„Ich sehe in der Grundsicherung einen Gerechtigkeitsverstoß“…

…so Otfried Höffe, Professor emeritus an der Universität Tübingen, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 4. Oktober.

Was er darin zur Grundsicherung sagt, soll hier kurz kommentiert werden.

„[FAZaS] Von welchen Privilegien sprechen Sie?

[Höffe] Man müsste einmal darüber streiten, wieso man Bürgergeld – oder wie es jetzt heißt: Grundsicherung – erhalten soll, ohne als Gegenleistung dafür gewisse Aufgaben zu übernehmen. Schon weil die anderen Menschen, die für ihr Wohlergehen in der Berufswelt tätig sein müssen, nicht das Gefühl haben dürfen, mit ihrer Arbeit kaum besser dazustehen als diejenigen, die nicht arbeiten. Davon abgesehen liegt darin auch eine Benachteiligung der Betreffenden selbst: Ihnen wird vieles, etwa die Erweiterung der geistigen Fähigkeiten, unter der Hand genommen, weil die Anreize, Grundsicherung zu beziehen, einfach zu hoch sind. Das ist ein Schaden, den der Staat nicht von sich aus herbeiführen sollte.“

Als selbstverständlich setzt Höffe voraus, dass der Zweck der Grundsicherung, die Existenz zu sichern, mit einer bestimmten Gegenleistung verbunden sein muss, von der er hier sonderbarerweise behauptet, es gebe diese Gegenleistungsverpflichtung nicht. Zwar ist heute in allen entwickelten Sozialstaaten eine Verpflichtung zur Gegenleistung vorgesehen, das müsste aber nicht so sein und kann zurecht hinterfragt werden. Wenn die Aufgabe einer Grundsicherung oder wie auch immer diese Leistung genannt wird die Sicherung der Existenz sein soll, dann gibt es verschiedene Modi, sie bereitzustellen.

Dafür entscheidend ist der weitere Zusammenhang, der sich daraus ergibt, was der Zweck der politischen Ordnung ist, in der eine solche Grundsicherung bereitgestellt wird. Nehmen wir hierfür die politische Verfasstheit Deutschlands als Maßstab, so müsste der Zweck der Grundsicherung es sein, die Handlungsfähigkeit der Bürger so weit als möglich zu fördern. Denn es sind die Bürger, die diese Ordnung zu tragen haben und für sie einstehen müssen, wenn sie erhalten werden können soll. Da der Status des Bürgers gerade nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht wird, er gilt in diesem Sinne bedingungslos, müsste eine Grundsicherung genau diesem Charakter entsprechen, um damit übereinzustimmen. Es dürfte dann also gerade keine bestimmte Gegenleistung damit verbunden sein. Höffe stellt sich diese Frage vor diesem Hintergrund erst gar nicht, sondern bekräftigt vielmehr den Gegenleistungscharakter. Er begründet dies damit, dass Erwerbstätige nicht das Gefühl haben dürften, kaum besser dazustehen als Nicht-Erwerbstätige. Was aber gilt das Gefühl, wenn es der Realität nicht entspricht, zumindest nicht in den unteren Einkommensgruppen? Außerdem stellt sich die Frage, was es heißt, „besser“ dazustehen, was ist der Maßstab?

Wer den Abstand zwischen Existenzsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen verändern will, muss an die Transferentzugsrate ran bzw. an die Löhne, ebenso an den Umstand, dass Ansprüche nicht geltend gemacht werden, sei es aus Unwissenheit, sei es der Stigmatisierung wegen.

Zuletzt folgt Höffe noch der Behauptung, es sei die Attraktivität der Sicherungssysteme, die dazu einlade, sie in Anspruch zu nehmen. Auch hier bedient er sich eines Klischees. Es überrascht dann nicht mehr, wenn Höffe diese Attraktivität mit den „Anreizen“ erklären will, die von den Sozialleistungen ausgehen. Doch wo ist der Beleg für diese Behauptung und überhaupt ist die Rede von Anreizen unterkomplex, sie spricht den Bürgern ab, Entscheidungen abzuwägen. Wer so denkt, müsste den Bürgerstatus als solches zum Problem erheben, denn beim geringsten Widerstand geben die Bürger doch auf.

Dass Höffe in den folgenden Äußerungen – ganz konsequent – nur Erwerbstätigkeit in den Blick nimmt und alles andere außen vorlässt, auch die „unbezahlte Arbeit“, sei noch erwähnt.

Siehe auch meinen Kommentar zu Höffes Beitrag „Das Unrecht des Bürgerlohns“ hier. Ausführlicher habe ich mich mit dieser Deutung von Bürgergemeinschaft auch hier befasst. Peter Ulrich antwortete auf Höffes Ausführungen ähnlich in einer Festschrift (hier das Inhaltsverzeichnis) aus dem Jahr 2009.

Sascha Liebermann