Würdevolle Hilfe und das Bedürfnis zu arbeiten – Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband, zum bGE

Unter dem Titel „Ulrich Schneider vs. Sascha Liebermann“ hat ForMoreDemcracy bei Youtube ein Video eingestellt, in dem Äußerungen Ulrich Schneiders (Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) über das bedingungslose Grundeinkommen denen Sascha Liebermanns (Originalaufzeichnung von ESA-Film) gegenüberstellt werden. Schneiders Äußerungen sind interessant für die Grundeinkommensdiskussion, weil sie in ihrer Kürze die Annahmen enthalten, die zur Arbeitshauspolitik führen. Gleichwohl aber sind sie auch nicht so hermetisch, dass sie nicht darüber hinaus wiesen.

Auf der einen Seite setzt Schneider unbegründet das bGE mit Untätigkeit gleich. So muss er schlussfolgern, dass ein würdevolles Leben nicht möglich sei, denn würdevoll sei Hilfe nur, wenn sie jemanden in die Lage versetze, selbst für sich sorgen zu können (ganz ähnlich auch Sarah Wagenknecht), das bGE erlaube das nicht. Das ist eine im echten Sinne naive Vorstellung, denn „selbst“ kann sich niemand versorgen, weil er ständig und dauerhaft auf die Leistungen anderer angewiesen ist, zuallererst auf ein Gemeinwesen, dass diese Möglichkeiten schafft. Darüber hinaus ist die Bedeutung von „selbst für sich sorgen können“ viel grundlegender als die Erzielung von Einkommen. Jemand muss sein Leben in die Hand nehmen können (das setzt einen sozialisatorischen Bildungsprozess voraus, damit er es kann) und dann muss er es wollen.

Autonomie auf Autarkie zu verkürzen ist weit verbreitet. Ihr entspricht auch der Vorwurf, Transferleistungsbezieher würden auf Kosten anderer leben (siehe „‚Kostgänger‘ des Staates“ und „Subsidiarität und bGE kein Gegensatz“). Dabei könnte man genauso sagen, der Markt lebt auf Kosten von Vereinen und Familien, die ihre Leistungen ohne Entgeltforderung erbringen.

Da Schneider dem Menschen zugleich das „Bedürfnis“ attestiert, arbeiten zu wollen, könnte ihn das dazu veranlassen, das bGE gerade für würdevoll zu erachten. Denn es setzte den Einzelnen in den Stand, arbeiten zu können, und zwar nicht nur dort, wo seine Arbeit im engen Verständnis von „Arbeitsplatz“ nachgefragt wird, sondern wo er es für wichtig und richtig erachtet, wo er seine Stärken erkennt. Ihm kommt diese Deutung aber nicht in den Sinn, weil er Würde, Arbeitsplatz und Einkommenserzielung direkt voneinander abhängig macht. Folglich muss er auch fordern, dass Arbeitsplätze bereitgestellt werden. Arbeit wird darauf reduziert, die Gelegenheit zur Erzielung von Einkommen zu sein, im Zentrum steht nicht mehr die Sinnhaftigkeit einer Tätigkeit. Diese Reduzierung von Arbeit auf die Gewährleistung von Einkommen zerstört jedoch gerade die Grundlage von Innovation, führt also gerade zum Gegenteil dessen, was für die Enstehung von Neuem unerlässlich ist. Neues entsteht nur und Arbeitsabläufe werden nur zuverlässig erledigt, wo eine Identifizierung mit der Arbeitsaufgabe vorliegt. Der Weg ins Arbeitshaus, der so beschritten wird, ist der wahre Grund unserer elenden Lage. Das bGE hingegen führte hinaus.

Sascha Liebermann

"Elterngeld abschaffen" – Weshalb nicht gleiches Elterngeld für alle oder noch besser: bedingungsloses Grundeinkommen?

Unter dem Titel „Elterngeld abschaffen“ legt Heike Göbel in der FAZ dar, weshalb es gekürzt oder gar ganz eingespart werden sollte. Unter anderem schreibt sie:

„Notwendig wäre es, über eine Abschaffung, zumindest aber Kürzung und starke Konzentration dieser Sozialleistung nachzudenken: Denn das Elterngeld schützt in erster Linie Mittelschichtfamilien vor Verdienstverlust und sichert Vätern als Mitnahmeeffekt bezahlten Kinderurlaub. Es begünstigt damit eine Klientel, die den Staat nicht wirklich braucht.“

Zwar trifft die Diagnose zu, dass vor allem Mittelschichtsfamilien profitieren, da das Elterngeld bis zur Höhe von 1800 Euro relativ zum Einkommen gewährt wird. Noch schwerer wiegt aber, dass Eltern, die vor Bezug des Elterngeldes nicht erwerbstätig waren, nur den Basisbetrag von 300 Euro erhalten. Damit werden zwei Klassen von Eltern geschaffen und Elternschaft abgewertet. Ziel des Elterngeldes ist es, die Erwerbstätigkeit zu belohnen.

Doch Göbel zündet Nebelkerzen. Selbst die maximale Höhe des Elterngeldes von 1800 Euro erlaubt es einer Familie nicht, Großartiges zu unternehmen. In Regionen mit sehr niedrigen Mieten reicht es als einziges Einkommen bestenfalls gerade aus, um über die Runden zu kommen. Wo Mieten höher sind, ist das nicht möglich. Auch heute können nur beide Eltern zuhause bleiben, wenn sie das Elterngeldeinkommen durch Erspartes aufstocken. Wer ist dazu in der Lage? Nur, wer zuvor hat sparen können. Auch hier werden also Besserverdiener bevorteilt. Der Mitnahmeeffekt dieser „Klientel“, wie Göbel sie nennt, ist äußerst wünschenswert, wenn man in Kategorien von Bürger, Verantwortung und Gemeinwesen denkt. Dann wäre die Forderung konsequent, gleiches Elterngeld für alle zu fordern. So republikanisch liberal nun aber sind die Liberalen nicht, auch nicht in der FAZ.

Statt einer Abschaffung des Elterngeldes, wie sie Heike Göbel ganz im Geiste der Bedürftigkeitsdenke fordert, sollte es allen Eltern möglich sein, zuhause zu bleiben, um sich um ihre Kinder kümmern zu können. Das Elterngeld weist hierzu den Weg, wenn auch auf alten Bahnen. Eine wirkliche Neuerung wäre nur möglich, wenn alle das gleiche erhielten, ganz gleich, ob sie es „brauchen“ und ohne es einer zuvor erbrachten Erwerbsleistung zu bemessen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde genau das erreichen und zugleich die Bedürftigkeitsdenke aufgeben.

Erstaunen kann in der Debatte auch, dass sich selbst kritische scheltende Webseiten wie die Nachdenkseiten auf einen solchen Beitag in der FAZ kommentarlos verweisen, wo sonst mit Kommentaren nicht gespart wird. Aber das lässt nur erkennen, wie sehr auch die Kritik heute noch immer in der Denkhaltung festgesteckt, soziale Gerechtigkeit mit Bedürftigkeit in einen Zusammenhang zu stellen. Dass es gerade diese Haltung ist, die ein Fortkommen in der Debatte verhindert uns geradezu blockiert, darauf sind die Kritiker noch nicht gekommen.

Sascha Liebermann

Das BGE im Wahlkampf – Chancen zur Verbreitung

Am 9. Mai ist Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Für die Verbreitung der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ist das eine sehr gute und unbedingt zu nutzende Gelegenheit. Was kann getan werden?

  • Gehen Sie zu Wahlveranstaltungen und konfrontieren Sie Politiker mit der Idee. Fragen Sie danach, wie Parteien und Politiker dazu stehen, dass wir uns Bürgern mehr Freiräume schaffen sollten.
  • Legen Sie dar, welche Sicherheiten und binnenwirtschaftlichen Effekte gerade ein BGE hätte (Info 1, Info 2).
  • Dass es eine transparente Unterstützung für alle Bürger ganz im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Ordnung darstellt.

Erhoffen Sie nicht, dass Sie hiermit große positive Resonanz erhalten. Wichtig aber ist, dass andere sehen können, wie Parteien und Politiker antworten. Auch das fördert die Diskussion. Viele kennen das BGE noch gar nicht, haben davon nichts gehört.

  • Verteilen Sie Faltblätter, Sie können sie auf verschiedenen Websites herunterladen, z.B. bei uns. Beim Archiv Grundeinkommen gibt es eine Sammlung.
  • Organisieren Sie Vorträge und Diskussionsveranstaltungen; zeigen Sie die Filme „Grundeinkommen – ein Kulturimpuls“, hier können Sie ihn herunterladen, und „Designing Society“.
  • Verteilen Sie die Filme an Politiker in Ihrem Wahlkreis. Damit erhöhen Sie die Chancen dafür, dass die Anhörung (Termin noch offen) zur Petition von Susanne Wiest mehr Aufmerksamkeit findet.
  • Organisieren Sie Krönungen, auch das ein Weg auf die Idee des bGE aufmerksam zu machen.
  • Auf der Website Grundeinkommen ist wählbar finden Sie Informationen dazu, wie die Parteien zum Grundeinkommen stehen und ob es Wahlkreiskandidaten gibt, die sich für ein Grundeinkommen einsetzen.

Bürgergeld und Grundeinkommen – besser als Hartz IV?

So lautet der Titel eines Dossiers bei n-tv.

Äußerungen Guido Westerwelles – wie z. B. diese: „Und ich finde, es ist geradezu eine zynische Debatte, wenn diejenigen, die in Deutschland arbeiten, die aufstehen, die fleißig sind, sich mittlerweile dafür entschuldigen müssen, dass sie von ihrer Arbeit auch etwas behalten möchten. Denn wir können nicht nur eine Debatte führen über die Bezieher von staatlichen Leistungen, sondern wir müssen endlich auch an diejenigen denken, die hart arbeiten, die haben auch Familien zu versorgen. Und mehr und mehr werden diejenigen, die arbeiten in Deutschland, zu den Deppen der Nation“ (siehe Interview im Deutschlandfunk) – könnten trotz ihres anti-liberalen Charakters gerade Wasser auf die Mühlen des bGEs sein.

Die notorische Behauptung, der zu geringe Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Transferleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Besonderen) mindere die Bereitschaft, sich zu engagieren, zeigt genau, wie wenig liberal die FDP denkt. Sie müht sich nicht, der Wirklichkeit ins Angesicht zu blicken, sonst würde sie feststellen, dass Menschen trotz Verletzung des Lohnabstandsgebots dennoch erwerbstätig sind und viele Widrigkeiten in Kauf nehmen, um es bleiben zu wollen. Gerade die Aufstocker sind hierfür der beste Beweis. Reden wir erst gar nicht von all den Ehrenamtlichen z.B. in Vereinen, Parteien, Kirchen, der Fürsorge in den Familien und der Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung: für all das, erhält man keinen Lohn und tut es dennoch.

Dass es sich beim Bürgergeld, das nun wieder ins Spiel kommt, nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt, weiß auch ein Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (siehe auch Die Welt), zu berichten. Wie sehr die FDP das Wohl der Bürger aus dem Blick verloren hat, lässt sich auch an der ewigen Wiederkehr der Behauptung erkennen, die einen zahlten für die anderen, die einen seien „Kostgänger“ der anderen. Wer so denkt, muss zum „Faulheitsbekämpfer“ werden.

Dem kleinbürgerlichen Freiheitsverständnis der FDP entspringt auch die Vorstellung, Sozialleistungen machten Menschen abhängig, wie jüngst Generalsekretär Lindner behauptete. Wer die Entstehung der Problemlagen nicht sehen will, der heute eine dauerhafte Alimentierung notwendig macht, schaut eben nicht hin. Würde er es tun, dann sähe er, dass die Ursachen woanders zu suchen sind, nicht aber in den Sozialleistungen (siehe „Armut – wovon reden wir?“).

Für die Grundeinkommensdiskussion könnte dies unerwarteten Aufwind bringen.

Sascha Liebermann

Das BGE im Wahlkampf – Chancen zur Verbreitung

Am 9. Mai ist Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Für die Verbreitung der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ist das eine sehr gute und unbedingt zu nutzende Gelegenheit. Was kann getan werden?

  • Gehen Sie zu Wahlveranstaltungen und konfrontieren Sie Politiker mit der Idee. Fragen Sie danach, wie Parteien und Politiker dazu stehen, dass wir uns Bürgern mehr Freiräume schaffen sollten.
  • Legen Sie dar, welche Sicherheiten und binnenwirtschaftlichen Effekte gerade ein BGE hätte (Info 1, Info 2).
  • Dass es eine transparente Unterstützung für alle Bürger ganz im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Ordnung darstellt.

Erhoffen Sie nicht, dass Sie hiermit große positive Resonanz erhalten. Wichtig aber ist, dass andere sehen können, wie Parteien und Politiker antworten. Auch das fördert die Diskussion. Viele kennen das BGE noch gar nicht, haben davon nichts gehört.

  • Verteilen Sie Faltblätter, Sie können sie auf verschiedenen Websites herunterladen, z.B. bei uns. Beim Archiv Grundeinkommen gibt es eine Sammlung.
  • Organisieren Sie Vorträge und Diskussionsveranstaltungen; zeigen Sie die Filme „Grundeinkommen – ein Kulturimpuls“, hier können Sie ihn herunterladen, und „Designing Society“.
  • Verteilen Sie die Filme an Politiker in Ihrem Wahlkreis. Damit erhöhen Sie die Chancen dafür, dass die Anhörung (Termin noch offen) zur Petition von Susanne Wiest mehr Aufmerksamkeit findet.
  • Organisieren Sie Krönungen, auch das ein Weg auf die Idee des bGE aufmerksam zu machen.
  • Auf der Website Grundeinkommen ist wählbar finden Sie Informationen dazu, wie die Parteien zum Grundeinkommen stehen und ob es Wahlkreiskandidaten gibt, die sich für ein Grundeinkommen einsetzen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ermittlung von Regelleistungen

In der Pressemitteilung (hier die Entscheidung in voller Länge) des Bundesverfassungsgerichts heißt es u.a.: „Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“

Auf wenige der zahlreichen Kommentare sei hier hingewiesen:
Nachdenkseiten
Götz W. Werner
Heribert Prantl (Sueddeutsche Zeitung)
Jürgen Borchert (Richter am Hessischen Landessozialgericht)
Financial Times Deutschland
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Frankfurter Rundschau

Am Geist der sogenannten Hartz-Gesetze ändert diese Entscheidung nichts, worauf manche Kommentare deutlich hinweisen, während andere die Entscheidung als „Paukenschlag“ feiern. Weshalb, das bleibt ein Rätsel, denn wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht einen Missstand feststellen, der eigentlich politisch zu lösen ist. Eines Gerichtsurteils bedarf es dazu nicht. Wie schwer sich selbst Kritiker der gegenwärtigen Regelungen im Sozialgesetzbuch mit Alternativen tun, kann in der Phoenix-Runde vom 9. Februar exemplarisch erfahren werden.

Auch die deutliche Kritik von Wolfgang Lieb (Nachdenkseiten) am Urteil rückt nicht vom alten, den Lebensstandard sichernden Sozialstaat ab, der nur Ersatzleistungen gewährt und den Erwerbstätigen höher stellt als den Bürger. Die Nachdenkseiten haben sich wiederholt zum bedingungslosen Grundeinkommen ablehnend geäußert, ohne – diesen Eindruck erhält man als Leser – sich mit dem Vorschlag einmal differenziert zu beschäftigen (siehe dazu einen Kommentar und einen Leserbrief).

Sascha Liebermann

Autonomie, Gemeinschaft, Initiative – Zur Bedingtheit eines bedingungslosen Grundeinkommens

Unter diesem Titel hat Sascha Liebermann einen Beitrag zum bedingungslosen Grundeinkommen im Verlag KIT Scientific Publishing veröffentlicht. Das Studienheft steht zum Herunderladen bereit.