Analyse, Werturteile und Verdächtigungen – und was wird zitiert, was nicht?

Kai Eicker-Wolf (DGB Hessen Thüringen) hat sich auf Blickpunkt WiSo mit den Überlegungen zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen – „in seiner neoliberalen Variante“ – von Götz W. Werner beschäftigt. Damit ist schon eine Stoßrichtung der Auseinandersetzung benannt, die zugleich die Kategorien der Einordnung aufscheinen lässt, die Eicker-Wolf bemüht. Früher schon hat der Autor Schwachpunkte der BGE-Diskussion zurecht aufgespießt (z. B. die Digitalisierungshoffnung), daraus allerdings durchaus selektive Schlussfolgerungen gezogen (siehe hier und hier).

Interessant ist hier zuerst einmal, was Eicker-Wolf Werner ansinnt. Schon zu Beginn seines Beitrags scheint Werners philanthropisches Engagement erwähnenswert, aber dabei belässt es Eicker-Wolf nicht, er attestiert ihm,  ein entsprechendes „Image“ zu pflegen – also eine Art Marketingmaßnahme. Belegt wird das nicht. Kann sein Engagement nicht aus Überzeugung geschehen? Was tut das überhaupt zur Sache, wenn es um Werners BGE-Überlegungen gehen soll? Die nächste Brandmarkung folgt sogleich: Werner „inszeniert sich […] gerne als Kämpfer für die Armen“ – Eicker-Wolf verweist hierbei auf Interviewäußerungen. Auch hier stellt sich die Frage, woraus er schließt, dass dies nicht aus Überzeugung geschieht? Und wieder: was hat es mit dem BGE zu tun? Hier soll offenbar die Glaubwürdigkeit einer Person (inszeniert sich als vs. ist tatsächlich) in Zweifel gezogen werden und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es um Feindbildpflege geht.

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