussetzung dazu wäre es, uns Bürgern die Freiheit dazu zu geben. Da hört der Spaß auf. Offenbar droht unseren Politikern von keiner Seite mehr Gefahr als von Bürgern, die selbst darüber befinden, woran sie „teilhaben“ wollen.

Sascha Liebermann

Was ist das solidarische Bürgergeld – bedingungsloses Grundeinkommen oder Steuergutschrift?

In einem Gastkommentar für Spiegel Online „Bürgergeld statt Mindestlohn“ hat der Ministerpräsident Thüringens, Dieter Althaus, für seinen Vorschlag eines Solidarischen Bürgergeldes geworben.

In dem gesamten Beitrag fällt nicht einmal der Ausdruck bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), der für Dieter Althaus in früheren Äußerungen wichtig gewesen ist. Seine Ausführungen bestärken auch den Eindruck, den wir an früherer Stelle schon einmal geäußert haben, daß sein Vorschlag viel mehr dem einer Negativen Einkommensteuer (NE) entspricht als einem bedingungslosen Grundeinkommen. Der Unterschied zwischen beiden ist schnell benannt: Während das BGE immer verfügbar sein soll und eine eigene Einkommensart bildet, die mit anderen nicht verrechnet wird, folgt die Negative Einkommensteuer dem Ausgleichsprinzip. „Negativ“ ist sie, weil sie erst dann einer Person gewährt wird, wenn ihr Erwerbseinkommen unter einer definierten Höhe bleibt. Wer z.B. nur 500 € Erwerbseinkommen erzielt, das Mindesteinkommen aber 800 € beträgt, erhält einen Ausgleich aus Steuermitteln.

Nun könnte man sagen, es bleibe sich gleich, ob man mit einem BGE oder einer NE auf diesem Betrag kommt. Genau darin aber liegt der Unterschied ums Ganze. Die NE hält am Erwerbsprinzip fest, gemäß dem Motto: Jeder muß zuerst einmal versuchen, Erwerbseinkommen zu erzielen. gelingt ihm dies nicht, dann erhält er eine Steuergutschrift. Das BGE hingegen folgt der Maxime: Jeder soll in die Lage versetzt werden, das zu tun, was ihm am Herzen liegt, was er für wichtig und richtig erachtet. Da es zahlreiche Betätigungsfelder jenseits von Erwerbsarbeit gibt, bedarf er dazu eines Einkommens. Ohne ein solches hätte er gar keine Wahl. Was also wie ein rechnerischer Unterschied erscheinen könnte, ist einer der Freiheit – der Freiheit, sich entscheiden zu können in Absehung von Einkommenserzielung.

An einer anderen Stelle heißt es: „Das Solidarische Bürgergeld im Sinne einer negativen Einkommensteuer bekommen nur diejenigen Bürger ausbezahlt, die es tatsächlich benötigen.“

Damit führen wir das Bedürftigkeitsprinzip fort, das schon heute stigmatisierend wirkt: Um festzustellen, ob jemand bedürftig ist, müssen wir definieren, worin Bedürftigkeit besteht. Mit einem BGE hingegen würden wir endlich das Bedürftigkeitsprinzip aufgeben: Das BGE ist ein Bürgereinkommen, die Bürger erhalten es um ihrer selbst willen. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, mehr Verantwortung zu übernehmen und sind zugleich abgesichert. Ob sie es dann „benötigen“, können sie selbst am besten entscheiden.

Weiter heißt es: „Mir ist es wichtig, daß wir die zusätzliche Unterstützung auf die konzentrieren, die sie wirklich benötigen. Das schließt eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik ein. Wer selbstständig laufen kann, den sollte man nicht behindern. Wer Hilfe benötigt, der wird an die Hand genommen“.

Heißt „selbständig laufen“ denn, einer Erwerbsarbeit nachzugehen? Sie steht mit einer NE nach wie vor im Zentrum, gilt als dasjenige, dem wir nachstreben sollten. Dann würde das Solidarische Bürgergeld doch nur – wenn auch viel liberaler als unsere gegenwärtigen Sicherungsleistungen – eine Form dessen sein, was wir gegenwärtig haben. Wir würden die Chancen, die ein BGE uns bietet, nicht ergreifen.

Langfristig kann unser Ziel doch nur sein, Freiheit und Solidarität zu stärken. Freiheit aber schließt auch ein, sich nicht am Arbeitsmarkt zu orientieren, sondern Tätigkeiten jenseits davon zu verfolgen, die ebenso wichtig sind – das ermöglicht nur ein BGE.

Sascha Liebermann

Strukturschwache Regionen und das bedingungslose Grundeinkommen

Strukturschwache Regionen werden heute solche Gebiete in Deutschland genannt, die aufgrund ihrer geringen wirtschaftlichen Leistungskraft und folglich geringem Steueraufkommen auf eine besondere Förderung aus öffentlichen Mitteln angewiesen sind. Diese Förderung kann z.B. über den Länderfinanzausgleich erfolgen, sie kann aber genauso über zweckgebundene Mittel gestaltet werden (z.B. für bestimmte Branchen wie die Landwirtschaft) und über zusätzliche Abgaben („Solidaritätsbeitrag“). Der Freistaat Bayern wurde mit solchen Mitteln gefördert, das Ruhrgebiet wird es heute noch. Vor allem sind es die östlichen Bundesländer, aber auch einige Regionen in den westlichen, die besonders gefördert werden (siehe Karte). Allerdings erfolgt die Förderung meist zweckgebunden, sie soll also dazu dienen, bestimmte Ziele zu erreichen. Das heißt noch lange nicht, daß eine solche Förderung ihr Ziel auch erreicht, ob nicht gar Ziele angestrebt werden, die mit den Gegebenheiten einer Region gar nicht vereinbar, gar illusorisch sind. Wo es langfristig an Wirtschaftskraft fehlt, wo Menschen kein Einkommen erzielen können, wandern sie ab. Das haben in den vergangenen Jahren viele getan, viele junge dazu, mehr Frauen als Männer. In den betroffenen Regionen führt dies zu einer Verschärfung der Lage, Arbeitslosigkeit hat noch zugenommen und durch die Abwanderung gehen auch Menschen verloren, die einen langfristigen Aufbau gestalten könnten.

Wie würde ein bedingungsloses Grundeinkommen die Lage dieser Regionen verändern?

Aus wirtschaftlichen Gründen, um ein Einkommen zur Lebensunterhaltung zu erzielen, müßte niemand mehr abwandern. Mit einem Grundeinkommen, solange es hoch genug wäre, würden sich ganz andere Möglichkeiten eröffnen. Regionen, die heute dafür gefördert werden, agrarwirtschaftliche Nutzflächen stillzulegen oder bestimmte Nutzpflanzen anzubauen, wären auf zweckgebundene Subventionen nicht mehr angewiesen. Kulturlandschaftliche Pflege wäre möglich, ohne daß dazu eine Förderung erfolgen müßte. Jegliche unternehmerische Initiative wäre viel einfacher zu bewerkstelligen als heute, denn auf Basis des Grundeinkommens sind Löhne von der von der Funktion der Existenzsicherung befreit. Selbst dort, wo geringere Löhne als heute zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt würden, könnte das Einkommen in der Summe höher sein. Was hier gälte, würde gleichermaßen für jeden Bereich gelten, in dem Güter und Dienstleistungen in einer solchen Region hergestellt würden, aber ganz genaus in solchen, die keine Güter in diesem Sinne erzeugen, sondern Selbstzweck sind wie Kunst und Wissenschaft, Kultur im allgemeinen. Zweckgebundene Förderung, wie sie heute stattfindet, wäre zwar auch zukünftig möglich, doch würde sie nicht mehr darüber bestimmen, wo sich die Menschen, wenn sie eine solche Förderung erhalten wollten, zu engagieren hätten. Das Grundeinkommen gäbe die Freiheit, auch wenn die öffentliche Förderung andere Zwecke für wichtig erachtet als der Einzelne, sich dennoch dort zu engagieren, wo er es für wichtig und richtig hält.

Sascha Liebermann