Die Sendung Markus Lanz vom 14. Juli (hier der Ausschnitt zum Bedingungslosen Grundeinkommen) widmete sich dem Zusammenhang von Sozialversicherungssystemen, Sinn von Erwerbstätigkeit und Entwicklung der Erwerbsarbeitswelt angesichts von Automatisierungsmöglichkeiten, deren Wirkungsbreite schwer einschätzbar ist. Es war sicher kein Zufall, dass gerade Richard David Prechts neues Buch erschienen ist, das sich damit prächtig bewerben ließ. Die in der Sendung behandelten Fragen sind in ihrer Bedeutung weder neu (siehe hier und hier) noch sind sie auf eine ungewöhnliche Weise behandelt worden, selbst in Lanz‘ Sendung waren sie wiederholt Gegenstand, in Fachdebatten ohnehin.
Interessant ist der Ausschnitt zum BGE wegen der Antworten Monika Schnitzers, Professorin für Wirtschaftswissenschaften an der LMU-München und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der die Bundesregierung berät. Weshalb interessant? Zum einen weil sie erstaunlich kurz greifen und teils doch nur Werthaltungen erkennen lassen, ohne zu analysieren; zum anderen weil sie deutlich machen, dass manche, die gerne in das Precht-Bashing einstimmen, es sich zu einfach machen. Denn Schnitzers Antworten sind teils erstaunlich, wie Prechts Überlegungen durchaus widersprüchlich sind, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es von „Freiheit“ handelt. Für die gesamte Diskussion ist eine Verengung symptomatisch, da sie stets um die Frage kreist, wie sich denn nun die Erwerbsmöglichkeiten und -bedingungen verändern werden und was davon zu halten sei. Dabei könnte über Automatisierungsmöglichkeiten ganz anders diskutiert werden, wenn es eine alternative legitime Einkommensform zu Erwerbseinkommen gäbe – an ihr wird, aufgrund ihrer normativen Stellung, alles gemessen, was teils groteske Folgen hat, so z. B. die ständige Hoffnung darauf, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen bzw. Beschäftigung zu sichern, statt Wertschöpfung ins Zentrum zu rücken, wozu allerdings Einkommen auch in anderer Form bereitstehen müsste als durch Erwerbstätigkeit.