Demokratie und bedingungsloses Grundeinkommen

Grundeinkommen.tv hat neue Filme auf seine Website gestellt. Beide Kurzfilme gehen auf die Eingangsstatements von Margit Appel (Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt, Österreich) und Sascha Liebermann anläßlich der Veranstaltung „Einkommen schafft Arbeit – Mehrwert durch Grundeinkommen“ im unternehmen mitte in Basel zurück.

"Freiheit statt Vollbeschäftigung?" – Reader von Die Grünen NRW

Unter diesem Titel hat der Landesverband von Bündnis 90/ Die Grünen einen Reader herausgegeben, der sich mit dem Grundeinkommen beschäftigt. Darin sind Beiträge von Götz W. Werner, Dieter Althaus, Michael Opielka und Sascha Liebermann sowie einiger Kritiker des Grundeinkommens versammelt. Ebenso enthalten sind Beiträge zur Grünen Grundsicherung.

Das solidarische Bürgergeld – nicht weitreichend genug

Seit einigen Wochen gibt es die Website „Pro Bürgergeld“, auf der Ministerpräsident Dieter Althaus seinen Vorschlag eines solidarischen Bürgergeldes vorstellt. Das solidarische Bürgergeld ist freiheitlicher als unser gegenwärtiges Sozialsystem. Es sieht ein Leben vor, indem der Einzelne sich nicht dafür erklären muß, wenn er keiner Erwerbsarbeit nachgehen will – das soll das Bürgergeld ermöglichen.

Bei allem Fortschritt bedeutet das Bürgergeld aber eine Beschränkung dessen, was ein wirkliches bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte.

Während jegliches zusätzliche Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet werden soll (Einkommensteuersatz von 50 bzw. 25%), also dem Prinzip einer Negativen Einkommensteuer folgt, bliebe ein bedingungsloses Grundeinkommen unangetastet. Ein bGE stellte eine von jeglichem Zusatzeinkommen unabhängige Einkommensquelle dar. Es würde unabhängig von jeglicher Leistungserbringung gewährt, es wäre ein wirkliches Bürgereinkommen, das jedem Staatsbürger – und darüber hinaus jedem, den wir für bezugsberechtigt erklären – zu jeder Zeit ohne Verrechnung zustünde, von der Wiege bis zur Bahre.

Durch die Anrechnungsprinzip verwandelt sich das leistungsunabhängige solidarische Bürgergeld hingegen ab einer bestimmten Einkommenshöhe (1600€, Transfergrenze) in ein leistungsabhängiges Einkommen. Damit wird ein Kerngedanke des bedingungslosen Grundeinkommens aufgegeben: zu jeder Zeit den Bürgern als Bürgern ein leistungsloses Einkommen zu gewähren.

Das Bürgergeld bei 800€ (abzüglich 200€ Gesundheitsprämie) anzusetzen, entspringt offenbar verschiedenen Überlegungen. Es soll nicht teurer werden als das bisherige Sozialsystem. Aber, was heißt teurer und weshalb sollten wir nicht mehr ausgeben? Die Frage ist, welchen Anteil der Wertschöpfungsleistung wir auszugeben bereit sind für ein wirklich freiheitliches Transfersystem. Es soll „aktivierend“ wirken, womit Vorbehalte der bGE-Kritiker offenbar doch geteilt werden, die behaupten, die Bürger seien letztlich träge und faul, von sich aus nicht bereit, sich zu engagieren, wenn es sich nicht geldwert „lohnt“.

Das Festhalten an der Einkommensbesteuerung entspringt offenbar dem Gedanken, daß es ungerecht sei, Einkommen im allgemeinen unbesteuert zu lassen. Dieser Gedanke entsteht nur in einer Gerechtigkeitsvorstellung, die Geldbesitz für bedeutsamer erachtet als Geldnutzung. Mit einer Umstellung des Steuerwesens von der Einkommens- zur Verbrauchsbesteuerung (Benediktus Hardorp, Götz W. Werner) könnten wir uns von einem Vorurteil befreien. Wir würden zukünftig nur noch dort besteuern, wo Leistungen verbraucht werden, nicht aber dort, wo Geld investiert, sinnvoll genutzt wird, um Neues zu schaffen.

Bedingungsloses Grundeinkommen und Konsumbesteuerung – beides gemeinsam bildet einen Weg in die Zukunft, einen Weg in ein wirklich freiheitliches und solidarisches Gemeinwesen.

Sascha Liebermann

Bildung setzt Neugierde voraus – das bedingungslose Grundeinkommen schafft Freiräume dazu

Bildung sei für ein Land, das arm an Rohstoffen ist, die Grundlage seines Wohlstands. Solche und ähnliche Weisheiten werden heute von jedem aufgesagt, der seine Lehren aus PISA und anderen Bildungsmessungsstudien gezogen haben will und der sich dazu bekennt, uns aus unserer Misere einen Weg zu weisen. Wer wollte dem im allgemeinen widersprechen?

Doch bei allem Bekenntnis liegt der Teufel im Detail. Was sollen die Maximen sein, nach denen diese Bildung, in der unsere Zukunft liege, ermöglicht wird? Da sie allzuleicht als Heilmittel betrachtet wird, mit dem auch über die Misere derer behoben werden könne, die heute ohne Bildungsabschluß bleiben, ist Besonnenheit unerläßlich. Statt, einer Leerformel gleich, nach Bildung zu rufen, müssen wir uns fragen, welche Bildung wir meinen und was der Grund dafür ist, daß manche ihrer ermangeln.

Bildung setzt eine Bereitschaft, sich zu bilden, voraus. Damit ist nichts Großartiges gemeint, keine bildungsbürgerlichen Ambitionen oder dergleichen, sondern lediglich die Grundlage jeglichen Bildungsprozesses: Neugierde. Darauf hinzuweisen, könnte man für banal halten, doch angesichts der Reformen im Bildungswesen, die zwar von „Bildung“ reden, aber Trichterpädagogik fördern, muß daran erinnert werden. Die Neugierde, die zum einen Bildung erst ermöglicht, zum anderen durch Bildung bestärkt und gefestigt wird, bedarf eines fördernden und ermunternden Bildungswesens (Siehe Sascha Liebermann „Erfahrung ermöglichen oder Wissen vermitteln?„). Nur, wenn es dem Einzelnen die Chance gibt, Erfahrungen zu machen, Unbekanntes in seinen vielfältigen Qualitäten zu erkunden, nur dann wird er ernst genommen, dann wird seine Neugierde als Lebenshaltung bestärkt und gefestigt werden.

Das Bildungswesen allerdings kann nur Möglichkeiten schaffen, es kann das Gelingen nicht garantieren, ganz gleich, ob in der Schule, an der Universität oder sonstwo. Will der Einzelne nicht, läßt sich Bildung nicht erzwingen. Es muß zwar möglich sein, ihn zur Räson zu rufen, ihm seine Verantwortung bewußt zu machen und ihm dann dabei zu helfen, etwaige Schwierigkeiten zu bewältigen. Wo er dennoch nicht dazu bereit ist, stößt das Bildungswesen an seine Grenze. Daran ändern auch all die Bildungsprogramme nichts, die Gutes beabsichtigen, aber statt Pluralität zu ermöglichen Zentralisierung befördern – wie die gegenwärtigen Reformen des Bildungswesens.

Selbständigkeit und Verantwortung werden zwar in Sonntagsreden beschworen, in Sachen Bildung jedoch werden sie den Neugierigen tatsächlich – auch Schülern wie Studenten – allzuselten zugestanden. Es soll nicht mehr ausreichen, Erfahrungen eines Gelingens, damit kehrseitig auch eines Scheiterns, zu ermöglichen. Das Gelingen soll garantiert werden, deswegen gilt idealerweise auch: Es darf keine Studien- oder Schulabbrecher geben. Wir erleben dies gerade mit der Einführung der Bachelor-Studiengänge an den Universitäten, ihr Zweck ist, die Abbrecherquote zu verringern und die Absolventenzahl zu erhöhen – ist beides ein Selbstzweck? Abgedichtet soll der Bildungsprozeß werden, damit bloß keiner zurückbleibt – als könne das überhaupt verhindert werden. Fürsorge paart sich in diesen Fragen allzuoft mit beinahe totalitären Bestrebungen, Bildungsdesinteresse notfalls mit Zwangsmaßnahmen beizukommen. Als sei es nicht legitim, an Bildung desinteressiert zu sein.

Aus diesem Grund, den totalitären Bestrebungen auf der einen Seite und der Verleugnung der Bildungsbereitschaft des Einzelnen auf der anderen, mußte zuvor daran erinnert werden, daß Bildung Bildungsbereitschaft voraussetzt. Woher kommt sie, weshalb ist sie so unterschiedlich ausgeprägt?

Die Antwort hierauf führt uns zu einem blinden Fleck in der Diskussion, dessen Bedeutung im Leben des Einzelnen allzuoft geringschätzt wird: die Familie. Das Scheitern vergangener Bildungsvorhaben könnte uns lehren, daß Bildungsbereitschaft nicht ohne die Familie zu denken ist. Wo Eltern ihren Kindern emotionale Sicherheit und Verläßlichkeit geben und Erfahrung ermöglichen, wird Neugierde gefördert und gefestigt. Wo dies nicht geschieht, kann ein Bildungswesen, das den Einzelnen nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten fördert, bestenfalls ein Gegengewicht bilden. Aber, gegen die Eltern ist das nicht zu machen.

Wenn behauptet wird, der Grund für Langzeitarbeitslosigkeit oder dauerhaften Sozialhilfebezug sei mangelnde Bildung, ist das naiv und realitätsfremd. Es soll nicht sein, was nicht sein darf: Daß in unserer Mitte Menschen leben, die eine schwierige Lebensgeschichte haben, eine Lebensgeschichte, die es ihnen kaum möglich macht, Bildungschancen zu ergreifen. Sollten wir sie ihnen deswegen aufdrängen, sie in Programme stecken und mit Kontrollen überziehen? Möglichkeiten können wir eröffnen, wo diese nicht ergriffen werden, sollten wir dies anerkennen. In der Regel werden Bildungschancen heute schon ergriffen, geschieht es nicht, gibt es dafür gute Gründe. Möglichkeiten schaffen, Hilfsangebote unterbreiten ist etwas anders als Bildungs- und Beratungszwang.

Statt weiter eine auf Kontrolle und Existenzdruck setzende Sozialpolitik zu betreiben, statt eine Bildungspolitik durchzusetzen, die sich kurzfristig an der Beseitigung der Arbeitslosigkeit orientiert, sollten wir es den Einzelnen zugestehen, Freiräume nach ihrem Dafürhalten freiheitlich zu nutzen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das dem Einzelnen die Freiheit gäbe, was auch immer er für richtig hielte, zu tun, verschaffte Neugierde als Grundlage von Bildung die angemessene Stellung. Es würde aber auch anerkennen, daß Bildung nicht für alle ein hohes Gut ist: Wer nicht will, muß nicht.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen und die Kunst – Grundeinkommen.tv

Die Initiative Grundeinkommen (Basel) hat wieder einen Film auf Ihrer Website bereitgestellt, der eine Veranstaltung im Cabaret Voltaire, im Juni 2006, in Zürich, dokumentiert. Der Film bietet wieder einen wunderbaren Einblick in das Für und Wider zum bedingungslosen Grundeinkommen. Er eignet sich sehr gut als Einführung dazu, welche Einwände vorgebracht werden.

Sascha Liebermann

Leerlaufende Abwehr – Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/ Die Grünen) zum bedingungslosen Grundeinkommen

„Leerlaufende Abwehr“ – so könnte das Interview mit Daniela Schneckenburger, „grüne Landeschefin“ in Nordrhein Westfalen („Radikale Alternativen sind gerade attraktiv“, taz vom 1.12.2006) übertitelt werden. Anläßlich der Bundesdelegiertenkonferenz in Köln geführt, stößt man in diesem Interview zwar nicht auf interessante oder beachtenswerte Argumente gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen. Statt dessen können wir es vielmehr als Dokument dafür betrachten, wie sehr die Gegner damit ringen, sich die Idee vom Leibe zu halten.

An einer Stelle des Interviews heißt es: „…Ich halte diese Idee [des bGE, SL], wie auch Teile der Gewerkschaften, für eine Stilllegungsprämie, die endgültige Resignation vor der Arbeitslosigkeit.“ Ganz abgesehen davon, daß Menschen nicht stillgelegt werden können – es sei denn, man zählt sie zu den Überflüssigen, wie es heute zum guten reaktionären Ton gehört – ist diese Aussage bezeichnend. Sie spricht uns Bürgern nämlich die Fähigkeit ab, uns gegen Stillegungsversuche zu wehren. Was traut uns Frau Schneckenburger denn noch zu, wenn sie diese Gefahr sieht? Offenbar gar nichts, ihre Äußerung bezeugt nur eine bevormundende Haltung, die sich heute den Mantel der Fürsorge gerne umlegt und sich um unser Wohl vermeintlich sorgt – unser Wohl, das von ihr definiert wird.

Besonders deutlich wird dies, wo die Interviewerin auf die Initiative fördernde Wirkung des Grundeinkommens hinweist und Frau Schneckenburger antwortet: „…Das ist eine sehr idealistische Sicht. Machen wir uns nichts vor: In dieser Gesellschaft ist Arbeit, vor allem bezahlte Arbeit, für viele Menschen sinnstiftend. Nicht jeder Mensch hat die Fähigkeit, aus sich selbst heraus eine Betätigung zu finden…“. Wenn denn bezahlte Arbeit für viele sinnstiftend ist, dann müssen wir uns keine Sorgen darum machen, was die Bürger nach Einführung eines solchen Grundeinkommens tun werden. Aber, aus dieser Regel, in die man vertrauen könnte, folgt für Frau Schneckenburger nicht das, was naheläge. Sie stellt die Erfahrung, in der Regel engagieren sich die Bürger für ihren Beruf, auf den Kopf. Nur weil nicht jeder – also nicht alle, aber doch die meisten – in der Lage sei, aus sich heraus eine Betätigung zu finden, wäre ein solches Grundeinkommen nicht der richtige Weg. „Zwang zur Vermittlung in Arbeit“ mache „keinen Sinn“, so Frau Schneckenburger weiter. Doch, was ist denn eine Erwerbsverpflichtung anderes als Zwang, wenn man sich nur unter Inkaufnahme von Sanktionen dagegen entscheiden kann? Also, alles schönes Gerede. „Aktive Arbeitsmarktpolitik“, die ihr so am Herzen liegt, kann es genauso geben, wenn ein Grundeinkommen eingeführt wird. Werden wir sie noch benötigen? Das können wir dann sehen, wenn es so weit ist.

Die Geistesverwandtschaft mit Hartz IV fällt der Interviewerin auf. Sie fragt, worin der Unterschied zwischen Hartz IV und den Vorstellungen der Grünen bestehe. Darauf die Antwort: „Menschen ohne Arbeit brauchen mehr als Heizung, Kleidung und Essen. Sie müssen auch am gesellschaftlichen Leben teil nehmen können, ihr Kind zum Beispiel ein Instrument spielen lassen. Das Einkommen muss höher sein als das jetzige Arbeitslosengeld II.“ Tatsächlich? Eine mutige Antwort, die der Frage geschickt ausweicht, denn mit einem entsprechend hohen Grundeinkommen wäre das kein Problem.

Um zu sehen, wie weit es mit bürgerschaftlichem Denken her ist, sei zum Schluß noch eine andere Passage zitiert: „…Völlig absurd würde es, wenn – wie in manchen Konzepten gedacht – das Grundeinkommen jeder erhalten soll. Denn warum soll jemand ein Existenzminimum kriegen, der ein hohes Einkommen oder Vermögen hat?“ So spricht, wer nicht die Bürger als Bürger gleichstellen will, wer also das Grundeinkommen nicht als Bürgereinkommen betrachtet, sondern als barmherzige Gabe. Was unterscheidet denn „Vermögende“ von anderen hinsichtlich ihrer Bedeutung für unser Gemeinwesen? Nichts. Sie sind gleich. Nur wenn das bedingungslose Grundeinkommen unabhängig von den Einkommen betrachtet wird, die durch eine Leistungserbringung zusätzlich erzielt werden, ist es in seiner ganzen Bedeutung begriffen. Erst dann hätten wir uns eine freiheitliche Ordnung gegeben, die die Menschen nicht nach ihrem Einkommen bewertet, sondern danach, was sie damit tun: Investieren sie, sollten sie steuerfrei bleiben, konsumieren sie Leistungen, sollten sie besteuert werden.

Sascha Liebermann