…darüber schrieb Alina Leimbach in neues deutschland, bevor die Verhandlung begonnen hat. Interessant war die voraussichtliche Verhandlungsgliederung des Bundesverfassungsgerichts, weil darin deutlich wird, was Gegenstand der Verhandlungen ist. Das Gericht ist gefordert, Sachverhalte einzuschätzen und dazu den Forschungsstand zur Kenntnis zu nehmen, zugleich aber die grundsätzlichen Verfassungsbestimmungen (also Stellung und Bedeutung der Grundrechte) auszudeuten.
Siehe auch den ausführlichen Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel Online.
Hier Stellungnahmen zur Verhandlung des Deutschen Bundestages über Sanktionen vom 1. Juni 2018.
Eine weitere Verklärung des alten Sozialstaats liefert Christoph Butterwegge in seinem Beitrag „Das Hartz-Kartenhaus“ in Der Freitag. Es gibt viel zu kritisieren an der Sozialgesetzgebung seit der Agenda 2010, die Verschärfung war deutlich, doch manches ist schlicht eine Verklärung der Vergangenheit. Christoph Butterwegge, der sich vehement gegen Sanktionen ausspricht, will zugleich das Erwerbsgebot nicht aufheben und sieht es als Pflicht der Erwerbsfähigen an, auch einen Beitrag zu leisten. Wie soll das ohne Sanktionsinstrumente gehen, etwa durch Appell?
Sascha Liebermann