„Trügerisches Heilmittel“ – unnötig reißerischer Titel, instruktiver Text und einfallsloser Jens Südekum (zumindest laut Zitat)

Ist es nicht möglich, weniger reißerische Titel zu gebrauchen, die so gar nicht zum instruktiven Beitrag passen? Florian Diekmann weist zurecht auf Herausforderungen bei der kurzfristigen Einführung eines BGE hin, dann wird aber so getan, als gelte das für andere Maßnahmen nicht. Sollte Jens Südekum in dem Spiegel-Beitrag angemessen zitiert worden sein – tja, was soll man dazu sagen, das war dann wohl eher eine reflexhafte Antwort, weil er auf keinen Fall ein BGE haben will. Dazu wird zu den abwegigsten Vorwänden gegriffen.

Sascha Liebermann

„Hilfen für die Kleinsten“…

…darüber schreibt Florian Diekmann im Spiegel. Eine Bemerkung des Wirtschaftswissenschaftlers Jens Südekum ist interessant, der wie folgt zitiert wird:

„Viele Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens sehen in der Notlage vieler Kleinstunternehmer ein Argument, zumindest für einen gewissen Zeitraum Geld an alle Bundesbürger zu zahlen – ähnlich wie es die US-Regierung plant. Südekum hält das allerdigs für keine gute Idee: „Ich selbst bin Beamter – ich brauche jetzt kein Corona-Geld für alle, ebenso wenig wie Rentner.“ Jetzt sollten auch nur die dringend Geld bekommen, „denen das Wasser bis zum Hals steht“, argumentiert Südekum.“

Ja, als Beamter ist man in einer privilegierten Lage, ganz besonders jetzt, da hat er recht. Langfristig gedacht aber greift der Einwand nicht, denn mit der Einführung eines BGEs würde der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer kassiert, den brauchen – je nach Einkommen – einige auch nicht. Und Rentner? Da müsste auf die Rentenzahlbeträge geschaut werden und all diejenigen berücksichtigt werden, die zu wenig Beiträge einzahlen konnten bzw. deren Leistungen, weil nicht-erwerbsförmig kaum berücksichtigt werden.

Frühere Beiträge zu Ausführungen von Jens Südekum finden Sie hier.

Sascha Liebermann

„Wie der Staat die Fleißigen bestraft“ – unterkomplexe Anreizdenke und das wirkliche Leben…

…das kommt einem anlässlich des Beitrags von Florian Diekmann bei Spiegel Online in den Sinn. So verdienstvoll es ist, auf die Unübersichtlichkeit des Leistungsspektrums und die eigenwillige Konstruktion einiger Leistungen im deutschen Sozialstaat aufmerksam zu machen (siehe auch hier), so mehr verwundert das sozialmechanische Denken. Als werde Leistungsbereitschaft direkt von – Achtung black box – „Anreizen“ einfach so hervorgebracht oder gemindert, als seien „Anreize“ aus sich heraus in irgendeiner Weise wirksam. Das ist zwar eine häufig anzutreffende Vorstellung, bei näherer Betrachtung ist sie jedoch nicht haltbar. „Anreize“ sind immer im Verhältnis zu „Präferenzen“ zu betrachten und da wird es komplex, denn worin bestehen diese Präferenzen, woher kommen sie? Das nachstehende Schaubild macht deutlich, wie der Ausruck „Anreize“ sinnvoll verwendet werden kann, es stammt aus einem Beitrag von Walter Edelmann (siehe auch hier).

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„Darum geht es im Sanktionsprozess“…

…darüber schrieb Alina Leimbach in neues deutschland, bevor die Verhandlung begonnen hat. Interessant war die voraussichtliche Verhandlungsgliederung des Bundesverfassungsgerichts, weil darin deutlich wird, was Gegenstand der Verhandlungen ist. Das Gericht ist gefordert, Sachverhalte einzuschätzen und dazu den Forschungsstand zur Kenntnis zu nehmen, zugleich aber die grundsätzlichen Verfassungsbestimmungen (also Stellung und Bedeutung der Grundrechte) auszudeuten.

Siehe auch den ausführlichen Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel Online.

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„Milliarden für die Mittelschicht“ – das Grundeinkommensjahr von Lars Klingbeil…

…so ist der Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel Online überschrieben und er trifft damit gut, worum es bei Klingbeils Vorschlag geht. Siehe unsere Kommentare dazu hier und hier. Dass das Chancenkonto, das Diekmann erwähnt in eine andere Richtung wirken könnte, ist richtig. Wenn er es mit der Umverteilung ernst meint, müsste er aber im Grunde für ein Bedingungsloses Grundeinkommen argumentieren. Siehe frühere Kommentare zu Diekmanns Ausführungen hier.

Sascha Liebermann

„Was ein bedingungsloses Grundeinkommen bringt“ oder: wie man auf halbem Wege stehenbleibt

…das lässt sich einem Beitrag von Florian Diekmann auf Spiegel online verfolgen. Der Autor hatte in jüngerer Zeit wiederholt über Armut und Hartz IV geschrieben, siehe hier. Sein Beitrag über das BGE ist sehr informiert, bleibt in seinen Schlussfolgerungen jedoch auf halbem Wege hängen, wie ich an wenigen Passagen zeigen möchte.

Diekmann referiert zwei Zugänge in der BGE-Diskussion, die zur Zeit besonders beachtet werden: Digitalisierung und die Abschaffung von Hartz IV. Er nimmt die Rede von der „Arbeitsgesellschaft“ auf und fragt, ob ihr wirklich die Arbeit ausgehe. Dass schon diese Beschreibung unserer Lebensverhältnisse schief ist und die politische Dimension der Bürgergemeinschaft nicht erwähnt wird, muss als Symptom verstanden werden, als Symptom eines Selbstmissverständnisses (siehe hier und hier). Das Problem beginnt schon bei der Frage, ob denn Erwerbsarbeit ausgehe oder nicht, die letztlich für ein BGE unbedeutend ist. Wenn also der „Arbeitsgesellschaft“ die Erwerbsarbeit nicht ausgehe, gleichwohl aber ein tiefgreifender Strukturwandel durch die Digitalisierung befördert werde, dann stelle sich die Lage folgendermaßen dar:

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„Was an Hartz IV wirklich abgeschafft gehört“ – (und an manchen Vorurteilen)…

…darüber schreibt Florian Diekmann bei Spiegel online. Auf der einen Seite werden etliche Eigenheiten benannt und etwaige Folgen einer Veränderung der Regelsätze, aber vor allem vermeintlich negative (mehr Bezieher), nicht positive (höhere Kaufkraft oder mehr Anerkennung). Die Armutsfalle bzw. das Lohnabstandsgebot darf auch wieder nicht fehlen – doch sie ist mehr Vorurteil als Empirie. Kein Wunder, dass die zitierten Experten den fehlenden „Anreiz“ kritisieren, den Transferbezug zu verlassen – Einkommensanreiz natürlich.

Sascha Liebermann

„Wieso Hartz IV tatsächlich zu wenig zum Leben ist“…

…dieser Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel online gibt Einblick in die Eigenheiten darein, wie das Existenzminimum bestimmt wird und welche Tücken in der dafür genutzten statistischen Basis lauern. Siehe auch diesen Beitrag von Lutz Hausstein (ausführliche Fassung hier) sowie die Expertise von Irene Becker.