„Grundeinkommen, Bürgerversicherung oder Grunderbe?…

…Wind und Wurzeln – mit Marina Weisband“ (Link zum Podcast).

In ihrem Podcast auf perspective daily  befasste sich Marina Weisband mit den im Titel schon genannten Themen und mit in der Diskussion bekannten Gesprächspartnern. Angesichts der festgefahrenen Diskussionen um Sozialpolitik ist es wichtig, wieder einmal an das Bedingungslose Grundeinkommen zu erinnern, das ja immerhin seit 2004 schon in Deutschland (weitere Artikel zum BGE hier) öffentlich diskutiert wird. Zu Beginn gibt sie Einblick in ihre eigenen Vorbehalte gegenüber einem BGE, weil, wie sie sagt, es „schwer ist, ein BGE nicht von Marktmechanismen pervertieren zu lassen“. Diese Sorge kann man haben, sie ergibt sich aber nicht aus dem BGE in seinen Grundzügen, sondern aus seiner Pervertierung, wenn aus ihm ein Allheilmittel oder ein Sozialstaatsabbauinstrument gemacht wird.

Eine lange Geschichte habe das BGE, die, so muss man hier entgegnen, allerdings etliche äußerst wohlwollende Deutungen enthält, denn manche vermeintlichen Vorläufer, wie Thomas Morus Utopia, sind keine oder nicht im Sinne dessen, worüber heute diskutiert wird (siehe hier). Als Kritiker des BGE darf Christoph Butterwegge in dem Podcast nicht fehlen, der seine Einwände zum Gießkannenprinzip und anderes vorbringt, obgleich darauf in der Vergangenheit schon differenziert geantwortet wurde. Notorisch weist Butterwegge daraufhin, dass er ein BGE nicht brauche, übergeht aber, wie sehr auch für ihn der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer schon heute gilt – er entspringt aus der Verpflichtung, das Existenzminimum nicht zu besteuern. Auch Barbara Prainsack sagt dazu manches im Podcast, so z. B. gegen die Behauptung, mit einem BGE gehe die Abschaffung aller Sozialleistungen einher. Auch wenn es Befürworter gibt, die das vertreten wie der im Beitrag erwähnte Thomas Straubhaar, so leitet sich das keineswegs aus dem Grundgedanken eines BGEs her. Götz W. Werners Überlegungen für ein BGE werden gar nicht erwähnt, außer seines Vorschlages, alle Steuern durch eine Konsum- bzw. Verbrauchssteuer zu ersetzen. Allerdings verwechselt diese Verkürzung Zweck und Mittel, denn gerade Werner machte stets stark, dass der Einzelne Entscheidungen möglichst frei von Zwängen treffen können soll, Selbstbestimmung war für ihn wichtig, dazu sollte ein BGE dienen.

Zu manch anderen Fragen eröffnet das BGE Alternativen, so z. B. hebt es die Stigmatisierung heutiger Sozialleistungen auf, es ist zielgenau und lindert oder beseitigt verdeckte Armut, nicht zuletzt entspricht es dem Geist der republikanischen Demokratie.

Alternativ wird im Podcast noch das Grunderbe eingeführt, das Martyna Linartas dem BGE vorzieht, weil nur das Grunderbe gegen Vermögensungleichheit helfe. Naja, zum einen entlastet ein Grunderbe nicht von der Erwerbsverpflichtung, weil es nicht über die Lebensspanne ausreicht, es sei denn, man setzt es erfolgreich im Kapitalmarkt ein oder investiert. Genau davon will ein BGE ja entlasten, es entbindet den Einzelnen davon, sich im Marktgeschehen zu engagieren. Wirkt es denn gegen Vermögensungleichheit? Nun, hier sollte man seine Wirkungen über die Lebensspanne betrachten. Im Beitrag wird ein Grundeerbe von 190 000 Euro ins Spiel gebracht, das wäre aber eine Einmalzahlung. Ein BGE hingegen, das über 70 Lebensjahre bereitgestellt würde, beliefe sich auf einen Betrag von über 1 Mio. Euro. Der Vergleich wurde im Podcast leider nicht gezogen.

Es war Barbara Prainsack, die hervorhob, wie sehr ein BGE den Einzelnen um seiner selbst und um der Gemeinschaft willen anerkennt, ihn einfach so nehme und gelten lasse, wie er ist, ohne etwas Bestimmtes leisten zu müssen. Die Sorge, dass ein BGE an Staatsbürgerschaft geknüpft werden könnte, wie Marina Weisband gegen Ende erwähnt, ist kein Einwand gegen ein BGE, sondern gegen eine bestimmte Ausgestaltung, wie auch manch andere Sorgen oder Bedenken nicht gegen ein BGE sprechen, sondern in der Gegenwart schon gelten könnten.

Sascha Liebermann