„Wenn der scheinbar Mittellose im Ferrari vorfährt“ – ein gefundenes Fressen oder doch nicht,…

…denn worüber der Tagesspiegel berichtet, kann man ganz nüchtern betrachten. Bevor das geschieht, hier ein Zitat, das den Schluss des Beitrag bildet:

„In Italien beziehen derzeit 3,8 Millionen Personen das Bürgergeld; die durchschnittliche Höhe beträgt 578 Euro pro Monat. Experten anerkennen, dass der „reddito di cittadinanza“ während der Pandemie viele Menschen vor dem Absturz in die Mittellosigkeit bewahrte, auch wenn die Armut trotzdem zugenommen habe. Draghi stellt das Instrument ebenfalls nicht grundsätzlich infrage – er will es bloss effizienter gestalten und den Missbrauch abstellen.“

Etwas mehr als 5 Prozent der kontrollierten Personen wurden „enttarnt“. Von der „Spitze des Eisbergs“ sei die Rede – das lässt sich leicht sagen. Interessant ist, dass unbestritten ist, dass eine solche Absicherung hilft, nicht „in die Mittellosigkeit“ abzustürzen. Zugleich erscheint der Betrag nicht sehr hoch. Da im Beitrag nicht klargestellt wird, wie das Bürgergeld genau funktioniert, ist eine Bewertung nicht möglich.

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„Bürgergeld: Große Nachfrage, viele Probleme“ – Näheres zu den Vorhaben in Italien…

…meldet ZDF.de. Bemerkenswert für den Stand der BGE-Diskussion ist diese Anmerkung im Beitrag:

„Doch anders als der Name es suggeriert, geht es beim Bürgereinkommen nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das wäre zu teuer gewesen. Das Bürgereinkommen soll nun rund acht Milliarden Euro im Jahr kosten. Es ersetzt die alte Maßnahme des sogenannten reddito di inclusione, für die der Staat pro Jahr rund zwei Milliarden ausgegeben hat, wie Corneo erläutert.“

Sie kommt so selbstverständlich daher, dass einem klar wird, das BGE hat seinen festen Platz in der Diskussion um Alternativen. Siehe auch den Beitrag in der Neue Zürcher Zeitung.

Sascha Liebermann

Ist enthalten, was draufsteht? „Italien führt das Bürgergeld ein“…

…darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung. Dass es sich bei der „Reddito di cittadinanza“ nicht um ein Bedingungsloses Grundeinkommen handelt, war schon länger deutlich (siehe hier), doch wie schon beim Solidarischen Grundeinkommen führte der Begriffsgebrauch zu Verwirrung. Hier nun ganz klar: es geht um eine bedürftigkeitsgeprüfte Leistung auf Zeit.