Prechts Widersprüchlichkeiten

Hier das ganze Gespräch in der ARD.

Richard David Precht hat die Kritik an seinem Vorschlag, das BGE erst ab dem 18. bzw. 21. Lebensjahr zu gewähren, die in einem Gespräch mit Christoph Butterwegge geäußert wurde (siehe hier), offenbar nicht aufgegriffen. Wenn er hier an einer Stelle sagt, dass Eltern mit einem BGE mehr Zeit hätten, sich um Familie zu kümmern, vergißt er Alleinerziehende. Denn sie stünden – je mehr Kinder vom BGE der Eltern zu leben hätten, desto schlechter da – und müssten erwerbstätig sein, weil Precht das Kindergeld abschaffen will. Wie das Schaubild unten zeigt, gilt die Schlechterstellung zwar nicht für Alleinerziehende mit einem Kind, aber schon ab dem zweiten Kind würde die finanzielle Lage schlechter sein als heute.

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„Es wird Zeit, die Weichen zu stellen“ – Richard David Precht im Interview…

…in der Sendung ttt (ARD). Mit seinem neuen Buch ist Precht omnipräsent und hat einen festen Platz in den Feuilletons und im Fernsehen. Mit prononcierten Äußerungen plädiert er für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und leitet diese stets von etwaigen Folgen der Digitalisierung ab, auch wenn er einräumt, dass wir nicht genau wissen, was die Folgen sein werden.

Precht beschäftigte sich in den vergangenen Jahren immer wieder einmal mit dem BGE, äußerte sich skeptisch über die „humanistischen“ Befürworter, die er mit den anthroposophischen gleichsetzte, auf deren Seite er sich nun zu schlagen scheint, wenn er der Perspektivlosigkeit der Gegenwart ein positives Menschenbild entgegensetzen will. Und dann scheint ganz kurz eine alternative Deutung dafür auf, weshalb ein BGE gerechtfertigt sein könnte ganz ohne Bezugnahme auf Digitalisierung und Arbeitsmarkt: „Mein Wahlrecht ist auch nicht an Bedingungen geknüpft“ – und weshalb ist das so? Weil das Wahlrecht aus der Staatsbürgerschaft folgt und die Staatsbürger die Legitimationsquelle des demokratischen Gemeinwesens bilden.

Auch Precht hat sich schon so geäußert, dass man den Eindruck gewinnen konnte, er traue dem Bürger nicht allzuviel zu (siehe hier; siehe weitere Kommentare zu Prechts Ausführungen).

Sascha Liebermann

Saudi Arabien als mahnendes Beispiel für die Folgen eines Bedingungslosen Grundeinkommens…

…ein wirklich beeindruckendes Statement von Kanzleramtsminister Peter Altmaier zum Bedingungslosen Grundeinkommen in der ARD-Sendung „Frag‘ selbst“ (ab Minute 16:05). Erst kürzlich hatte er das BGE als Wolkenkuckucksheim bezeichnet, die neuerliche Einlassung ist viel präziser. Auf die Frage, ob denn in der CDU das BGE diskutiert werde, antwortete er, ja, das sei geschehen schon vor Jahren (vermutlich meint er hier das Solidarische Bürgergeld von Dieter Althaus, siehe hier und hier). Er persönlich sei vom BGE nicht überzeugt, weil ihm ein saudischer Politiker – dort gebe es angeblich ein solches BGE, wie es in Deutschland diskutiert wird – erzählt habe, dass es häufig dazu führe, dass Menschen darauf verzichten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. – Bitte? Wo gibt es das und womit wird Deutschland verglichen? Hat der Kanzleramtsminister womöglich kurzzeitig vergessen, dass wir eine demokratische Grundordnung haben, in der Artikel 20 (2) bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe? Dass unsere politische Ordnung von Eigeninitiative und Selbstbestimmung des Bürgers ausgeht und sie fraglos voraussetzt, dies genau die Grundlage unserer Demokratie ist? Von wem geht sie denn in Saudi Arabien, einer absoluten Monarchie, aus? Vom König. Wenn es dort irgendetwas geben sollte, das oberflächlich einem BGE gleichen sollte, bliebe es ein Almosen des Königs. Es soll nicht verschwiegen werden, dass Altmaier dann noch manche Landesregierung erwähnt, die sich darüber Gedanken mache, was denn möglich sei. Alles klar? Deutschland, Deine Bürger, Untertanen.

Sascha Liebermann