Analyse, Werturteile und Verdächtigungen – und was wird zitiert, was nicht?

Kai Eicker-Wolf (DGB Hessen Thüringen) hat sich auf Blickpunkt WiSo mit den Überlegungen zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen – „in seiner neoliberalen Variante“ – von Götz W. Werner beschäftigt. Damit ist schon eine Stoßrichtung der Auseinandersetzung benannt, die zugleich die Kategorien der Einordnung aufscheinen lässt, die Eicker-Wolf bemüht. Früher schon hat der Autor Schwachpunkte der BGE-Diskussion zurecht aufgespießt (z. B. die Digitalisierungshoffnung), daraus allerdings durchaus selektive Schlussfolgerungen gezogen (siehe hier und hier).

Interessant ist hier zuerst einmal, was Eicker-Wolf Werner ansinnt. Schon zu Beginn seines Beitrags scheint Werners philanthropisches Engagement erwähnenswert, aber dabei belässt es Eicker-Wolf nicht, er attestiert ihm,  ein entsprechendes „Image“ zu pflegen – also eine Art Marketingmaßnahme. Belegt wird das nicht. Kann sein Engagement nicht aus Überzeugung geschehen? Was tut das überhaupt zur Sache, wenn es um Werners BGE-Überlegungen gehen soll? Die nächste Brandmarkung folgt sogleich: Werner „inszeniert sich […] gerne als Kämpfer für die Armen“ – Eicker-Wolf verweist hierbei auf Interviewäußerungen. Auch hier stellt sich die Frage, woraus er schließt, dass dies nicht aus Überzeugung geschieht? Und wieder: was hat es mit dem BGE zu tun? Hier soll offenbar die Glaubwürdigkeit einer Person (inszeniert sich als vs. ist tatsächlich) in Zweifel gezogen werden und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es um Feindbildpflege geht.

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„Was machen wir, wenn sich zum Beispiel Pflegekräfte entschließen, weniger zu arbeiten?“…

…fragte sich laut einem Bericht von fnweb Kai Eicker-Wolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund in einer Diskussion mit Wolfgang Strengmann-Kuhn (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen) über das Bedingungslose Grundeinkommen in Bensheim. Was wie eine besorgte Frage klingt, kann durchaus als Drohung verstanden werden, anders ausgedrückt: Wenn wir Menschen nicht dazu drängen, so Eicker-Wolf, Erwerbsarbeit aufzunehmen, dann werden bestimmte Aufgaben nicht erledigt. „Sicherstellen“ kann man das Erledigen von Aufgaben dann nur, wenn bei Nicht-Erwerbstätigkeit Einkommensentzug folgt. Genau das ist im heutigen Gefüge der Fall, wenn jemand keinen Arbeitsplatz findet bzw. im Leistungsbezug (ALG II) nicht bereit ist, seinen Pflichten nachzukommen. Doch, stellen wir so wirklich „sicher“, dass für alle Aufgaben, die erwerbsförmig erledigt werden sollen, sich jemand bereiterklärt, sie zu übernehmen?

Nein.

Wollen wir denn eine solche Drohung über allen schweben lassen? Würde das nicht Zwangsarbeit bedeuten? Diese Frage stellt das BGE und beantwortet sie mit Nein (wie das Grundgesetz ebenfalls). Schafft eine solche Drohung denn eine gute Ausgangsbasis dafür, Aufgaben gewissenhaft zu erledigen? Auch nicht. Was soll das also? Der Arbeitsmarkt von heute bzw. der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit wird indirekt so hingestellt, als löse er diese Fragen wie von selbst, doch das tut er nicht. Weshalb daran festhalten? Vielleicht müsste man die Perspektive auch herumdrehen: Ein BGE erleichtert es womöglich, Aufgaben zu übernehmen, die heute liegen bleiben. Darauf folgt dann wieder die Sorge, wer denn die „Scheißarbeit“ mache usw. usf.

Letzlich geht es also immer um die Frage, ob man ermöglichen will, sich engagieren zu können, in welcher Form auch immer, oder „sicherstellen“, dass dies in einer bestimmten Form geschieht – mit allen Konsequenzen, die wir heute ja erfahren.

Was die Digitalisierung bringen wird, ist nicht zu sagen, wir werden es sehen, welche Auswirkungen sie im auf die Arbeitswelt haben wird. Doch mit einer Aussage wie dieser „Alte Arbeitsplätze fallen weg, neue entstehen, aber die Arbeit geht nicht aus“ sollte man sich auch nicht beruhigen lassen. Wir wissen es schlicht nicht.

Siehe
„Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?“ (und auch hier).

Sascha Liebermann

„Ein Grundeinkommen für alle“ – Kommentar zum Essay von Paul Nolte

In einem Essay für NDR Kultur, Gedanken zur Zeit hat sich jüngst Paul Nolte, Professor für Neuere Geschichte an der FU Berlin, zur Diskussion um das Bedingungslose Grundeinkommen geäußert. Er befasst sich nicht das erste Mal damit und war vor vielen Jahren in einer Talkshow vehementer Gegner eines BGE (siehe hier). In seinem aktuellen Beitrag gibt er sich milder, stellt das BGE und die Diskussion darüber jedoch durchaus eigenwillig dar. Darin kehren manche Missverständnisse wieder, die in der Diskussion häufiger angetroffen werden können.

Schon in den ersten Absätzen heißt es mit Bezugnahme auf die Schweizer Volksabstimmung im Juni, die Ausgangspunkt des Essays ist, dass „das staatliche Basiseinkommen […] bei den Gutverdienenden mit dem Arbeitslohn verrechnet [würde]“. Zwar gab es in der Schweizer Diskussion u.a. von Seiten des Bundesrats solche Darstellungen, dem Vorschlag der Initianten entsprach dies jedoch nicht. Wenn von einer „Verrechnung“ gesprochen werden kann, dann lediglich in Gestalt der finanztechnischen Darstellung des Verhältnisses zwischen Erhalt von Steuern in Gestalt eines BGE und Abführen von Steuern. Diejenigen die mehr Steuern in Gestalt eines BGE erhalten als sie abführen, bezeichnet man als Nettoempfängern, die die mehr Steuern abführen, als sie in Gestalt des BGE erhalten als Nettozahler. Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass das BGE mit dem Arbeitslohn „verrechnet“ wird.

An einer anderen Stelle sprich Nolte von einem „radikalen Systemwechsel“, einer „revolutionär neue[n] Auffassung von der freien und selbstbestimmten Lebensführung aller Menschen“. Vor dem Hintergrund republikanischer Demokratien ist ein BGE weder ein Systemwechsel, noch ist es revolutionär. Lediglich auf die Konstruktionsprinzipien des heutigen Sozialstaates bezogen trifft diese Charakterisierung zu. Radikal ist das BGE, weil es an die Wurzeln der Demokratie anschließt und die Bürger ins Zentrum der Sicherungssysteme rückt; revolutionär ist es, weil es die Vorherrschaft der Erwerbsnorm in diesem Sozialstaat durch die Stellung der Bürger in ihm ersetzt. Damit vollzieht es lediglich eine Fortentwicklung des Sozialstaats im Geiste der Demokratie.

Überraschend ist, dass Nolte – wie viele andere – die dem Apostel Paulus (siehe auch hier) zugeschriebene Äußerung falsch zitiert, die von Stalin in die Verfassung der Sowjetunion aufgenommen wurde: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“. Der entscheidende kleine Unterschied, sie so zu zitieren oder vollständig „wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen“, wird damit unterschlagen.

Nolte greift ebenso die Diskussion um etwaige Folgen der Digitalisierung auf und schreibt, nachdem er auf die sinkende Arbeitslosigkeit in Deutschland seit 2005 hingewiesen hat:

„In die Zukunft des Jahres 2050 können wir nicht schauen – allerdings spricht jede historische Erfahrung gegen die momentan so beliebten Szenarios vom Wegbrechen jedes zweiten oder dritten Arbeitsplatzes durch Mikrochips und Roboter: Solche Prognosen haben sich seit 200 Jahren regelmäßig als grundfalsch erwiesen.“

In der Tat sind diese Prognosen mit Vorsicht zu genießen, wobei manche derer, auf die sich hierzu berufen wird, in den originalen Ausführungen zur Frage, was die Digitialsierung mit sich bringen könnte, durchaus vorsichtig sind – so z. B. Frey und Osborne.

Nolte übergeht indes, was die Entwicklung des Arbeitsvolumens erkennen lässt, dass es für Deutschland einen langen Trend der Abnahme gibt. Es ist zwar nicht klar, vor allem, wenn sie mit Daten aus anderen OECD-Staaten verglichen wird, welche Schlüsse daraus gezogen werden können, doch so einfach, wie er es sich hier macht, ist die Sache auch nicht (siehe „Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?“).

Weil er der Auffassung ist, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland kein so dringliches Problem mehr sei, schreibt er dann:

„Die unmittelbare Dringlichkeit einer arbeitsfreien Grundsicherung ist also etwas zurückgetreten. Der Streit ist grundsätzlicher geworden und die Bewegung hat ein neues Gesicht bekommen. Sie wird nicht mehr von prominenten Gelehrten, Unternehmern oder Politikern dominiert, sondern, wie das Beispiel der Schweiz zeigt, als sozialer Aktivismus vor allem von Jüngeren, gut Gebildeten in Netzwerken „von unten“ getragen.“

Diese Einschätzung trifft nicht zu. Wer sich mit der jüngeren Grundeinkommensdiskussion beschäftigt, wird feststellen, dass schon zu Beginn im Jahre 2004, grundsätzliche Fragen gestellt wurden und die Arbeitslosigkeit ein Aufhänger war, wenngleich manche BGE-Befürworter sie für entscheidend hielten. Wir – Freiheit statt Vollbeschäftigung – haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass ein BGE unabhängig von Arbeitslosigkeit und der Entwicklung des Arbeitsvolumens zu betrachten sei. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte diese Überlegungen in einem Beitrag von Thomas Loer sogar in gekürzter Form abgedruckt.

Unzutreffend oder zumindest ungenau ist die Feststellung, dass es erst jetzt, seit oder im Laufe der Diskussion in der Schweiz vor der Volksabstimmung eine „vernetzte, globale“ Bewegung gebe. Zumindest das Basic Income Earth Network besteht seit 1986 und hält zweijährlich Kongresse ab. Es zieht Teilnehmer aus der ganzen Welt an. In den USA gibt es ein Grundeinkommensnetzwerk, in andern Ländern gibt es Initiativen, die sich dafür einsetzen. Falls Nolte vor Augen gehabt haben sollte, dass diese Diskussionen bislang stark akademisch ausgerichtet waren bis vor wenigen Jahren, da wäre etwas dran. Zumindest für die jüngere Diskussion in Deutschland 2004, die lange Zeit die stärkste und intensivste war, gilt das aber nicht.

Abschließend äußert sich Nolte dann zu den Realisierungschancen eines BGE, nachdem die Ablehnung in der Schweizer Volksabstimmung eindeutig gewesen sei. Bedenkt man, dass eine Zustimmung für die AfD in Deutschland von 20 Prozent als beunruhigend wahrgenommen wird, könnte die Zustimmung in der Schweiz von 23 Prozent angesichts eines so weitreichenden Vorschlags allerdings für erstaunlich gehalten werden. Er schreibt dann:

„Auf absehbare Zeit spricht wenig dafür, dass sich irgendein Land anders entscheidet als die Schweiz und sich auf die soziale Revolution des Grundeinkommens einlässt. Erst recht wird das nicht Deutschland sein, wo Beruf und Erwerbsarbeit nicht nur ökonomisch, sondern auch in Kultur und Mentalität immer noch eine besonders große Bedeutung für das Selbstbild von Menschen und für die Motivation ihrer Lebensführung besitzen.“

Hier würde ich die Verhältnisse genau andersherum sehen. In der Schweiz fällt die Diskrepanz zwischen der bodenständigen und selbstverständlich verankerten direkten Demokratie auf der einen und dem enorm starken Arbeitsethos auf der anderen Seite besonders ins Auge. Eine dem Elterngeld vergleichbare Leistung gibt es in der Schweiz nicht, der Druck auf Eltern, besonders auf Mütter, früh in Erwerbstätigkeit zurückzukehren ist noch stärker als in Deutschland. Dass Arbeit tatsächlich so entscheidend sei für die „Motivation der Lebensführung“, wie Nolte schreibt, ist eine gängige Behauptung, übersieht aber, dass dies weder der Bedeutung sogenannter Haushaltstätigkeiten strukturell entspricht, noch dem Aufwand in Stunden, der dafür jährlich erbracht wird. Er ist höher als die Zeit, die für Erwerbsarbeit aufgebracht wird.

Die gemeinschaftliche Basis des Zusammenlebens in republikanischen Demokratien spielt in Noltes Beitrag überhaupt keine Rolle, wird nicht einmal erwähnt. Dass es gerade die Demokratie ist, deren Souverän die Bürger sind und denen genau deswegen bedingungslos Grundrechte zugesichert werden, muss doch erstaunen angesichts dessen, wie häufig sich Nolte schon zur Verfasstheit der Demokratie geäußert hat. Denn von der Demokratie aus gedacht, ist das BGE nur ein kleiner Schritt.

Sascha Liebermann

„Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?“

Auf der Website annotazioni.de [update 18.9.20: der Link führt nun auf Blickpunkt-WiSo, da die alte Seite nicht mehr verfügbar ist] hat Kai Eicker-Wolf einen Beitrag zur Diskussion über das Arbeitsvolumen veröffentlicht. Auf der Basis von Daten der OECD legt er dar, dass die Entwicklung des Arbeitsvolumens in Deutschland, die stetige Abnahme, nicht auf alle OECD-Länder zu übertragen sei. Überhaupt sei es nicht so einfach einzuschätzen, was der Grund für das Abnehmen des Arbeitsvolumens sei und weshalb es sich in anderen Ländern anders entwickele. Dem Stand der Diskussion in den Wirtschaftswissenschaften folgend könne gesagt werden:

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