Deutsche Bischofskonferenz zum bedingungslosen Grundeinkommen

Die Deutsche Bischofskonferenz äußert sich in ihrem aktuellen Impulspapier Chancengerechte Gesellschaft auch zum bedingungslosen Grundeinkommen. Auf S. 31 ist folgendes zu lesen:

„… Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen kritisch zu sehen. Falls dieses Grundeinkommen zu niedrig ist, um den Lebensunterhalt zu decken, sind zusätzliche sozialstaatliche Maßnahmen erforderlich. Falls das Grundeinkommen jedoch so hoch ist, dass ein auskömmlicher Lebensstandard ohne eigenständige Erwerbstätigkeit abgedeckt ist, stellen sich nicht nur erhebliche Finanzierungsprobleme. Es besteht auch die Gefahr, dass Einzelne oder ganze Gruppen dauerhaft nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben. Insbesondere jüngere Menschen könnten mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu geringe Anreize haben, eine gute Schulbildung und Ausbildung zu absolvieren. …“

Siehe auch das Statement zur Vorstellung des Papiers von Kardinal Marx

Man beachte auch, welcher wissenschaftliche Sachverstand zur Verfassung des Papiers hinzugezogen wurde (S. 7). Von der Idee, dass der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen wurde, ist in dem Papier auch nichts mehr übrig, wie man an den Ausführungen zum bGE erkennt.

Apropos, auch der verbreitete Rückgriff auf das Subsidiaritätsprinzip, dem das bGE angeblich widerspreche, ist nicht haltbar, Subsidiarität und bGE bilden keinen Gegensatz.

Kritik kommt nun auch von katholischer Seite, siehe Chancengerechte Gesellschaft – eine Stellungnahmevon Bernhard Emunds, Hermann-Josef Große Kracht, Karl Gabriel und Matthias Möhring-Hesse

Letzterer hat sich schon öfter zum bedingungslosen Grundeinkommen geäußert, siehe unseren früheren Kommentar „Die Furcht vor der Freiheit – überfordert das Grundeinkommen die Menschen?“.

50’000 Menschen gefällt das Grundeinkommen bei Facebook – Anstoßen an zahlreichen Bahnhöfen heute um 18 Uhr


Die Initiative Grundeinkommen Basel meldet:

„50’000 Menschen gefällt das Bedingungslose Grundeinkommen auf Facebook. Ein echter Grund mit allen, die die Idee des Grundeinkommens unterstützen zu feiern und anzustoßen.

Am Dienstag, 28. Juni ist es soweit. Wir laden euch alle herzlich ein an eurem Bahnhof um 18.00 Uhr mit anzustoßen. Mittlerweile sind schon zahlreiche Verabredungen an Bahnhöfen entstanden, wie ihr der Karte entnehmen könnt. Wenn ihr genau wissen wollt, wer noch an eurem Bahnhof sein wird, zoomt euch hinein und klickt auf die einzelnen Punkte oder schaut einfach auf diese Tabelle. Dort seht ihr auch, wo sich die einzelnen Leute am Bahnhof treffen wollen und ihr sie evtl. einsammeln könnt. Noch in die Karte eintragen könnt ihr euch hier…“

Tabelle mit Treffpunkten

„Ich sehe ja, was passiert, wenn mein Chef nicht da ist“

Sich selbst als Beispiel nehmend erläuterte kürzlich in einer Podiumsdiskussion ein Diskutant vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW), kurz: der Kritiker, was passieren würde, gäbe es ein bedingungsloses Grundeinkommen. Er verglich die Situation nach der Einführung eines bGE mit der, wenn sein Chef außer Haus ist. Dann lasse seine Leistungsbereitschaft und -fähigkeit nach. Genau das erwarte er von der Einführung eines bGE; da es einen unabhängig mache von Aufsicht und Anleitung, sei ein Leistungseinbruch zu erwarten.

Das Beispiel ist aufschlussreich, es sagt wenig über das bGE und viel über die Arbeitshaltung des Kritikers. Sollte seine Arbeitsleistung tatsächlich von der Anwesenheit seines Chefs abhängen, dann wäre das IW gut beraten, darüber nachzudenken, ob dieser Mitarbeiter am richtigen Ort ist. Was kann schon von einem Mitarbeiter erwartet werden, auf dessen Motivation und Bereitschaft, seine Aufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen, kein Verlass ist, der nur dann seine Verantwortung wahrnimmt, wenn er beaufsichtigt wird? Oder liegt hier eine Selbsttäuschung in zweierlei Hinsicht vor?

Das Beispiel könnte auch so gelesen werden:
1) Die Abwesenheit des Chefs offenbart ihm, unter welchem Druck er steht, wenn der Chef im Hause ist. Zwar ist er in seiner Anwesenheit geschäftig, macht viel, aber nicht so gründlich, wie es notwendig wäre. Das könnte zum einen daran liegen, dass er zu Dingen gedrängt wird, die er sachlich nicht für begründet hält, zum anderen daran, dass ihm nicht die Zeit gegeben wird, die er bräuchte, um gut zu arbeiten.
2) Die Abwesenheit seines Chefs offenbart ihm selbst, dass es ihm an innerem Antrieb fehlt und er konsequenterweise die Stelle aufgeben müsste, dazu sich aber nicht im Stande sieht, weil er sich mit dem angenehmen Einkommen eingerichtet hat und bislang nicht weiß, was er sonst machen soll. Hier muss vielleicht ergänzt werden, dass der Kritiker selbst darauf verwies, wie gerne er zu den Bundesligaspielen des FC Köln gehe und die Tickets sich nur leisten könne, wenn er eine Stelle habe.

Kann sich jemand über seine eigenen Motive täuschen, ist das nicht eine unverschämte Unterstellung?

In der Tat kann man sich über die eigenen Motive und Überzeugungen täuschen. Deutlich wird dies an dem zweiten Beispiel mittels dessen das bGE als kontraproduktiv abgetan werden sollte. Der Kritiker bemühte wiederum seine Lebenserfahrung. Er habe Zivildienst geleistet, und zwar in der Pflege von dementen Senioren. Im Nachhinein empfinde er die Erfahrung als sehr wichtig und wolle die Zeit nicht missen. Doch im Vorhinein sei er von dieser Aufgabe nicht so begeistert gewesen. Hätte er nicht Zivildienst leisten müssen, wäre ihm diese Erfahrung verschlossen geblieben.

Moment mal, Verpflichtung wozu? Zivildienst als Ersatz für Wehrdienst ist verpflichtend, das ist zutreffend, nicht aber die Art des Dienstes, die muss der Zivildienstleistende selbst aussuchen. Der Kritiker hat sich also diese Aufgabe selbst gesucht, hat sich, trotz seiner Bedenken, dennoch für die Pflege von Dementen entschieden. Würde ein bGE dies verhindern oder erschweren? Gerade nicht, ein bGE erklärt genau dies für wünschenswert, was das Beispiel belegt: sich auf etwas einzulassen, dessen Ausgang ungewiss ist. Das ist die Voraussetzung dafür, Erfahrung machen zu können. Und noch mehr: das bGE würde, dadurch dass es Erwerbstätigkeit relativierte und zu einem Engagment unter anderen erklärte, auch bessere Voraussetzungen dafür schaffen, sich einem Dienst wie der Pflege womöglich ehrenamtlich zu widmen. Selbst eine erwerbstätiges Engagement in der Pflege geschähe ganz ohne die Notwendigkeit, seinen Lebensunterhalt sichern zu müssen. Ein bGE verringert also nicht die Möglichkeiten, es vermehrt sie, schafft Freiräume, die heute nicht bestehen und bestärkt darin, das zu tun, was der Einzelne für wichtig und richtig erachtet.

Sascha Liebermann

Facebook bei 50.000 – Grundeinkommen Treffen am Bahnhof

Bedingungsloses Grundeinkommen bei Facebook

Bald fällt die 50’000! Gestern haben wir vorgeschlagen, am Bahnhof eurer Stadt anzustoßen. Innert kürzester Zeit sind über 40 Bahnhöfe zusammen gekommen, an denen wir uns um 18.00 Uhr treffen, sobald die 50’000 Hürde fällt. Z.B. in Wien, Berlin, Stuttgart, Zürich, Bern, Järna, Tel Aviv…“

Karte mit Treffpunkten

„Die Würde des Menschen ist unantastbar ! Brandbrief eines entschiedenen Bürgers“

Ralph Boes, Mitglied der Bürgerintiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V., hat sich dazu entschlossen, Hartz IV den Kampf anzusagen. In seinem Brandbrief heißt es:

„…Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf „Erwerbsarbeit“ lehne ich in jeder Weise ab.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.“

Brandbrief und Möglichkeit zum Mitzeichnen
Diskussion zum Brandbrief bei Facebook
Diskussion zum Sticker, um sich als ALG II-Bezieher kenntlich zu machen
Kommentare von Unterzeichnern

„Wenn Geld umsonst ist“ – bGE heute im Deutschlandfunk

„Wenn Geld umsonst ist.“
„Wirtschaftliches Wachstum garantiert keine Vollbeschäftigung mehr. Kurzarbeit, Zeitverträge und Niedriglöhne werden zur Regel. Die Arbeitswelt ist in einem gewaltigen Wandel und der Sozialstaat stößt an seine Grenzen. Die Sehnsucht nach einer tiefgreifenden Reform ist stark und die Bewegung für ein bedingungsloses Grundeinkommen wächst.“

Termin: 14.6.2011, 19.15 – 20.00 Uhr: Radio: Deutschlandfunk. Sendung zum Nachhören

Sanktionen und ihre Wirkungen – Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags

„Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel ”Rechte der Arbeitssuchenden stärken – Sanktionen aussetzen“ (17/3207) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel ”Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“ (17/5174) waren Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag.“ Siehe die ganze Pressemeldung auf der Website des Deutschen Bundestags.

Die gesamte Anhörung ist online verfügbar.

Argumente für die Abschaffung von Sanktionen hat Prof. Dr. Stephan Lessenich in der Anhörung vorgetragen, siehe hier.