Was bedeutet es,…

…dass ein ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages so über die Bürger denkt?

Sascha Liebermann

Frage beantwortet? Fabio de Masi nochmals zu Jobgarantie, Grundsicherung und unbezahlte Arbeit

Fabio de Masi hat auf Eric Manneschmidts Rückfrage geantwortet. Ohne nun einordnen zu wollen, ob diese Antwort darauf bezogen zutreffend ist, enthält sie dennoch Ansatzpunkte, die für die Diskussion um eine Jobgarantie wichtig sind. De Masi schreibt:

„Die Jobgarantie ist ein zusätzliches Angebot und soll Menschen, die arbeiten können und wollen, eine sinnvolle Tätigkeit verschaffen. Sie ersetzt selbstverständlich keine soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Darauf habe ich hingewiesen. Wenn Sie gerne persönlich keiner Erwerbsarbeit nachgehen wollen, verschafft Ihnen das nicht das Recht, anderen die Möglichkeit einer sinnvollen Tätigkeit zu verwehren.“

Welcher Art wäre denn diese Absicherung? Wäre sie wie heute konstruiert, also nur unter Bedingungen der Erwerbsbereitschaft zugänglich? Wäre sie auch ohne zugänglich, bliebe allerdings immer noch bestehen, dass sie nur als Noteinkommen im Fall wegfallenden Erwerbseinkommens greifen würde. Möglich ist das, aber das wäre ein Bruch mit dem bestehenden Gefüge, in dem Sanktionen dazu dienen, Leistungsbezieher „aktiv“ zu halten. Weshalb folgt daraus, nicht erwerbstätig sein zu können, dass Herr Manneschmidt anderen den Zugang zu „einer sinnvollen Tätigkeit verwehren“ will? Will er nicht gerade mittels BGE die Möglichkeit dafür schaffen, was sinnvoll ist, frei davon entscheiden zu können, ob es entlohnt wird?

Weiter schreibt de Masi:

„Und selbstverständlich haben Sie keinen unbegrenzten Anspruch darauf, dass andere Menschen für Sie arbeiten. Würde niemand mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wäre ja übrigens auch das von Ihnen gewünschte bedingungslose Grundeinkommen nicht finanzierbar. Ein Recht kann aber nur bestehen, sofern es für jeden existiert. Dies ist ein Widerspruch, den Sie beantworten müssen, nicht ich.“

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Wie hält es die „Jobgarantie“ mit der Nicht-Erwerbstätigkeit? Eine Frage an Fabio de Masi von Eric Manneschmidt, die ihrer Antwort harrt

Eric Manneschmidt stellt eine berechtigte Frage an Fabio de Masi, auf abgeordnetenwatch ist sie veröffentlicht. Es handelt sich um eine Rückfrage, da die Antwort auf die erste Frage, ausweichend war. Es ging darum, wie es im Konzept einer Jobgarantie denn um diejenigen stehe, die nicht erwerbstätig sein wollen und darüber hinaus, wie denn sinnhafte oder gemeinnützige Tätigkeiten bestimmte werden könnten, ohne das Individuum mit seinen Neigungen und Interessen zu übergehen. Nach den eher impliziten Antworten, die ich in Beiträgen zu einer Jobgarantie auf diese Frage gefunden habe, würde ich erwarten, dass es auf diese Frage keine befriedigende Antwort geben wird. Denn möglich wäre sie erst, wenn Erwerbstätigkeit normativ der Nicht-Erwerbstätigkeit gleichstellt wäre. Es müsste also auf den Vorrang von Erwerbstätigkeit verzichtet werden, das ist mit einer Jobgarantie bislang – oder eher grundsätzlich? – nicht zu machen. In meinen früheren Kommentaren zur Jobgarantie habe ich diese Aspekte ebenso herausgestellt.

Sascha Liebermann

Da beginnen schon bei den einfachsten Dingen die Missverständnisse…

Wichtig ist hier auch, dass nach Einführung eines BGE Löhne einen anderen Status haben. Während sie heute immer auch die Existenzsicherung bei Erwerbstätigen übernehmen sollten (das ist die im Lohn versteckte Seite, hier u.a. auch die Aufgabe des Mindestlohns), wäre das bei einem BGE nicht mehr nötig. Von daher könnten sie also niedriger ausfallen, ohne dass dies zu einem Niedrigkeinkommen (Summe aus BGE + Lohn) führen muss (siehe auch hier und hier). Dazu gesellen sich manche Behauptungen in de Masis Ausführungen.

De Masis Vorbehalte gegen das Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen, das jüngst vorgestellt wurde, sind nachvollziehbar und treffen heikle Punkte. Es ist eben ein Feldexperiment mit all seinen Beschränkungen und auch Gefahren.

De Masi hatte sich schon einmal zum BGE geäußert, siehe hier.

Sascha Liebermann

Differenzierte Einschätzung? Fabio de Masi zum Grundeinkommen…

…liest man diesen nachweihnachtlichen Tweet, könnte man meinen, es gebe keine differenzierten Überlegungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Das Thema scheint zu Aussetzern zu führen oder hat es andere Gründe?

Zu den behaupteten Folgen eines BGE als Kombilohn und Herd- bzw. Stilllegungsprämie. Ein BGE „subventioniert“ jeden Einzelnen, aber kein Anstellungsverhältnis, das sollte doch angesichts der lange geführten Diskussion klar sein. Wie illusionär eine repressionsfreie Grundsicherung ohne Sanktionen ist, solange es einen erwerbszentrierten Sozialstaat gibt, siehe dazu hier.

Sascha Liebermann