„Bürgergeld: Große Nachfrage, viele Probleme“ – Näheres zu den Vorhaben in Italien…

…meldet ZDF.de. Bemerkenswert für den Stand der BGE-Diskussion ist diese Anmerkung im Beitrag:

„Doch anders als der Name es suggeriert, geht es beim Bürgereinkommen nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das wäre zu teuer gewesen. Das Bürgereinkommen soll nun rund acht Milliarden Euro im Jahr kosten. Es ersetzt die alte Maßnahme des sogenannten reddito di inclusione, für die der Staat pro Jahr rund zwei Milliarden ausgegeben hat, wie Corneo erläutert.“

Sie kommt so selbstverständlich daher, dass einem klar wird, das BGE hat seinen festen Platz in der Diskussion um Alternativen. Siehe auch den Beitrag in der Neue Zürcher Zeitung.

Sascha Liebermann

„Italien führt Grundsicherung ein“ – mehr Details dazu…

…liefert ein Beitrag von Michael Braun in der taz. Interessant ist hier auch der Hintergrund, vor dem die Einführung erfolgt, denn im Unterschied zu Deutschland ist Wohneigentum in Italien sehr verbreitet, so dass die Frage, wie es mit einem Wohngeld steht, von anderer Bedeutung ist. Die Grundsicherung ist aber ähnlich rigoros gestaltet wie das Arbeitslosengeld II in Deutschland. Für Italien ist eine solche Leistung allerdings ein Fortschritt, gab es bislang nichts Vergleichbares.

Ist enthalten, was draufsteht? „Italien führt das Bürgergeld ein“…

…darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung. Dass es sich bei der „Reddito di cittadinanza“ nicht um ein Bedingungsloses Grundeinkommen handelt, war schon länger deutlich (siehe hier), doch wie schon beim Solidarischen Grundeinkommen führte der Begriffsgebrauch zu Verwirrung. Hier nun ganz klar: es geht um eine bedürftigkeitsgeprüfte Leistung auf Zeit.

„Hartz IV für Italiener“…

…darum geht es bei dem vermeintlichen „Bedingungslosen Grundeinkommen“, von dem manche Medien vorschnell berichtet hatten. Siehe den Hintergrundbeitrag von Stephan Kaufmann in der Frankfurter Rundschau, der auch ein Einblick gibt darein, welche Sozial- bzw. Versicherungsleistungen es überhaupt in Italien für den Fall gibt, kein Erwerbseinkommen zu beziehen. Siehe dazu auch hier.

Grundeinkommen in Italien? Aber anders als gedacht

Arvid Kaiser berichtet in einem Beitrag für das manager magazin über das Vorhaben, ein Grundeinkommen in Italien einzuführen. Darin heißt es:

„Das wird wohl der anspruchsvollste Versuch eines Grundeinkommens, nachdem Finnland seinen ohnehin bescheidenen Feldversuch wieder abbläst und Indien – ebenso wie Schleswig-Holstein – nie über den Status eines Gedankenspiels hinauskam. Die Fünf-Sterne-Bewegung will den neun Millionen Italienern, die unter 9360 Euro im Jahr verdienen, ein Minimum sichern. Bedingungslos sollen die 780 Euro im Monat für einen Single oder 1950 Euro für eine vierköpfige Familie allerdings nicht ausgezahlt werden. Die Empfänger müssen sich zur Arbeitssuche melden und dürfen höchstens jeden dritten Job ablehnen.“

Es geht also keineswegs um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um ein Mindesteinkommen mit Bedingungen, klingt ganz nach Arbeitslosengeld II.

Sascha Liebermann