Selbstblockade: „Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist“…

…so wird An­drea Amri-Hen­kel, Promotionsstipendiatin an der Leuphana Universität, in einem Bericht über eine Veranstaltung anlässlich der Leuphana-Konferenzwoche zur Gerechtigkeit zitiert. In Gänze lautet das Zitat so: „Ich würde auch den ra­di­ka­len Schnitt be­vor­zu­gen. Aber das funk­tio­niert nicht. Dafür ist es ein­fach zu früh. Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist.“

Es kann immer Fragen geben, die zuerst noch beantwortet werden müssen, bevor ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird, aber haben diese direkt damit etwas zu tun oder sind es eigenständige Frage? Werden immer wieder neue Fragen mit dem BGE verknüpft und als Bedingungen für die Einführung vorausgesetzt, ist das der beste Weg, die Einführung zu verhindern (siehe hier, hier, hier, hier und hier).

Das BGE könnte von der anderen Seite gerade als Motor dafür verstanden werden, solche Fragen mit anderem Nachdruck zu stellen.

Sascha Liebermann

Nachtrag 10. Februar 2020: Frau Amri-Henkel hat uns geschrieben und darauf hingewiesen, dass sie in dem Bericht falsch zitiert werde. Sie sei ausdrücklich für ein BGE und habe in der Veranstaltung lediglich darauf hingewiesen, dass die „Geschlechterfrage“ einbezogen werden müsse, ein zu niedriges BGE seine „emanzipatorische Wirkung“, z. B. für Alleinerziehende und ihre Kinder, nicht entfalten könne.

„Frauen kümmern sich um ALLES – aber keiner um sie“…

…unter diesem etwas reißerischen Titel veröffentliche die Zeitschrift Brigitte ein Interview mit Gabriele Winker, Professorin für Arbeits- und Genderwissenschaft an der TU Hamburg-Harburg, über unbezahlte Arbeit bzw. Sorgearbeit. Frau Winker hat große Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. An der entsprechenden Stelle heißt es:

Brigitte: „Was schlagen Sie vor?“
Winker: „Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting. Reduzierung der Normalarbeitszeit auf 30 Stunden. Einführung eines armutsresistenten Mindestlohns. Ich bin auch für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das löst nicht alle Probleme, aber es wäre eine menschenwürdige Form der Grundsicherung.“

„Frauen kümmern sich um ALLES – aber keiner um sie“… weiterlesen

„Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren“…

…sagte Andrea Komlosy, Professorin für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, im Interview mit dem Wiener Standard unter dem Titel „Atypische Arbeit ist heute typisch“. Darin finden sich einige interessante Überlegungen wie die folgende und eine Bemerkung zum BGE:

„STANDARD: Warum ist es wichtig, den Arbeitsbegriff zu erweitern, wie Sie es vorschlagen?
Komlosy: Wenn Arbeit nur als Erwerbsarbeit gilt, die noch dazu mit sozialer Absicherung verbunden ist, dann rutschen alle, die nicht dieser Norm entsprechen, durch. Menschen in unsicheren oder unbezahlten Arbeitsverhältnissen wird so Nichtarbeit unterstellt. Würde man sich angesichts der aktuellen Lage an diesem Arbeitsbegriff festhalten, würden demnach nur sehr wenige arbeiten, weil der Großteil nicht mehr typisch arbeitet, sondern atypisch. Wobei heute das Atypische typisch geworden ist.“

„Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren“… weiterlesen

Gewerkschafter verabschieden eine Erklärung zum Grundeinkommen – ist sie der Diskussion förderlich?

Über die Erklärung berichtete das Netzwerk Grundeinkommen. Der Aufruf plädiert für eine vorurteilsfreie Diskussion über ein Bedingungsloses Grundeinkommen, die Entwicklung eines Gewerkschaftskonzepts und weitere Forderungen.

„Wir sind der Auffassung, dass neben dem Bedingungslosen Grundeinkommen, welches die angstfreie Existenz und gesellschaftliche Teilhabe eines jeden Menschen sichert, weitere politische Veränderungen nötig sind, so zum Beispiel: Umverteilung von Einkommen von oben nach unten, radikale Arbeitszeit­verkürzung, geschlechtergerechte Umverteilung unbezahlter Arbeit, Bürgerversicherung, ausreichende Mindestlöhne, Ausbau der öffentlichen und sozialen Infrastruktur und Dienstleistungen, ökologisch nachhaltige Produktion, Demokratisierung aller öffentlichen Bereiche, der Wirtschaft, des Welthandels und des Finanzwesens.“

Diese Forderungen kann man aufstellen, aber was bedeuten sie konkret, z. B. eine radikale Arbeitszeitverkürzung?

Gewerkschafter verabschieden eine Erklärung zum Grundeinkommen – ist sie der Diskussion förderlich? weiterlesen

„…you can force business to pay their employees more, but you can’t force them to hire them…“

…schreibt Andrew Coyne in seinem Beitrag „Why a guaranteed minimum income is a better option than raising the minimum wage“ für National Post aus Kanada. Siehe frühere Kommentar von uns zu Bedingungslosesm Grundeinkommen, Mindestlohn und allgemeiner Arbeitszeitverkürzung hier, hier und hier.

„Wir setzen oft Pessimismus mit Realismus gleich“…

…sagt Rutger Bregman, Autor von „Utopien für Realisten“ , in einem angenehm unaufgeregten Interview mit der Frankfurter Neue Presse (siehe Kommentare von uns hier und hier). Seinem Vorschlag einer radikalen allgemeinen Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit muss man nicht folgen, um seine Überlegungen dennoch interessant finden zu können, z. B. seine trockene Antwort auf die Frage, ob er nicht einfach ein positives Menschenbild (ausführlicher siehe hier) habe.

Bedingungsloses Grundeinkommen, Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung?…

…das kommt in dieser Gegenüberstellung der Positionen von Katja Kipping (Die Linke) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Es geht nur recht kurz um das BGE zu Beginn. Zur Verknüpfung von BGE, Mindestlohn und allgemeiner Arbeitszeitverkürzung, siehe hier, hier und hier.

Bedingungsloses Grundeinkommen – eine „Mitleidsökonomie“?…

…das es dies sei, behauptet Heinz-Josef Bontrup in der Frankfurter Rundschau in seinem Beitrag „Die Politik denkt nicht mehr kausal“. Die heutige Wirtschaftspolitik komme ohne kausales Denken aus, darin bestehe ihr Problem. Symptome werden nicht mehr auf Ursachen zurückgeführt, an den Symptomen werde herumgedoktert. Wirklich kurierende Maßnahmen gegen Massenarbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und Einkommensungleichheit – Fehlanzeige. Was schlägt er vor?

„Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich sowie die Förderung eines öffentlichen Beschäftigungssektors wären die richtigen Instrumente.“

Bedingungsloses Grundeinkommen – eine „Mitleidsökonomie“?… weiterlesen

„Warum der Kapitalismus im Prinzip nicht zu retten ist“…

…so der Titel eines Gesprächs Mathias Greffraths mit Ulrike Herrmann im Deutschlandfunk, das lesens- bzw. hörenswert ist. Es finden sich darin unter anderem Ausführungen über Grundeinkommen, Wachstum, Arbeitszeitverkürzung. Auf die zum Grundeinkommen soll hier eingegangen werden. Ulrike Herrmann äußert sich ausdrücklich befürwortend zum Grundeinkommen, gemeint ist offenbar das BGE. Bislang hatte sie das anders gesehen (siehe hier, hier und hier). Siehe zu den Ausführungen Frau Herrmanns auch den Kommentar des Grundeinkommens-Mems Köln (vom 20.4.) bei Facebook.

In der folgenden Passage geht es um das Grundeinkommen:

„Greffrath: Das ist der lange Atem der Historikerin. So, jetzt lassen Sie uns mal eine positive Variante erwägen, einen demokratischen Übergang in eine globale soziale, ökosoziale Marktwirtschaft, die auch noch irgendwie eine andere Art von Wachstum, inneres Wachstum, sagen wir mal, mehr Kultur und so weiter, immaterieller Wohlstand, Arbeitszeitverkürzung, die große Utopie von vielen, vielen, vielen durch die Jahrhunderte, von den Gewerkschaften aus Schwäche aufgegeben, mit Grundsicherung – damit könnte man ja politisch heute anfangen.
Herrmann: Ja, aber das würde das Wachstum ja gar nicht bremsen. Nur mal zwei konkrete Beispiele, die Sie anführen: Arbeitszeitverkürzung. Wir hatten schon eine extreme Arbeitszeitverkürzung. Die Leute zu Bismarcks Zeiten, die haben 70 Stunden in der Woche gearbeitet, wir arbeiten nur noch 40. Wir haben alle sechs Wochen Urlaub, wir fangen überhaupt erst mit 30 an zu arbeiten, weil wir bis dahin eine Ausbildung machen. Viele haben dann, wenn sie Kinder kriegen, noch mal frei. Und wir gehen relativ früh in Rente, nämlich mit 60. Das heißt, da –
Greffrath: Kann man doch unendlich weitermachen, den Prozess. So, wie Keynes gesagt hat, 15 Stunden die Woche, …
Herrmann: Ja, genau. Dabei sieht man, wir alle arbeiten ständig weniger, aber das Wachstum geht weiter. Die Vorstellung, dass man allein durch Arbeitszeitverkürzung das kapitalistische Wachstum bremst, ist völlig abwegig.“

So weit, so gut. Aber warum ist das so, wie erklärt sich diese Entwicklung? Von Bismarck bis heute ist der Wohlstand gewaltig gewachsen, der Wohlstand an Verfügung über Lebenszeit, der die Voraussetzung dafür ist, Muße haben zu können. Diese Entwicklung allerdings vollzog sich innerhalb der Vorstellung, dass ein gutes Leben mehr oder weniger mit einem pflichtbewussten Erwerbsleben identisch war. Leistung wurde selbstverständlich als Leistung in diesem Zusammenhang betrachtet mit all seinen Folgen. In dieser Passage sagt Herrmann zu diesem Hintergrund nichts, der jedoch wichtig wäre, um zu verstehen, woraus dieses Wachstumsstreben resultierte (siehe Max Webers Untersuchung zur Protestantischen Ethik). Konsum war demzufolge etwas, das man sich verdient hatte. Der Erwerb von Gütern, abgesehen von ihrem Charakter, eine Problemlösung darzustellen, ist eben zugleich Symbol des Erwerbsstrebens und -erfolgs. Wachstum war also Ausdruck dieses Erfolgs, der in seiner Wertigkeit über allen anderen stand.

„Greffrath: Man könnte die Beschleunigung des Wachstums bremsen dadurch.
Herrmann: Nein! Weil die kapitalistische Mechanik ist dann, wenn etwas knapp wird, wird investiert, um das knappe Gut, in diesem Fall Arbeit, erst recht zu ersetzen. Das Gleiche ist jetzt mit dem Grundeinkommen. Nicht, dass Sie mich missverstehen. Ich bin für ein Grundeinkommen. Nur, der Witz am Grundeinkommen wäre – also anders, als viele der Befürworter das sehen -, es würde auch wieder das Wachstum beschleunigen.
Denn Grundeinkommen hätte ja den Effekt, dass die Löhne steigen. Denn wenn die Leute sagen können, ach, ich arbeite gar nicht, denn ich habe ja ein Grundeinkommen, müsste man ihnen ja mehr bieten, damit sie arbeiten. Wenn die Löhne erst mal steigen, haben die Leute mehr Geld, um zu konsumieren. Prompt geht schon wieder das Wachstum los.“

Zuvor hatte Ulrike Herrmann festgehalten, dass es illusorisch sei, durch Arbeitszeitverkürzung alleine das Wachstum zu bremsen. Hier nun geht sie noch einen Schritt weiter. Die „kapitalistische Mechanik“ sei dafür verantwortlich, dass investiert werde, in Technologie, um das knappe Gut Arbeit zu ersetzen. Was sie hier der „Mechanik“ zuschlägt, ist allerdings Ausdruck eines Bewertungszusammenhangs, denn nur dann muss das Gut ersetzt werden, wenn die Produktionsmenge beibehalten oder gar erhöht werden soll – relativ zum Konsum. Das geht wiederum nur, wenn es eine Absatzchance gibt. Die sich stellende Frage ist ja nun gerade, ob die Wertigkeit von Konsum unter Bedingungen eines Grundeinkommens dieselbe bliebe oder ob sie nicht vielmehr durch die relative Abwertung von Erwerbstätigkeit und die relative Aufwertung anderer Tätigkeitsbereiche dazu führte, dass Konsum die Bedeutung, Ausdruck beruflichen Erfolgs und des besonders wichtigen Beitrags zum Gemeinwohl zu sein, einbüßen würde. Die „kapitalistische Mechanik“ operiert nicht wie ein perpetuum mobile, sie hat ein normatives Fundament, das wiederum eine bestimmte Lebensführung höher bewertet als andere. An ihr würde das BGE rütteln.

Im darauffolgenden Absatz spricht sie dem Grundeinkommen denselben Effekt zu, es werde zur Steigerung von Wachstum führen. Das Grundeinkommen sorgte allerdings dafür, dass sich Einkommen anders zusammensetzen würde als heute, denn vor jeglichem Lohn, der erzielbar wäre, hätte der Einzelne schon das Grundeinkommen. Damit relativiert sich die Bedeutung des Lohnes als Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes je mehr, desto mehr Personen in einem Haushalt leben. Nur, weil Mitarbeiter dann auf diesen Lohn – vorausgesetzt, das Grundeinkommen wäre hoch genug – verzichten könnten, müssen Löhne nicht notwendig steigen, zumal die Einkommenssumme ja mit BGE höher sein könnte, selbst wenn der Lohn niedriger ausfiele. Aufgrund des Haushaltseffekts ist es nicht einmal zwingend, dass Löhne, die heute als sehr niedrig gelten, steigen müssten, da die betreffende Person bzw. der Haushalt vom Lohn gar nicht abhängig wäre. Solchen Überlegungen von Zweiflern allzuschnell entgegengehalten, dass es naiv sei zu glauben, Mitarbeiter würden für einen unerheblichen Lohn zu arbeiten bereit sein, wenn sie doch schon das BGE hätten. Dieser Einwand ist allerdings sehr voraussetzungsvoll: 1) Es wird der beschriebene Zusammenhang nicht berücksichtigt, wie Einkommen sich heute zusammensetzen und welche Effekte ein BGE auf diese Zusammensetzung hätte; 2) dass Erwerbstätigkeit nicht mehr der herausragende Beitrag zum Gemeinwohl wäre; 3) wie die relative Abwertung von Erwerbstätigkeit sich auf Konsum auswirken würde; 4) unterschätzt wird die Bedeutung der inhaltlichen Seite beruflichen Engagements, ihre sinnerfüllende Seite und damit der Unterschied zwischen der heutigen Situation und der mit BGE. Dazu bedarf es weder eines idealistischen, optimistischen oder sonstwie verklärten Menschenbildes. Es reicht vollkommen aus, heutzutage diese Zusammenhänge genau zu betrachten und zu differenzieren. Ulrike Herrmanns These ist ganz der verbreiteten Auffassung verbunden, dass der Anreiz, hier monetärer Art, entsprechend sein müsste, damit überhaupt die Bereitschaft bestünde, eine Stelle anzunehmen – die sinnerfüllende Seite wird unterschätzt. Wenn jedoch die Arbeitsbedingungen und die Aufgabe, um die es geht, interessant sind und zu den Ambitionen desjenigen passen, der vor der Entscheidung steht, ob er sie annehmen soll, weshalb sollte er dies auch bei gleichbleibendem oder relativ niedrigerem Lohn nicht tun, wenn er doch weiß, dass sein Einkommen ausreichte? Da dieser Zusammenhang nicht erwogen wird, schließt Ulrike Herrmann, dass steigende Löhne ganz der „kapitalistischen Mechanik“ folgend zu steigendem Konsum führen müssen.

Wie geht das Gespräch an dieser Stelle weiter?

„Greffrath: Es sei denn, man fährt sozusagen alle Regler gleichzeitig runter. Man arbeitet weniger, man konsumiert weniger, es wird weniger produziert, jedenfalls in Europa. Woanders kann es ja noch weiter wachsen, sodass die Durchschnittswachstumsrate auf jeden Fall ein bisschen sinkt. Bei uns geht sie gegen Null, oder wir schrumpfen sogar ein bisschen. Die anderen holen nach. Damit hätten wir ja vielleicht noch ein, zwei Jahrhunderte gewonnen.
Herrmann: Ja, theoretisch wäre das möglich, vielleicht, aber das Problem ist, dass man dann ja hat, wenn man jetzt das Wachstum in Europa vorsätzlich abwürgt, hätte man hier sofort eine Krise. Und zwar eine schwere, chaotische Schrumpfungskrise wie jetzt in Griechenland. Also, die Leute stellen sich das immer so vor, dass man irgendwie ein Volkseinkommen hat, das man verteilen kann, so, als sei das stabil. Aber das ist ein Prozess, und wenn man diesen Prozess stört, dann ist auch nichts mehr da, was man verteilen kann, sondern man hat die Krise

Herrmann: Nee, nee, nein – also nicht, dass Sie mich missverstehen. Ich würde mir wünschen, dass man einen Weg findet, aus dem Kapitalismus auszusteigen. Aber es ist viel schwieriger, als die Leute denken. Und die Vorstellung, dass man dann eben irgendwie weniger Wirtschaft hat und mehr Staat, ist natürlich deswegen schwierig, weil der Staat ja nur verteilen kann, was erwirtschaftet wird.“

Das BGE mit seinen möglichen Auswirkungen hätte das Zeug dazu, einen Weg aus diesem Hamsterrad zu weisen, das nicht so unausweichlich ist, wie Ulrike Herrmann es darstellt. Sie vernachlässigt die kulturell-historisch gewachsene, herausgehobene Bewertung von Erwerbstätigkeit für die „kapitalistische Mechanik“, die historisch relativ jung ist. Das BGE würde genau hier eine Umwertung vollziehen und damit andere Wertigkeiten setzen. Was dann daraus gemacht wird, ist offen.

Sascha Liebermann

„Warum nicht mal 30 Stunden?“…

…fragt ein Beitrag im Magazin Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung. Der Titel ist einem Interview mit dem „Arbeitszeitforscher“ Gerhard Bosch entnommen, der sich einst schon zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert hat („Das Menschenbild des Grundeinkommens „ist nicht wünschenswert““)

Im Interview geht es vor allem um kürzere Arbeitszeiten im Vergleich zu einer heutigen Vollzeitstelle und um Auszeiten wie Sabbaticals. Wenige Stellen seien hier kommentiert:
 „…Wir haben eine starke Standardisierung, die auf der Fünf-Tage-Woche basiert. Trotzdem wirken viele Leute gehetzt.
Die Standardisierung und den Wert des Wochenendes kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Eine Gesellschaft braucht solche Rhythmen. Bei Beschäftigten ohne geregelte Erholungspausen wächst der Wunsch, längere Auszeiten zu nehmen. Auszeiten sind inzwischen sogar unter Topmanagern hoffähig geworden. Der Wettbewerb setzt die Unternehmen jedoch unter einen enormen Druck, den sie an ihre Beschäftigten weiterreichen. Es gibt Unternehmen, die ausgelaugte IT-Spezialisten regelmäßig auswechseln. Die Experten verdienen sehr gut und scheiden frühzeitig aus. Aber das ist keine Lösung für alle. Ich plädiere eher für eine Entschleunigung auch durch Sabbaticals…“

Sabbaticals sind schon lange in der Diskussion, doch würden sie allenfalls Verschnaufpausen schaffen. Sie könnten sogar die Erwerbsorientierung noch weiter stärken, da weiterhin dem Zweck der Wiedergewinnung von Arbeitskraft eingebunden blieben und keine Perspektive unabhängig davon eröffneten. Sie wären eben von vornherein befristete Verschnaufpausen im Rahmen der Erwerbsorientierung.

„…Heute sind viel mehr Frauen erwerbstätig als früher. Doch arbeiten sie oft weniger, als sie es sich wünschen. Was sind die Ursachen?
Durch die fehlende Kinderbetreuung, die Abgabenfreiheit für Minijobs, die über den Ehepartner abgeleitete Krankenversicherung und das Ehegattensplitting arbeiten viele deutsche Frauen in Minijobs. Diese sind gegenüber sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit erheblich billiger. Für manche Tätigkeiten werden fast nur noch Minijobs angeboten, wodurch die Chancen auf einen Übergang in reguläre Arbeit sinken. Im Unterschied zu anderen Ländern wurde bei uns die durchschnittliche Arbeitszeit der Frauen dadurch – entgegen ihren ausdrücklichen Wünschen – immer kürzer…“

Hier wird deutlich, wie stark Bosch in Zusammenhängen der Erwerbsorientierung und im Modell nutzenorientierten Handelns denkt. Ob Frauen den Wunsch nach mehr Erwerbstätigkeit auch hätten, wenn es tatsächlich durch das Gemeinwesen anerkannt wäre, für Kinder zuhause zu bleiben – darüber sagt dies nichts. Inwiefern der Wunsch nach mehr Erwerbstätigkeit und der nach mehr Anerkennung durch Erwerbstätigkeit, daher rührt, dass die fürsorgliche Zuwendung zu Kindern nicht wertgeschätzt wird (siehe hier und hier), kann nur vermutet werden. Dass Ehegattensplitting hält niemanden davon ein, berufstätig zu sein, dem die Berufstätigkeit wichtig ist, der darin eine sinnvolle Betätigung erkennt.

„..Sie plädieren als Wissenschaftler seit 15 Jahren für eine neue Arbeitszeitordnung. Wie sollten die Arbeitszeiten zukünftig gestaltet werden?
Ich werbe für ein neues Normalarbeitsverhältnis, in dem je nach Lebenslage auch Phasen mit bezahlten und unbezahlten Unterbrechungen oder Teilzeitarbeit einen Platz haben. Die Art und Weise, wie wir heute arbeiten, entspricht nicht mehr den Lebensentwürfen vieler Beschäftigter. Wir wissen längst, dass viele Frauen in einer längeren Teilzeit arbeiten wollen und dass Männer weniger Überstunden machen wollen…“

Nun kann man sich dafür Arbeitszeitmodelle ausdenken und für sie streiten (sehr differenzierte Teilzeitformen, wie es sie in der Schweiz gibt), die Verhandlungsmöglichkeiten verbleiben innerhalb der Erwerbsorientierung. Bessere Verhandlungsmöglichkeiten hat nur, wer ausweichen kann oder dessen berufliches Profil knapp ist. Will man aber dem Einzelnen mehr Verhandlungsmöglichkeiten schaffen, die weit über Arbeitszeit hinausgehen, von denen diese nur ein Aspekt sind, dann bedarf es einer anderen Lösung, die eben nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen bietet. Wäre es eingeführt, braucht über Arbeitszeitmodelle nicht mehr in dem Maße nachgedacht werden, weil sie sich aus den Verhandlungen ergeben, die dann wirklich souverän geführt werden können.

„..Männer sollen also weniger Erwerbsarbeit leisten und Frauen mehr? Was sind eigentlich die Vorteile?

Die Vorteile liegen in einer größeren betrieblichen Bindung der zunehmend gut qualifizierten Frauen und der kostengünstigen Flexibilität bei kurzer Vollzeit, da die Überstunden innerhalb der Regelarbeitszeit keine Zuschläge erfordern. Die Polarisierung zwischen langen Arbeitszeiten und marginaler Teilzeitarbeit könnte abgebaut werden. Eine egalitärere Stundenverteilung würde auch die Einkommensungleichheit verringern…“

Und was hieße das für Familien, für die Zuwendung zu den Kindern? Das wird aus folgender Passage deutlich

„…Sie plädieren aber nicht für eine große, allgemeine Arbeitszeitverkürzung?

Das ginge an den Wünschen der Menschen ebenso vorbei wie an den Verhältnissen in den Betrieben, die in einer globalen Konkurrenz stehen. Firmen sollten aber verstärkt lange Teilzeit – zwischen 20 und 28 Stunden – sowie kurze Vollzeit – zwischen 28 und 35 Stunden – anbieten. Wenn Frauen und Männer gleichermaßen erwerbstätig sind, sich Erziehungs- und Pflegeaufgaben teilen, muss die Arbeitswelt flexibler werden. Wir brauchen ein neues, flexibles Normalarbeitsverhältnis mit der traditionellen Schutzfunktion, die ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet, aber erweitert um Optionen für eine selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung im Erwerbsverlauf. 2002 haben wir „längere Teilzeit“ und „kurze Vollzeit“ als neue Arbeitszeitnormen vorgeschlagen. Jetzt sind diese Begriffe endlich in der politischen Diskussion angekommen…“

Also, doppelte Erwerbstätigkeit, was, selbst bei reduzierten Arbeitsstunden in Vollzeit nicht nur zu höherem Koordinationsbedarf zwischen den Eltern, also mehr Alltagsplanung, führt, sondern auch zu doppelten Verpflichtungen. Denn beide Eltern müssen die Verantwortung gegenüber den Kindern und dem Familienleben auf der einen und die Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber auf der anderen Seite unter einen Hut bekommen. Was gemeinhin als Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefeiert wird, ist, dem Titel eines im letzten Jahr erschienen Buches folgend, die „Alles ist möglich-Lüge“. Das Leben lässt sich nicht einfach organisieren, je kleiner die Kinder sind, desto weniger. Darüber hinaus würde die von Bosch vorgeschlagene Flexibilisierung nicht aus der Vorrangstellung von Erwerbsätigkeit hinausführen, würde andere Tätigkeiten weiterhin dahinter eingeordnet lassen.

Wohin das führt, sehen wir hier:

„…Das hört sich alles gut an. Aber wer kann es sich schon leisten, längere Zeit nur 30 Stunden zu arbeiten?
Wenn in einer Paarbeziehung beide 30 Stunden arbeiten, ist das Einkommen nicht niedriger als mit einem Alleinverdiener. Aber es stimmt: Bei einem zu geringen Haushaltseinkommen scheitert das Modell. In Ländern wie den USA, in denen Einkommen sehr ungleich verteilt sind, versuchen die Geringverdiener, ihren Lebensstandard durch einen zweiten Job oder Überstunden zu sichern. Bei zunehmender Einkommensungleichheit laufen alle Vorschläge zu einer auch nur vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit ins Leere…“

30 Stunden in einer Fünf-Tage-Woche sind immer noch sechs Stunden pro Werktag (in einer Vier-Tage-Woche wäre es siebeneinhalb Stunden, beinahe wie bisherige Vollzeit), hinzukommen noch An- und Abfahrt, die je nach dem eine weitere Stunde betragen können. Dann wären es also sieben Stunden am Tag. Damit einhergehen müssten längere Betreuungszeiten für Kinder im Kindergarten (Arbeitszeit der Eltern plus Bring- und Abholzeit), da beide Eltern berufstätig sind und nur dann, wenn Schicht gearbeitet würde, einer die Kinder abholen könnte. Boschs Vorschlag würde – für den Vollzeiterwerbstätigkeit aus der gegenwärtigen Entwicklung hin zu längeren Betreuungszeiten nicht hinausführen. Darüber hinaus würde durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit die damit einhergehende Abwertung von Familien nicht aufgehoben.

Und in der folgenden Passage wird das Lenkungsdenken allzudeutlich, Stichwort „Anreize“:

„…Gibt es dafür eine ausreichende Infrastuktur?
Das Angebot an Kinderkrippen, Kindergärten und Ganztagsschulen mit zuverlässigen ganztägigen Öffnungszeiten muss weiter verbessert werden, sodass Eltern auch tatsächliche Arbeitszeitoptionen erhalten. Die gegenwärtigen Versuche der Politik, ein neues Familienmodell zu fördern, sind inkonsequent, da der Ausbau der Kinderbetreuung und der Ganztagsschulen durch gegenteilige Anreize im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht konterkariert wird…“

Das Leben operiert nicht in Reiz-Reaktions-Abläufen.

„…Sie fordern Wahlarbeitszeiten für Beschäftigte, was neben dem Recht auf Teilzeit auch das Rückkehrrecht auf die alte Arbeitszeit einschließt. Wie weit zieht die Politik mit?
Mit der Verabredung im Koalitionsvertrag, Rückkehrrechte auf die alte Arbeitszeit bei Kindererziehung und Pflege gesetzlich zu verankern, wurde ein großer Schritt in diese Richtung getan. Vielleicht kommt man im nächsten Schritt dazu, solche Rückkehrrechte auf alle Teilzeitbeschäftigten auszudehnen..“

Was von einer gesetzlichen Regelung zu halten ist, zeigen die heutigen Beispiele z.B. im Falle von Eltern, die in Elternzeit gehen und dann doch nicht mehr zurückkehren können auf ihre Stelle, ganz legal. An diesem Beispiel zeigt sich wiederum, wieviel weitreichender ein BGE wäre, weil es nicht nur die Abhängigkeit vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit – je nach Höhe des BGE – aufhöbe, sondern auch das Nicht-Erwerbstätigsein zum legitimen Status erklären würde.

Sascha Liebermann