Eine solche Diskussion, die mit den ewig alten und gleichen Antworten aufwartet, muss man wohl als Symptom dafür sehen, weshalb es nicht vorangeht. Solange dem Einzelnen nicht mehr zugetraut wird und er nicht seiner Stellung als Bürger gemäß wahrgenommen wird, bleibt er zwischen sozialstaatlichem und marktverklärendem Paternalismus eingeklemmt (siehe auch hier). Wie einfach wäre es, hier mit einem BGE anzusetzen, sofern man bereit wäre, den Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allem anderen aufzugeben.
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion über „kulturelle Bildung“ vom 29. Oktober 2015 zum Thema „Wie Kreativität entsteht“ äußerte sich die amtierende Ministerin Christina Kampmann, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW folgendermaßen:
„…Ich komm selber wahrscheinlich aus einer Familie die man vielleicht als bildungsfern bezeichnen würde ich habe auch erst in der Schule mit dem Thema [Kunst und Kultur, SL] zu tun bekommen […] und unser Ziel ist es, möglichst alle Kinder und Jugendlichen möglichst früh zu erreichen…“
Was heißt das genau? Sind damit, wie an späteren Ausführungen der Ministerin in der Diskussion anklingt, Bildungsangebote gemeint? Oder doch Bildungsmaßnahmen verpflichtenden Charakters? Das würde wiederum, wie sie selbst äußerte, dem widersprechen, dass die Entfaltung von Kreativität und Phantasie Freiräume benötigt, Zwang das Gegenteil bewirken würde. Davon zu sprechen, jemanden zu erreichen, heißt jedoch wörtlich, mit ihm tatsächlich in Kontakt zu treten – nicht nur es zu versuchen oder anzustreben. Erreicht wären alle Kinder und Jugendlichen tatsächlich erst, wenn sie an Angeboten teilnähmen. Um dahin zu gelangen bedürfte es mindestens einer Pflicht, von der jedoch nicht die Rede ist. Damit wäre es kein Angebot mehr, denn das müsste ausgeschlagen werden können. Diese widersprüchliche Haltung, die in den Ausführungen zum Ausdruck kommt, ist der Haltung der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (siehe einen früheren Kommentar) ähnlich, die vor wenigen Jahren in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeine Zeitung folgendes sagte:
„…Jeder Kita-Platz ist eine gute Prävention. Wir wissen aus einer Untersuchung des Prognos Instituts, dass sich jeder Kita-Platz volkswirtschaftlich schon nach einem Jahr rechnet, weil Mütter dann erwerbstätig sein können, Steuern und Sozialabgaben zahlen, anstatt Transferleistungen zu beziehen. In vielen Fällen möchten gerade Alleinerziehende gerne wieder arbeiten, haben aber keine verlässliche Betreuung. Deshalb stellen wir uns auch so massiv gegen das Betreuungsgeld. Bisher waren wir uns mit der CDU einig, dass Bildung schon in der Kita beginnen muss. Dann müssen wir aber auch sicherstellen, dass alle Kinder da sind [Hervorhebung SL], statt eine Prämie für Kinder zu zahlen, damit sie fernbleiben. Das ist vollkommen unsinnig. Es würde auch keiner auf die Idee kommen, jemandem einen Bonus zu zahlen, der nicht ins Museum geht.“
Im markierten Passus widerspricht das Vorhaben, die Anwesenheit von Kindern sicherzustellen den vorangehenden Ausführungen darüber, Möglichkeiten zu schaffen („…Mütter erwerbstätig sein können…“). Sicherstellen kann man Anwesenheit bestenfalls, wenn es eine Pflicht gibt, anwesend zu sein – wobei auch diese Pflicht die Anwesenheit nicht wirklich garantiert, zumindest aber die Abwesenheit unter Strafe stellt wie bei der Schulpflicht (zur Diskussion um ihre Abschaffung siehe hier, hier, hier und hier).
Der Geist aktivierender Sozialpolitik, wie sie in der Agenda 2010 formuliert wurde, zeigt sich in seiner Widersprüchlichkeit. Auf der einen Seite soll es darum gehen, dass Bürger ihr Leben in die eigenen Hände nehmen, auf der anderen will man aber nicht dazu lediglich Freiräume eröffnen und Angebote bereitstellen, man will auch sicherstellen, dass die Freiräume wie die Angebote richtig genutzt werden. Wollen und Können schlagen in Müssen um (siehe auch hier und hier). Dieser Geist entsprang nicht der Agenda 2010, er machte sie möglich und reicht weiter zurück als oft angenommen. Auch findet er sich durchaus bei denjenigen, die gegen diesen Geist wettern (siehe z. B. hier).
Das ist der Grund, weshalb es ein Bedingungsloses Grundeinkommen so schwer hat, weil diese widersprüchliche Haltung nicht auf so hermetische Weise zutage tritt, dass sie eine klare Unterscheidung in Befürworter und Gegner zulässt.
Sascha Liebermann
P.S: Im kommenden WDR 3 Forum am 10. Janaur wird eine weitere Podiumsdiskussion gesendet, an der ich beteiligt war.
Dieser Ausschnitt (ab Minute 3’10) aus der Sendung „Wahlarena“ des WDR (hier ab Minute 49’30), einer Diskussionsrunde zur Landtagswahl in Nordrhein Westfalen, zeigt sehr klar, weshalb das Vorankommen des Bedingungslosen Grundeinkommen so zäh ist. Joachim Paul, Spitzenkandidat der Piratenpartei argumentiert für das BGE als langfristige Lösung, indem er auf die gestiegene Produktivität bei sinkendem Arbeitsvolumen verweist und leitet daraus ab, dass bei sinkendem Arbeitsvolumen dem Einzelnen nicht die Kaufkraft zur Verfügung stehe, um sein Recht auf Existenz zu sichern: „…es kann nicht sein, dass wir diese Leute draußen vorlassen…“ („Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“, Grundsatzprogramm Piratenpartei 2009, Punkt 11). Dem Faulheitseinwand greift er dann – ohne Not – vor und bezieht sich hier auf das Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner in Die Zeit. Da schauen die anderen so, als hätten sie mit diesem Einwand nichts am Hut.
Was ist an der Argumentation von Paul unglücklich, wenn nicht gar problematisch? Das BGE wird zu einer Ausgleichs-, einer Kompensationsleistung gemacht. Es ist eine Reaktion auf die Schwierigkeiten, ausreichend Einkommen über Erwerbstätigkeit zu erzielen, wenn das Arbeitsvolumen sinkt. Würden aber aufgrund der demographischen Veränderungen auf lange Sicht, diese Schwierigkeiten verschwinden, so muss gefolgert werden, wäre ein BGE nicht mehr notwendig. Das sagt zwar Herr Paul nicht, es wäre jedoch die Konsequenz. Dieser Einwand kehrt stetig wieder. Bei Paul bleibt das BGE zunächst eine Reparaturleistung. Zugleich aber soll es allen bereitgestellt werden in Absehung davon, ob sie es „brauchen“. So konzipiert wäre es keine Reparaturleistung mehr. Offenbar gibt es in der Argumentation noch Unklarheiten, beide Gedankenstränge sind nämlich gegenläufig: Im einen Fall ist es eine Entschädigung oder Reparatur, die dann nicht mehr notwendig wäre, wenn der Schaden nicht mehr vorläge; im anderen Fall würde die Leistungsvergabe nicht mehr nach dem Bedürftigkeitskriterium erfolgen, die Gewährung des BGE wäre davon unabhängig. Wie aber wäre es dann begründet? Das wird nicht ausgesprochen. Es bleibt, wenn es keine Leistung aus Bedürftigkeit sein soll, nur noch das Statuskriterium, also die Stellung des Menschen als Bürger im Gemeinwesen. Genau dieser Punkt wird leider nicht benannt, er hätte die Position von Herrn Paul gestärkt.
Wie reagieren nun die anderen? Während Paul ausführt, sind die Gesichtsbewegungen der Diskutanden zu sehen, hier ein süffisantes Lächeln (Kraft, Röttgen, Lindner), dort ein strenger, genervter Blick (Löhrmann). Paul hingegen bleibt sachlich. Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin in NRW, schon unruhig geworden durch die Ausführungen zum BGE, erwidert, indem sie auf persönliche Erfahrungen und Begegnungen mit Menschen verweist, u.a. dies:
Kraft: „…wie wichtig es für die Würde des Menschen ist, dass er Arbeit hat, dass er einen geregelten Tagesablauf hat, dass er dort auch soziale Kontakte hat…“.
Diese Argumentation ist altbekannt, ein Syndrom geradezu, denn die Würde des Menschen wird so nicht mehr aus sich heraus, weil er Mensch ist, begriffen, sondern als eine, die durch anderes erst entsteht: durch Erwerbsarbeit (Siehe auch „Würde haben oder erhalten?“ und „Geld oder Würde?“). Damit unterläuft Frau Kraft sogar die Grundlagen unserer politischen Ordnung, in der die Bürger als solche eine Würde haben und den Souverän bilden (Auch wenn der Artikel 1 des Grundgesetzes hierin gerade missverständlich ist). Wenn nun diese Würde heute gefährdet ist, liegt es nicht daran, dass sie sich durch Erwerbsarbeit erst herstellt, was Frau Kraft annimmt. Die Würde ist gefährdet, weil wir sie nicht als eigenständig begreifen und sie von Erwerbstätigkeit abhängig machen. Die Würde ist nicht bedingungslos gewahrt als Mensch und Bürger, sondern bedingt: als Erwerbstätiger. Genau diese Verkehrung spiegelt sich in den Erfahrungsberichten von Frau Kraft.
Obwohl sie einige Folgen des BGE verstanden hat, reden sie und Paul aneinandervorbei. Während es ihm um Selbstbestimmung und frei gewähltes Engagement geht (also: Bürgerstatus), spricht sie nur von Erwerbsarbeit (siehe auch „Eltern als Störung“). Ehrenamtliches Engagement, „das sei etwas anderes“, kontert sie. Ja, aber inwiefern? Wohl etwas anderes, da es für Frau Kraft nicht den Nimbus von Erwerbsarbeit hat.
Die Spitzenkandidatin der Grünen, die zuvor noch die intensive Befassung mit dem BGE in ihrer Partei hervorhob, fragte: „…Warum soll jemand, der gut verdient, zusätzlich vom Staat ein Leistung bekommen, Geld, das er gar nicht braucht…“. Wie unverständig sie über unsere politische Ordnung spricht, ist erschreckend. Der Grundfreibetrag steht heute ebenfalls jedem zu, er leitet sich aus der Sicherung des Existenzminimums her. Weiß Frau Löhrmann das nicht? Weiß sie nicht von den vielen Abschreibungsmöglichkeiten, die gerade Gutverdiener auch nicht „brauchen“, wir sie dennoch geschaffen haben. Eine bloß ideologische, vermeintlich nah bei den Menschen seiende Haltung, tritt da zutage (siehe Mindestlohn, Reichensteuer, Macht durch Geld – Grundeinkommen?).
Das Denken in Bedürftigkeiten ist gerade das Elend des heutigen Sozialstaats, weil es den Vorrang von Erwerbstätigkeit zementiert. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl und weiterer Landtagswahlen im nächsten Jahr, wäre es wichtig herauszustellen, dass gerade das BGE die Würde des Menschen anerkennt, ohne Wenn und Aber. Gerade deswegen ist es unserer politischen Ordnung gemäß.
Sascha Liebermann
Nachtrag 15 Mai: Kommentare zu diesem Beitrag haben darauf hingewiesen, dass Frau Kraft doch nur sage, Arbeit sei wichtig, nicht aber eine Voraussetzung für Würde. Beschränkt man sich auf die wörtliche Äußerung in dem zitierten Ausschnitt, könnte man zu diesem Schluß gelangen. Zum einen jedoch ist schon dies eine Entwertung von Würde, wenn sie nicht aus sich heraus besteht. Wird Erwerbsarbeit – nur von der spricht sie – als wichtig erachtet, damit die Würde uneingeschränkt gilt, relativiert dies ihre Eigenständigkeit. Darauf hatte ich oben hingewiesen. Zum anderen wird im Zusammenhang deutlich, dass es ihr nicht um ein selbstbestimmtes Engagement oder Tätigwerden geht, sondern um Erwerbstätigkeit. Selbstbestimmung, Freiheit, sich entscheiden zu können, in welche Richtung man wirken will, ist für Frau Kraft nicht maßgeblich. Siehe auch „Eltern als Störung“.
Vergangenen Sonntag titelte die FAZ „Alle Kinder müssen in die Kita“ und schrieb diese Äußerung der Ministerpräsidentin Nordrhein Westfalens, Hannelore Kraft, zu. Die Resonanz war enorm – sogleich wurde ihre bevormundende Haltung kritisiert. Der Spitzenkandidat der CDU in NRW, Norbert Röttgen (siehe auch hier) nahm dies in der Fernsehdiskussion mit Hannelore Kraft auf, wohingegen Frau Kraft den Vorwurf, sie fordere eine Kita-Pflicht, zurückwies. Was war passiert?
Hannelore Kraft sagte dies:
„Jeder Kita-Platz ist eine gute Prävention. Wir wissen aus einer Untersuchung des Prognos Instituts, dass sich jeder Kita-Platz volkswirtschaftlich schon nach einem Jahr rechnet, weil Mütter dann erwerbstätig sein können, Steuern und Sozialabgaben zahlen, anstatt Transferleistungen zu beziehen. […] Bisher waren wir uns mit der CDU einig, dass Bildung schon in der Kita beginnen muss. Dann müssen wir aber auch sicherstellen, dass alle Kinder da sind, statt eine Prämie für Kinder zu zahlen, damit sie fernbleiben.“ [Hervorhebungen Fett und Kursiv, SL]
Die FAZ hat sich ein wenig in den Wahlkampf eingeschaltet und die Äußerung von Frau Kraft zugespitzt, eine Zuspitzung indes, die naheliegt. Betrachten wir uns den weiteren Zusammenhang der Äußerung, wird die Aussage noch drastischer. Der Zusammenhang zwischen volkswirtschaftlichem Nutzen und Erwerbstätigkeit der Mütter wird ausdrücklich hergestellt, wobei dort noch davon die Rede ist, dass Mütter erwerbstätig werden können, also nicht sollen oder müssen. Von Prävention ist die Rede – also der Vorbeugung gegen: Defizite, Fehlentwicklungen usw. Schon hieraus wird deutlich, dass Frau Kraft eine frühe Betreuung, es handelt sich wohl um eine für Kinder unter drei Jahren, wie die Kritik am Betreuungsgeld erahnen lässt, für wünschenswert hält – aus dem Können wird schleichend ein Sollen. Das wäre nichts Neues aus SPD-Kreisen, man erinnere sich nur an die „Lufthoheit über den Kinderbetten“, die Olaf Scholz im Jahr 2002 zurückerobern wollte. Die Aussage, dass Bildung schon in der Kita beginnen müsse, lässt noch nicht auf eine Kita-Pflicht schließen, nur auf Frühförderung. Erst der anschließende Satz zeigt den Geist an, der sich hier Ausdruck verschafft: Wenn man also wolle, dass Bildung in der Kita beginne, dann müsse die Anwesenheit der Kinder auch sichergestellt (!) werden. Dazu bedürfe es dann allerdings schon einer Pflicht, denn setzte man darauf, dass Eltern von sich aus Kinder in die Kita bringen würden, bräuchte man dies nur zu ermöglichen, nicht aber sicherzustellen. „Sicherstellen“ – das ist das Syndrom, unter dem wir leiden, seinetwegen stecken wir fest in einem bevormundenden Sozialstaat mit all seinen Ausformungen.
Es wäre unfair, Gedanken zu einer oder zumindest den Geist der Kita- oder Kindergartenpflicht (siehe z.B. Grüne Grundsicherung) für ein SPD-Thema zu halten. Die Grünen wie auch die CDU teilen sie oder sind davon nicht weit entfernt. Das Elterngeld verkörpert denselben Geist, es ist Aufforderung, am besten immer erwerbstätig zu sein, und möglichst nach dem Elterngeldbezug wieder erwerbstätig zu werden. Überhaupt ist diese Haltung mittlerweile weit verbreitet (siehe meinen jüngsten Kommentar dazu).
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, die größte Störquelle für Bildungsprozesse und das Gedeihen der Kinder seien die Eltern. Wäre es dann nicht naheliegend, diese Störquelle auszuschalten? Eltern abschaffen also? Dann könnten Kinder schon direkt nach der Geburt rund um die Uhr betreut werden, der Einfluss der Eltern wäre endlich unterbunden.
Wer hingegen der Überzeugung ist, Eltern seien nicht ersetzbar und sollten Möglichkeiten haben, sich ihren Kindern möglichst frei zu widmen, der muss ihnen diese Möglichkeiten verschaffen. Das geht nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen.