Es entwertet kein einziges Arbeitnehmerrecht.
Bert Rürup:
„Allerdings wird ein #BGE von Vertretern des linken Lagers wie @SWagenknecht oder…Butterwegge abgelehnt, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Entwertung von Arbeitnehmerschutzrechten.“
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 3, 2021
…das scheinen manche Kritiker zu vergessen, wenn sie nach Einwänden gegen ein BGE kramen. Allerdings, wie BGE Eisenach schreibt, hat das eine mit dem anderen nur mittelbar zu tun, es sei denn Rürup meint hier, dass Arbeitnehmerrechte zugleich den sozialen Status von Erwerbstätigkeit herausheben. Dann könnte er durchaus richtig liegen, denn ein BGE würde die Bedeutung von Erwerbstätigkeit relativieren, es würde sie vom Sockel holen, auf dem sie heute, beinahe zum Selbstzweck geworden, steht. Denn schon lange geht es für Arbeitnehmer- wie -gebervertreter mehr um Arbeitsplätze als um Wertschöpfung, sie haben den Zweck des Wirtschaftens aus den Augen verloren (siehe auch hier).
Sascha Liebermann