Großverdiener und Großaktionäre – denen auch heute der Grundfreibetrag zusteht

https://t.co/IOF0Z0EL7s@ernst_klaus zum #BGE: „(…) Für mich ist es unersichtlich, warum Großverdiener & Großaktionäre ein #Grundeinkommen erhalten sollten.“ Ist ganz einfach: Weil’s ein Bürgerrecht auf Einkommen ist und somit absichtlich blind ist für solche Unterschiede. — BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) January 18, 2022

„Das BGE übernimmt die Funktion, die heute der Freibetrag in der Einkommensteuer hat“…

Das #BGE übernimmt die Funktion, die heute der Freibetrag in der Einkommensteuer hat: Es tastet den Einkommenssockel nicht an, weil ihn ohnehin alle brauchen. Dann kann man Erwerb ab dem 1.€ statt dem 10.000€ (p.a.) besteuern. Denn der Sockel (=BGE) ist schon unangetastet. — BGE Eisenach (@bge_esa) March 31, 2021 …ein einfacher Sachverhalt, den sich … “Das BGE übernimmt die Funktion, die heute der Freibetrag in der Einkommensteuer hat“… weiterlesen

Wäre da nur nicht der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer – ob jemand eine Leistung braucht, gilt nur für die Bedürftigkeitsprüfung…

#Baerbock zum #BGE: „Da sieht man, dass bei uns leidenschaftliche Debatten geführt werden & die Parteivorsitzende verliert […] Ich habe das nicht für den richtigen Weg gehalten, aber meine Partei hat anders abgestimmt.“ „Das BGE wäre ein Systemwechsel.“https://t.co/HsOHXTHLZ5 — (@HansWernerSinn1) February 24, 2021 …es ist immer wieder verwunderlich, wie etwas, das zum selbstverständlichen Element der … Wäre da nur nicht der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer – ob jemand eine Leistung braucht, gilt nur für die Bedürftigkeitsprüfung… weiterlesen

Der übersehene Grundfreibetrag – treffende Replik – das Existenzminimum ganz gleich für wen soll unverfügbar sein

Milliardäre kriegen heute schon Steuerfreibeträge & Kindergeld. Bräuchten sie beides nicht. Beim Existenzminimum geht es absichtlich nicht um Unterschiede im Bedarf, weil ihn alle mind. haben. #BGE & Steuerfreibeträge haben die gleiche Fkt., Existenzminimum nicht anzutasten. (MS) — BGE Eisenach (@bge_esa) January 20, 2021

Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer müssen weg…

…für diejenigen, die sie nicht brauchen, erst dann zieht Gerechtigkeit ein – oder doch nicht? Ursula Weidenfeld, Wirtschaftsjournalistin (siehe auch hier), ist zumindest dieser Auffassung, wenn sie erklärt, weshalb das „bedingungslose Grundeinkommen Humbug“ ist. Doch wie begründet sie ihre Einschätzung? Die Bruttokostenrechnung darf natürlich nicht fehlen, sie ist aber nur dann so beeindruckend (1200 Euro x … Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer müssen weg… weiterlesen

Das Gießkannenprinzip der Gegenwart: der Grundfreibetrag, Herr Butterwegge

Das ist heute schon so mit dem Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Der ist für den Villenbesitzer am Wannsee gleich hoch wie für den Mieter in Marzahn. Komischerweise fordert da niemand, ihn abhängig vom Einkommen zu gestalten. #BGE #Grundeinkommen Michael Sienhold https://t.co/5eZsdRCXQ1 — BGE Eisenach (@bge_esa) May 1, 2020 Zum Dauermissverständnis darüber, dass das BGE nicht … Das Gießkannenprinzip der Gegenwart: der Grundfreibetrag, Herr Butterwegge weiterlesen

„Wir brauchen kein Grund-Einkommen, auch jetzt nicht“ – ein „Nicht-Braucher“ mehr, der aber nichts gegen Steuerfreibeträge hat…

…darüber kann man wieder staunen, denn der Beitrag von Patrick Bernau in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beginnt genau damit: „Die Krise haucht vielen alten Ideen neues Leben ein – das bedingungslose Grundeinkommen ist eine der populärsten: die Idee, dass jeder monatlich einen Grundstock an Geld bekommt, egal ob er arbeitet oder nicht, egal ob er es … “Wir brauchen kein Grund-Einkommen, auch jetzt nicht“ – ein „Nicht-Braucher“ mehr, der aber nichts gegen Steuerfreibeträge hat… weiterlesen

Brutto- oder Nettokosten? Und wieder einmal – wer braucht denn nun den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer?

Dominik Enste redet nur über Ausgaben für ein BGE, nicht aber über Einnahmen, er kalkuliert also Brutto-, nicht aber Nettokosten in einer Kurzstellungnahme für das Institut der deutschen Wirtschaft. Entscheidend sind aber die Nettokosten, also die Ausgaben, die tatsächlich anfallen nach Abzug der Einnahmen, siehe dazu diesen Beitrag und die Verweise darin. Verwunderlich für ein Forschungsinstitut ist … Brutto- oder Nettokosten? Und wieder einmal – wer braucht denn nun den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer? weiterlesen