Die Debatte geht weiter – auch in den Gewerkschaften

In der aktuellen Ausgabe von Ver.di Publik findet sich unter dem Titel „Der große Wurf?“ ein Beitrag von Heike Langenberg zum Grundeinkommen. Leider wird die Gelegenheit nicht ergriffen, die Idee in ihrer Breite einmal darzustellen. Stattdessen werden gezielt Zitate aus Beiträgen von Befürwortern angeführt, die belegen sollen, wes Geistes Kind das bGE ist. Schauen wir uns die Zitate einmal näher an.

Schon der Einstieg ist ein bemühter Versuch, auf ein Problem hinzuweisen. Dort heißt es: „Je mehr Leute von ihrem Recht auf bezahlte Freizeit Gebrauch machen, desto weniger produzieren die finanziellen Ressourcen für das Grundeinkommen. Dann finanziert sich das System irgendwann nicht mehr“. Ganz recht, kann man da nur sagen. In der Tat würde es keine Wertschöpfung mehr geben, wenn alle sich aus dem Erwerbsarbeitsmarkt zurückzögen bzw. an der Erzeugung von Gütern und Diensten nicht mehr mitwirken wollten. Warum sollte das ein Einwand gegen das Grundeinkommen sein, denn letztlich gilt diese Diagnose schon für unsere heutige Lage. Alle Bürger haben nämlich einen Anspruch auf die im Sozialgesetzbuch geregelten Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld. Alle könnten diesen Rechtsanspruch geltend machen, wenn sie ihn geltend machen wollten – er könnte ihnen nicht verwehrt werden, sofern sie die dazu gesetzten Bedingungen erfüllen. Warum aber machen die Bürger diesen Anspruch meist nur geltend, wenn sie kein Erwerbseinkommen mehr zu erzielen in der Lage sind? Was müssen wir daraus schließen?

Erklären läßt sich diese Zurückhaltung nur damit, daß sich alle über den Notfallcharakter dieser Leistungen nach unserem heutigen Verständnis im klaren sind. Wer sie in Anspruch nimmt, muß nicht nur das Recht dazu haben, er sollte auch wirklich dieser Hilfe bedürfen. Daß die Bürger nicht massenhaft, also z.B. in der Mehrheit diese Leistungen in Anspruch nehmen, heißt doch letztlich: sie möchten, solange sie dazu in der Lage sind, ihren Beitrag leisten, damit unser Sozialstaat erhalten werden kann. Sie wollen also nur in Anspruch nehmen, was sie auch wirklich benötigen. Doch dieser einfache Zusammenhang wird von Frau Langenberg nicht gesehen, würde sie sich sonst ernsthaft fragen müssen, weshalb denn heute nicht alles zusammenbricht. In der Regel wollen alle beitragen zum gemeinsamen Wohlergehen, die Frage ist doch vielmehr: Geben wir ihnen die Möglichkeit, es nach ihrem Dafürhalten zu tun?

Aus Götz Werners Buch „Einkommen für alle“ wird folgende Passage zitiert: „Andererseits kann der Arbeitgeber, der seinerseits keine Sozialabgaben mehr für seine Mitarbeiter aufwenden muss, fortan mit diesen neue, tendenziell niedrigere Gehälter aushandeln“. Ja, sehr wohl, aushandeln kann er diese Gehälter, nicht aber diktieren. Das ist ein wichtiger Unterschied, den Frau Langenberg nicht sieht. Wenn sich das verfügbare Einkommen zukünftig aus dem Grundeinkommen und einem Erwerbseinkommen zusammensetzt, dann ist die Summe aus beiden entscheidend und nicht die Höhe des Erwerbseinkommens alleine. Selbst bei einem niedrigeren Erwerbseinkommen im Vergleich zu heute könnte die Summe aus beiden höher sein als das heute verfügbare Einkommen. Wenn man sich also schon auf die Taschenrechnerlogik einläßt, sollte man sie zuende führen.

Ist das Grundeinkommen hoch genug und erlaubt, anzusparen, dann bedarf es nicht einmal einer Zusatzversorgung im Alter. Auch muß diese, will sich jemand freiwillig versichern, nicht notwendig privater Art sein. Auch hier könnte der Staat eine Zusatzleistung, auf freiwilliger Basis, anbieten. Viel gravierender sind doch die Auswirkungen eines bGEs auf die Versicherungswirtschaft: Je höher es wäre, desto weniger wären Versicherungen, die der Altersvorsorge dienen, überhaupt noch nötig. All das Geld, das heute über diese Versicherungen in den internationalen Finanzmarkt fließt, stünde für Konsum und Investition zur Verfügung. Der Finanzmarkt hätte im Verhältnis zu heute eine andere geringere Bedeutung. Auch die Chance, dies einmal klarzustellen, wird in dem Beitrag leider versäumt.

An einer späteren Stelle im Artikel heißt es dann: „Einen weiteren Vorteil für Arbeitgeber nennt die Initiative ‚Freiheit statt Vollbeschäftigung‘ auf ihrer Internet-Seite: ‚Sie [die Unternehmen] können automatisieren, ohne sich Sorgen um entlassene Mitarbeiter zu machen'“. Wäre das nicht wünschenswert, daß die Unternehmen sich ihrer ersten und wichtigsten Aufgabe widmen: Werte zu schaffen, statt versteckt sozialpolitische Mithilfe zu leisten? Wieviel Wertschöpfung wird dadurch verhindert, daß wir Unternehmen diese Aufgabe ansinnen? Politisch müssen wir die Bürger absichern, damit der Verlust eines Arbeitsplatzes eben nicht die Folgen hat, die er heute hat. Doch dazu bedarf es des bGEs und keiner unternehmerischer Wohltaten.

Es überrascht dann nicht, zum Schluß noch folgendes Zitat zu lesen: „In der Diskussion über ein Grundeinkommen wird verkannt, dass Arbeit für den einzelnen Menschen mehr ist als Abhängigkeit, mehr auch als ,nur‘ Einkommensquelle. Sie stärkt das Selbstwertgefühl und vermittelt gesellschaftliche Anerkennung. Und ein Teil dieser Anerkennung steckt auch im Arbeitsentgelt“, sagt Sabine Groner-Weber, Leiterin des Bereichs Politik und Planung beim ver.di-Bundesvorstand“. Wir nehmen einmal wohlwollend an, daß Frau Groner-Weber nicht meint, jede Arbeit, auch diejenige, die man gar nicht machen will, vermittele Anerkennung. Wovon hängt sie dann ab? Zuerst einmal davon, daß man eine Aufgabe auch machen will, sich für sie entscheiden kann. Das ist nur möglich, wenn man die Wahl hat, sich auch dagegen zu entscheiden. Dann ist es wesentlich, ob man sich mit der Aufgabe auch identifizieren kann, einen Beitrag zu ihrer Erledigung leisten will. Und zuletzt ist es, heute mehr als mit einem bGE, wichtig, ein Einkommen zu erzielen, von dem man leben kann. Wie hoch das sein muß, hat aber jenseits eines Minimums, eine breite Spanne.

Es ist wohl vielsagend, daß freie Entscheidung und Interesse an einer Aufgabe als Voraussetzungen für ein erfülltes Berufsleben in dem Artikel gar nicht vorkommen. Würde Frau Langenberg diesen Zusammenhang sehen, dann wäre es leicht, folgenden Schluß zu ziehen: Wenn es für den Einzelnen wichtig ist, sich in einer Aufgabe zu verwirklichen, dann wird er dies auch mit einem bGE anstreben. Nun denn, dann sollten wir es einführen und uns nicht mit Spiegelfechterei aufhalten.

Sascha Liebermann

Einer Übermacht von Zauberern muß mit Verstand begegnet werden – Neues zum Grundeinkommen aus den Gewerkschaften

Eine Verhöhnung sollte es werden, das ließ schon der Titel des Beitrages „Freibier für alle hilft den Durstigen nicht“, von Hans-Joachim Schabedoth in der Frankfurter Rundschau, erkennen. Das bedingungslose Grundeinkommen werde von seinen Befürwortern als Zauberwaffe präsentiert, ihr muß mit Verstand begegnet werden, heißt es in dem Beitrag. So geheimnisvoll stellt sich der Vorschlag allerdings gar nicht dar. Ausgefeilte Argumente und Begründungen liegen vor, weshalb bestimmte Effekte zu erwarten wären. Jeder kann diese Thesen anhand seiner Lebenserfahrung prüfen. Die schon im Titel erkennbare Verleumdung ist wohl eher Ausdruck von Verzweiflung angesichts der Resonanz, die das bGE mittlerweile erhält – gerade auch von seinen Gegnern (Horst Sieberts Beitrag in der FAZ vom 27. Juni, S. 12, liegt dieser Vortrag zugrunde. Siehe auch unseren Kommentar).

Aufgrund dieser Resonanz fühlen sich Gewerkschaftsvertreter offenbar als einsame Rufer in der Wüste, als stünden sie einem Millionenheer von Grundeinkommensbefürwortern gegenüber, gegen deren „Heilslehre“ und „Phantasterei“ (Michael Schlecht) sie ankämpfen müssen – mit dem gesunden Verstand. Daß Gewerkschaftsvertreter dies so wahrnehmen, ist für die Diskussion um ein bGE ein gutes Zeichen: je größer die aufgefahrenen Geschütze, desto gefährlicher der Feind.

Wer ist denn in der Übermacht angesichts der guten Organisiertheit der Gewerkschaften und der Millionen Euro, die für Kampagnen ausgegeben werden? Wer erhält denn problemlos Zugang zu Fernsehsendungen und Printmedien, um seine Thesen, Kritik und Kommentare zu verbreiten? Da waren und sind die Grundeinkommensbefürworter, wenn sich auch viel geändert hat, noch immer in einer anderen Lage. Wo ist die Übermacht, da von einer breiten Debatte noch gar keine Rede sein kann? – Die Übermacht, so kann aus dem scharfen Ton des Beitrags in der Frankfurter Rundschau geschlossen werden, ist wohl eher eine der Argumente: Argumente kann man leugnen, abwehren oder aufgreifen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Alles ist gleichermaßen Ausdruck dessen, daß sie man an ihnen nicht vorbeikommt.

Alleine schon, daß Herr Schabedoth das bedingungslose Grundeinkommen und den Vorschlag eines Bürgergeldes, wie ihn die FDP vertritt, in einen Topf wirft, offenbart mangelnde Sachkenntnis bzw. böswillige Verzerrung. Der Vorschlag der FDP sieht lediglich eine Zusammenfassung der Transferleistungen in einer Leistung vor, die Bedürftigkeitsprüfung wird aber beibehalten. Das bGE will diese ja gerade abschaffen – das weiß Herr Schabedoth, dennoch hält er beides nicht auseinander.

Es heißt dann: „Es geht den Gewerkschaften nicht um Stilllegungsprämien für Arbeitskräfte, sondern um die Integration aller Arbeitswilligen in das Erwerbssystem. Nicht zuletzt hat das etwas zu tun mit dem gewerkschaftlichen Verständnis von der Würde des Menschen“.

Hier wird ganz offensichtlich Menschenwürde mit Erwerbstätigenwürde verwechselt, aus dem politischen Bürger wird ein Arbeitsbürger. Denn ob der Einzelne, wenn es einmal ein bGE gäbe, der Auffassung wäre, daß seine Menschenwürde nur mit Erwerbsarbeit zu erhalten ist, das könnte ihm überlassen werden. Genau das allerdings, den Einzelnen entscheiden zu lassen, wollen die Gewerkschaften nicht.

Weiter: „Die pauschale Unterstützung von Nicht-Hilfebedürftigen geht prinzipiell zu Lasten jener, die aufgrund ihrer individuellen Bedarfs- und Lebenslage einer abgestimmten Unterstützung bedürfen“.

Ein Mythos, der nur dazu dient, die Bedürftigkeitsprüfung als Kontrolle aufrechtzuerhalten. Ein bGE schließt in keiner Weise aus, daß auch Sonderbedarfe gedeckt werden, denn nur dann ist die Würde des Menschen, nicht des Erwerbstätigen, gewahrt. Die Frage ist, welche Würde grundlegender ist? Für die bGE-Befürworter ist die Antwort eindeutig, denn Würde kann es nur geben, wo es Freiheit und Vertrauen in den Einzelnen, in die Bürger also, gibt.

Er fährt fort: „Die Finanzierungslasten eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle müßten die Summe aller eingesparten staatlichen Transferleistungen erheblich überschreiten, wenn das Grundeinkommen das Existenzminimum absichern soll“.

Auch das ist ein Mythos. Doch wer Haushalte als statische Größen betrachtet, muß dies so sehen. Hier wird die gestaltende Kraft, die ein bGE entfalten könnte, mit dem Taschenrechner bestimmt, statt sich die Wirkzusammenhänge vor Augen zu führen.

Und weiter: „Die Vorstellung, zusätzliche Gegenfinanzierungsmittel über eine drastische Erhöhung der Verbrauchsteuern einzunehmen, verrät unschwer die Absicht neuerlicher Umverteilung zu Lasten aller, die den größten Teil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben müssen. Das Grundeinkommen, wie bei Götz W. Werner angelegt, ist im eigentlichen Sinne Nebenprodukt einer neuen Steuersystematik, die den Unternehmen und Vermögenden nützt und allen anderen schadet. (Paul Kirchhoff lässt grüßen!)“.

Da muß der alte Klassenfeind bemüht werden. Eine Auseinandersetzung mit Götz W. Werners bzw. Benediktus Hardorps Argumentation zeigt auf einfache Weise, wer heute bei aller Einkommenbesteuerung die Steuerlast trägt: der Verbraucher. Wenn von einer gerechten Verteilung der Lasten die Rede ist, dann muß auch betrachtet werden, was ein Steuersystem wie bewertet: Wollen wir die Nutzung von Geldmitteln für Investitionen, Schenkungen und Konsum zum Ausgangspunkt der Besteuerung machen oder die Verfügbarkeit über Geldeinkommen? Messen wir jemanden an seinem Handeln, was er also mit seinem Geld macht, oder daran, wieviel er hat? Die Konsumsteuer bewertet das Handeln, denn das ist für unser Gemeinwesen entscheidend.

Zum Schluß heißt es: „Die individuelle Entscheidung, nicht am Erwerbsleben teilhaben zu wollen, gehört nach dem Grundverständnis der Gewerkschaften – und wohl auch nach allgemeiner Auffassung der meisten Bürgerinnen und Bürger – nicht zu den Tatbeständen, die eine gesellschaftliche Unterstützungsleistung auslösen sollten“.

Und warum nicht? Etwa weil all die anderen Leistungen in Familie, Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement wertlos sind? Hier sollten die Gewerkschaften offen aussprechen, daß sie Erwerbsarbeitsfetischismus betreiben und dem Einzelnen nicht vertrauen, statt sich hinter allgemeinen Formeln zu verstecken.

Das Fazit, das Herr Schabedoth zieht, ist bezeichnend: „Das vorerst letzte gesellschaftliche Großexperiment, einen gesamten Staat als eine Art Beschäftigungsgesellschaft zu organisieren, ist bekanntermaßen gescheitert“. Genau, ließe sich ihm zustimmen, das will das bGE eben nicht, eine Erwerbstätigengesellschaft. Phänomenal ist die Verkehrung der Sachlage ins Gegenteil. Es sin
d doch die Gewerkschaften unter anderen, die genau diese Haltung nicht aufgeben wollen: das Gemeinwesen als Beschäftigten- und Beschäftigungsgesellschaft zu begreifen. Verkehrte Welt.

Sascha Liebermann