Annahmen ziehen Schlussfolgerungen nach sich, doch sind die Annahmen treffend?

Im Handelsblatt hat Bert Rürup, Wirtschaftswissenschaftler, einst „Wirtschaftsweiser“ und vielfältig Politikberater, einen Beitrag mit dem Titel „Von Hartz IV zum Bürgergeld und zurück“ (wir hatten denselben Titel für einen Kommentar genutzt, siehe hier) veröffentlicht. Wie dem Titel zu entnehmen ist, greift er die Diskussionen um das Bürgergeld auf und ordnet sie ein. Endlich habe auch die SPD ein Einsehen, dass die Einführung des Bürgergeldes ein Fehler war, so liest sich sein Beitrag, als seien damals grundsätzliche Änderungen eingeführt worden. Eher könnte man davon sprechen, dass die Bezugsregelungen etwas weniger strikt ausfielen, aber angesichts einer nach wie vor geltenden Bedürftigkeitsprüfung in Verbindung mit einem sanktionsbewehrten Leistungsbezug konnte nicht ernsthaft von einer wesentlichen Erleichterung für die Bezieher gesprochen werden. Deswegen war schon damals Kritik an der Bezeichnung „Bürgergeld“ laut geworden, da sie etwas suggeriere, das nicht der Fall war, und zwar dass eine Leistung für alle Bürger als Bürger war, ohne sonstige Bezugsbedingungen. Insofern ist die nun vorgesehene Veränderung eben nur eine Rückkehr zu dem, was es zuvor schon gab.

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Arbeitnehmerrechte sind kein Selbstzweck, wenn der durch sie erreichte Schutz anders gewährleistet werden könnte,…

…das scheinen manche Kritiker zu vergessen, wenn sie nach Einwänden gegen ein BGE kramen. Allerdings, wie BGE Eisenach schreibt, hat das eine mit dem anderen nur mittelbar zu tun, es sei denn Rürup meint hier, dass Arbeitnehmerrechte zugleich den sozialen Status von Erwerbstätigkeit herausheben. Dann könnte er durchaus richtig liegen, denn ein BGE würde die Bedeutung von Erwerbstätigkeit relativieren, es würde sie vom Sockel holen, auf dem sie heute, beinahe zum Selbstzweck geworden, steht. Denn schon lange geht es für Arbeitnehmer- wie -gebervertreter mehr um Arbeitsplätze als um Wertschöpfung, sie haben den Zweck des Wirtschaftens aus den Augen verloren (siehe auch hier).

Sascha Liebermann