Aufkleberaktionen in Hamburg und Berlin

Nach längerer Zeit werden wir wieder Aufkleberaktionen durchführen, um auf den Vorschlag eines bGE aufmerksam zu machen. Wie schon vor eineinhalb Jahren werden die Aufkleber im öffentlichen Nahverkehr angebracht und vier Wochen sichtbar sein. Als Orte haben wir Hamburg und Berlin ausgewählt. In Hamburg starten wir am 20. September, die Aufkleber sind dann zu sehen, bis das „Festival über Morgen“ beginnt. In Berlin starten wir voraussichtlich am 11. Oktober, die Aufkleber werden bis zur Anhörung am 8. November (Termin ist noch nicht definitiv!) von Susanne Wiest im Petitionsausschuss zu sehen sein. Sollte sich dieser Termin verschieben, verschieben wir entsprechend die Aktion.

Wenn Sie die Aktion unterstützen möchten, engagieren Sie sich aktiv dort, wo die Aufkleber zu sehen sind, z.B. im Rahmen der „Gespräche über Morgen“ oder spenden Sie uns einfach. Die Bankverbindung senden wir Ihnen auf Anfrage zu.

Öffentliche Anhörung zur Petition von Susanne Wiest – Aktionen zuvor

Am 8. November soll die Anhörung zur Petition von Susanne Wiest stattfinden. Inzwischen sind Veranstaltungen oder Aktionen in Vorbereitung, die die dazu beitragen wollen, dass das bedingungslose Grundeinkommen bis dahin mehr öffentliche Aufmerksamkeit erhält.
Das Archiv Grundeinkommen hat folgenden Vorschlag eines BGE-Befürworters veröffentlicht:

Er regt „Gespräche in den Bürgersprechstunden der Abgeordneten des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages an, um diese auf die BGE-Anhörung am 8.11.2010 vorzubereiten und über das BGE zu informieren. Fast alle Abgeordneten unterhalten eine persönliche WebSite und ein Wahlkreis- bzw. Bürgerbüro, über welches man mit ihnen in Kontakt treten kann. Diese Websites sind unter diesem Link schon mal zusammengesammelt.“

Weiterhin plant die Initiative „Unternimm das jetzt!“ eine Groß-Demonstration am 6. November, die den Höhepunkt einer Kampagane bildet. Mit zahlreichen kleineren Aktionen ist schon für das bGE geworben worden und es sollen weitere folgen. Näheres dazu finden Sie auf der Website des Portals, das von „Global Change“ unterstützt wird.
(Wir rätseln über die intransparente Darstellung von Global Change auf seiner Website. Kaum findet man genannte Personen, die dahinter stehen, außer einem der Gründer. Es werden Ämter genannt, aber keiner scheint sie inne zu haben. Machen Sie sich selbst ein Bild)

Von 20. bis 26. September findet wieder die Woche des Grundeinkommens statt.

GESPRÄCHE ÜBER MORGEN – große Grundeinkommensveranstaltung in Hamburg


Am 23. September wird der Auftakt zu den GESPRÄCHEN ÜBER MORGEN in Hamburg gemacht. Das Festival ÜBER MORGEN findet am 15. und 16. Oktober statt. Veranstalter sind das Hamburger Netzwerk Grundeinkommen, Zeitzeichen und Kampnagel.

Am 16. Oktober sind u.a. auch Ute Fischer und Sascha Liebermann zu Gast.

 

 

 

„Nichts ist besser als gar nichts“ – ein Dokumentarfilm auch über Grundeinkommen

Im November soll Kinostart für den Film „Nichts ist besser als gar nichts“ von Jan Peters sein. Darin geht es auch um ein bedingungsloses Grundeinkommen unter Mitwirkung u.a. von Susanne Wiest und Sascha Liebermann.

Zum Film: „Jan Peters’ hintergründig ironisch erzählter Dokumentarfilm führt uns in die obskure Welt der Nebenjobs und der abenteuerlichen Geschäftsmodelle. Wir begegnen Sorgenvollen und Beladenen, Gleichmütigen, Hoffnungsfrohen und solchen, die voller Mut, Solidarität und Kreativität einen Ausweg aus ihrem Schlamassel suchen.“ (Auszug aus der Synopse zum Film)

Vorab wird er bei den Festspielen in Leipzig (18.-24.10.10) und Hof (26.-31.10.10) gezeigt. Premieren wird es in einigen Städten geben. Nähere Informationen auf der entsprechenden Website.

Thesen von Freiheit statt Vollbeschäftigung im Lehrbuch für die Sekundartstufe II

Im Ernst Klett Verlag erscheint im November ein Lehrbuch für die Sekundarstufe II unter dem Titel „politik. wirtschaft. gesellschaft – Wirtschaftspolitik in der Sozialen Marktwirtschaft“. Darin werden die Thesen, die auf unserer Eingangsseite stehen, mit denen wir in 2003 begannen, für das bedingungslose Grundeinkommen zu werben, abgedruckt. Damit ist das Thema im Schulunterricht angelagt.

„Grundeinkommen. Geschichte – Modelle – Debatten“ – sorgfältige Lektüre geboten

Vor einigen Monaten hatten wir auf eine Neuerscheinung zum Grundeinkommen hingewiesen, die von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert wurde. Das Buch Grundeinkommen. Geschichte – Modelle – Debatten, herausgegeben von Ronald Blaschke, Adeline Otto und Norbert Schepers, steht als Volltext online. Der Band will einen Überblick sowohl über die Vorläufer des heute diskutierten bedigungslosen Grundeinkommens geben als auch über die deutsche Debatte. Ein anspruchsvolles Vorhaben angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema. Dass hierfür selektiv vorgegangen werden muss, versteht sich von selbst, einen Anspruch auf vollständige Berücksichtigung zu erheben, wäre vermessen, und der Band erhebt ihn auch nicht.

Wie geht der Band, hier die Beiträge von Ronald Blaschke, vor? Verschiedene Vorschläge werden nach Kategorien sortiert und eingeordnet. Diese Kategorien wiederum leuchten manches Mal ein, so z.B. dass ein zu niedriges bGE nicht erlaubt, auf Erwerbstätigkeit zu verzichten. Andere Kategorisierungen jedoch entspringen der Werthaltung des Autors, nicht aber dem bedingungslosen Grundeinkommen als solchem. Wenn z.B. Vorschläge eines bGE, die auf Mindestlöhne und Arbeitszeitverkürzung verzichten, als neoliberal eingestuft werden (in Anlehnung an Thomas Löding, siehe S. 232), dann unterliegt dieser Einordnung eine bestimmte politische Bewertung (siehe meine Kritik „Schlagworte, Polemik, Kampfbegriffe“). Irreführend ist auch die willkürliche Rezeption von Argumenten. Zwar ist es missverständlich, wenn Götz W. Werner immer wieder einmal davon spricht, das bGE wirke lohnsubstitutiv, oder gar davon, dass Unternehmen die Löhne um diesen Betrag kürzen könnten. Zugleich jedoch macht er meist deutlich, welche Folgen ein bGE für Unternehmen hätte. Sie sähen sich verhandlungsstarken Bewerbern und Mitarbeitern gegenüber, denn Löhne müssten ausgehandelt werden (so z.B. in Einkommen für alle, S. 100 f.).

Verwunderlich sind solche sinnentstellenden Zitate und Einordnungen. Sollen bestimmte Befürworter in eine entsprechende Ecke gestellt werden? Den Eindruck kann man gewinnen. Von einem Band, der damit wirbt, einen Überblick über Modelle und Debatten zu geben, darf man erwarten, dass er analytisch klar kritisiert und auf widersprüchliche Äußerungen von bGE-Befürwortern aufmerksam macht. Tendenziöse Darstellungen hingegen, in denen unliebsame Äußerungen nicht zitiert werden, weil sie der Einordnung widersprächen, sprechen für sich.

Sascha Liebermann

„Vielen Akademikern droht Altersarmut“ – von Sonntagsreden zur Realität

Unter diesem Titel berichtet der Focus über die Rentenaussichten von Hochschulabsolventen. Der Artikel widerspricht der verbreiteten Einschätzung, Bildungsabschlüsse schützten vor Altersarmut. Vor allem jüngere Absolventen trifft die Rentenpolitik der vergangenen Jahre besonders hart. Nur Bruchteile der Studienzeit werden anerkannt, was angesichts eines Rentensystems, das sich in der Ermittlung der Rente an Beitragsjahren orientiert, besonders folgenreich ist. Hinzukommt die schwierige Lage am Arbeitsmarkt insbesondere innerhalb der Hochschulen und Universitäten.

Im Mittelbau gibt es beinahe nur befristete Beschäftigungsverhältnisse und die Aussicht, eine Professur zu erreichen, sind noch ungewisser denn zuvor. Hinzu kommen die von der Rot-Grünen Bundesregierung eingeführten Anstellungsverhinderungsgesetze wie die „12-Jahresregelung“, die dafür sorgt, dass junge Wissenschaftler, ist ihre Zeit einmal abgelaufen, alsbald „verschrottet“ werden müssen. Befristete Anstellungen (hierzu zählt auch die Zeit als anerkannter Doktorand einer Fakultät ohne Anstellung) sind nur für eine gewisse Zeit, insgesamt 12 bis 15 Jahre (6 Jahre vor und 6 nach der Promotion), möglich. Zwar wurde die Regelung insofern gelockert, als Anstellungen in Drittmittelprojekten (alson ich auf Haushaltsstellen) auch nach den 12 Jahren erfolgen können, doch sie hängen vom Wohlwollen der Hochschulen ab. Es handelt sich um eine „Kann“-Bestimmung.

Statistiker werden nun einwenden, relativ gesehen sei die Lage von Akademikern immer noch besser als die von Nicht-Akademikern. Nun, was nützt die statistische Wahrscheinlichkeit dem konkreten Leben, wenn es den Einzelnen trifft? Gar nichts. Sicher, eine Universitätskarriere war immer schwierig und ungewiss. Durch die genannten Regelungen wurden die Chancen unnötig beschnitten, wenn schon nicht auf einer Professur, so wenigestens auf befristeten Stellen weiter forschen und lehren zu können. Die Gewerkschaften, die in Kettenverträgen von befristeten Beschäftigungen einen Missstand erkannten und die 12-Jahresregelung unterstützten, bewiesen damit nur, von universitären Verhältnissen keine Ahnung zu haben. Auch wenn befristete Beschäftigung nicht das ist, worauf man hofft, so lange es keine Alternative gibt, ist sie besser als nichts. Die Gewerkschaften entschieden sich dafür, dem Nichts vor dem Etwas den Vorrang zu geben.

Ja, aber Drittmittelbeschäftigung ist doch zumindest eine Chance, könnte man einwenden. In der Tat, eine Chance, die ihren Preis hat. Ob beantragte Projekte bewilligt werden, ist immer ungewiss, wer Pech hat, geht mehrfach leer aus. Anträge zu verfassen, ist aufwendig, kann durchaus ein Jahr dauern. Ist ein Projekt bewilligt für 2-3 Jahre, muss nach dem ersten Jahr schon über ein neues Thema nachgedacht werden, damit rechtzeitig eine Folgeprojekt eingeworben werden kann. Während also am laufenden Projekt gearbeitet wird, muss der Antrag für das nächste verfasst werden. Da die Begutachtungsdauer um die neun Monate beträgt, sollte der Antrag am besten entsprechend noch eingereicht werden, solange eine Beschäftigung aus dem laufenden Projekt möglich ist. Und immer so weiter, so lange man aus Drittmitteln beschäftigt werden können soll. Wieviele Projekte hier alleine aus Einkommensnot erdacht, wieviele Modediskussionen aufgeworfen werden, ist leicht auszumalen. Der Preis ist also hoch, stetige Einkommensunsicherheit und ungewisse Aussichten.

Hochschulen und Universitäten haben den Nachwuchs schon lange vergessen, seine Lage bekümmert sie nicht wie auch die Honorierung von Lehraufträgen beweist. Der Glamour von Exzellenzrhetorik und „internationalem Wettbewerb“ kann nur diejenigen blenden, die schon länger keine Universität mehr von innen gesehen haben. Wo Kritik geäußert wird, handelt es sich nach wie vor um Einzelphänomene. Veränderungen sind nicht ernsthaft gewollt, sonst hätten sich Professoren fakultätsübergreifend längst zusammengeschlossen, Gegenvorschläge unterbreitet und ihre Bereitschaft bekundet, die Zerstörung der Universität nicht weiter betreiben zu wollen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde zwar an dieser Lage in den Hochschulen und Universitäten unmittelbar nichts ändern, mittelbar aber sehr wohl: Es würde Einkommenssicherheit sorgen. Interessante Perspektiven, denn wer würde sich noch auf Verhältnisse einlassen, die der Forschung abträglich sind? Forschen kann man auch außerhalb solcher Institutionen, solange der Zugang zu Bibliotheken garantiert ist, solange es möglich ist, sich Forschergruppen zu assoziieren. Und Studenten? Auch studieren kann man durchaus in anderen Zusammenhängen, wenngleich die Möglichkeiten, die eine Universität bieten könnte, nicht zu unterschätzen sind. Angesichts der desolaten Entwicklung würde ein bGE womöglich eine Diskussion in Gang bringen. Wie seine Einführung selbst schon Ausdruck eines Umdenkens wäre, würde es auch ein Umdenken in anderen Bereichen anstoßen können.

Sascha Liebermann

Bildungsgutscheine und ihre gegenwärtige Kritik – eine Verwunderung

Bildungsgutscheine, gegenwärtig in Form einer Chip-Karte diskutiert, sollen gewährleisten, dass öffentlich bereit gestellte Mittel auch denen zukommen, für die sie gedacht sind. Da Kinder in der Gefahr leben, von ihren Eltern übergangen zu werden (es geht natürlich nur um ALG-II-Bezieher) – so die Denke hinter den Gutscheinen -, dürfen Leistungen nicht in Bargeld an die Eltern erfolgen. Auch diese Diskussion ist ein Beleg für das Misstrauen in die Eltern, denn erwogen wird nicht, in Fällen, wo tatsächlich die Kinder vernachlässigt werden, solchen Sachleistungen gegenüber einer Bargeldleistung den Vorzug zu geben oder einzugreifen, wo das Kindeswohl bedroht ist. Es soll stattdessen von Anfang an verhindert werden, dass ein Missbrauch überhaupt geschehen kann.

Die Weltfremdheit solcher Überlegungen erstaunt einen stets von Neuem. Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder tatsächlich nichts bedeutet, sind die Ausnahme und nicht die Regel. Weshalb es zu diesen Ausnahmen kommt, das ist nur zu begreifen, wenn die Lebensgeschichte der Eltern in Augenschein genommen wird. Aufgrund von Traumatisierungen sind in vielen solcher Fälle Eltern derart mit sich beschäftigt, dass sie sich ihren Kindern nicht genügend widmen können. Wo sie heute schon Geldleistungen nicht in Bildungsförderung umsetzen, werden sie auch die Chip-Karte nicht in diesem Sinne nutzen. Die Bewältigung des Alltags ist für manche Eltern eine Herausforderung, die alle Aufmerksamkeit verlangt. Diesen Eltern – und ihren Kindern – ist mit einem Generalverdacht und der Bevormundung, die Bildungsgutscheine beinhalten, nicht geholfen. Die Stigmatisierung wird nur verstärkt und nicht gemildert (siehe hierzu auch „Unterhaltsrecht“, „Armut“ und „Kinder- und Jugendhilfe“). Stattdessen müsste die Stigmatisierung aufgehoben werden.

Ebenso verwunderlich wie diese Weltfremdheit des Vorschlags ist die Kritik mancher Kritiker an ihm (siehe z.B. die Nachdenkseiten, die FAZ ). Als seien nicht alle Leistungen, die als Einkommensersatz fungieren und nur nach Bedarfsprüfung vergeben werden unter den Bedingungen einer Erwerbsverpflichtung stigmatisierend. Die Kritiker haben offenbar vergessen, wie sehr der Sozialstaat schon vor den sogenannten Hartz-Gesetzen Leistungsempfängern eine Mitwirkungspflicht auferlegte, die unter Androhung von Sanktionen eingefordert werden konnte (BSHG §§ 1 und 25). Die Bildungsgutscheine sind nur konsequenter Ausdruck dieser Bevormundungs- und Misstrauenshaltung, aber nicht überraschend und schon gar nichs Neues (siehe auch Bürgerarbeit).

Anders wäre die Lage erst, wenn bedarfsgeprüfte Leistungen zusätzlich zu bedingungslosen Leistungen bereitgestellt würden. Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen würde das Einkommen gesichert, durch die bedarfsgeprüften würden darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen bereitgestellt (siehe z.B. „Grundeinkommen und Behinderung“ von Martina Steinheuer). Weil die Bedarfsprüfung für solche Leistungen sich nicht mehr auf die Einkommenssicherung richtet, sich also nicht mehr daran orientiert, dass der Bezieher der Erwerbsverpflichtung nachkommt, wäre sie auch nicht mehr stigmatisierend. Ihre Bewilligungsgrundlage wäre auf der Basis eines bedingungslosen Grundeinkommens eine andere. Sie richtete sich auf die Ermöglichung von Autonomie und Selbstentfaltung und hätte darin ihre Begründung, ohne ihre inhaltliche Ziele vorzugeben. Genau diesen Aspekt sehen die Kritiker der Bildungsgutscheine nicht, und dass die FDP gerade diese Bevormundung gut heißt, verrät uns viel über ihre fehlende Liberalität. Auch das ist aber nicht überraschend, denn, wer sich zu den Faulheitsbekämpfern schlägt, kann die Freiheit des Einzelnen nicht verteidigen.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen allerdings würden alle Souveränität gewinnen.

Sascha Liebermann