„Der Souverän wird entmündigt“…

…eine Besprechung (Bezahlschranke) des neuen Buches von Axel Honneth mit dem Titel „Der arbeitende Souverän“ von Gerald Wagner in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Hier sei der Schlusspassus zitiert:

„Es ist Axel Honneth zugutezuhalten, dass er die Aufmerksamkeit der politischen Öffentlichkeit auf die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse lenken möchte – und damit weg von den dominierenden Kämpfen der Identitätspolitik. Er bräuchte diese Verhältnisse aber nicht so darzustellen, als schufteten die meisten noch so wie bei Engels die arbeitenden Klassen in England. Er entmündigt den Souverän damit in seiner Theorie mehr, als es die herrschenden Verhältnisse in der Wirtschaft je könnten. Honneth will in seiner Theorie Wirtschaft und Demokratie wieder zusammendenken. Sein Buch wirft aber die Frage auf, wie man Philosophie und empirische Sozialforschung zusammendenken sollte. Der eigene normative Ausgangspunkt als Sozialphilosoph sollte nicht dazu führen, dass man zu viel Empirie einfach ignoriert. Leider ist das Buch in großen Teilen von diesem Verfahren ge­prägt.“

Siehe meine Kommentare zu Honneths Ausführungen an anderer Stelle hier und hier sowie weitere hier.

Sascha Liebermann

„Hartz IV hinter uns lassen“ – aber mit Gegenleistungspflicht? Zum Beschluss der BAG Wirtschaft und Finanzen…

…von Bündnis 90/ Die Grünen. Hier geht es zum Beschluss und hier zur Simulation des ifo Instituts zu etwaigen Kosten einer Garantiesicherung.

In Abschnitt 7 auf S. 3 des Beschlusses geht es um „Menschenbild und Arbeitsanreize“. Da ist folgendes zu lesen:

„Unsere Reformvorschläge beruhen auf einer Gerechtigkeitsphilosophie der Reziprozität: Die Mitglieder der Gesellschaft werden unterstützt, weil sie sich auch in die Gesellschaft einbringen und ihre Regeln akzeptieren…“

„Hartz IV hinter uns lassen“ – aber mit Gegenleistungspflicht? Zum Beschluss der BAG Wirtschaft und Finanzen… weiterlesen

„Ein Grundeinkommen kann die Gesellschaft wieder vereinen“…

…ein Beitrag von Thomas Straubhaar in der Süddeutschen Zeitung.

An einer Stelle schreibt er treffend:

„Wie hoch das Grundeinkommen sein soll, wie viel Steuern der Besserverdienende mehr zahlen soll als der Geringverdienende, damit unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen entsprochen wird, bleiben Streitpunkte, die auch künftig durch die Politik zu beantworten sind.“

Entgegen der weitverbreiteten Forderung, detaillierte Vorschläge vorzulegen, die die Richtung, für die das BGE steht, im Klein-Klein des Details zu verlieren, bleibt Straubhaar grundlegend. Das halte ich für angemessen, weil die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung beim Souverän liegt. Sie hängt davon ab, was mit den zu ergreifenden Schritten in der Ausgestaltung ermöglicht werden soll. Entsprechend breit sind die Vorstellungen, worin diese Schritte bestehen könnten. Entgegen der Hoffnung, durch konkrete Vorschläge der Einführung näher zu kommen, ließe sich genauso gut dafür argumentieren, dass eine zu frühe Verlegung auf die Ausgestaltung die politische Willensbildung behindern kann. Solange der Schritt zum BGE grundsätzlich nicht befürwortet wird, sind andere Diskussionen zu führen als die über eine Ausgestaltung en détail. Wie sie dann letztlich auszusehen hat, darüber hat der Souverän zu befinden, nicht Experten.

Dann heißt es missverständlich:

„Das Grundeinkommen ist lediglich das Instrument zur Umsetzung politischer Entscheidungen. Es ist im Kern nichts anderes als eine fundamentale Steuerreform. Es bündelt alle sozialpolitischen Maßnahmen in einem einzigen Instrument.“

Straubhaar sagt zwar nicht ausdrücklich, dass Leistungen oberhalb des BGE ausgeschlossen sind, er erwähnt aber auch nicht, dass sie fortbestehen sollen. Das macht jedoch einen großen Unterschied, weil im ersten Fall Härtefälle entstehen würden, das BGE also diejenigen, die Bedarfe oberhalb des BGE haben aufgrund einer Erkrankung oder Ähnlichem, alleine lassen würde. Im weiten Fall hingegen wären sie geschützt.

Wenn es gegen Ende des Beitrages heißt, das BGE sei radikal, da es die „Grundlage zu einem neuen Gesellschaftsvertrag“ biete, kann man das so sehen. Ich hingegen würde herausheben, dass der Schritt weniger radikal ist, als er scheint. Wir würden damit vielmehr ein Sicherungssystem schaffen, das unserer demokratischen Grundordnung gemäß ist, statt einen Sozialstaat fortzuschreiben, in dessen normatives Zentrum Erwerbstätigkeit ist, nicht demokratische Souveränität. Wir leben nicht, wie es so oft heißt, in einer Arbeitsgesellschaft, sondern in einem Widerspruch zwischen einem Sozialstaat, der die Arbeitsgesellschaft im Zentrum hat, und einer Demokratie, in deren Zentrum die Bürgergemeinschaft steht.

Thomas Straubhaar hat sich in den letzten Jahren sehr deutlich zum BGE geäußert, allerdings durchaus auch missverständlich oder hat etwa in gleichem Atemzug die Agenda 2010 gelobt, ohne etwas über das Sanktionsregime im Arbeitslosengeld II zu sagen. Frühere Kommentare von mir zu seinen Ausführungen finden Sie hier.

Sascha Liebermann

„Stellungnahme zu Ralph Boes Sanktionshunger“ – Antwort auf den offenen Brief von Diana Aman

Am 12. August schrieb mir Diana Aman in einem offenen Brief, der im Newsticker von „Wir sind Boes“ veröffentlicht wurde. Sie bezieht sich auf meine Stellungnahme zur Aktion von Ralph Boes, der seit dem 1. Juli im Sanktionshunger ist, wie er es selbst bezeichnet.

„Sehr geehrte Frau Aman,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich gerne antworte.

Dass ich das Ziel der Aktion teile, ist klar, der Weg dahin ist es, den ich nicht teile.

In meiner Stellungnahme vom 8. Juli (nicht 3. Juni, wie Sie schreiben) ging es mir darum, deutlich zu machen, dass die Gestaltung des Zusammenlebens in einer politischen Gemeinschaft von Bürgern nicht vor allem juristisch zu erreichen ist. Wenn ich dort für eine öffentliche Debatte bzw. Willensbildung über die Sozialgesetzgebung, damit auch die Sanktionspraxis, plädiere, dann deswegen, weil in einem demokratischen Gemeinwesen nur ein Ort für die Willensbildung besteht: die Öffentlichkeit. Im Parlament muss die Willensbildung dann zu einem Gesetz führen, in dem sich der politische Wille verbindlich zum Ausdruck bringt. Ein Gesetz, das ein Gemeinwesen nicht mehr haben will, weil es zu der Auffassung gelangt ist, dass es ihm nicht mehr entspricht, muss durch das Parlament aufgehoben werden. Nur so ist die Sanktionspraxis dauerhaft zu beenden. Wobei wir uns darüber klar sein müssen, dass damit das heutige Prinzip der Bereitstellung von Leistungen überhaupt in Frage gestellt ist. Es kann keine nach heutigen Verfahren durchgeführten, bedürftigkeitsgeprüften Leistungen geben, die nicht mit Sanktionsmöglichkeiten – also Leistungsentzug – verbunden sind.

Wenn Sie in ihrer ersten Anmerkung schreiben:

„Ich halte allein die Anfrage beim Bundesverfassungsgericht schon für einen Akt der öffentlichen Willensbildung, welcher die Bürger schon jetzt (und auch hinterher je nach Entscheid) vor die Frage stellt, welche Form des Umganges mit arbeitslosen Menschen sie befürworten oder in Zukunft anstreben wollen“.

Wenn Sie anmerken, dass die Anfrage beim Bundesverfassungsgericht schon ein Akt der Willensbildung sei, so möchte ich folgendes zu bedenken geben. Nicht erst durch die Anfrage an das BVerfG muss jeder dazu Stellung beziehen. Die Gesetze, die nun geprüft werden, sind ja schon durch einen Willensbildungsprozess hindurchgegangen, sonst hätten wir sie gar nicht. Die Gesetze sind eine Stellungnahme nach dem Mehrheitsprinzip. Wiederholt waren die Sanktionen Gegenstand von Prüfungsverfahren (z.B. Petitionen), es fand sich aber keine Mehrheit, um sie aufzuheben. Wir müssen also ernst nehmen, dass die Mehrheit der Bürger nicht gegen Sanktionen ist. Das ist nicht überraschend, da Sanktionen schon vor der heutigen Gesetzgebung in der Sozialgesetzgebung vorgesehen waren. Einzig die Verschärfung der Gesetze ist das neue an „Hartz IV“

Die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht reduziert die Frage der Willensbildung auf eine Frage der juristischen Angemessenheit. Geprüft wird nur, ob ein Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz ist. Gesetze müssen dazu nach juristischen Methoden ausgelegt werden – das hat jüngst der Gothaer Richter Petermann nochmals betont. Das BVerfG prüft und urteilt. Aus gutem Grund hat es keine Durchsetzungsmacht, um seinen Urteilen zur Geltung zu verhelfen. Das Parlament wird durch ein Urteil aufgerufen, dieses Gesetz zu überarbeiten bzw. es dem Urteil entsprechend zu verändern. Wann das geschieht und wie, ist vollkommen offen, weil es nicht erzwungen werden kann. Willensbildung und Rechtsprüfung sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Aus dem einen folgt nicht das andere. Nur dadurch, dass wir in Öffentlichkeit und Parlament Willensbildung betreiben, wird eine Veränderung wirklich.

Ihre zweite Anmerkung lautet:

„Halte ich das Bundesverfassungsgericht für ein mögliches Korrektiv, auch der Mehrheit der Bevölkerung ins Bewusstsein zurück zu rufen, auf welche Abwege wir inzwischen möglicherweise geraten sind, um anschließend die politische Willensbildung neu zu gestalten“.

Sie erkennen in einem möglichen Urteil ein Korrektiv. Juristisch kann es das sein, was die Frage betrifft, ob ein Gesetz mit der Verfassung übereinstimmt. Politisch jedoch gibt es großen Rückhalt für die Sanktionen, sonst wäre es zu der Gesetzgebung gar nicht gekommen – und zwar parteiübergreifend. Meine langjährige Erfahrung mit der Grundeinkommensdiskussion hat mir eines in aller Deutlichkeit gezeigt: die außerordentlich große Bereitschaft, andere auf den „richtigen Weg“ zu drängen, dafür sind Sanktionen in den Augen vieler offenbar ein wichtiges Instrument. Öffentliche Willensbildung wäre der Ort, um herausfinden, ob nicht Abkehr von dieser Haltung möglich ist, das geht nur mit Argumenten und Offenheit gegenüber dem anderen. Was machen Sie denn, wenn das BVerfG die Sanktionspraxis für legitim hält? Würden Sie dann das Urteil als falsch ablehnen? Mit welchem Recht würde das wiederum geschehen, wenn sie zugleich zuvor das Gericht als Entscheidungsinstanz anrufen? Von seinem Urteil darf die politische Willensbildung nicht abhängen in meinen Augen, sonst entmündigen wir uns selbst.

Sie schreiben dann, während Sie mich zuerst zitieren:

„Das eigene Leben jedoch gegen eine demokratische legitimierte Gesetzgebung einzusetzen, richtet die Grundlage der Demokratie, die Würde des Menschen, gegen die Demokratie selbst.“ An dieser Stelle möchte ich widersprechen: Denn ob die Gesetzgebung wirklich demokratisch legitim ist, ist hier die große Frage.“

Woran beurteilen Sie das? Das Parlament als Repräsentant des Souveräns hat dieses Gesetz bzw. diese Gesetze verabschiedet, damit sind sie legitimiert und solange in Kraft, bis sie aufgehoben werden. Andere Verfahren haben wir dafür nicht. Wenn Sie die Legitimität der Gesetzgebung in Frage stellen, müssen Sie sich auf eine andere Legitimationsquelle berufen. Welche sollte das sein? Und wenn Sie sich auf eine andere Geltungsquelle berufen, sprechen Sie dem Parlament die Legitimität ab. Dann würden Sie sich über demokratische Verfahren stellen.

Sie schreiben danach:

„Wäre die Mehrheit der Bevölkerung als auch die Verantwortungsträger in der Politik sich sicher, dass ihre Sanktionspraxis nicht nur legitim, sondern auch legal ist, würde das Sterben eines Bürgers als logische Folge der angewandten Praxis keinerlei Empörung oder Besorgnis hervorrufen.“

Auch wenn ich, wie Sie, die Gesetzgebung für unsäglich halte, deute ich die Reaktion und was sie als „logische Folge“ bezeichnen anders. Ist denn das „Sterben eines Bürgers“ die „logische Folge“ der Gesetzgebung wie Sie schreiben? Gab es keine Stellenangebote? Gab es keine Sachgutscheine für Lebensmittel oder anderes? In den Brandbriefen (Zweiter Brandbrief, Erster Brandbrief) schreibt Ralph Boes jedoch ausdrücklich davon, dass er die Sanktionen provoziert und Angebote oder Hilfen abgelehnt habe. Also handelt es sich nicht um eine „logische Folge“, er hat vielmehr die Sanktionen bewusst herausgefordert. Es wären also Folgen, die entstanden sind, weil dem Gesetz zuwidergehandelt wurde, worauf dann entsprechend der Gesetzeslage geantwortet wurde. Wo letzteres nicht der Fall ist, wäre es eine Gesetzesverletzung.

Die Empörung, auf die Sie hinweisen, ist vor diesem Hintergrund leicht zu verstehen. Ralph Boes setzt das höchste Gut, das menschliche Leben, gegen das Leben der politischen Gemeinschaft in Gestalt seiner Bürger selbst ein. Damit wird das Leben zum politischen Instrument und ist nicht mehr schützenswertes höchstes Gut. Er richtet sich auf diese Weise selbst gegen den Gehalt von Artikel 1 Grundgesetz, auf den er sich beruft. Dass vielen Bürgern die Sozialgesetzgebung und ihre Folgen nicht bekannt sind, weil sie sich darum nicht scheren, rechtfertigt die Aktion nicht. Als Bürger ist jeder dazu aufgefordert, sich mit solchen Fragen zu befassen, mindestens sich zu erkundigen, wenn es notwendig ist. Wer sich informieren will, kann dies auf einfache Weise im Internet tun, sogar Medienberichte hat es in erheblicher Anzahl gegeben. Selbst wenn das nicht der Fall gewesen wäre, wäre Aufklärungsarbeit gefordert, wie es einige Aktivisten und Ralph Boes samt seiner Mitstreiter ja tun.

Sie schreiben weiter:

„Das Problem der Gesetzgebung liegt ja gerade in ihrer scheinbar selbstimmanenten Widersprüchlichkeit zu ebenfalls bestehenden Grundwerten! Diese mögliche Aporie deutlich zu machen, die bisher öffentlich verborgen bleiben konnte, ist ja das Anliegen von Ralph Boes.“

Es muss öffentlich darüber gestritten werden, was unter Menschenwürde zu verstehen ist. Diese Frage stellt sich stets von neuem und ist niemals abgeschlossen. Um die Widersprüchlichkeit – wobei das ja gerade strittig ist – deutlich zu machen, reicht es aufzuklären.

„Demokratie erfordert Transparenz und Offenlegung aller Tatsachen. Ralph Boes legt durch sein Sanktionshungern nun unmissverständlich dar, welches die Folgen des SGBII im schlimmsten Falle sind, so dass das Bild über das SGBII vollständig wird.“

Ralph Boes hat diese Folgen willentlich in Kauf genommen durch die bewusste Provokation von Sanktionen. Er verweigert die Annahme von Gutscheinen und folgt den Aufforderungen der Jobcenter nicht, wenn ich recht informiert bin. Dazu wäre er vom Gesetz aber gerade verpflichtet. Dass die Jobcenter anders reagieren könnten, das aber nicht zu tun scheinen, steht auf einem anderen Blatt. Entscheidend aber ist, dass mit dem Hungern das höchste Gut, das menschliche Leben gegen andere eingesetzt wird, wo es auch andere, dieses Leben nicht gefährdende Mittel gäbe.

„Erst jetzt kann sich die Bevölkerung eine echte Meinung bilden. Die Aktion ruft deutlich zu politscher Willensbildung auf, indem sie jeden Einzelnen anregt, sich bezüglich dieses Gesetzes zu positionieren. Ralph Boes bezeichnet seine Aktion folglich auch als „Experiment mit der Wahrheit“.“

Was heißt „echte Meinung“? Es gab ohne die Aktion genügend Möglichkeiten, sich dazu eine Meinung zu bilden. Wiederholt wurde in den Medien über die Gesetzgebung und mögliche Folgen berichtet in den vergangenen Jahren. Es gibt etliche Veröffentlichungen dazu, es gab Anhörungen im Petitionsausschuss.

Ist Willensbildung, die unter Einsatz des Lebens betrieben wird, frei? Sie lässt den anderen gerade nicht in seiner Willensbildung frei, sie stellt ihn vor die Alternative: Leben oder Tod. Statt auf die Einsicht durch Argumente zu setzen, wird die Basis jeglichen Argumentierens – das Leben selbst – als Instrument benutzt. Willensbildung hingegen setzt Leben voraus, nur deswegen kann sie plural sein. Das Leben gegen die nach demokratischen Verfahren zustandegekommen Gesetze zu richten, richtet sich gegen die politische Ordnung, die den Schutz menschlichen Lebens in ihr Zentrum stellt: die Demokratie.

Sascha Liebermann

Ralph Boes hat am 1. Juli mit dem „Sanktionshungern“ wieder begonnen

Nach zweieinhalb Jahren „Totalsanktion“ durch das Jobcenter Berlin-Mitte hat sich Ralph Boes entschlossen, das Sanktionshungern wieder aufzunehmen. Im Jahr 2012 hatte er schon einmal gehungert, um auf die Folgen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch hinzuweisen. Nun will er noch weiter gehen. Folgende Begründung hat er an das Jobcenter geschrieben (vollständige Fassung hier):

Ralph Boes hat am 1. Juli mit dem „Sanktionshungern“ wieder begonnen weiterlesen

Grundeinkommen im Petitionsausschuss – ein Fest

Jubel für Susanne Wiest von Annette Köhn auf Vimeo.

Gestern fand die Beratung über die Petition von Susanne Wiest im Petitionsausschuss des Bundestages statt. Es war ein Fest für uns Bürger, denn Frau Wiest hat in aller Klarheit ausgesprochen, worum es geht: unsere Souveränität. Die Ausschussmitglieder brachten die für Grundeinkommensbefürworter bekannten Fragen und Zweifel vor, so dass Gelegenheit war, entsprechend zu antworten.

Frau Wiest hat es vermocht, viele Seiten des bedingungslosen Grundeinkommens und der Möglichkeiten, die es schaffen würde, herauszustellen (siehe Redemanuskript). Abgesehen davon, dass alleine der Umstand einer Anhörung womöglich schon Wasser auf die Mühlen der Grundeinkommensdiskussion ist, wurde noch etwas anderes deutlich: Wie wenig das Petitonswesen, so hilfreich es in diesem Fall war, der Stellung des Souveräns in einem demokratischen Gemeinwesen entspricht. Direkte Demokratie, Volksentscheid – das sind dem bGE adäquate Verfahren.

Hier geht’s zur Videoaufzeichnung der Anhörung
Die üblichen Experten-Einwände, zitiert in der FAZ
Weitere Pressemeldungen im Archiv Grundeinkommen
Dazu auch ein Bericht des Schweizer Fernsehens (ab Minute 4’08)

"Willi Weise" und Konsorten – eine Herausforderung für mündige Bürger

In den letzten Monaten ergingen manche Aufrufe dazu, Parteien oder ähnliche Gruppierungen wie „Willi Weise„, „D4U„, „D-Bü“ u.a. zu unterstützen, die sich ein bedingungsloses Grundeinkommen auf die Fahne schreiben bzw. geschrieben haben. Offenbar fanden die Aufrufe Gehör, einige bGE-Befürworter sind ihnen gefolgt. Kritik an den Gruppierungen hat nicht lange auf sich warten lassen (siehe z.B. Archiv Grundeinkommen, Netzwerk Grundeinkommen). Auf manche Merkwürdigkeit wurde hingewiesen, programmatische Themensetzungen wurden kritisiert, durchaus auch am Ziel vorbei.

Eines lehrt uns diese Diskussion auf jeden Fall: dass es darauf ankommt, genau hinzusehen, was sich hinter denjenigen verbirgt – auch den etablierten Parteien -, die mit dem bGE für sich werben. Die Diskussion um die Trittbrettfahrer hat gezeigt, wie einfach zu erkennen ist, wo Schindluder getrieben wird, man muss nur hinsehen. Insofern stellen diese Entwicklungen also lediglich eine Herausforderung unserer Mündigkeit dar, nicht vorschnell und unbedacht vermeintlich progressiven Vorschlägen hinterherzulaufen.

Manche Kritik an den oben genannten Gruppierungen gibt allerdings zu denken, weist sie auf Unklarheiten in der Grundeinkommensdiskussion hin. Jörg Marx z.B. schreibt in seinem Blog über die „D-Bü“, die er als rechtsradikal bezeichnet: „Auch das neu ins Parteiprogramm aufgenommene Bekenntnis zu den Menschenrechten klingt ganz toll, bleibt aber eine hohle Phrase, wenn es wenig später heißt: ‚Asyl kann bei politischer Verfolgung gewährt werden.‘ Kann, muss aber eben nicht – ein merkwürdiges Verständnis der Menschrechte.“

Bei aller berechtigten Kritik an der Trittbrettfahrerei dieser Gruppierungen hinsichtlich des bGEs wird hier eine auch für die bGE-Diskussion wichtige Frage in die rechte Ecke gestellt. In Marx‘ Stellungnahme scheint die Frage auf, welche Bedeutung die Souveränität politischer Gemeinschaft hat, welche Stellung die Staatsbürger haben und welche Status-Bedingung erfüllt sein muss, um ein bGE zu erhalten. Asyl zu gewähren im Sinne eines Obdachs und einer Zuflucht setzt stets jemanden voraus, der einem anderen diese Zuflucht gewährt. Es handelt sich also um eine freiwillige Entscheidung, dem Flüchtigen Schutz zu geben. Die Gewährung von Asyl setzt also eine souveräne Gemeinschaft voraus, die über das Ersuchen befindet. Sie hat das letzte Wort, nur sie kann darüber entscheiden, ob Asyl gewährt wird. Insofern ist die Kann-Bestimmung, die Jörg Marx für ein Skandalon hält, unerlässlich, denn eine Muss-Bestimmung käme einer Selbstentmündigung bzw. -verleugnung gleich.

Der Artikel 16 Grundgesetz, auf den wir gerne voller Stolz verweisen, weil er zeigt, dass aus den Erfahrungen des Dritten Reiches Lehren gezogen wurden, ist gerade deswegen auch problematisch. Er bringt ein Selbstmisstrauen zum Ausdruck, denn letztlich besagt er, dass wir uns selbst nicht über den Weg trauen. Gäbe es das Grundrecht nicht, so seine Stellung, stünden wir stets in Verführung, Asyl gar nicht zu gewähren. Genau darauf zielt Jörg Marx. Was aus historischen Gründen nachvollziehbar erscheint, stellt der Sache nach eine Fortsetzung des Obrigkeitsstaates dar. Genau darin besteht die Gemeinsamkeit zur Grundeinkommensdiskussion, sowohl hinsichtlich der bGE-Kritiker als auch mancher Befürworter.

Wird in der bGE-Diskussion auf das bGE als Menschenrecht gepocht, um so seine Gewährung zu garantieren, wird die Souveränität politischer Gemeinschaft ausgehebelt. Ein bGE sei nur bedingunglos, wenn es gar keine Bezugsbedingung gäbe, deswegen dürfe es auch nicht an Staatsbürgerschaft gebunden werden, so z.B. Ronald Blaschke in einer Diskussion. Fragt man nach, ob denn auch Touristen ein bGE erhalten sollen, wird eingeräumt, dass es schon einer Status-Bedingung für die Gewährung bedürfe, z.B. einer Mindestaufenthaltszeit im Land. Das ist nun aber auch eine Bedingung, jedoch eine, die auf jegliche Loyalität der Staatsbürger verzichtet und zwischen ihnen und Nicht-Staatsbürgern keinen Unterschied macht.

Auf diese Unterscheidung und damit auf die Bedingung der Staatsbürgerschaft für die Gewährung eines bGEs zu verzichten (von der ja andere Status abgeleitet werden können, z.B. ein bGE Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis zu gewähren), würde unsere politische Ordnung und das solidarische Gefüge erodieren lassen (siehe hierzu „Vielfältige Möglichkeiten, eigenartige Hindernisse“, insbesondere Fußnote 5 und 6). Die Staatsbürgerschaft hingegen als Status-Bedingung zu nehmen, entspräche ganz der Verfasstheit demokratischer nationalstaatlicher Ordnung, in der die Staatsbürger das Fundament sind. Soverän ist ein Staat nur, wenn seine Bürger souverän sind.

Sascha Liebermann

Ergänzung (14.8.2009): Ein weiterer interessanter Artikel über Willi Weise samt Kommentaren findet sich beim Forum Grundeinkommen. Offenbar werden die AGB von Willi Weise im Verborgenen gehalten, um Interessenten nicht vorzeitig abzuschrecken. Die Seite besteht noch, ist aber im sichtbaren Menü nicht mehr zu finden. Allerdings gibt eine Lektüre der Website auch ohne diese Feinheiten ausreichend Aufschluss über das Demokratieverständnis.

Freiheit und Selbstbestimmung statt bevormundender Integration – Replik auf Julian Nida-Rümelin

Der nachstehende Beitrag wurde der Frankfurter Rundschau zum Abdruck angeboten, die Redaktion hat ihn jedoch abgelehnt. Wir dokumentieren ihn in einer überarbeiteten Fassung an dieser Stelle.
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Eine „fundamentale Spaltung“ des Gemeinwesens befürchtet Julian Nida-Rümelin (Nida-Rümelin, Frankfurter Rundschau vom 5. Juni) durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Aus diesem Grund plädiert er für eine „Erneuerung der Idee der Arbeitsgesellschaft“, für eine „Integration durch Erwerbstätigkeit“. Er will also die Freiräume der Bürger zum Wohle unserer demokratischen Ordnung nicht maximieren, sondern auf ein bestimmtes Ziel kollektiv ausgerichtet sein lassen, das auch bislang dominiert: die Erwerbsverpflichtung. Damit wird aus der Bürgergemeinschaft eine von Werktätigen. Schon die Maxime „Integration durch Erwerbstätigkeit“ lässt aufhorchen. Sind wir als Bürger nicht immer schon integriert, Angehörige unseres Gemeinwesens und Souverän? Sind wir nicht Legitimationsquelle unserer politischen Ordnung und von daher ohnehin „integriert“? Es bedarf dazu keiner Erwerbsverpflichtung, die im Duktus von Nida-Rümelin zum Hilfs- und Fürsorgeprogramm für die Stärkung des Zusammenhalts wird. Statt einer solchen bevormundenden Integration, benötigen wir lediglich ein Einkommen, um auch auf Erwersarbeit verzichten zu können.

Was progressiv klingt und im Dienste der Bürger sein soll, setzt indes nur fort, woran unser Land krankt: dem Einzelnen vorschreiben zu wollen, wo er sich einzubringen hat. „Integration durch Erwerbstätigkeit“ heißt in aller Konsequenz auch, dass jegliches Engagement jenseits von Erwerbsarbeit eines zweiter oder dritter Klasse ist und auch bleiben soll. Bei allem Lob in Sonntagsreden für ehrenamtliches Engagement, bei allem Respekt vor der elterlichen Sorge für die Kinder – anerkannt wird dies nur, wenn zuerst Erwerbseinkommen erzielt worden ist. Nicht Freiheit und Selbstbestimmung stehen im Zentrum, sondern bevormundende Integration, bevormundend, weil das Ziel vorgeschrieben wird, wodurch sie erfolgen soll.

Wenn alle Bürger unseres Gemeinwesens (und davon abgeleitet alle Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung) ein Bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, dann kann von einer Spaltung gar keine Rede sein, vielmehr wird der Zusammenhalt mittelbar gefördert. Als Bürger – und nicht als Arbeitnehmer – werden die Bürger durch das BGE anerkannt. Der Volkssouverän ist grundlegender als der Zusammenhalt der Erwerbstätigen. Das BGE schafft Freiräume – stets vorausgesetzt, dass es hoch genug ist –, die in voller Verantwortung auch genutzt werden können. Schon heute überlassen wir es dem Einzelnen weitgehend, sein Leben in die Hand zu nehmen, das ist heute schon die Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Das BGE allerdings erweitert diese Freiräume noch erheblich. Von der Freiheit Gebrauch machen muss aber niemand, es kann sehr wohl sein, dass sie ungenutzt bleibt. Wer nun darin einen Einwand erblickt, träumt davon, Freiheit „sicherzustellen“, ganz so wie manche meinen, die Erwerbsbetätigung könne sichergestellt werden – das ist nicht nur eine Illusion, sondern noch Ausdruck eines Kontrollbedürfnisses. Auch heute wird niemand einem Arbeitsplatz zugewiesen. Es könnte also Bürger geben, die nur vom bGE leben, weil das, wofür sie sich einsetzen, im Gütermarkt nicht den rechten Ort hat. Andere, die sich auch heute mit ihrem Beruf identifizieren, werden sicher weiter erwerbstätig sein, vielleicht aber auch sich selbständig machen, mit einem BGE im Rücken wäre das viel einfacher. Unterschiedliche Lebenspräferenzen haben mit Spaltung nichts zu tun, sie stehen für Vielfalt. Offenbar sind wir uns darüber noch nicht ausreichend klar geworden, wovon das Fortbestehen unseres Gemeinwesens abhängt: von der Loyalität der Bürger. Wo sie sich mit dem Gemeinwesen identifizieren können, werden sie sich auch einbringen, das belegt das umfangreiche ehrenamtliche Engagement. Wenn heute Resignation zunimmt, sollte uns das nicht wundern. Wer glaubt, durch das Anziehen der Daumenschrauben die Bürger zu mehr Loyalität bewegen zu können, irrt. Um ihre Gefolgschaft muss geworben werden, und zwar durch eine freiheitliche Politik.

Für uns als Gemeinwesen muss doch entscheidend sein, dass wir Bürger als Bürger – nicht als Erwerbstätige – auf gleicher Augenhöhe stehen, dazu leistet das BGE einen maßgeblichen Beitrag. Darüber hinaus verleiht es in jeder Lebenslage Verhandlungsmacht, denn mit einem Einkommen im Rücken, müssen keine faulen Kompromisse eingegangen werden. Das BGE als solches ist schon Ausdruck von Solidarität, da bedarf es keiner Appelle mehr.

Statt eines dirigistischen Elterngeldes, das Prämien auf Fürsorge für die Kinder aussetzt, würde ein bGE fördern, was immer Eltern tun: ob sie zuhause bleiben oder erwerbstätig sein wollen, das wäre in ihre Hände gelegt. Das BGE ist keine Prämie auf ein bestimmtes Handeln, es ist allenfalls eine Ermöglichungsprämie für Bürger, ohne vorzusehen, wozu sie genutzt werden soll.

All diese Freiheiten seien schön und gut, sagen die Kritiker. Sie verweisen auf Studien zum ehrenamtlichen Engagement, die angeblich belegen, dass es Menschen in unserer Mitte gibt, die sich gerade nicht engagieren. Zum einen wird es solche immer geben, ja, und? Zum anderen, und das ist entscheidend, müssen wir eine Politik für die Regel, nicht für die Ausnahme machen. Außerdem – und das ist genauso bekannt wie diese Studien – wissen wir, welch demotivierende Auswirkungen der Bezug von Transferleistungen hat: die Stigmatisierung leistet ganze Arbeit. Wer kann schon durch die Straßen laufen und sich damit brüsten, arbeitslos zu sein angesichts einer Vergötterung der Erwerbsverpflichtung? Was aber, wenn die Stigmatisierung durch ein BGE aufgehoben wird? Das lässt sich erahnen.

Alle Einwände gegen das BGE zeigen, womit wir hadern: Die Vorstellung aufzugeben, dass die Bürger bestimmte Lebensziele zu verfolgen haben. Dazu denken wir uns alle möglichen Programme aus, sie sind gut gemeint und kommen doch Erziehungsprogrammen gleich. Deswegen stellen sie die eigentliche Gefährdung unserer demokratischen Ordnung dar, sie nehmen uns Bürger als Bürger nicht ernst. Ein BGE hingegen macht ernst mit der Stellung der Bürger in unserer Demokratie: Es eröffnet ihnen Freiräume, gibt ihnen Verantwortung zurück und sichert sie zugleich ab. Selbstbestimmung und soziale Sicherung sind kein Gegensatz, wie oft behauptet wird. Ermöglichung statt fürsorgender Hinführung, das muss unsere Maxime sein. Erst wenn wir ihr folgen, werden wir die Bevormundung im Geiste hehrer Ziele aufgegeben haben. Das BGE ist ein Schritt dahin.

Sascha Liebermann