Ja, nein, vielleicht, aber sicher in zehn Jahren…

…was wird nun wohl „Künstliche Intelligenz“ mit sich bringen, welches werden Folgen für den Arbeitsmarkt sein? Diese Diskussion kehrt regelmäßig wieder und ebbt nicht ab. Daran ändert sich auch nichts durch die regelmäßigen Hinweise von sachverständigen Experten, die schon vor Jahren darauf hinwiesen, dass man hierzu keine sichere Aussagen treffen kann (siehe diesen Beitrag und auch hier).

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im vergangenen Jahr eine Szenarioanalyse vorgelegt, in der versucht wurde, Auswirkungen abzuschätzen. Es handelt sich um eine Modellanalyse auf der Basis von Annahmen, die zwar Veränderungen erwartet, die für den Arbeitsmarkt insgesamt jedoch unterschiedlich ausfallen und in der Summe dem Schwund bestimmter Arbeitsplätze der Aufbau anderer entspricht. Ausgeschlossen wird aber auch nicht, dass eine negative Entwicklung folgen könnte, das wiederum hängt von Bedingungen ab.

Das Kiel Institut legte Anfang dieses Jahres eine Studie vor, die zu vergleichbaren Ergebnissen gelangte. Wie die IAB-Studie, so geht auch sie davon aus, dass berufsbezogene Anforderungen sich verändern durch die Nutzung von KI, die „Gesamtbeschäftigung“ aber eher stabil bleibe (Interview mit Holger Görg, Forschungsdirektor am Kiel Institut, im Deutschlandfunk zu dieser Studie).

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„‚Mismatch-Problem‘ und ’nutzloses Ritual'“…

…so Bernd Fitzenberger, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, im Interview mit focus online. Fitzenberger äußert sich differenziert zu den Behauptungen Carsten Linnemanns, CDU, über die große Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher im Bürgergeld, die erwerbstätig sein könnten, es aber nicht seien. Auch weist er auf manche begriffliche Unschärfe in der Debatte hin und auf praktische Schwierigkeiten in der Umsetzung mancher Vorschläge.

An einer Stelle geht es darum, ob Sanktionen hilfreich sind.

„[focus] Helfen Sanktionen überhaupt, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen?

Fitzenberger: Ich würde sagen, dass Sanktionen notwendig sind. Aber sie sind nicht das Allheilmittel, um Menschen sofort in Beschäftigung zu bringen. Es klingt paradox, aber am besten sind die Sanktionen, die man nicht aussprechen muss – also wenn sie nur im Raum stehen, um sicherzustellen, dass die Leistungsberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.“

Fitzenberger hält zwar Sanktionen nicht für „das Allheilmittel“, erachtet sie jedoch für notwendig. Weshalb aber? Darauf gibt er nur eine indirekte Antwort, offenbar kann er sich nicht vorstellen, dass auch ein sanktionsfreies Sozialsystem, das Angebote macht, förderlich wirken kann. Aus seinen Ausführungen im Interview ließe sich jedoch der Schluss ziehen, dass es heute gute Gründe dafür gibt, weshalb bestimmte Leistungbezieher nicht erwerbstätig sind und Sanktionen gegen diese Gründe nicht helfen.

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Warum nur die eine Seite zitieren?

Hier die Studie, aus der nur ein Teil zitiert wurde und ich die entsprechende Passage ergänzt habe, sie befindet sich auf S. 56. Die Frage, worin denn positive Effekte bestehen, ist eine Frage des Maßstabes, woran also der „Erfolg“ gemessen wird. Interessant auch der Verweis auf „Anreizwirkungen“ – das sind die üblichen Modellannahmen, obwohl „Anreize“, wenn der Begriff schon gebraucht wird, eine komplexe Angelegenheit sind und keine simple.

Sascha Liebermann