Ulrike Herrmann ruft in einem Beitrag für die taz in Erinnerung, dass Bundespräsident Steinmeier sowohl die Steuersenkungspolitik als auch die Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder „orchestriert“ habe. Allerdings folgte die Regierung hier, so Herrmann, nur Vorschlägen die aus der CDU kamen, wie auch die schärfere Sanktionierung von Beziehern von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe schon im Schwange war, als es die Agenda noch gar nicht gab, damals z. B. unter Roland Koch in Hessen. Vergessen wird hierbei oft, dass auch Oskar Lafontaine für solche Verschärfungen plädierte. Es waren nur Verschärfungen, weil die Sozialgesetzgebung schon immer Sanktionen auch in Form von Leistungskürzungen vorsah. Sie zeichnen den erwerbszentrierten Sozialstaat geradezu aus.
Nun ist die Kritik daran wohlfeil heutzutage, doch was sind die Alternativen, welche hat denn Frau Herrmann vorgeschlagen in der Vergangenheit? Mehr als das Schlagwort von einer sanktionsfreien Mindestsicherung konnte ich nicht ausmachen in den letzten Jahren, das wäre dann im besten Fall so etwas wie die Garantiesicherung Robert Habecks, die Mindestsicherung müsste dann nur beantragt werden, die Bedürftigkeit würde geprüft. Wenn Herrmann dafür uneingeschränkt wäre, weshalb kann sie einem BGE nichts abgewinnen, das viel breiter wirkt, keine Hürden für die Beantragung stellt und im Geiste der Fürsorgeverpflichtung des Gemeinwesens zielgenau ist? Vermutlich, weil sie den Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht aufgeben will und kann.
Siehe meinen früheren Kommentar zu Herrmanns Äußerungen hier, weitere hier und hier. Letzterer zeigt, wie auch sie in „Anreiz“-Modellen festhängt, die direkt zum Theorem der Armutsfalle führen.
Sascha Liebermann