Ja, nein, vielleicht, aber sicher in zehn Jahren…

…was wird nun wohl „Künstliche Intelligenz“ mit sich bringen, welches werden Folgen für den Arbeitsmarkt sein? Diese Diskussion kehrt regelmäßig wieder und ebbt nicht ab. Daran ändert sich auch nichts durch die regelmäßigen Hinweise von sachverständigen Experten, die schon vor Jahren darauf hinwiesen, dass man hierzu keine sichere Aussagen treffen kann (siehe diesen Beitrag und auch hier).

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im vergangenen Jahr eine Szenarioanalyse vorgelegt, in der versucht wurde, Auswirkungen abzuschätzen. Es handelt sich um eine Modellanalyse auf der Basis von Annahmen, die zwar Veränderungen erwartet, die für den Arbeitsmarkt insgesamt jedoch unterschiedlich ausfallen und in der Summe dem Schwund bestimmter Arbeitsplätze der Aufbau anderer entspricht. Ausgeschlossen wird aber auch nicht, dass eine negative Entwicklung folgen könnte, das wiederum hängt von Bedingungen ab.

Das Kiel Institut legte Anfang dieses Jahres eine Studie vor, die zu vergleichbaren Ergebnissen gelangte. Wie die IAB-Studie, so geht auch sie davon aus, dass berufsbezogene Anforderungen sich verändern durch die Nutzung von KI, die „Gesamtbeschäftigung“ aber eher stabil bleibe (Interview mit Holger Görg, Forschungsdirektor am Kiel Institut, im Deutschlandfunk zu dieser Studie).

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„Das ist nun wirklich weit hergeholt!“…

…sagt Florian Butollo, Professor für Soziologie an der Goethe-Universität, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf die Frage, ob uns die Arbeit ausgehe.

Ralph Bollmann stellt diese Frage im Zusammenhang mit etwaigen Folgen der Nutzung „Künstlicher Intelligenz“, ein Zusammenhang, der in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder hergestellt wird und auch hier bemüht wird, wenn es heißt, ob denn nun die Zeit für ein BGE gekommen sei. Dagegen lässt sich zwar nichts einwenden, denn ein BGE wäre in der Tat hilfreich auch für Folgen, die aus der Nutzung von Digitaltechnologie herrühren könnten. Doch diese Verknüpfung ist keine notwendige (siehe auch hier), selbst wenn uns indes, wie es häufig heißt, die „Arbeit“ nicht ausgeht, gäbe es gute Gründe, ein BGE einzuführen. Es erweitert die Handlungsspielräume, räumt mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf und erlaubt es, Dinge vorrangig zu tun, die heute nachrangig getan werden müssen, und zwar der Einkommenserzielung wegen.

Butollo weist die Verknüpfung zurück und stellt heraus, dass das Arbeitsvolumen sich auf einem Rekordniveau befinde (siehe auch hier), Bollmans Frage also weit hergeholt sei. Weit hergeholt sei deswegen auch die zuletzt wieder diskutierte Ausweitung der Erwerbsbeteiligung, denn sie sei eben auf einem sehr hohen Niveau. Damit, also mit der Zurückweisung der Verknüpfung von KI und BGE, ist das Thema BGE für beide offenbar erledigt, obwohl sich eine Menge weiterer Fragen dazu hätten stellen lassen. Etliche interessante Aspekte von Wertschöpfungsprozessen, der Alterung, dem Verschwinden alter  und dem Entstehen neuer Berufsprofile werden benannt, doch einiges wird ausgespart, vor allem grundlegende Betrachtungen.

Für den Wertschöpfungsprozess ist z. B. das Arbeitsvolumen nicht die entscheidende Größe, wichtiger ist die Produktivität, man hätte also fragen können, inwiefern unsere in ausgetretenen Pfaden stattfindenden Diskussionen über den Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik zukunftsweisende Lösungen gerade verhindern. Wenn Erwerbsbeteiligung nicht oder wenig ausgeweitet werden kann, dann müssen die Bedingungen für Erwerbstätigkeit sich verändern, damit produktiver gearbeitet wird, aber wie? Darüber erfährt man nichts, lediglich ein Hinweis gibt Butollo, wenn er von der Sinnhaftigkeit von Erwerbstätigkeit spricht und manche Aufgaben dabei für sinnlos oder Zeitverschwendung hält.

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„Was tun mit dem Heer der Überflüssigen durch KI, Karsten Wildberger?“

Unter dieser Überschrift wurde am 21. März ein Interview mit Digitalminister Karsten Wildberger in der Neue Osnabrücker Zeitung veröffentlicht, das vielerorts zitiert worden ist. Schon die Überschrift lässt aufhorchen und erinnert an eine Debatte in den Sozialwissenschaften (siehe unsere Blogbeiträge dazu hier), die schon einige Jahre zurückliegt. Damals wie heute erfolgt die Einordnung, Personen als überflüssig zu erklären, vor dem Hintergrund einer vermuteten Entwicklung des Arbeitsmarktes im Zuge der Nutzung von Digitaltechnologie, hier „Künstliche Intelligenz“.

Zwei Deutungslinien stehen sich hier gegenüber, wovon die eine zu einem Aufschrei führt, obwohl dieser vielmehr von der anderen ausgehen müsste. Menschen als Bürger eines Gemeinwesen wie dem unsrigen werden niemals überflüssig, sie sind sein tragendes Fundament, von daher ist jede Sorge diesbezüglich Ausdruck einer Verwirrung und alleine schon die Behauptung, sie würden überflüssig bezeichnend. Um so misslicher ist es, wie wenig dies schon in der früheren Debatte thematisiert wurde – und heute schnell übersehen wird (siehe hier und hier).

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„Wegen KI werden bis zu 70 Prozent aller beruflichen Aufgaben wegfallen“…

…so ist ein Interview mit Peter Kirchschläger, Professor an der Universität Luzern, in Der Bund aus Bern übertitelt, in dem es um Folgen der Nutzung Künstlicher Intelligenz in den kommenden Jahren geht und wie darauf geantwortet werden könnte (ein weiteres Interview hat er News.at gegeben). In früheren Beiträgen hatten wir deutlich gemacht, dass die Einführung eines BGE nicht direkt mit etwaigen Folgen der Digitalisierung zusammenhängt und entsprechend auch eine Begründung, die sich daran bindet, nur eine schwache Begründung für ein BGE ist. Warum? Weil ein BGE dann nur als Reparaturmaßnahme für Defekte des Arbeitsmarktes benutzt würde und entsprechend nicht eingeführt werden müsste, wenn diese sich nicht einstellten. Kirchschläger allerdings schlägt gar kein BGE vor, nur ein Grundeinkommen, so nennt er es. Wie begründet er das?

„Was sollte man stattdessen machen?

[Kirchschläger] Ehrlicher wäre es, anzuerkennen, dass wir das System demokratisch so anzupassen haben, damit in Zukunft alle von der Wertschöpfung durch DS profitieren können.

Wie könnte eine solche Anpassung aussehen?

[Kirschschläger] Fällt die Vollbeschäftigung weg, dann verlieren viele Menschen nicht nur ihr Einkommen. In meinem Buch führe ich 40 Funktionen auf, die eine Arbeitsstelle bietet, darunter Sinn- und Identitätsstiftung oder eine Tagesstruktur. Dem müssen wir Rechnung tragen, zum Beispiel mit meinem Society-, Entrepreneurship-, Research-Time-Modell, kurz Sert.“

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KI, Digitalisierung und Bedingungsloses Grundeinkommen haben nur mittelbar miteinander zu tun,…

…auch wenn ihre etwaigen Folgen für die Arbeitswelt immer wieder als vermeintlich gute Begründung für die Einführung eines BGE genannt, geradezu als Notwendigkeit beschworen werden. Es handelt sich aber um eine Verkürzung und sogar Verkehrung, denn es mag zwar so kommen können, dass ein BGE die probate Antwort ist, es ist aber nicht von der Entwicklung des Arbeitsmarktes abhängig, es ist davon unabhängig, obwohl nun gerade angesichts der demographischen Entwicklung wieder seine Abwegigkeit in den Raum gestellt wird (siehe hier und hier). Ein BGE bedarf nur einer Bezugnahme, der auf die bestehende demokratische Ordnung.

Sascha Liebermann

„Warum KI die Arbeit nicht abschaffen wird“ – die Erwartung ist aber ohnehin abwegig

Zu diesem Thema schreibt Andrea Komlosy auf Project Syndicate. Darin findet sich folgende treffende Beschreibung:

„Unsere derzeitige enge Definition von Arbeit geht auf das Ende des neunzehnten Jahrhunderts zurück, als die zunehmende Dynamik der Großindustrie zu einer weitgehenden Trennung von Arbeitsplatz und Haushalt führte. In industriellen Kernregionen wurde Arbeit auf die Erwerbsarbeit außerhalb des Hauses reduziert, während Hausarbeit, Subsistenzlandwirtschaft und der nachbarschaftliche Tauschhandel plötzlich nicht mehr als Wert in die Berechnungen einflossen. Diese unbezahlten Tätigkeiten verschwanden weder aus der Peripherie noch aus dem Zentrum der Weltwirtschaft, wurden aber nicht zur Arbeitswelt gezählt. Kein Lohn bedeutete keine Anerkennung, keine statistische Erfassung und keinen Zugang zu öffentlichen Leistungen.“

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