Ehegattensplitting, Teilzeitquote und eine berechtigte Frage

Es spricht viel dafür, dass es andere Gründe gibt, um das zu bestimmen benötigt man anderes Datenmaterial als standardisierte Befragungen. Die Anreizdenke als Modelldenken führt dazu, dass diese anderen Gründe nicht gesehen oder nicht für relevant gehalten werden. Ganz ähnlich verhält es sich in der Diskussion um die Armutsfalle und andere ähnlich entworfene „Anreiz“-Konstellationen. Darüber hinaus gilt das Ehegattensplitting für die Ehe und nicht nur für einen der Ehegatten, auch wenn Teilzeit von Frauen erheblich mehr genutzt wird als von Männern.

Die Bewertung von Teilzeit erfolgt vor dem Hintergrund dessen, dass Vollzeit das Ideal wäre, als gäbe es kein Leben außerhalb von Erwerbsarbeit. Bei Vollzeit findet das aber kaum noch Platz – man rechne den Alltag einfach durch und sehe, was von ihm bleibt.

Siehe unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting hier.

Sascha Liebermann

Arbeitsangebot, Teilzeitarbeit, Ehegattensplitting und Familie…

…hier wieder einmal ein Vorschlag, wie das Arbeitsangebot von Frauen erhöht werden könnte, die Ersetzung des Ehegattensplittings reiche dazu nicht aus.

Würde man – das ist hier allerdings nicht die Frage des Autors – sich überlegen, was denn hilfreich wäre, damit Familien mehr Zeit füreinander haben können, dann ist die Erhöhung des Arbeitsangebots das Gegenteil dessen, was nötig wäre. Nicht nur Kleinkinder benötigen viel Zeit mit ihren Eltern, auch Jugendliche suchen Gespräche, aber nicht nach Termin und dann, wenn es den Eltern gerade passt. Gelegenheiten dazu entstehen am einfachsten, wenn man Zeit miteinander verbringt – das gilt auch noch für Jugendliche -, dazu muss man nicht aufeinandersitzen. Andersherum – für die Eltern – gilt das ebenso, sofern man nicht nur Lebensabschnittsbegleiter sein will, denn miteinander vertraut zu werden und zu bleiben, erfordert ebenfalls Zeit miteinander, überhaupt braucht es sie, um die Elternposition zu füllen.

Sascha Liebermann

Was heißt das?

Wenn „Arbeitsanreize“ erhöht werden, die Wirkung aber davon abhängt, wie die „Anreize“ „wahrgenommen & darauf reagiert wird“, wirken sie nicht unmittelbar, sondern nur in Abhängigkeit davon, ob eine Person sie attraktiv findet. Dass das Verhältnis von „Anreizen“ und Wirkung komplexer ist, als es die einfache Redeweise nahelegt, wäre Anlass genug, den Begriff nicht mehr zu verwenden, weil er in die Irre führt. „Anreize“ sind letztlich nur Handlungsmöglichkeiten, die immer von einer konkreten Praxis als Möglichkeiten gedeutet werden müssen. Erst in Abhängigkeit davon, werden sie zu Gelegenheiten. In der Regel aber wird dieses Verhältnis sozialmechanisch verkürzt auf Anreiz und direkte Wirkung.

Sascha Liebermann

Bemerkenswert…

…ist dieser Teaser angesichts der jüngsten Diskussionen über das Ehegattensplitting, die die Stellung von Erwerbstätigkeit nicht nur nicht antastet, sondern noch erhöht. Zwar kenne ich den Beitrag nicht, doch könnte er eine interessante Alternativbetrachtung bieten.

Genau in die anderen Richtung geht dieser Beitrag.

Siehe unsere Beiträge zu dieser Thematik hier.

Sascha Liebermann

Emanzipation? Alle Jahre wieder…

…wird das Ehegattensplitting als Haupthindernis „emanzipatorischer“ Lebensverhältnisse angeführt, dabei geht es in der Argumentation vorwiegend darum, die Erwerbsbeteiligung von Frauen (siehe auch hier) zu erhöhen – also ein sehr bestimmtes und eingeschränktes Emanzipationsverständnis (siehe auch hier). Die Folge ist, weniger Zeit für andere Lebensbereiche zu haben.

Statt also diese Fixierung auf Erwerbstätigkeit – auch für Männer – in Frage zu stellen und die Weite des Lebens in den Blick zu bekommen, soll die Verengung vorangetrieben werden. Mit Emanzipation im politischen Sinne hat das nichts zu tun, mit Normkonformität viel. Erwerbsbeteiligung als entscheidender Beitrag, den Rest kann man der „Freizeit“ überlassen. Dabei wäre wirkliche Emanzipation eine, in der Erwerbsbeteiligung nur eine Dimension unter anderen ausmachte, nicht aber die entscheidende wäre.

Die Frage wäre also, wie gelangt man aus der Erwerbszentrierung hinaus? Das geht nur, wenn der Vorrang von Erwerbstätigkeit aufgegeben wird.

Sascha Liebermann

„Fehlanreize abbauen, Kinderbetreuung ausbauen und finanzielle Absicherung stärken“…

…so das wirklich überraschende – irgendwie doch ewig gleiche – Ergebnis einer Studie der Bertelsmann Stiftung, mit ungeahnten Schlussfolgerungen. Man lese nur dies und beachte die Wunderwirkung von „Anreize“:

„Insbesondere die Kombination aus Ehegattensplitting, steuer- und abgabenfreien Minijobs und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten setzt starke Anreize für eine traditionelle Rollenaufteilung, in der die Frau weniger Erwerbsarbeit und dafür mehr Sorgearbeit übernimmt als der Mann. Dabei sind die Vorteile einer solchen Spezialisierung im Haushalt über das Leben gering, der Preis langfristig aber hoch: ‚Viele Frauen stecken in der Zweitverdienerinnenfalle fest. Dadurch sind es bei Trennungen und im Alter vor allem Frauen, die gravierende finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen‘, mahnt Barišić. ‚Wohlfahrtstaatliche Leistungen, die einen spezifischen Lebensentwurf fördern, sollten der Vergangenheit angehören, zumal Familie heute deutlich vielfältiger ist als früher.‘

„Fehlanreize abbauen, Kinderbetreuung ausbauen und finanzielle Absicherung stärken“… weiterlesen

„Eine Steuerreform als Job-Turbo für Frauen“ – und täglich grüßt die Anreizdebatte…

…so könnte der Beitrag von Johannes Pennekamp in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kommentiert werden, der sich auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit Querverweisen zu einer Studie des ifo-Instituts befasst.

Man kann doch immer wieder darüber staunen, dass mit solch unterkomplexen Annahmen zu „Anreizen“ – um es freundlich auszudrücken – in solchen Berechnungen hantiert wird.

Unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting finden Sie hier, zur Armutsfalle, die auch Erwähnung im Beitrag findet, hier.

Sascha Liebermann

Warum nicht einfach Klartext reden, wozu soll eine Reform des Ehegattensplittings dienen?

In der Diskussion werden verschiedene Ziele, wie mir scheint, miteinander verwoben, die nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben bzw. Folgen zeitigen, die selbst wieder strittig sein können. Wenn es darum geht, die Steuerlast gerechter zu verteilen, mag es sein, dass Alternativen zu diesem Splittingverfahren sinnvoll sind. Ganz so einfach scheint eine Alternative nicht zu sein, wie eine differenzierte Darstellung der Diskussion samt Reformvorschlag aus dem  Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt. Es fällt allerdings auf, dass es immer vorrangig darum geht, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, vor allem natürlich die von Frauen. Dieses Ziel ist offenbar gesetzt, zumal die Hoffnung besteht, damit Steuereinnahmen zu erhöhen. Die höhere Erwerbsbeteiligung bedeutet praktisch jedoch, noch weniger Zeit für Familie zu haben. Das scheint nicht zu stören, weil die Ausweitung von Betreuungszeiten ebenso als gesetzt gilt wie die Ausdehnung des Eintrittsalters in Betreuungseinrichtungen. Die vermeintliche Evidenz, die für die Folgen des Ehegattensplittings dargeboten werden, folgt, schaut man sich die Form der Schlussfolgerungen an, einem kruden Anreizmodell. Das ist unterkomplex.

Sascha Liebermann

Wieder einmal Kritik des Ehegattensplittings, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und keine Zeit für Familie

In diesem Tweet wird auf eine Zusammenfassung des ifo-Standpunktes in der Süddeutschen Zeitung verwiesen. Als erstes, das wird in der SZ zitiert, fällt auf, wie deutlich Haushaltstätigkeit und Erwerbstätigkeit einander entgegengesetzt werden und erstere letzterer nachgeordnet wird. Wünschenswert sei die Zunahme an Erwerbstätigkeit, was praktisch aber bedeutet, weniger Zeit für Haushaltstätigkeiten zu haben. Das ist heute schon eine bedenkliche Entwicklung, wie einförmig in dieses Horn geblasen wird, ohne die Folgen zu bedenken. Der Ausbau von Ganztagsbetreuung in Kita und Schule schreitet voran, d. h. bis zu 45 Stunden pro Woche in einer Einrichtung, das ist mehr Zeit in der Kita als am Arbeitsplatz. Das Alter, in dem Kinder in die Kita gehen sollen, wurde abgesenkt (U3) in den letzten Jahren. Die Betreuungsquoten für Ein- und Zweijährige haben stark zugenommen. All das dient primär der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung. Was das ifo-Institut – wie viele Befürworter eines Abschieds vom Ehegattensplitting – anstrebt, ist eben eine noch stärkere Integration in Erwerbstätigkeit, was praktisch eine weitere Beschränkung von Familienzeit bzw. Zeit außerhalb von Erwerbstätigkeit im Allgemeinen bedeutet (siehe auch hier). Selbst die Familienberichte der Bundesregierung, trotz teils anders lautender Überschriften, befürworten dies. Dabei wäre die Frage zu stellen, ob nicht vielmehr die Möglichkeiten für Eltern, sich der Familie oder anderen Aufgaben außerhalb von Erwerbstätigkeit zu widmen, verbessert werden sollten, wenn es ernst werden soll mit „Zeit für Familie“. Solange Kinder den Schonraum Familie für ihre Entwicklung benötigen, wäre es geradezu wünschenswert, das dieser auch mit Leben gefüllt ist und nicht mit Abwesenheit.

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„Abschaffung des Ehegattensplitting könnte […] Menschen in Arbeit bringen“ – eindimensionale Debatte, weil eindimensionale Ziele

Über etwaige Folgen des in Deutschland existierenden Ehegattensplittings kann unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert werden, die sich in der Debatte durchaus wiederfinden, z. B. der Verhältnismäßigkeit, der Bevorteilung von Besserverdienern, der Benachteiligung Geringverdienern, die Überbewertung der Ehe usw. Es gibt jedoch Aspekte, die kaum zur Sprache kommen bzw. die die Diskussion dominieren, so z. B. hier „Abschaffung des Ehegattensplittings könnte 500000 Menschen in Arbeit bringen“, also der Zugewinn an Arbeitsplätzen durch Umgestaltung in Individualbesteuerung. Kaum zur Sprache kommt, welche Folgen die weitere Steigerung der Erwerbsquote für das Leben jenseits davon hat. Mehr Erwerbsteilnahme bedeutet weniger Zeit für Familie, Angehörige, Freunde, Ehrenamt. Deutlich wird das in diesem Beitrag:
„Wie hat sich diese Reform [des Ehegattensplittings, SL] vor 50 Jahren in Schweden ausgewirkt? Schweden ist mittlerweile eines der Länder mit der höchsten Erwerbsbeteiligung von Frauen: Fast 85 Prozent aller 25- bis 54-jährigen Frauen gehen einer Beschäftigung nach, und es gibt keine großen Unterschiede mehr im Erwerbsverhalten von Männern und Frauen oder von verheirateten und unverheirateten Frauen. Das war nicht immer so. In den 1960er-Jahren, also vor der Reform, lag die Erwerbstätigenquote verheirateter Frauen auch in Schweden nur bei rund 50 Prozent.“(Nicola Fuchs-Schündeln, Michèle Tertilt, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Anfang Juni)

Die Besteuerung wird hier in Zusammenhang mit dem Erwerbsverhalten gebracht, auch wenn die Autorinnen vorsichtig sind, Veränderungen aus der Steuerreform in Schweden direkt abzuleiten. Denn gesamtgesellschaftliche Veränderungen in der Deutung von Geschlechterpositionen, also Veränderungen in normativer Hinsicht, spielen dafür, dass solche Reformen möglich sind, eine nicht unerhebliche Rolle. Ganz frei von der Tendenz, direkte Folgen aus der Steuerreform zu ziehen, sind die Autorinnen dennoch nicht, obwohl ihnen sicher bekannt ist, dass Korrelation nicht dasselbe wie Kausalitäten sind. Gleichwohl ist das Ziel deutlich: es geht um die Erhöhung der Erwerbsquote. Sie erwähnen nur indirekt im weiteren Text, dass es hierzu eines weiteren Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen bedarf, was genau aber heißt, weniger gemeinsame Zeit zu haben, weniger Erfahrungen miteinander zu machen. An der Quote der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen lässt sich diese Entwicklung gut ablesen, ebenso an der Absenkung des Zugangsalters und der Ausdehnung der Betreuungszeiten. Der Ausbau von Ganztagsschulen sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich bezeugt das ebenfalls. Das Ehegattensplitting ist eine Form, in der die Entscheidung, weniger bzw. gar nicht erwerbstätig zu sein steuerlich unterstützt wird, sofern man es sich leisten kann. Für Geringverdiener gilt das z. B. kaum (Wirkungen des Ehegattensplittings auf Geringverdiener hat einst Axel Troost ermittelt). In der Debatte, das ist auffällig, gilt ein Ziel als gesetzt: die Erhöhung der Erwerbsteilnahme. Andere werden kaum diskutiert, z. B. mehr Freiraum für Nicht-Erwerbstätigkeit zu schaffen.

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