„Kultur des Wegsehens“ – das Corona-Virus bei Maybrit Illner…

…und eine aufschlussreiche Besprechung. Kritische Stimme war hier die Journalistin Jagoda Marinic. Hier geht es zur Sendung. Marinic hat offenbar Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen, siehe hier.

„Die versteckte Ungerechtigkeit der Rente“…

…ein interessanter Blick auf die Rente von Kristina Antonia Schäfer in der Wirtschaftswoche.

Deutlich wird hier, wie sehr jedes System sozialer Sicherung auf einer bestimmten Gerechtigkeitsvorstellung beruht, die genauso durch andere ersetzbar wäre. Für die Deutsche Rentenversicherung wird eine Umverteilung von unten nach oben konstatiert, weil das durchschnittliche erreichte Alter von Besser- oder Geringverdienern erheblich auseinanderklafft, damit sich die Bezugsdauer der Rente erheblich unterscheidet und letztlich Besserverdiener bevorteilt.

Sascha Liebermann

Widersprüchlich und verwirrend – Richard Sennett zum Grundeinkommen

Vor wenigen Tagen haben wir auf einen Beitrag von Richard Sennett hingewiesen, ohne ihn weiter zu kommentieren. Dabei wäre ein Kommentar mehr als angebracht gewesen. Thomas Loer wies darauf hin, dass Sennett, bei aller Unterstützung für ein „garantiertes Grundeinkommen“, in der Sache, um die es geht, doch widersprüchlich oder verwirrend ist. Er plädiert auf der einen Seite für ein „garantiertes Mindesteinkommen“, ohne dass man erfährt, was genau damit gemeint ist. Auf der anderen sieht er die Aufgabe von Unternehmen darin, Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten, ganz gleich, ob sie für den Wertschöpfungsprozess benötigt werden oder nicht. Damit bleibt er der Vorstellung verhaftet, Arbeitsplätze seien als solche wertvoll. Doch der Reihe nach. Zuerst sagt Sennett dies:

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„Menschen einen guten angenehmen Lebensstandard zu geben“…

…, das hält Adair Turner, Vorsitzender des Institute for New Economic Thinking (INET) in einem Interview zum Bedingungslosen Grundeinkommen, für wichtiger als mehr Selbstbestimmung. Folgende Passagen sind besonders interessant. In der ersten geht es um Statusgüter:

„In einer Umgebung, in der Statusgüter (wie ein Grundstück in einer bestimmten Gegend) ein extrem wichtiger Teil dessen sind, wie unser individueller Lebensstandard aussieht, sind wir in einer Situation gefangen, in der das Individuum nicht mehr die Option hat, weniger zu arbeiten und mehr Freizeit zu haben. Die Menschen leben innerhalb einer Gesellschaft, in der das kollektive Verhalten bestimmt, welche Optionen dem Individuum zur Verfügung stehen. Wenn jeder Mensch seinen eigenen Weg wählen würde, wären die Auswahlmöglichkeiten auch anders.“

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Ganz nah dran und doch anders – Anthony Atkinsons „participation income“

Anthony Atkinson ist ein renommierter britischer Ökonom, der sich seit Jahrzehnten damit beschäftigt „Ungleichheit“ zu erforschen. Anlässlich des Erscheinens der deutschen Übersetzung seines jüngsten Buches „Inequality. What Can Be Done?“ führte der Schweizer Tagesanzeiger ein Interview mit ihm. In dem Buch geht es neben vielen anderen Vorschlägen, wie Ungleichheit begegnet werden könnte, auch um seinen Vorschlag eines „participation income, den er schon 1996 unterbreitet hat. (siehe „The Case for a Participation Income“). Im Grunde ist er sehr nah an einem BGE dran, geht aber den nächsten Schritt nicht. In seinem Beitrag von 1996, als er den Vorschlag unterbreitete, klingt das so:

„In my proposal, the basic income would be paid conditional on participation. I should stress at once that this is not limited to labour market participation. While the qualifying conditions would include people working as an employee or self-employed, absent from work on grounds of sickness or injury, unable to work on grounds of disability and unemployed but available for work [Hervorhebung SL], it would also include people engaging in approved [Hervorhebung SL] forms of education or training, caring for young, elderly or disabled dependents or undertaking approved [Hervorhebung SL] forms of voluntary work, etc. The condition involves neither payment nor work; it is a wider definition of social contribution.“ (68–69)

In der Tat ist dies ein sehr weites Verständnis von „participation“, das zugleich die Frage aufwirft, welche Folgen es für die praktische Umsetzung hätte. Es bedarf einer Bestimmung dessen, was dann „approved“ sein soll, Atkinson nennt Beispiele. Doch wie rechtfertigt man die Abgrenzung in einem Gemeinwesen? Was wäre denn keine „participation“? Was heißt das für diejenigen, die nicht partizipieren? Es wird an diesen Fragen deutlich, welche Komplikationen ein participation income mit sich bringt, wie verwaltungsaufwendig es ist, und dass es dabei die Problematik aller Mindesteinkommensformen beibehält, die nach einem Leistungskriterium bereitgestellt werden. Es wird eben nicht die Person als Angehörige eines Gemeinwesens ins Zentrum gestellt und erhält deswegen eine Einkommenssicherung, sondern die Person, weil sie etwas Bestimmtes getan hat, tun soll oder tun wird. Eine ausführliche Kritik daran haben vor Jahren schon Jurgen De Wispelaere und Lindsay Stirton formuliert.

Im aktuellen Interview mit dem Tagesanzeiger sagt Atkinson folgendes:

„Tagesanzeiger: Er [der Mindestlohn, SL] hilft nicht bei Arbeitslosigkeit. Für wie wichtig halten Sie ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Wichtig – da war Ihr Land ja Pionier.“

Zwar antworte Atkinson nicht direkt auf die Frage, aber entsprechend seiner Konzeption eines participation income wäre die Antwort konsequent – obwohl er ein BGE ja nicht befürwortet.

Dann wird er gefragt, ob er denn die Volksinitiative unterstützt hätte:

„Hätten Sie diese Vorlage unterstützt?
Ich finde die Debatte wichtig. Dass die Vorlage von rund einem Viertel der Stimmbürger unterstützt wurde, ist beachtlich. Ich hatte unter zehn Prozent Zustimmung erwartet. Die Schweiz hat in dieser Diskussion die Rolle eines Katalysators gespielt. Das Hauptproblem besteht darin, die Kriterien für die Bezugberechtigung zu definieren. Nur die Staatsbürger oder auch Immigranten? Nur Bürger scheint zu restriktiv und zugleich zu extensiv, dann müsste man auch jene im Ausland unterstützen. Ich schlage deshalb vor, dass jene bezugsberechtigt sind, die einen substanziellen Beitrag für die Gemeinschaft leisten, zum Beispiel in der Care-Economy.“

Weshalb besteht das Hauptproblem eines BGE darin, die Kriterien für die Bezugsberechtigung zu definieren? Gemeinwesen sind immer konkrete politische Gebilde, es gibt immer ein Innen-Außen-Verhältnis bezüglich der Frage, wer dazugehört und wer nicht, und zwar in dem strikten Sinne dessen, wer in einer Demokratie z.B. zum Souverän gehört und wer nicht. Denn der Souverän ist nicht nur Legitimationsquelle politischer Ordnung, er muss diese Ordnung auch tragen und an ihrer Durchsetzung bzw. Aufrechterhaltung mitwirken. Dazu gehört selbstverständlich auch Kritik an Missständen. Es geht also um Selbstbestimmung unter Gleichen, den Staatsbürgern.

Nicht-Staatsbürger haben nicht dieselben Verpflichtungen, weder müssen sie die politische Ordnung tragen, an ihrer Durchsetzung oder Erhaltung mitwirken, noch Kritik vorbringen. Sie müssen die Ordnung lediglich respektieren wie jeder Tourist, der in ein Land einreist. Von dieser Bestimmung ausgehend, wer in einem Gemeinwesen im Zentrum steht, ist es dann einfach abzuleiten, wie es sich mit Nicht-Staatsbürgern verhält. Wer darin lebt, seinen Lebensmittelpunkt darin hat, sollte entsprechend ebenfalls ein BGE erhalten. Davon lassen sich weitere Regelungen ableiten. Es ist auch keineswegs selbstverständlich, dass BGE im Falle von Staatsbürgern, die ihren Lebensmittelpunkt nicht im Gemeinwesen haben, dennoch dauerhaft bereitzustellen. Diese Vorstellung scheint heute selbstverständlich und rührt wohl daher, dass Rentenversicherungssysteme der Lebensstandardssicherung dien(t)en und diese wiederum der Anspruchsberechtigte „sich“ erarbeitet oder verdient hat (siehe auch „Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?“). Ist das aber die vorrangige Aufgabe des Gemeinwesens? Oder ist es nicht angemessener, ein Mindesteinkommen zu sichern, ohne es am Lebensstandard des Einzelnen zu orientieren, es ihm dafür aber über die Lebensspanne zur Verfügung zu stellen?

Sascha Liebermann

„Grundeinkommen verschärft Ungleichheit“…

…meint Obamas ökonomischer Berater laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zweierlei ist an dem Beitrag interessant. Zum einen hält der Ökonom die Herleitung des BGE aus den Folgen der Digitalisierung für nicht zwingend (siehe meine Kommentare dazu hier und hier). Zum anderen sieht er die Gefahr, dass ein BGE die Ungleichheit verschärfe, weil es die „Armut bekämpfende Sozialpolitik“ ersetze. Nun müsste man sich hier doch fragen, ob diese Sozialpolitik nicht einen entscheidenen Haken habe. Sie setzt auf Druck und Sanktionen und nicht auf Autonomieförderung durch Sicherheit. Genau das aber würde ein BGE tun und wäre damit die bessere Sozialpolitik.

Sascha Liebermann