Netzwerk Grundeinkommen veröffentlicht „Klarstellung“

Vor einigen Wochen veröffentlichten wir eine Kritik am Netzwerk Grundeinkommen. Wir äußerten uns darin zur vom Netzwerk verfassten Stellungnahme zur Petition von Frau Wiest. Das Netzwerk hat nun eine „Klarstellung“ veröffentlicht, die die entstandenden „Missverständnisse“ erklären soll. Ein begrüßenswerter Schritt – doch: eine „Klarstellung“?

Bezug nehmend auf einen von Götz W. Werner offenbar autorisierten Text, der sich auf der Website des Netzwerks findet, heißt es u.a.:

„Diese grundsätzliche Positionierung zum Verhältnis „Grundeinkommen – andere Sozialtransfers und Sozialversicherung“ beim Ansatz von Götz Werner / Benediktus Hardorp , die sich seit 2008 auf der Website des Netzwerkes findet, ist Grundlage der entsprechenden Passage in der o . g. Stellungnahme. Sie ist ebenso Grundlage der Begründung der Petition von Susanne Wiest, in der es heißt: „ Alle bestehenden Transferleistungen, Subventionen und Steuern einstellen und als einzige(!) Steuer eine hohe Konsumsteuer einführen. “ [Hervorhebung Raimund Acker]“

In der Tat begründete (vor beinahe zwei Jahren!) Frau Wiest ihre Petition wie oben zitiert. Seit einiger Zeit jedoch – wie auch in der Anhörung deutlich wurde – hat sie eine andere Vorstellung davon, wie mit den bestehenden Sozialleistungen bei Einführung eines bGEs verfahren werden könnte. Durch Rückfrage bei Frau Wiest wäre das sicher auf einfache Weise in Erfahrung zu bringen gewesen und hätte so in der Stellungnahme des Netzwerks angemessen berücksichtigt werden können. Hat man hier keine Rücksprache gesucht?

Dasselbe trifft auf die Äußerungen Götz W. Werners zu. In jüngerer Zeit hat er sich eindeutig anders geäußert (siehe unsere Kritik am Netzwerk). Ein Blick in Einkommen für alle, 2007, S. 99, hätte das aufklären können. Dort steht zu lesen:

„Ein bedingungsloses Grundeinkommen schließt in meinen Augen ausdrücklich nicht aus, dass es weitere staatliche soziale Leistungen auf der Basis unterschiedlicher Bedürftigkeiten geben kann. Nur sollten die Bedingungen für solche Leistungen nicht finanzieller Natur sein. So wäre es ja zum Beispiel unrealistisch, von schwerstbehinderten Menschen zu verlangen, sie müssten mit dem gleichen Existenzminimum auskommen wie alle anderen.“

Weshalb wurde also in der Stellungnahme zur Petition auf andere Äußerungen von Frau Wiest und Herrn Werner nicht hingewiesen? Weshalb wurde nur die eine Quelle auf der Seite des Netzwerks herangezogen, ohne andere zu berücksichtigen?

Wer für sich – wie das Netzwerk – beansprucht, über verschiedene Vorschläge unvoreingenommen zu berichten, muss sich die Mühe machen, Äußerungen in ihrer Gesamtheit zu sichten. Die „Klarstellung“ verstärkt nur den Eindruck, den schon die Stellungnahme zur Petition hinterließ: eine differenzierte Betrachtung war nicht gewollt, sonst hätte das Netzwerk sich darum bemüht. Dass dadurch Positionen verfälscht widergegeben werden, nimmt man offenbar in Kauf. Von „Missverständnissen“, die nun klargestellt worden seien, kann hierbei keine Rede sein.

Grundeinkommen im Petitionsausschuss – ein Fest

Jubel für Susanne Wiest von Annette Köhn auf Vimeo.

Gestern fand die Beratung über die Petition von Susanne Wiest im Petitionsausschuss des Bundestages statt. Es war ein Fest für uns Bürger, denn Frau Wiest hat in aller Klarheit ausgesprochen, worum es geht: unsere Souveränität. Die Ausschussmitglieder brachten die für Grundeinkommensbefürworter bekannten Fragen und Zweifel vor, so dass Gelegenheit war, entsprechend zu antworten.

Frau Wiest hat es vermocht, viele Seiten des bedingungslosen Grundeinkommens und der Möglichkeiten, die es schaffen würde, herauszustellen (siehe Redemanuskript). Abgesehen davon, dass alleine der Umstand einer Anhörung womöglich schon Wasser auf die Mühlen der Grundeinkommensdiskussion ist, wurde noch etwas anderes deutlich: Wie wenig das Petitonswesen, so hilfreich es in diesem Fall war, der Stellung des Souveräns in einem demokratischen Gemeinwesen entspricht. Direkte Demokratie, Volksentscheid – das sind dem bGE adäquate Verfahren.

Hier geht’s zur Videoaufzeichnung der Anhörung
Die üblichen Experten-Einwände, zitiert in der FAZ
Weitere Pressemeldungen im Archiv Grundeinkommen
Dazu auch ein Bericht des Schweizer Fernsehens (ab Minute 4’08)

Grundeinkommen in der Presse

Auf einige Artikel, die anlässlich von Anhörung, Fest und Demonstration erschienen sind, sei hier hingewiesen.

Die Lieblingsvision der SPD (Kölner Stadtanzeiger)
Zersplitterter Protest ohne Kraft (taz)
2000 wollen König sein (taz)
Ende einer Petition (taz)
Eine Idee erhitzt die Gemüter (FAZ)

Parlamentsfernsehen – Übertragung der Anhörung (auch Video on demand) – von 13-16 Uhr
Pressemitteilung Deutscher Bundestag

Anhörung von Susanne Wiest/ Kritik am Netzwerk Grundeinkommen

Um die Anhörung von Susanne Wiest zu unterstützen, haben wir ein Schreiben an die Ausschussmitglieder verfasst. Hier geht’s zum Schreiben.

Diese Möglichkeit nutzen auch andere wie das Netzwerk Grundeinkommen (siehe Beschlussvorschlag 2 (BV)). Hier geht es zum Text.

Bei diesem Anlass wird zum wiederholten Mal deutlich, dass das Netzwerk parteilich agiert und seine Ansprüche überzieht. Seine Aufgabe, dem eigenen Selbstverständnis nach (siehe Statuten und das genannte Schreiben), wäre es, die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen zu fördern, indem es verschiedene Grundeinkommensvorschläge gelten lässt, wie sie sind. Diesmal trifft die Parteilichkeit die Petition von Frau Wiest. Auf Seite 2 der Stellungnahme heißt es:

„Das von Susanne Wiest vorgeschlagene Grundeinkommensmodell lehnt sich an die Eckpunkte für ein Grundeinkommen nach Götz W. Werner und Benediktus Hardorp an, weicht aber in der Höhe von den derzeit von beiden diskutierten Höhen für ein Grundeinkommen nach oben ab. Dieses Grundeinkommensmodell ist geprägt von mehreren Eckpunkten: Abschaffung aller Sozialleistungen und Steuern zugunsten des Grundeinkommens und einer alleinigen Mehrwehrsteuer. Neuverhandlungen der Erwerbseinkommen sind möglich. Diese Eckpunkte sind Alleinstellungsmerkmale des Grundeinkommensansatzes nach Götz Werner und Benediktus Hardorp.“

Es ist Frau Wiest, die in der Begründung ihrer Petition davon spricht: „Alle bestehenden Transferleistungen, Subventionen und Steuern einstellen und als einzige(!) Steuer eine hohe Konsumsteuer einführen“. Ob sie daran in der Anhörung festhält, bleibt abzuwarten. In jüngeren Äußerungen betrachtet sie das bGE nur als Boden, auf dem man bedingungslos steht, während bedingte Leistungen weiterhin möglich sind. Götz W. Werner hingegen spricht sich schon länger für eine Beibehaltung bedarfsgeprüfter Leistungen oberhalb des Grundeinkommens aus, wie jüngst in Hamburg anlässlich der Gespräche über morgen sowie im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 15. August der Fall:

FAS: Alle anderen Sozialleistungen, Kindergeld, Rente et cetera würden im Gegenzug gestrichen?
GWW: Nein, die 1000 Euro sind die Basis. Hat jemand höhere Ansprüche, etwa durch die Rente, kriegt er die Differenz obendrauf. Die 1000 Euro gibt’s in jedem Fall.“

Was bezweckt das Netzwerk mit seinem Vorgehen? Weshalb verbreitet es Behauptungen, die den Äußerungen der betreffenden Grundeinkommensbefürworter nicht entsprechen? Sollen unliebsame Positionen verunglimpft werden?

Das Netzwerk Grundeinkommen gebärdet sich wie der Vorstand der Bewegung, der entscheidet, wer anerkannt wird und wer nicht. Statt glasklare Kritik zu üben, wo Vorschläge kritisierenswert sind – unter Einbeziehung korrigierender Äußerungen der entsprechenden Person – wird abgeurteilt.

Das Netzwerk ist nicht der Vertreter deutscher Grundeinkommensintiativen, sondern nur der Verbund einiger unter anderen. Mehr Bescheidenheit und Zurückhaltung würde der Stellung des Netzwerks eher entsprechen (siehe unsere frühere Kritik).

Wer nun meint, die hohe Mitgliederzahl rechtfertige es, dem Netzwerk eine herausragende Bedeutung zuzusprechen, sei daran erinnert, dass Netzwerkmitglieder die einfachste Verpflichtung nicht haben: Beiträge zu zahlen (siehe Statuten). Die Mitgliederzahlen sagen also nicht viel mehr aus als die Anzahl von Abonnenten eines Newsletters.

Grundeinkommen im Bundestag – das Fest zur Petition am 7. und 8. November in Berlin

Aus Anlass der bevorstehenden Anhörung von Susanne Wiest im Petitionsausschuss wird es am 7. und 8. November in Berlin ( Sophiensäle, Sophienstraße 8 ) ein Fest geben.

Zur Website geht es hier: Das Fest zur Petition.

Organisiert hat es Susanne Wiest gemeinsam mit einigen Mitstreitern. Unterstützung, sei es finanziell, sei es tatkräftig, sei es auf beiderlei Weise, ist erwünscht.

Presseerklärung von Susanne Wiest.

 

 

 

 

Anhörung von Susanne Wiest – Saal wieder voll/ Videoübertragung

Auch der zweite Saal, in den nach zahlreichen Besucheranmeldungen ausgewichen wurde, ist schon wieder ausgebucht.

Was im Vorfeld und zur Anhörung getan werden könnte:

  • Die Kölner Initiative Grundeinkommen ruft auf: Besuchen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten
  • Besuchen Sie Mitglieder des Petitionsausschusses
  • Organisieren Sie ein Public Viewing für diejenigen, die nicht nach Berlin fahren können oder wollen. Sie benötigen nur ein leistungsfähiges Notebook und einen Beamer, eventuell eine Leinwand oder eine weiße Wand. Die Anhörung wird live im Internet übertragen.
  • Noch immer ist auch eine große Demonstration am 6.11. geplant. Wie der Stand der Dinge ist, erfahren Sie bei den Veranstaltern. Wie wir zu der Sache stehen, finden Sie hier.

Weitere Veranstaltungen finden Sie auch im Grundeinkommenskalender.

Definitiv – Anhörung von Susanne Wiest im Petitionsausschuss am 8. November

Nun ist es definitiv. Susanne Wiest wird anlässlich ihrer Petition an den Deutschen Bundestag im Petitionsausschuss gehört. Bislang kursierte schon der 8. November als Termin, war aber nicht schriftlich bestätigt worden.

Es gilt: 8.11.2010, 13.00 bis 16.00 Uhr in Berlin, Paul-Löbe-Haus im Europasaal am Reichstag. Anmeldung unbedingt erforderlich.

Schon wenige Stunden nach der Bekanntgabe waren alle Sitzplätze vergeben. Vielleicht führen weitere Anmeldungen dazu, dass mehr Plätze bereit gestellt werden. Also, trotzdem anmelden, und zwar hier.

Die Zuständigen haben schnell reagiert:

„Sehr geehrte Frau Wiest!

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass sich der Sitzungssaal für die öffentliche Sitzung geändert hat.
Nunmehr ist folgender Sitzungssaal vorgesehen:

Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Anhörungssaal (Raum 3101)
Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*** “

Hier geht es zu Frau Wiest Website

Aufkleberaktionen in Hamburg und Berlin

Nach längerer Zeit werden wir wieder Aufkleberaktionen durchführen, um auf den Vorschlag eines bGE aufmerksam zu machen. Wie schon vor eineinhalb Jahren werden die Aufkleber im öffentlichen Nahverkehr angebracht und vier Wochen sichtbar sein. Als Orte haben wir Hamburg und Berlin ausgewählt. In Hamburg starten wir am 20. September, die Aufkleber sind dann zu sehen, bis das „Festival über Morgen“ beginnt. In Berlin starten wir voraussichtlich am 11. Oktober, die Aufkleber werden bis zur Anhörung am 8. November (Termin ist noch nicht definitiv!) von Susanne Wiest im Petitionsausschuss zu sehen sein. Sollte sich dieser Termin verschieben, verschieben wir entsprechend die Aktion.

Wenn Sie die Aktion unterstützen möchten, engagieren Sie sich aktiv dort, wo die Aufkleber zu sehen sind, z.B. im Rahmen der „Gespräche über Morgen“ oder spenden Sie uns einfach. Die Bankverbindung senden wir Ihnen auf Anfrage zu.