…darüber berichten Alexander und Bettina Hammer auf Telepolis.
Kategorie: Arbeitslosengeld II
„Hartz-Bezieher brauchen immer höhere Darlehen der Bundesagentur“…
…schreibt Der Spiegel.
Zuverdienst zwischen Hartz IV und Mindestlohn – mit BGE wäre das überflüssig
Damit er ein bisschen mehr Geld hat als derjenige, der nur #Hartz4 bezieht und ein bisschen weniger als derjenige hat, der ein Mindestlohn-Einkommen ohne Hartz4 hat. Mit #BGE bräuchte es diese Konstruktion nicht mehr. Michael Sienhold
— BGE Eisenach (@bge_esa) August 24, 2020
„6,31 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen“…
…meldet O-Ton-Arbeitsmarkt.
„Zwischen 2007 und 2018 sind damit mehr als 117 Milliarden Euro für das Aufstocken niedriger Löhne ausgegeben worden“
"Zwischen 2007 und 2018 sind damit mehr als 117 Milliarden Euro für das Aufstocken niedriger Löhne ausgegeben worden."#Sanktionen #BGE #Grundeinkommen https://t.co/C3vukv4cwh
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 13, 2019
„Was wie ein Erfolg aussieht, ist am Ende eine Niederlage“…
…schreibt Halina Wawzyniak, ehemalige MdB für Die Linke, in ihrem Blog anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II. Man könnte, was sie als Niederlage sieht, auch schlicht eine Bestätigung der verbreiteten Haltung nennen, dass das Existenzminimum eben nicht vorbehaltlos bereitgestellt werden muss, sofern jemand erwerbsfähig ist. Auch wenn das Grundgesetz keine Erwerbsobliegenheit kennt, so kann der Gesetzgeber dennoch eine solche vorsehen, muss aber bestimmte Bedingungen dafür einhalten. Damit wird deutlich, das ist auch in Wawzyniaks Beitrag in aller Klarheit ausgesprochen, wie wichtig es ist, auf den Zusammenhang zwischen Sanktionen und Erwerbsgebot hinzuweisen, sie gehören zusammen. Wer Sanktionen aufheben, das Erwerbsgebot aber nicht antasten will – siehe hier – wirft Nebelkerzen. Es kann keine Aufhebung der Sanktionen ohne Aufhebung des Erwerbsgebots geben. Robert Habeck hat diesen Zusammenhang in seinem Vorschlag einer Garantiesicherung gesehen.
Sascha Liebermann
Wo bleibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen…
…fragt Stefan Sell in seinem Blog:
„Das laufende Jahr wurde mit einer großen Anhörung zum Thema Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht eröffnet: Am 15. Januar 2019 hat diese in Karlsruhe stattgefunden – mit einem umfangreichen Fragenkatalog des Gerichts (vgl. dazu Verhandlungsgliederung in Sachen „Sanktionen im SGB II“). Und seitdem ist wieder Stille eingekehrt – seit 2016 warten wir nun auf die ausstehende Entscheidung des hohen Gerichts zu dieser im wahrsten Sinne des Wortes existenziellen Frage.“
Es geht um eine weitreichende Entscheidung, weshalb dauert das schon drei Jahre, wo es um Existenzfragen geht?
Sascha Liebermann
Ein Wort zum Tag der Arbeit: „Erwerbsarbeit ist [mehr] als Broterwerb: Sie schafft sozialen Zusammenhalt, ist sinnstiftend“…
…und weil das so ist, braucht es Gewerkschafter – bzw. die Gewerkschaften – die dafür kämpfen, wie der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung hervorhob:
LVZ: „Der Tag der Arbeit steht vor der Tür, da ist ein Blick in die Zukunft erlaubt: Gibt es in zehn Jahren das bedingungslose Grundeinkommen?“
Hoffmann: „Auch in zehn Jahren wird es kein bedingungsloses Grundeinkommen geben, weil die Erwerbsarbeit auch dann noch einen hohen Stellenwert haben wird. Menschen wollen von ihrer Arbeit ein ordentliches Leben führen können. Wer ein bedingungsloses Grundeinkommen fordert, der verkennt, dass Erwerbsarbeit mehr ist als Broterwerb: Sie schafft sozialen Zusammenhalt, ist sinnstiftend. Menschen erfahren durch sie Wertschätzung. Das Grundeinkommen ist nichts anderes als eine Stilllegungsprämie, um Menschen aus der Arbeit herauszudrängen.“
„Hartz-IV-Empfänger: Fast zwei Drittel seit über vier Jahren im Bezug“…
…meldet O-Ton-Arbeitsmarkt. Wie anders klänge das, wenn es hieße „Fast zwei Drittel seit über vier Jahren nur im BGE-Bezug“ oder noch anders siehe hier.
82,79 Millionen Menschen leben von Bedingungslosem Grundeinkommen…
…in Deutschland, solch eine Meldung kann es heute noch nicht geben, macht aber deutlich, dass sie etwas ganz anderes bedeuten würde, als die jüngsten Meldungen über Bezieher von Arbeitslosengeld II. Die Meldung würde sich auch ad absurdum führen, wenn alle denselben Betrag als Mindestsicherung empfangen. Würde über die Arbeitslosenstatistik noch diskutiert oder hätte sie eine ganz anderen Stellenwert, wenn es in ihr ohnehin immer nur um Erwerbstätigkeit geht und „unbezahlte Arbeit“ darin gar keine Rolle spielt?
Sascha Liebermann